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Auszug - Lärmaktionsplan  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 16.11.2010    
Zeit: 16:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sodmeisterkörkammer
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Schulz trägt vor, dass Auslöser für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP) die EU-Umgebungslärmrichtlinie vom 25.06.2002 war. Diese Richtlinie wurde mit der Anpassung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (§§ 47a-f) und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in nationales Recht umgesetzt. Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken, auf denen es mehr als 60.000 Zugbewegungen pro Jahr gibt, wurde durch das Eisenbahnbundesamt vorgenommen; für die Kartierung der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 16.000 Fahrzeugen pro Tag ist das Niedersächsische Umweltministerium zuständig. Die Kartierung von Lärm in Ballungsräumen und Flughäfen erfolgt in Niedersachsen durch die Gemeinden. Hervorzuheben ist dabei, dass sich die europäischen Berechnungsgrundlagen für die Lärmkartierung erheblich von den nationalen Berechnungsverfahren, die in der Bauleitplanung und im anlagenbezogenen Immissionsschutz Anwendung finden, unterscheiden.

 

Nachdem alle Kartierungen vorliegen, muss in Niedersachsen durch die jeweilige Gemeinde geprüft werden, ob sie verpflichtet ist, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (MU) hat unter Beteiligung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes und des Niedersächsischen Städtetages einen Musterlärmaktionsplan erarbeitet, an dem sich auch der dem Ausschuss vorliegende Entwurf des LAP orientiert. Das MU empfiehlt den Gemeinden anhand eines Auslösekriteriums zu prüfen, ob ein Lärmaktionsplan aufzustellen ist. Sofern an Hauptverkehrswegen (Straße und Schiene) mehr als 50 Einwohner mit einem Mittelungspegel LDEN (ein 24-Stundenwert) empfohlenen Auslösewerte werden vom Ministerium und den Spitzenverbänden mit einem Mittelungspegel LDEN (ein 24-Stundenwert) von größer 70 dB (A) und einem Mittelungspegel Lnight (ein 8- Stundenwert über die Nacht) von größer 60 dB (A) betroffen sind, soll ein LAP erstellt werden.

 

Herr Schulz zeigt anhand der Kartierung, wie unterschiedlich sich Schallquellen Hauptverkehrsstraße (der Ostumgehung) und „Eisenbahnstrecke in Lüneburg ausbreiten. Es würden aber keine Bürger so dicht an der Ostumgehung wohnen, dass sie Tag und Nacht durch einen Lärmpegel von mehr als 70 dB (A) bzw. 60 dB (A) betroffen wären. Anders sieht es dagegen bei denen vom Bahnlärm Betroffenen aus. Hier sind insbesondere Bewohner des Sternkamps, der Goseburg, des Bülows Kamp und Ochtmissens  betroffen. Daraus ergibt sich, dass ein LAP bzgl. des Schienenlärms erforderlich ist.

 

Vorschläge zur Lärmminderung, wie sie in einem LAP erörtert werden sollen, könne die Stadt zwar formulieren. Sie selber könne aber nur ineffektive Maßnahmen ergreifen. Forderungen zum Lärmschutz müssten daher an die Bahn gerichtet werden. Ein großes Potential für Lärmminderung sieht Herr Schulz in der Umrüstung der Waggons mit (leiseren) Kunststoffbremsklötzen. Die Umrüstung von 135.000 Waggons in Deutschland würde etwa 800 Millionen Euro kosten. Dafür könnte man gerade mal 330 km Schallschutzwände entlang der Bahnstrecken errichten. Allein durch die Umrüstung aller Waggons mit Kunststoffbremsklötzen könnte man die Lärmwerte um 10 dB (A) senken. Auch geringere Erschütterungen durch den Bahnverkehr könnten durch verbesserte Technik an den Zügen erreicht werden.

 

Da die Hansestadt wenig Einfluss auf die Lärmimmissionen durch die Bahn hat, zieht Herr Schulz die Schlussfolgerung, dass der LAP eine reine Formalie darstellt. Die Hansestadt erfülle mit dem LAP die Mindestanforderungen. Im weiteren Verfahren wird die Hansestadt den LAP im Bereich Umwelt für einen Monat auslegen und auf der Homepage der Hansestadt veröffentlichen. Im Anschluss daran erfolgt die Beschlussfassung durch den Rat.

