Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann führt
aus, dass die im Stadtgebiet befindlichen Landschaftsschutzgebiete (LSG) sich
in einer Überarbeitung dergestalt befinden, dass der Landkreis Lüneburg als
zuständige Untere Naturschutzbehörde damit befasst ist, die Gebiete neu zu
ordnen. Bisher
gibt es viele große und kleine unter Landschaftsschutz stehende Flächen, für
die es jeweils eine separate Verordnung gibt. Zukünftig
ist geplant, die LSG zu einem Gebiet mit
dann auch nur noch einer Verordnung zusammen zu fassen. In
der heutigen Sitzung werden anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I)
die bereits bestehenden LSG mit den geplanten Veränderungen aufgezeigt. Die
geplanten Veränderungen beinhalten allesamt eine Ausweitung der jeweiligen
Flächen. Vorgesehen
ist in diesem Zusammenhang, dass die für die Eigentümer und Nutzer der Flächen
einhergehenden Einschränkungen durchweg geringer werden. In diesen Gebieten
wird zukünftig wieder mehr erlaubt und möglich sein. Bereichsleiter
Eberhard ergänzt,
dass die in Aufstellung befindliche einheitliche Verordnung verwaltungsintern
in der Abstimmungsphase befindet. Die
Öffentlichkeitsbeteiligung steht demnächst an. Das zukünftige LSG wird tlw. bestehende
Naturschutzgebiete und FF-Flächen überlagern und ergänzen. Aufgezeigt
werden insbesondere die neu hinzugekommenen Erweiterungen in den bisherigen
Gebieten Tiergarten, Hasenburger Mühlenbach, Oelzebachtal, Ilmenautal, Goseburg
und Bilmer Strauch. Anhand
der Power-Point-Präsentation werden die angesprochenen Bereiche aufgezeigt. Eingegangen
wird auf die seitens der Stadt gegenüber dem Landkreis geäußerten Hinweise zu
den Flächen, wo seitens der Stadt Klärungsbedarf besteht bzw. Konfliktpotential
gesehen wird. Abstimmungsgespräche
mit der Unteren Naturschutzbehörde wurden zwischenzeitlich geführt. Auf
die Belange der Stadt wurde seitens der Unteren Naturschutzbehörde jeweils
eingegangen. Die
daraus resultierenden Veränderungen werden erläutert. Geprüft wird seitens der
Unteren Naturschutzbehörde eine Einbeziehung von westlich der ehemaligen
Ziegelei Fuhrhop im OT Rettmer gelegenen Flächen. Hier befindet man sich noch
in der Diskussion. Aus diesem Grunde wurden die Flächen seitens des Landkreises
auch noch nicht mit aufgenommen. Soweit
es Flächen innerhalb des Stadtgebietes Lüneburg betrifft, ist die Abstimmung
abgeschlossen. Soweit bekannt, ist das auch für die im Landkreis gelegenen Flächen
zutreffend. Die
jetzt zu erarbeitende Pläne werden in einem nächsten Verfahrensschritt der Öffentlichkeit
vorgestellt. Hiermit wird dann auch der nächste Schritt im
Beteiligungsverfahren eingeleitet. Im
Ergebnis wird dem neuen Landschaftsschutzgebiet eine eigenständige Landschaftsschutzverordnung
zugrunde liegen. Obwohl dieses Verfahren in der Aufstellungsphase zeitgleich
parallel zur Neufassung des Regionalen Raumordnungsprogramms läuft, laufen
beide Verfahren nicht auf ein gemeinsames Planwerk hinaus, sondern sind jeweils
getrennt voneinander zu betrachten. Die
Landschaftsschutzverordnung wird demzufolge nicht in das Regionale Raumordnungsprogramm
eingearbeitet. Ratsfrau
Thielbörger interessiert, ob Aussagen über die zeitliche
Abfolge getroffen werden können. Bereichsleiter
Zurheide führt
hierzu aus, dass als nächster Verfahrensschritt wie ausgeführt die öffentliche
Auslegung erfolgen wird. Zu Beginn des Jahres 2011 ist vorgesehen, dass sich
