Bürgerinformationssystem

Auszug - Beratungen zum Haushalt 2011 Teilhaushalte im Baudezernat; Investitionen und Produkte  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 04.10.2010    
Zeit: 15:00 - 17:45 Anlass: außerordentliche Sitzung
VO/3821/10 Beratungen zum Haushalt 2011
Teilhaushalte im Baudezernat; Investitionen und Produkte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Moser, Alexandra
Federführend:Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten Bearbeiter/-in: Moser, Alexandra
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass in der heutigen Sitzung insgesamt 6 Fördergebiete mit ihren jeweiligen Maßnahmen vorgestellt werden. Hierzu gehören 4 Bereiche, die mit Städtebauförderung gefördert werden sowie 2 Maßnahmen, bei den EFRE-Mittel bereitgestellt werden. Sowohl Stättebauförderungsmittel als auch EFRE-Förderung bewirken, dass durch die Aufteilung der aufzubringenden Mittel sehr viel mehr baulich umgesetzt werden kann, als dass, was seitens der Stadt als Eigenmittel eingestellt werden muss.

Die Städtebauförderung erfolgt durch eine Finanzierung, die sich zusammensetzt aus 1/3 Bund, 1/3 Land und 1/3 Stadt. Die EFRE-Förderung setzt sich zusammen aus ¾ EU/Bund und ¼ Stadt.

 

Frau Burghardt – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – stellt anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) die Fördergebiete mit der Finanzierungsübersicht sowie die einzelnen anstehenden Maßnahmen vor.

Hierbei geht sie insbesondere auf die haushaltsrechtliche Darstellung der einzelnen Sanierungsgebiete ein.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt ergänzend aus, dass man anhand des Sanierungsgebietes Wasserviertel sehr gut ablesen kann, wie eine Umsetzung der Förderung in Fahrt kommt. Die Stadt ist den interessierten Hauseigentümern bei der Voruntersuchung für die anstehende Sanierung behilflich. Oftmals wird eine Sanierung auch in Gang gesetzt, ohne dass seitens der Stadt dafür Zuschüsse fließen. Dies allein aufgrund der Tatsache, dass durch die Sanierung von Gebäuden in einem festgestellten Sanierungsgebiet weitreichende Steuerabschreibungen ermöglicht werden.

 

Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass alle Maßnahmen neben der baurechtlichen Abstimmung hinsichtlich der geplanten Sanierung mit der Stadt im Vorfeld abzustimmen seien.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass in anerkannten Sanierungsgebieten für die Objekte entsprechende Eintragungen ins Grundbuch vorgenommen werden, so dass sichergestellt ist, dass alle Maßnahmen mit der Stadt abgestimmt werden müssen.

 

Ergänzend wird anhand eines Lageplans aufgezeigt, an welchen Stellen im Sanierungsgebiet bereits Maßnahmen angelaufen bzw. geplant sind und unmittelbar vor der Ausführung stehen.

 

Frau Burghardt – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – ergänzt, dass aufgrund der regen Nachfrage bestätigt werden kann, dass wesentlich mehr Sanierungsmittel als zur Verfügung gestellt werden, in entsprechende Maßnahmen eingestellt werden könnten.

 

Ratsherr Meihsies bringt die Presseberichterstattung zur Finanzberatung des Bundes in Erinnerung, in der als Einsparpotential auch die Kürzung der zur Verfügung zu stellenden Städtebauförderungsmittel in Rede steht. Ihn interessiert, ob dass auf die bereits laufenden Förderungen Auswirkungen haben wird und ob dadurch für die nahe Zukunft eine weitere Entwicklung der Sanierungen behindert oder gar aufgehoben werden würde.

Dies würde er für eine sehr missliche Situation halten, da viele Sanierungswillige darauf vertrauen, dass entsprechend zugesagte bzw. in Aussicht gestellte Sanierungsmittel auch tatsächlich bereit gestellt werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt hierzu aus, dass eine Kürzung von Städtebauförderungsmitteln die Kommunen nur zeitverzögert treffen würde. Kürzungen würden sich nicht auf bereits zugesicherte Jahresscheiben beziehen.

