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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann führt
einleitend aus, dass in der heutigen Sitzung insgesamt 6 Fördergebiete mit
ihren jeweiligen Maßnahmen vorgestellt werden. Hierzu gehören 4 Bereiche, die mit
Städtebauförderung gefördert werden sowie 2 Maßnahmen, bei den EFRE-Mittel bereitgestellt
werden. Sowohl Stättebauförderungsmittel als auch EFRE-Förderung bewirken, dass
durch die Aufteilung der aufzubringenden Mittel sehr viel mehr baulich
umgesetzt werden kann, als dass, was seitens der Stadt als Eigenmittel
eingestellt werden muss. Die
Städtebauförderung erfolgt durch eine Finanzierung, die sich zusammensetzt aus
1/3 Bund, 1/3 Land und 1/3 Stadt. Die EFRE-Förderung setzt sich zusammen aus ¾
EU/Bund und ¼ Stadt. Frau
Burghardt – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – stellt anhand einer Power-Point-Präsentation
(Anlage I) die Fördergebiete mit der Finanzierungsübersicht sowie die
einzelnen anstehenden Maßnahmen vor. Hierbei
geht sie insbesondere auf die haushaltsrechtliche Darstellung der einzelnen
Sanierungsgebiete ein. Stadtbaurätin
Gundermann führt
ergänzend aus, dass man anhand des Sanierungsgebietes Wasserviertel sehr gut
ablesen kann, wie eine Umsetzung der Förderung in Fahrt kommt. Die Stadt ist
den interessierten Hauseigentümern bei der Voruntersuchung für die anstehende
Sanierung behilflich. Oftmals wird eine Sanierung auch in Gang gesetzt, ohne dass
seitens der Stadt dafür Zuschüsse fließen. Dies allein aufgrund der Tatsache,
dass durch die Sanierung von Gebäuden in einem festgestellten Sanierungsgebiet
weitreichende Steuerabschreibungen ermöglicht werden. Beigeordneter
Dörbaum weist
darauf hin, dass alle Maßnahmen neben der baurechtlichen Abstimmung hinsichtlich
der geplanten Sanierung mit der Stadt im Vorfeld abzustimmen seien. Stadtbaurätin
Gundermann weist darauf
hin, dass in anerkannten Sanierungsgebieten für die Objekte entsprechende
Eintragungen ins Grundbuch vorgenommen werden, so dass sichergestellt ist, dass
alle Maßnahmen mit der Stadt abgestimmt werden müssen. Ergänzend
wird anhand eines Lageplans aufgezeigt, an welchen Stellen im Sanierungsgebiet
bereits Maßnahmen angelaufen bzw. geplant sind und unmittelbar vor der
Ausführung stehen. Frau
Burghardt – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – ergänzt, dass aufgrund der regen
Nachfrage bestätigt werden kann, dass wesentlich mehr Sanierungsmittel als zur
Verfügung gestellt werden, in entsprechende Maßnahmen eingestellt werden
könnten. Ratsherr
Meihsies bringt die
Presseberichterstattung zur Finanzberatung des Bundes in Erinnerung, in der als
Einsparpotential auch die Kürzung der zur Verfügung zu stellenden
Städtebauförderungsmittel in Rede steht. Ihn interessiert, ob dass auf die bereits
laufenden Förderungen Auswirkungen haben wird und ob dadurch für die nahe
Zukunft eine weitere Entwicklung der Sanierungen behindert oder gar aufgehoben
werden würde. Dies
würde er für eine sehr missliche Situation halten, da viele Sanierungswillige darauf
vertrauen, dass entsprechend zugesagte bzw. in Aussicht gestellte
Sanierungsmittel auch tatsächlich bereit gestellt werden. Stadtbaurätin
Gundermann führt
hierzu aus, dass eine Kürzung von Städtebauförderungsmitteln die Kommunen nur
zeitverzögert treffen würde. Kürzungen würden sich nicht auf bereits
zugesicherte Jahresscheiben beziehen. Die Kommunen werden bezüglich der Förderung jedoch immer abhängig davon