Eine Fortschreibung des LAP erfolgt alle 5 Jahre.

 

Auf die Frage von Ratsherrn Meihsies, wie viele Menschen vom Bahnlärm betroffen seien, antwortet Herr Moßmann, dass es tagsüber bezogen auf die eingangs genannten Mittelungspegel 1.200 und nachts 2.500 Einwohner seien.

 

Ratsherr Meihsies plädiert dafür, dass der Gesundheitsschutz ein langfristiges Ziel sein müsse und die Lärmgrenze von 45 dB (A) angestrebt werden müsse. Er stellt fest, dass eine große Anzahl von Menschen in Lüneburg betroffen seien und der Lärmaktionsplan ein Papier darstelle, das in der Regel ohne Folgen sei.

 

Ratsherr Neubauer bedauert, dass die Aufgabe der Aufstellung von Lärmaktionsplänen von den oberen Behörden wieder einmal auf die Kommunen abgewälzt wurde. Die öffentliche Auslegung der Pläne würde dazu führen, dass sich die Bürger Gedanken machten über ihre Gesundheit. Wenn dann keine Verbesserungen herbeigeführt würden, führe dies zu Unmut in der Bevölkerung. Er sehe die Lärmaktionsplanung als eine Farce an, die die Politik zu verantworten habe.

 

Herr Schulz ergänzt, dass das Land Baden-Württemberg einen Vorschlag für eine Gesetzesinitiative vorgelegt habe: Statt bisher pauschal 3 € pro Km Gleisnutzungsgebühr zu erheben, sollte die Bahn für leisere Waggons nur noch 1 € pro Gleiskilometer fordern.

 

Ratsherr Neubauer begrüßt es, dass durch den Bau des 3. Gleises bessere Lärmschutzmaßnahmen in Lüneburg realisiert werden.

 

Ratsherr Meihsies erkundigt sich, wie aktuell die Kartierungen der Bahn und der Hauptverkehrsstraßen seien. Herr Schulz erklärt, dass dies für die Bahn nicht bekannt sei, da die Bahn keine weiteren Daten herausgibt. Für den Verkehrslärm bedingt durch die Ostumgehung seien die Zahlen glaubwürdig, ergänzt Frau Suhrke-Konrad. Im nächsten Jahr sollen aber die Hauptverkehrsstraßen mit neuen Zählungen untersucht werden. Herr Meihsies bittet, dann über die Zählungen im Verkehrsausschuss bzw. im Umweltausschuss informiert zu werden, da der Bereich Moorfeld weiterhin als Brennpunkt gelte.

 

Frau Schubert fragt nach, wie die Auswahl der ruhigeren Gebiete stattgefunden habe. Diese Gebiete sollten laut LAP vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden. Was sollte dann konkret gemacht werden?

 

Herr Schulz erklärt, dass die Bereiche Kurpark und Hasenburger Bach in Abstimmung mit dem Baudezernat als Beispiele genannt wurden. Herr Moßmann ergänzt, dass dies im Zuge weiterer  Bauleitplanungen berücksichtigt werde.

 

Ratsfrau Henschke stellt fest, dass es zwar mittendrin im Kurpark ruhig sei, aber außen herum viel Verkehr herrsche.

 

Ratsherr Neubauer fasst zusammen, dass dies eine zentrale Überlegung sei, nämlich wie viele ruhige Gebiete definiert werden sollen. Dies sei ein wichtiger Punkt, bei dem in den verschiedenen Ausschüssen sicherlich verschiedene Prioritäten gesetzt werden würden. Man könnte auch beispielsweise 10 Gebiete festlegen, die dann als Konsequenz für die spätere Bauleitplanung zu beachten seien.

 

Ratsherr Meihsies nennt als mögliche Maßnahme die Temporeduzierung und räumt dabei ein, dass dies ein sehr unpopuläres Thema sei. Herr Moßmann gibt zu bedenken, dass beim LAP nur Hauptverkehrsstraßen berücksichtigt seien.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, erfolgt die Beschlussfassung.

Beschluss:

Beschluss:

 

Dem Lärmaktionsplan wird grundsätzlich zugestimmt. Das Kapitel 3.3 “Schutz ruhiger Gebiete“ wird neu formuliert.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:                            5

Nein-Stimmen:              -             

  Enthaltungen:              -