Die Kommunen werden bezüglich der Förderung jedoch immer abhängig davon sein, was der Bund für seinen Haushalt beschließt und was die dann darauf abzuschließende Vereinbarung zwischen Bund und Land beinhaltet. Insofern kann es durchaus, wie bereits in 2 Jahren geschehen, dazu kommen, dass der Bund zwar eine entsprechende Drittel-Förderung zur Verfügung stellt, dass Land aber bezüglich Förderung Null-Runden fährt und ein Drittel-Förderanteil des Landes ausfallen würde, so dass eine Förderung insgesamt die darauf beruht, dass 1/3 Bund, 1/3 Land und 1/3 Kommune kostenmäßig geteilt werden, nicht zustande kommt.

Sie hält es deshalb für wichtig, dass politisch immer wieder darauf hingewiesen wird, welche Auswirkungen eine einseitige Kürzung von Fördermitteln bezogen auf die Gesamtförderung hat.

Sie erläutert, dass diese Drittelförderung immer dann greift, wenn Maßnahmen im öffentlichen Raum umgesetzt werden sollen. Soweit private Maßnahmen gefördert werden, bezieht sich die Drittelförderung auf den ungedeckten Kostenrest, der sich dadurch ergibt, dass die Sanierungskosten nicht im vollen Umfange auf mögliche Mieteinnahmen umgelegt werden können.

 

Ratsherr Meihsies möchte ergänzend wissen, ob eine Kürzung von Städtebauförderungsmitteln seitens des Bundes bzw. des Landes in letzter Konsequenz dazu führen werden, dass entsprechende Mittel nicht mehr bereitgestellt werden und sich dadurch ggf. Maßnahmen nicht mehr bzw. verzögert umsetzen lassen.

 

Frau Burghardt – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – führt aus, dass eine endgültige Entscheidung für Kürzungen seitens des Bundes bzw. des Landes noch nicht getroffen wurden. Insofern kann die Frage noch nicht beantwortet werden, ob Mittel dauerhaft gekürzt werden oder ob die Bereitstellung von Mittel nur für 1 Jahr ausgesetzt wird. Auch ist nicht geklärt, inwieweit welches Programm davon betroffen sein wird. Durchaus denkbar ist, dass einzelne Programme eine unterschiedliche Kürzung erfahren.

 

Ratsherr Kroll weist auf die Planungen des Bundes hin, welche letztendlich dazu führen wird, dass man in den nächsten Jahren im Haushalt des Bundes insgesamt zu einer Schuldenbegrenzung kommen will. Er geht davon aus, dass hierunter auch Kürzungen hinsichtlich der Höhe der zur Verfügung stehenden Städtebauförderungsmittel fallen werden.

 

Beigeordneter Dörbaum macht deutlich, dass alle Mutmaßungen im Bereich der Spekulationen anzusiedeln seien.

Wichtig ist für ihn die Aussage, dass die heute im Zusammenhang mit der Haushaltsplanberatung 2011 vorgestellten Maßnahmen von möglichen Kürzungen, die sich erst in den Folgejahren auswirken würden, nicht betroffen sind.

Ergänzend interessiert ihn, ob es neben der Bereitstellung von Sanierungsförderungsmitteln auch möglich ist, im Ausgleich auf andere Förderprogramme zurückzugreifen. Speziell interessiert ihn, ob es denkbar ist, neben Sanierungsmitteln auf Mittel aus der Denkmalpflege zurückgreifen zu können.

 

Stadtbaurätin Gundermann merkt hierzu an, dass es schwierig sei, andere Förderprogramme des Bundes bzw. des Landes kompatibel zu machen mit dem städtebaulichen Denkmalschutz.

