Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Herr
Koch erläutert die Vorlage und weist auf die ergänzende Tischvorlage hin. Herr
Kirch ergänzt, dass sich die bisherige Vertragslaufzeit von 25 Jahren aus der
Bindungsfrist der Investitionskostenbezuschussung des Landes ergeben hat. Da es
aber erklärtes Ziel ist, die vielen verschiedenen Betriebskostenvereinbarungen
anzugleichen und vergleichbare Standards einzuhalten, möchte man hier eine
zusätzliche vorzeitige Auflösungsmöglichkeit vorsehen. Beschluss: Der
Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, mit dem Deutschen Roten Kreuz
– Kreisverband Lüneburg e.V. – einen Betriebsführungsvertrag für
die Kindertagesstätte „Brockwinkler Wald“ abzuschließen. Die
Vertragsbedingungen sollen den in der Anlage zur Sitzungsvorlage enthaltenen
Bestimmungen entsprechen. An
den dortigen § 5 Absatz 1 sind folgende Sätze zusätzlich anzufügen. „Ein
solch wichtiger Grund liegt insbesondere auch dann vor, wenn sich grundlegende
Änderungen bei der Finanzierung aller in der Stadt befindlichen
Kindertagesstätten ergeben und eine Einigung der Vertragsparteien nach § 6
nicht zu Stande kommt. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist 12 Monate zum
nächsten Jahresende.“ |
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