sein, was der Bund für seinen Haushalt beschließt und was die dann darauf
abzuschließende Vereinbarung zwischen Bund und Land beinhaltet. Insofern kann
es durchaus, wie bereits in 2 Jahren geschehen, dazu kommen, dass der Bund zwar
eine entsprechende Drittel-Förderung zur Verfügung stellt, dass Land aber
bezüglich Förderung Null-Runden fährt und ein Drittel-Förderanteil des Landes
ausfallen würde, so dass eine Förderung insgesamt die darauf beruht, dass 1/3
Bund, 1/3 Land und 1/3 Kommune kostenmäßig geteilt werden, nicht zustande
kommt. Sie hält es deshalb für wichtig, dass politisch immer wieder darauf
hingewiesen wird, welche Auswirkungen eine einseitige Kürzung von Fördermitteln
bezogen auf die Gesamtförderung hat. Sie erläutert, dass diese Drittelförderung immer dann greift, wenn
Maßnahmen im öffentlichen Raum umgesetzt werden sollen. Soweit private Maßnahmen
gefördert werden, bezieht sich die Drittelförderung auf den ungedeckten
Kostenrest, der sich dadurch ergibt, dass die Sanierungskosten nicht im vollen
Umfange auf mögliche Mieteinnahmen umgelegt werden können. Ratsherr Meihsies möchte ergänzend wissen, ob eine Kürzung von
Städtebauförderungsmitteln seitens des Bundes bzw. des Landes in letzter
Konsequenz dazu führen werden, dass entsprechende Mittel nicht mehr
bereitgestellt werden und sich dadurch ggf. Maßnahmen nicht mehr bzw. verzögert
umsetzen lassen. Frau Burghardt – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement
– führt aus,
dass eine endgültige Entscheidung für Kürzungen seitens des Bundes bzw. des
Landes noch nicht getroffen wurden. Insofern kann die Frage noch nicht
beantwortet werden, ob Mittel dauerhaft gekürzt werden oder ob die Bereitstellung
von Mittel nur für 1 Jahr ausgesetzt wird. Auch ist nicht geklärt, inwieweit
welches Programm davon betroffen sein wird. Durchaus denkbar ist, dass einzelne
Programme eine unterschiedliche Kürzung erfahren. Ratsherr Kroll weist auf die Planungen des Bundes hin, welche letztendlich
dazu führen wird, dass man in den nächsten Jahren im Haushalt des Bundes
insgesamt zu einer Schuldenbegrenzung kommen will. Er geht davon aus, dass
hierunter auch Kürzungen hinsichtlich der Höhe der zur Verfügung stehenden Städtebauförderungsmittel
fallen werden. Beigeordneter Dörbaum macht deutlich, dass alle Mutmaßungen im Bereich der
Spekulationen anzusiedeln seien. Wichtig ist für ihn die Aussage, dass die heute im Zusammenhang mit der
Haushaltsplanberatung 2011 vorgestellten Maßnahmen von möglichen Kürzungen, die
sich erst in den Folgejahren auswirken würden, nicht betroffen sind. Ergänzend interessiert ihn, ob es neben der Bereitstellung von Sanierungsförderungsmitteln
auch möglich ist, im Ausgleich auf andere Förderprogramme zurückzugreifen. Speziell
interessiert ihn, ob es denkbar ist, neben Sanierungsmitteln auf Mittel aus der
Denkmalpflege zurückgreifen zu können. Stadtbaurätin Gundermann merkt hierzu an, dass es schwierig sei, andere Förderprogramme
des Bundes bzw. des Landes kompatibel zu machen mit dem städtebaulichen
Denkmalschutz. Sanierungsgebiet „Wasserviertel“ Frau Burghardt – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement
– stellt die
für 2011 anstehenden Maßnahmen vor. Stadtbaurätin Gundermann gibt zum Stand der Planungen bezüglich der Sanierung
des Viskulenhof-Komplexes einen Sachstand. Die Kaufinteressenten haben die vom