 

 

Sanierungsgebiet „Wasserviertel“

 

Frau Burghardt – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – stellt die für 2011 anstehenden Maßnahmen vor.

 

Stadtbaurätin Gundermann gibt zum Stand der Planungen bezüglich der Sanierung des Viskulenhof-Komplexes einen Sachstand. Die Kaufinteressenten haben die vom Eigentümer eingeräumten Kaufoptionen nicht eingelöst. Derzeit steht der Gebäudekomplex zur Zwangsversteigerung an.

Sie weist darauf hin, dass im Rahmen der Sanierung Wasserviertel auch der Ausbau der Straße „Salzstraße am Wasser“ vorgesehen sei. Eine Umsetzung dieser Maßnahme soll jedoch erst erfolgen, wenn die Sanierung des Viskulenhof-Komplexes abgeschlossen ist.

 

Ratsherr Meihsies interessiert in diesem Zusammenhang, ob das dort verlegte Kopfsteinpflaster erhalten bleibt.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt hierzu, dass die Ausbauplanung zu gegebener Zeit im Ausschuss vorgestellt wird.

 

 

Sanierungsgebiet „StOV-Gelände“

 

Frau Burghardt – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – stellt die im Rahmen der Sanierung des StOV-Geländes die für den Zeitraum 2010 - 1011 geplanten Maßnahmen vor.

 

Ratsherrn Meihsies interessiert im Zusammenhang mit den Maßnahmen die auf dem ehemaligen StOV-Gelände vorgesehen sind, ob der Spielplatz beim THW an der Rabensteinstraße erhalten bleibt.

Durch den zwischenzeitlich in diesem Wohngebiet stattgefundenen Generationswechsel würde er es begrüßen, wenn der Spielplatz nicht nur erweitert, sondern auch aufgewertet werden würde. Insbesondere das Element Wasser funktioniert auf diesem Spielplatz nicht, weil es keinen Wasseranschluss gibt. Er würde es begrüßen, wenn eine entsprechende Wasserleitung vom THW zum Spielplatz verlegt werden würde. Der Wunsch, den Spielplatz aufzuwerten, wurde an ihn von vielen Eltern aus dem unmittelbaren Umfeld herangetragen.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist auf die im StOV-Gelände derzeit ablaufenden vielen gleichzeitigen Maßnahmen hin, bei denen u. a. auch alle Versorgungsträger mit ihren Vorhaben zu koordinieren seien.

Inwieweit für eine Aufwertung der Spielplatzfläche noch Mittel zur Verfügung stehen werden, sollte zunächst abgewartet werden. Erst wenn man sich einen Kostenüberblick verschafft hat, kann man zu einer umfassenden Aufwertung des Spielplatzareals gelangen, vorausgesetzt, dass entsprechende Mittel dann noch zur Verfügung stehen.

 

Ratsherr Meihsies möchte ergänzend wissen, welche Maßnahmen verbunden mit welchen Kosten bei der Sanierung des ehemaligen Bäckereigebäudes eingeplant seien.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt hierzu aus, dass im Gesamtkostenrahmen zunächst 800.000 € für die Sanierung des Gebäudes eingestellt wurden. Zwischenzeitlich wurde ein Schadstoffgutachten beauftragt, das auch vorliegt. Die Ergebnisse und Aussagen dieses Schadstoffgutachtens sind nicht beunruhigend. Die statische Untersuchung des ‚Gebäudes wurde beauftragt. Der Schornstein musste aus Gründen der Standsicherheit entfernt werden. Als erste Maßnahmen wurde der Giebel als auch das Dach vor Witterungseinflüssen geschlossen.

Die Schadstoffsanierung ist für das Jahr 2011 eingeplant. Im Jahre 2011 soll auch ein Nutzungskonzept erarbeitet werden. Ebenso wie für den Spielplatz gilt es auch hier zunächst abzuwarten, wie viel Geld noch zur Verfügung steht, um daran zu  bemessen, in welchem Umfang Gelder in das ehemalige Bäckereigebäude gesteckt werden können. Zunächst müssen jedoch alle Straßen- und Tiefbaumaßnahmen schlussgerechnet sein.

