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Auszug - Vorstellung Landschaftsschutzgebiet (LSG) - "Landschaftsschutzgebiet des Landkreises Lüneburg" / Bericht über die Verordnung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Grünflächen- und Forstausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 03.11.2010    
Zeit: 14:00 - 16:10 Anlass: außerordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass die im Stadtgebiet befindlichen Landschaftsschutzgebiete (LSG) sich in einer Überarbeitung dergestalt befinden, dass der Landkreis Lüneburg als zuständige Untere Naturschutzbehörde damit befasst ist, die Gebiete neu zu ordnen.

Bisher gibt es viele große und kleine unter Landschaftsschutz stehende Flächen, für die es jeweils eine separate Verordnung gibt.

Zukünftig ist geplant, die LSG zu  einem Gebiet mit dann auch nur noch einer Verordnung zusammen zu fassen.

In der heutigen Sitzung werden anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) die bereits bestehenden LSG mit den geplanten Veränderungen aufgezeigt. Die geplanten Veränderungen beinhalten allesamt eine Ausweitung der jeweiligen Flächen.

Vorgesehen ist in diesem Zusammenhang, dass die für die Eigentümer und Nutzer der Flächen einhergehenden Einschränkungen durchweg geringer werden. In diesen Gebieten wird zukünftig wieder mehr erlaubt und möglich sein.

 

Bereichsleiter Eberhard ergänzt, dass die in Aufstellung befindliche einheitliche Verordnung verwaltungsintern in der Abstimmungsphase befindet.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung steht demnächst an. Das zukünftige LSG wird tlw. bestehende Naturschutzgebiete und FF-Flächen überlagern und ergänzen.

Aufgezeigt werden insbesondere die neu hinzugekommenen Erweiterungen in den bisherigen Gebieten Tiergarten, Hasenburger Mühlenbach, Oelzebachtal, Ilmenautal, Goseburg und Bilmer Strauch.

 

Anhand der Power-Point-Präsentation werden die angesprochenen Bereiche aufgezeigt.

 

Eingegangen wird auf die seitens der Stadt gegenüber dem Landkreis geäußerten Hinweise zu den Flächen, wo seitens der Stadt Klärungsbedarf besteht bzw. Konfliktpotential gesehen wird.

 

Abstimmungsgespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde wurden zwischenzeitlich geführt.

 

Auf die Belange der Stadt wurde seitens der Unteren Naturschutzbehörde jeweils eingegangen.

 

Die daraus resultierenden Veränderungen werden erläutert. Geprüft wird seitens der Unteren Naturschutzbehörde eine Einbeziehung von westlich der ehemaligen Ziegelei Fuhrhop im OT Rettmer gelegenen Flächen. Hier befindet man sich noch in der Diskussion. Aus diesem Grunde wurden die Flächen seitens des Landkreises auch noch nicht mit aufgenommen.

 

Soweit es Flächen innerhalb des Stadtgebietes Lüneburg betrifft, ist die Abstimmung abgeschlossen. Soweit bekannt, ist das auch für die im Landkreis gelegenen Flächen zutreffend.

Die jetzt zu erarbeitende Pläne werden in einem nächsten Verfahrensschritt der Öffentlichkeit vorgestellt. Hiermit wird dann auch der nächste Schritt im Beteiligungsverfahren eingeleitet.

Im Ergebnis wird dem neuen Landschaftsschutzgebiet eine eigenständige Landschaftsschutzverordnung zugrunde liegen. Obwohl dieses Verfahren in der Aufstellungsphase zeitgleich parallel zur Neufassung des Regionalen Raumordnungsprogramms läuft, laufen beide Verfahren nicht auf ein gemeinsames Planwerk hinaus, sondern sind jeweils getrennt voneinander zu betrachten.

Die Landschaftsschutzverordnung wird demzufolge nicht in das Regionale Raumordnungsprogramm eingearbeitet.

 

Ratsfrau Thielbörger  interessiert, ob Aussagen über die zeitliche Abfolge getroffen werden können.