Eigentümer eingeräumten Kaufoptionen nicht eingelöst. Derzeit steht der Gebäudekomplex
zur Zwangsversteigerung an. Sie weist darauf hin, dass im Rahmen der Sanierung Wasserviertel auch
der Ausbau der Straße „Salzstraße am Wasser“ vorgesehen sei. Eine
Umsetzung dieser Maßnahme soll jedoch erst erfolgen, wenn die Sanierung des Viskulenhof-Komplexes
abgeschlossen ist. Ratsherr Meihsies interessiert in diesem Zusammenhang, ob das dort verlegte
Kopfsteinpflaster erhalten bleibt. Stadtbaurätin Gundermann erklärt hierzu, dass die Ausbauplanung zu gegebener
Zeit im Ausschuss vorgestellt wird. Sanierungsgebiet „StOV-Gelände“ Frau Burghardt – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement
– stellt die
im Rahmen der Sanierung des StOV-Geländes die für den Zeitraum 2010 - 1011
geplanten Maßnahmen vor. Ratsherrn Meihsies interessiert im Zusammenhang mit den Maßnahmen die auf dem
ehemaligen StOV-Gelände vorgesehen sind, ob der Spielplatz beim THW an der
Rabensteinstraße erhalten bleibt. Durch den zwischenzeitlich in diesem Wohngebiet stattgefundenen
Generationswechsel würde er es begrüßen, wenn der Spielplatz nicht nur erweitert,
sondern auch aufgewertet werden würde. Insbesondere das Element Wasser
funktioniert auf diesem Spielplatz nicht, weil es keinen Wasseranschluss gibt.
Er würde es begrüßen, wenn eine entsprechende Wasserleitung vom THW zum Spielplatz
verlegt werden würde. Der Wunsch, den Spielplatz aufzuwerten, wurde an ihn von
vielen Eltern aus dem unmittelbaren Umfeld herangetragen. Stadtbaurätin Gundermann weist auf die im StOV-Gelände derzeit ablaufenden
vielen gleichzeitigen Maßnahmen hin, bei denen u. a. auch alle
Versorgungsträger mit ihren Vorhaben zu koordinieren seien. Inwieweit für eine Aufwertung der Spielplatzfläche noch Mittel zur
Verfügung stehen werden, sollte zunächst abgewartet werden. Erst wenn man sich
einen Kostenüberblick verschafft hat, kann man zu einer umfassenden Aufwertung
des Spielplatzareals gelangen, vorausgesetzt, dass entsprechende Mittel dann noch
zur Verfügung stehen. Ratsherr Meihsies möchte ergänzend wissen, welche Maßnahmen verbunden mit
welchen Kosten bei der Sanierung des ehemaligen Bäckereigebäudes eingeplant
seien. Stadtbaurätin Gundermann führt hierzu aus, dass im Gesamtkostenrahmen zunächst
800.000 € für die Sanierung des Gebäudes eingestellt wurden.
Zwischenzeitlich wurde ein Schadstoffgutachten beauftragt, das auch vorliegt. Die
Ergebnisse und Aussagen dieses Schadstoffgutachtens sind nicht beunruhigend.
Die statische Untersuchung des ‚Gebäudes wurde beauftragt. Der
Schornstein musste aus Gründen der Standsicherheit entfernt werden. Als erste
Maßnahmen wurde der Giebel als auch das Dach vor Witterungseinflüssen
geschlossen. Die Schadstoffsanierung ist für das Jahr 2011 eingeplant. Im Jahre 2011
soll auch ein Nutzungskonzept erarbeitet werden. Ebenso wie für den Spielplatz
gilt es auch hier zunächst abzuwarten, wie viel Geld noch zur Verfügung steht,
um daran zu bemessen, in welchem Umfang
Gelder in das ehemalige Bäckereigebäude gesteckt werden können. Zunächst müssen
jedoch alle Straßen- und Tiefbaumaßnahmen schlussgerechnet sein. Ratsherr Meihsies bringt noch mal zum Ausdruck, dass es aus seiner Sicht
bedauerlich war, dass zwei der Speichergebäude abgerissen wurden. Ratsherr Kroll merkt hierzu an, dass die Raumhöhen in den Speichergebäuden
für eine wirtschaftliche Nutzung 80 bis 90 cm hätten abgehängt werden müssen.