 

Ratsherr Meihsies bringt noch mal zum Ausdruck, dass es aus seiner Sicht bedauerlich war, dass zwei der Speichergebäude abgerissen wurden.

 

Ratsherr Kroll merkt hierzu an, dass die Raumhöhen in den Speichergebäuden für eine wirtschaftliche Nutzung 80 bis 90 cm hätten abgehängt werden müssen. Er macht deutlich, dass dies ein nicht unerheblichen Kostenfaktor in der Wirtschaftlichkeitsberechnung darstellen würde.

 

Beigeordneter Dörbaum verdeutlicht, dass unter Einsatz von Fördermitteln aus seiner Sicht ein guter Kompromiss gelungen sei zwischen dem Erhalt einzelner Speichergebäude sowie dem Neubau weiterer Wohngebäude in diesem Areal.

 

 

EFRE-Förderung / Gebiet „An der Wittenberger Bahn“

 

Frau Burghardt – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – erläutert die Ansätze, die mit Hilfe von  EFRE-Mitteln umgesetzt werden sollen.

 

Stadtbaurätin Gundermann  geht ergänzend auf die einzelnen Maßnahmen ein.

Zur Abfolge der Umgestaltung Grünanlage Südwall trägt sie vor, dass vorgesehen sei, dass über den Winter ein Konzept erarbeitet wird, welches nach Vorstellung im Ausschuss möglichst auch im Jahre 2011 zur Umsetzung gelangen soll, damit bis zu den Hansetagen im Jahre 2012 Anpflanzungen mit einem entsprechenden Vorlauf umgesetzt werden können.

 

Ratsherr Kroll weist darauf hin, dass es hinsichtlich des Bahnlärms aus der Erfahrung heraus dazu kommen wird, dass auch im Bereich der Wittenberger Bahn sich Grundstücke für eine Wohnbebauung schwerlich veräußern lassen werden, wenn denn nicht hinreichender Lärmschutz damit einhergeht.

Er weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass es mit Inbetriebnahme des 3. Gleises voraussichtlich dazu kommen wird, dass die Taktung von auf der Strecke fahrenden Güterzügen enorm zunehmen wird und demzufolge auch die Lärmentwicklung. Nach seinem Verständnis hat ein Kaufinteressent ein Anspruch darauf, dass er über diesen Tatbestand im Vorfeld informiert wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann verweist darauf, dass eben solche Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Wittenberger Bahn vorgesehen seien. Um einen geeigneten Vorschlag unterbreiten zu können, bedarf es jedoch zunächst umfangreicher Untersuchungen.

Über die zu erwartende Lärmentwicklung werden sowohl die Festsetzungen des B-Plans als auch das in Auftrag gegebene Lärmgutachten entsprechende Aussagen enthalten. Es ist davon auszugehen, dass die Aurelis als Grundstückseigentümerin die Veräußerung in Teilabschnitten an Bauträger vornehmen wird. In dieser Phase wird darauf zu achten sein, dass die zu erwartenden Lärmbeeinträchtigungen den möglichen Kaufinteressenten zur Kenntnis gegeben werden.

 

Beigeordneter Dörbaum macht deutlich, dass man sich ganz am Anfang des Verfahrens befindet und dass die einzusetzenden EFRE-Mittel so oder so eingesetzt werden sollen, um für das Gelände zu einer für wichtig erachteten Aufwertung zu gelangen. Seitens der Aurelis wurde in dem Zusammenhang mit der Lärmbeeinträchtigung eine Aussage dahingehend getroffen, dass sie im gesamten Bundesgebiet bahnnahe Flächen einer Nachnutzung zuführen und dass es bisher in der Regel immer gelungen sei, auch unter Beachtung der Lärmbeeinträchtigungen, eine geeignete Nachnutzung zu finden.