der Kreistag mit der Thematik beschäftigen wird. Bei entsprechenden Beschlussfassungen
ist von einer Rechtsverbindlichkeit der Landschaftsschutzverordnung im späten
Frühjahr 2011 auszugehen. Der
Landkreis hat über Jahre mit allen Beteiligten und Betroffenen in einer dafür
gebildeten Arbeitsgemeinschaft sehr intensive Gespräche geführt. Insofern
ist davon auszugehen, dass die jetzt anstehende öffentliche Auslegung der
letzte Beteiligungsschritt sein wird. Beigeordnete
Schellmann interessiert, ob im OT Ochtmissen nicht einmal
angedacht war, Empfehlungen aufzugreifen und weitere Flächen als Ausweisung als
LSG beim Landkreis zu beantragen. Bereichsleiter
Zurheide zeigt auf,
dass im Bereich des OT Ochtmissen die Landwehr LSG-Fläche sei. Zusätzlich gibt
es dort das Naturschutzgebiet „Dümpel“. Bereichsleiter
Eberhard bestätigt,
dass es keine weiteren LSG-Flächen im OT Ochtmissen gibt. Über eine westlich
von Gut Wienebüttel gelegene Fläche wurde zwar beraten, im Ergebnis fand dies
jedoch keinen Niederschlag. Herr
Dammann – BUND – greift noch einmal die aus dem Landschaftsplan abgeleitete
Empfehlung der Ausweisung der angesprochenen Flächen als LSG-Flächen auf. Er spricht sich dafür aus,
dass dieser Empfehlung nachgekommen und eine Unterschutzstellung beantragt
werden sollte. Die Diskussion hierüber sollte noch einmal aufgenommen werden. Für
ihn von Interesse ist, ob es im Bereich „Rote Schleuse“ zu
irgendwelchen Änderungen kommen wird. Bereichsleiter
Eberhard erklärt,
dass der Bereich „Rote Schleuse“ durch den einbezug in das
FFH-Gebiet einen höheren Schutzstatus erlangen wird. Die Grenze des
Campingplatzes stellt zukünftig tlw. auch die Grenze zum FFH-Gebiet dar. Herr
Dammann – BUND – bittet darauf zu achten, dass die Abgrenzungen hierzu parzellenscharf vorgenommen werden. Von
Interesse ist bei einer Lockerung der bisherigen Vorgaben, welcher Art der
Lockerung damit für die Nutzer einhergehen werden. Bereichsleiter
Zurheide erläutert
anhand von Beispielen, worin die Vereinfachung der Nutzungsbeschränkungen zu sehen ist. Bestimmte
Verbote werden bezüglich ihrer Zulässigkeit beispielsweise nicht mehr
detailliert aufgelistet. Die
wirtschaftliche Nutzung von Forstflächen wird auch weiterhin möglich sein. Weiterhin
ausgeschlossen bleiben Maßnahmen wie beispielsweise die Umwandlung von feuchtem
Grünland- zu Ackerflächen. Bauen im LSG war auch schon bisher generell nicht
zulässig, von begründeten Ausnahmefällen einmal abgesehen. Herr
Dammann – BUND – drängt noch einmal darauf, dass für die westlich von Gut
Wienebüttel gelegenen Flächen ein Antrag auf Unterschutzstellung auf Grundlage
der Empfehlung des Landschaftsplanes gestellt werden sollte. Stadtbaurätin
Gundermann sagt zu,
dass Bereichsleiter Zurheide bei der Unteren Naturschutzbehörde eruieren soll,
ob eine solche Unterschutzstellung überhaupt für den angesprochenen Bereich
möglich wäre. Ratsfrau
Thielbörger möchte, dass die von Bereichsleiter Eberhard vorgetragenen
Veränderungen und Abstimmungen im Protokoll erfasst oder als Anlage diesem
beigefügt werden. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Grünflächen- und Forstausschuss nimmt den vorgetragenen Sachverhalt mit den
dargestellten Veränderungen zur Neufassung der LSG-Flächen im Rahmen der
vorgesehenen Verordnung des Landkreises Lüneburg einvernehmlich zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||