Er macht deutlich, dass dies ein nicht unerheblichen Kostenfaktor in der Wirtschaftlichkeitsberechnung
darstellen würde. Beigeordneter Dörbaum verdeutlicht, dass unter Einsatz von Fördermitteln aus
seiner Sicht ein guter Kompromiss gelungen sei zwischen dem Erhalt einzelner
Speichergebäude sowie dem Neubau weiterer Wohngebäude in diesem Areal. EFRE-Förderung / Gebiet „An der Wittenberger
Bahn“ Frau Burghardt – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement
– erläutert
die Ansätze, die mit Hilfe von
EFRE-Mitteln umgesetzt werden sollen. Stadtbaurätin Gundermann geht
ergänzend auf die einzelnen Maßnahmen ein. Zur Abfolge der Umgestaltung Grünanlage Südwall trägt sie vor, dass
vorgesehen sei, dass über den Winter ein Konzept erarbeitet wird, welches nach
Vorstellung im Ausschuss möglichst auch im Jahre 2011 zur Umsetzung gelangen
soll, damit bis zu den Hansetagen im Jahre 2012 Anpflanzungen mit einem entsprechenden
Vorlauf umgesetzt werden können. Ratsherr Kroll weist darauf hin, dass es hinsichtlich des Bahnlärms aus
der Erfahrung heraus dazu kommen wird, dass auch im Bereich der Wittenberger
Bahn sich Grundstücke für eine Wohnbebauung schwerlich veräußern lassen werden,
wenn denn nicht hinreichender Lärmschutz damit einhergeht. Er weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass es mit Inbetriebnahme
des 3. Gleises voraussichtlich dazu kommen wird, dass die Taktung von auf der
Strecke fahrenden Güterzügen enorm zunehmen wird und demzufolge auch die Lärmentwicklung.
Nach seinem Verständnis hat ein Kaufinteressent ein Anspruch darauf, dass er
über diesen Tatbestand im Vorfeld informiert wird. Stadtbaurätin Gundermann verweist darauf, dass eben solche
Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Wittenberger Bahn vorgesehen seien. Um einen
geeigneten Vorschlag unterbreiten zu können, bedarf es jedoch zunächst
umfangreicher Untersuchungen. Über die zu erwartende Lärmentwicklung werden sowohl die Festsetzungen
des B-Plans als auch das in Auftrag gegebene Lärmgutachten entsprechende
Aussagen enthalten. Es ist davon auszugehen, dass die Aurelis als Grundstückseigentümerin
die Veräußerung in Teilabschnitten an Bauträger vornehmen wird. In dieser Phase
wird darauf zu achten sein, dass die zu erwartenden Lärmbeeinträchtigungen den
möglichen Kaufinteressenten zur Kenntnis gegeben werden. Beigeordneter Dörbaum macht deutlich, dass man sich ganz am Anfang des Verfahrens
befindet und dass die einzusetzenden EFRE-Mittel so oder so eingesetzt werden
sollen, um für das Gelände zu einer für wichtig erachteten Aufwertung zu
gelangen. Seitens der Aurelis wurde in dem Zusammenhang mit der
Lärmbeeinträchtigung eine Aussage dahingehend getroffen, dass sie im gesamten
Bundesgebiet bahnnahe Flächen einer Nachnutzung zuführen und dass es bisher in
der Regel immer gelungen sei, auch unter Beachtung der Lärmbeeinträchtigungen,
eine geeignete Nachnutzung zu finden. Wasserturm Frau Burghardt – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement
– erläutert
die im Zusammenhang mit einer Förderung von EFRE-Mitteln zusammenhängenden
Sanierungsarbeiten am Wasserturm. Beigeordneter Dörbaum erinnert an diesem Zusammenhang auf die im Wasserturm