 

 

Wasserturm

 

Frau Burghardt – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – erläutert die im Zusammenhang mit einer Förderung von EFRE-Mitteln zusammenhängenden Sanierungsarbeiten am Wasserturm.

 

Beigeordneter Dörbaum erinnert an diesem Zusammenhang auf die im Wasserturm abgehaltene Ausschusssitzung in der seitens des Fördervereins als auch den beauftragten Architekten eine umfassende Darstellung der anstehenden Arbeiten anhand einer Ortsbesichtigung aufgezeigt wurden.

 

Änderungsanträge zu den Haushaltsansätzen werden nicht gestellt.

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt die vorgetragenen Maßnahmen mit den dargelegten Haushaltsansätzen zu den Fördergebieten einvernehmlich zur Kenntnis.

 

 

 

Investitionen Teilhaushalt 72000

-                 Straßen und Ingenieurbau

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass heute die Investitionen, die im Haushaltjahr 2011 durch die Stadt im Straßen- und Ingenieurbau durchgeführt werden, vorgestellt werden.

Ergänzend wird auch auf die zurzeit laufenden Baugebiete mit den dort von Bauträgern veranlassten Straßenbaumaßnahmen eingegangen. Sie bringt in Erinnerung, dass diese Maßnahmen auf der Grundlage eines abgeschlossenen Erschließungsvertrages seitens der Investoren in enger Abstimmung mit der Stadt durchzuführen sind. Die fertiggestellten Erschließungsanlagen werden im Anschluss von der Stadt übernommen.

Ergänzend werden in der heutigen Sitzung weitergehende Informationen über anstehende Vorhaben getätigt.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage II) die im Jahre 2011 vorgesehenen Maßnahmen im Straßen- und Ingenieurbau.

Zu den einzelnen Ansätzen geht er jeweils auf die Maßnahmen und deren geplante Umsetzungszeit ein.

 

Beigeordnete Schellmann möchte zum Ausbau der Feldstraße wissen, ob auch daran gedacht sei, dass für die Seniorenwohnanlage eine Vorfahrmöglichkeit vorgesehen ist.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die derzeitige Parkplatzsituation noch nicht endgültig sei. In das jetzt bezugsfertig werdende Eckgebäude wird wie vorgesehen neben einer radiologischen Praxis ein Orthopäde sowie eine Praxis für Krankengymnastik einziehen. In dem entlang der Stresemannstraße sich ebenfalls sich kurz vor der Fertigstellung befindlichen Gebäude wird ein Bio-Markt einziehen. Die Parkplatzsituation wird vertraglich so abgesichert werden, dass über eine Zufahrt ein Großteil der Betriebe und Praxen angefahren werden kann und über eine separate Zufahrt bestimmte Bereiche eine eigene Zufahrt erhalten. Vertraglich abgesichert werden soll, dass bei Eigentümerwechsel nicht eine solche Situation eintreten kann, dass einzelne Bereiche von Stellplätzen mit Schranken abgetrennt werden. Wichtig ist, dass die baulichen Maßnahmen zügig zum Abschluss gebracht werden, damit die Außenanlagen gärtnerisch gestaltet werden können. Mit der gärtnerischen Anlage der Freiflächen wird auch sichergestellt, dass die der Seniorenwohnanlage zugeordneten Stellplätze funktionieren werden.