 

Bereichsleiter Zurheide führt hierzu aus, dass als nächster Verfahrensschritt wie ausgeführt die öffentliche Auslegung erfolgen wird. Zu Beginn des Jahres 2011 ist vorgesehen, dass sich der Kreistag mit der Thematik beschäftigen wird. Bei entsprechenden Beschlussfassungen ist von einer Rechtsverbindlichkeit der Landschaftsschutzverordnung im späten Frühjahr 2011 auszugehen.

Der Landkreis hat über Jahre mit allen Beteiligten und Betroffenen in einer dafür gebildeten Arbeitsgemeinschaft sehr intensive Gespräche geführt.

Insofern ist davon auszugehen, dass die jetzt anstehende öffentliche Auslegung der letzte Beteiligungsschritt sein wird.

 

Beigeordnete Schellmann  interessiert, ob im OT Ochtmissen nicht einmal angedacht war, Empfehlungen aufzugreifen und weitere Flächen als Ausweisung als LSG beim Landkreis zu beantragen.

 

Bereichsleiter Zurheide zeigt auf, dass im Bereich des OT Ochtmissen die Landwehr LSG-Fläche sei. Zusätzlich gibt es dort das Naturschutzgebiet „Dümpel“.

 

Bereichsleiter Eberhard bestätigt, dass es keine weiteren LSG-Flächen im OT Ochtmissen gibt. Über eine westlich von Gut Wienebüttel gelegene Fläche wurde zwar beraten, im Ergebnis fand dies jedoch keinen Niederschlag.

 

Herr Dammann – BUND – greift noch einmal die aus dem Landschaftsplan abgeleitete Empfehlung der Ausweisung der angesprochenen Flächen als  LSG-Flächen auf. Er spricht sich dafür aus, dass dieser Empfehlung nachgekommen und eine Unterschutzstellung beantragt werden sollte. Die Diskussion hierüber sollte noch einmal aufgenommen werden.

Für ihn von Interesse ist, ob es im Bereich „Rote Schleuse“ zu irgendwelchen Änderungen kommen wird.

 

Bereichsleiter Eberhard erklärt, dass der Bereich „Rote Schleuse“ durch den einbezug in das FFH-Gebiet einen höheren Schutzstatus erlangen wird. Die Grenze des Campingplatzes stellt zukünftig tlw. auch die Grenze zum FFH-Gebiet dar.

 

Herr Dammann – BUND – bittet darauf zu achten, dass die Abgrenzungen  hierzu parzellenscharf vorgenommen werden.

Von Interesse ist bei einer Lockerung der bisherigen Vorgaben, welcher Art der Lockerung damit für die Nutzer einhergehen werden.

 

Bereichsleiter Zurheide erläutert anhand von Beispielen, worin die Vereinfachung  der Nutzungsbeschränkungen zu sehen ist. Bestimmte Verbote werden bezüglich ihrer Zulässigkeit beispielsweise nicht mehr detailliert aufgelistet.

Die wirtschaftliche Nutzung von Forstflächen wird auch weiterhin möglich sein.

Weiterhin ausgeschlossen bleiben Maßnahmen wie beispielsweise die Umwandlung von feuchtem Grünland- zu Ackerflächen. Bauen im LSG war auch schon bisher generell nicht zulässig, von begründeten Ausnahmefällen einmal abgesehen.

 

Herr Dammann – BUND – drängt noch einmal darauf, dass für die westlich von Gut Wienebüttel gelegenen Flächen ein Antrag auf Unterschutzstellung auf Grundlage der Empfehlung des Landschaftsplanes gestellt werden sollte.

 

Stadtbaurätin Gundermann sagt zu, dass Bereichsleiter Zurheide bei der Unteren Naturschutzbehörde eruieren soll, ob eine solche Unterschutzstellung überhaupt für den angesprochenen Bereich möglich wäre.

 

Ratsfrau Thielbörger  möchte, dass die von Bereichsleiter Eberhard vorgetragenen Veränderungen und Abstimmungen im Protokoll erfasst oder als Anlage diesem beigefügt werden.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Beschluss:

Beschluss:

Der Grünflächen- und Forstausschuss nimmt den vorgetragenen Sachverhalt mit den dargestellten Veränderungen zur Neufassung der LSG-Flächen im Rahmen der vorgesehenen Verordnung des Landkreises Lüneburg einvernehmlich zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:           

Nein-Stimmen:           

  Enthaltungen:           

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LSG Bestand (1897 KB)