abgehaltene Ausschusssitzung in der seitens des Fördervereins als auch den
beauftragten Architekten eine umfassende Darstellung der anstehenden Arbeiten
anhand einer Ortsbesichtigung aufgezeigt wurden. Änderungsanträge zu den Haushaltsansätzen werden nicht gestellt. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt die vorgetragenen Maßnahmen mit
den dargelegten Haushaltsansätzen zu den Fördergebieten einvernehmlich zur
Kenntnis. Investitionen Teilhaushalt 72000 -
Straßen und Ingenieurbau Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass heute die Investitionen,
die im Haushaltjahr 2011 durch die Stadt im Straßen- und Ingenieurbau
durchgeführt werden, vorgestellt werden. Ergänzend wird auch auf die zurzeit laufenden Baugebiete mit den dort
von Bauträgern veranlassten Straßenbaumaßnahmen eingegangen. Sie bringt in
Erinnerung, dass diese Maßnahmen auf der Grundlage eines abgeschlossenen
Erschließungsvertrages seitens der Investoren in enger Abstimmung mit der Stadt
durchzuführen sind. Die fertiggestellten Erschließungsanlagen werden im
Anschluss von der Stadt übernommen. Ergänzend werden in der heutigen Sitzung weitergehende Informationen
über anstehende Vorhaben getätigt. Fachbereichsleiter Dr. Rehbein erläutert anhand einer
Power-Point-Präsentation (s. Anlage II) die im Jahre 2011
vorgesehenen Maßnahmen im Straßen- und Ingenieurbau. Zu den einzelnen Ansätzen geht er jeweils auf die Maßnahmen und deren
geplante Umsetzungszeit ein. Beigeordnete Schellmann möchte zum Ausbau der Feldstraße wissen, ob auch
daran gedacht sei, dass für die Seniorenwohnanlage eine Vorfahrmöglichkeit
vorgesehen ist. Stadtbaurätin Gundermann weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die
derzeitige Parkplatzsituation noch nicht endgültig sei. In das jetzt
bezugsfertig werdende Eckgebäude wird wie vorgesehen neben einer radiologischen
Praxis ein Orthopäde sowie eine Praxis für Krankengymnastik einziehen. In dem
entlang der Stresemannstraße sich ebenfalls sich kurz vor der Fertigstellung
befindlichen Gebäude wird ein Bio-Markt einziehen. Die Parkplatzsituation wird
vertraglich so abgesichert werden, dass über eine Zufahrt ein Großteil der Betriebe
und Praxen angefahren werden kann und über eine separate Zufahrt bestimmte
Bereiche eine eigene Zufahrt erhalten. Vertraglich abgesichert werden soll,
dass bei Eigentümerwechsel nicht eine solche Situation eintreten kann, dass einzelne
Bereiche von Stellplätzen mit Schranken abgetrennt werden. Wichtig ist, dass
die baulichen Maßnahmen zügig zum Abschluss gebracht werden, damit die Außenanlagen
gärtnerisch gestaltet werden können. Mit der gärtnerischen Anlage der Freiflächen
wird auch sichergestellt, dass die der Seniorenwohnanlage zugeordneten
Stellplätze funktionieren werden. Beigeordnete Schellmann bringt in Erinnerung,
dass für den im Bau befindlichen Zwischentrakt zwischen Eckgebäude und Seniorenwohnanlage
ein Drogeriemarkt vorgesehen war. Stadtbaurätin Gundermann erklärt hierzu, dass seitens des Ausschusses der
Auftrag an die Verwaltung erteilt wurde, hier darauf hinzuwirken, dass seitens
des Investors eine andere Nutzung in das Ladenlokal gebracht werden sollte. Sie
erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass es vielfältige Interessenten gab.