 

Beigeordnete Schellmann  bringt in Erinnerung, dass für den im Bau befindlichen Zwischentrakt zwischen Eckgebäude und Seniorenwohnanlage ein Drogeriemarkt vorgesehen war.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt hierzu, dass seitens des Ausschusses der Auftrag an die Verwaltung erteilt wurde, hier darauf hinzuwirken, dass seitens des Investors eine andere Nutzung in das Ladenlokal gebracht werden sollte. Sie erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass es vielfältige Interessenten gab. Neben einem Drogeriemarkt war auch eine zeitlang daran gedacht, dort einen Matratzendiscounter anzusiedeln. Sie hat Gespräche mit dem Bauträger dahingehend geführt, dass dieser für den Gebäudebereich eine andere Nutzung vorsehen  sollte. Eine Nachfrage seitens des Bauträgers, ob es denkbar sei, dort einen Bio-Markt zu installieren, wurde seitens der Bauaufsicht positiv beschieden. Zu hoffen ist, dass seitens des Bauträgers und des Mietinteressenten, dass dies auch inhaltlich umgesetzt und entsprechende Verträge abgeschlossen werden. Die vorgesehene Nutzung stellt eine sehr gute Ergänzung des in diesem Areal angebotenen Warensortiments dar und passt auch entsprechend in das Gesamtkonzept.

 

Beigeordnete Lotze merkt an, dass der Zustand der Feldstraße im weiteren Verlauf über den Einmündungsbereich Rotenbleicher Weg nach ihrer Ansicht auch saniert werden müsste. Sie interessiert, ob in den nächsten Jahren daran gedacht sei, die Feldstraße in ihrem weiteren Verlauf Richtung Wilhelm-Raabe-Schule zu sanieren.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein erklärt hierzu, dass im Moment keine Planung dergestalt besteht, dass die Feldstraße in den nächsten Jahren für eine Sanierung ansteht.

 

Ratsherr Meihsies interessiert im Zusammenhang mit dem Ausbau Feldstraße, ob daran gedacht sei, beidseitig Radwege anzulegen und ob vorgesehen sei, auf beiden Seiten wieder Bäume zu pflanzen, wie es in früheren Jahren offensichtlich einmal der Fall war.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein führt aus, dass der Gesamtbereich der Feldstraße dort als Tempo 30 km/h-Zone ausgewiesen wird und insofern konsequenterweise die Radfahrer auf der Straße geführt werden sollen. Es wird keine gesondert angelegten Radwege geben. Die Anregung, beidseitig entlang der Feldstraße Bäume zu pflanzen, nimmt er auf.

 

Beigeordneter Dörbaum ergänzt, dass davon auszugehen ist, dass die Ausbauplanung Feldstraße noch einmal im Ausschuss vorgestellt wird.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein führt zu dem Ansatz der Planungskosten für die Wandrahmbrücke aus, dass es sich bei der Wandrahmbrücke um die älteste Spannbetonbrücke in Lüneburg handelt. Die Wandrahmbrücke wurde im Jahre 1955 gebaut. Bei Brückenprüfungen in den vergangenen Jahren sind Risse an der Unterseite festgestellt worden. Der Spannstahl ist dadurch korrosionsgefährdet. Geprüft werden soll, ob und wie saniert werden kann. Zuletzt war die Brücke, über die die Willy-Brandt-Straße verläuft, im Zuge der laufenden Unterhaltung im Jahre 20004 im Bereich der Fahrbahn abgedichtet und die Kappen erneuert worden. Mit den Planungskosten soll geprüft werden, inwieweit die Brücke saniert werden kann oder auf die Jahre gesehen, eine Erneuerung erforderlich sein wird. Bei einer Erneuerung der Brücke wird man von Kosten in Höhe von ca. 6 Mio. € ausgehen müssen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Änderungsanträge zu den Haushaltsansätzen werden nicht gestellt.

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt die vorgestellten Investitionen zum Teilhaushalt Straßen- und Ingenieurbau einvernehmlich zur Kenntnis.

 

 

ALLRIS® Test-Dokument HTML Konvertierung

ALLRIS Dokumente

 

Dieses Dokument wurde von einem anderen Benutzer gerade erstellt und noch nicht auf dem Server gespeichert.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 6_06_ABS 04.10.10 Sanierungsgebiete HHAnsätze 2011 (1565 KB)      
Anlage 2 2 TOP 6_72_ABS-Präsentation 041010 (925 KB)