Neben einem Drogeriemarkt war auch eine zeitlang daran gedacht, dort einen Matratzendiscounter
anzusiedeln. Sie hat Gespräche mit dem Bauträger dahingehend geführt, dass
dieser für den Gebäudebereich eine andere Nutzung vorsehen sollte. Eine Nachfrage seitens des
Bauträgers, ob es denkbar sei, dort einen Bio-Markt zu installieren, wurde
seitens der Bauaufsicht positiv beschieden. Zu hoffen ist, dass seitens des Bauträgers
und des Mietinteressenten, dass dies auch inhaltlich umgesetzt und
entsprechende Verträge abgeschlossen werden. Die vorgesehene Nutzung stellt
eine sehr gute Ergänzung des in diesem Areal angebotenen Warensortiments dar
und passt auch entsprechend in das Gesamtkonzept. Beigeordnete Lotze merkt an, dass der Zustand der Feldstraße im weiteren
Verlauf über den Einmündungsbereich Rotenbleicher Weg nach ihrer Ansicht auch
saniert werden müsste. Sie interessiert, ob in den nächsten Jahren daran
gedacht sei, die Feldstraße in ihrem weiteren Verlauf Richtung Wilhelm-Raabe-Schule
zu sanieren. Fachbereichsleiter Dr. Rehbein erklärt hierzu, dass im Moment
keine Planung dergestalt besteht, dass die Feldstraße in den nächsten Jahren
für eine Sanierung ansteht. Ratsherr Meihsies interessiert im Zusammenhang mit dem Ausbau Feldstraße, ob
daran gedacht sei, beidseitig Radwege anzulegen und ob vorgesehen sei, auf
beiden Seiten wieder Bäume zu pflanzen, wie es in früheren Jahren
offensichtlich einmal der Fall war. Fachbereichsleiter Dr. Rehbein führt aus, dass der Gesamtbereich
der Feldstraße dort als Tempo 30 km/h-Zone ausgewiesen wird und insofern
konsequenterweise die Radfahrer auf der Straße geführt werden sollen. Es wird
keine gesondert angelegten Radwege geben. Die Anregung, beidseitig entlang der
Feldstraße Bäume zu pflanzen, nimmt er auf. Beigeordneter Dörbaum ergänzt, dass davon auszugehen ist, dass die Ausbauplanung
Feldstraße noch einmal im Ausschuss vorgestellt wird. Fachbereichsleiter Dr. Rehbein führt zu dem Ansatz der Planungskosten
für die Wandrahmbrücke aus, dass es sich bei der Wandrahmbrücke um die älteste
Spannbetonbrücke in Lüneburg handelt. Die Wandrahmbrücke wurde im Jahre 1955
gebaut. Bei Brückenprüfungen in den vergangenen Jahren sind Risse an der
Unterseite festgestellt worden. Der Spannstahl ist dadurch korrosionsgefährdet.
Geprüft werden soll, ob und wie saniert werden kann. Zuletzt war die Brücke, über
die die Willy-Brandt-Straße verläuft, im Zuge der laufenden Unterhaltung im
Jahre 20004 im Bereich der Fahrbahn abgedichtet und die Kappen erneuert worden.
Mit den Planungskosten soll geprüft werden, inwieweit die Brücke saniert werden
kann oder auf die Jahre gesehen, eine Erneuerung erforderlich sein wird. Bei
einer Erneuerung der Brücke wird man von Kosten in Höhe von ca. 6 Mio. €
ausgehen müssen. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Änderungsanträge zu den Haushaltsansätzen werden nicht gestellt. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt die vorgestellten Investitionen
zum Teilhaushalt Straßen- und Ingenieurbau einvernehmlich zur Kenntnis. ALLRIS DokumenteDieses Dokument wurde von
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