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Auszug - Sanierungsgebiet Kaltenmoor - Parkdeck - Abbruch - mündlicher Vortrag - Wohnwege - Sanierung - mündlicher Vortrag / Ortsbesichtigung - Kita - Sanierung - mündlicher Vortrag / Ortsbesichtigung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 16.08.2010    
Zeit: 15:00 - 18:00 Anlass: außerordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Parkdeck-Abbruch

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt als neue Sachbearbeiterin für den Sanierungsbereich „Soziale Stadt Kaltenmoor“ und die anderen Sanierungsgebiete Frau Burghardt vor.

 

Frau Burghardt – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – führt aus, dass das seit Jahren nicht mehr genutzte Parkdeck komplett abgerissen wird. Die anschließende Herrichtung erfolgt in der Weise, dass zukünftig ebenerdig 36 Kfz-Stellplätze vorhanden sein werden. Die verbleibenden Restflächen werden als Rasenflächen hergerichtet bzw. für eine Entwässerungsmulde genutzt.

Anhand einer Power-Point-Präsentation wird der derzeitige Zustand sowie der nach Abriss und Herrichtung der Kfz-Stellplätze das zukünftige Aussehen der Flächen aufgezeigt. Die Maßnahmen sollen noch im Laufe diesen Jahres zum Abschluss gebracht werden.

Der Abriss soll in dem Zeitraum 18.10. bis 26.11.2010 durchgeführt werden. Die Herrichtung der Fläche soll bis zum Jahresende erfolgen. Die Gesamtkosten für den Abriss und die Herrichtung der Fläche werden sich auf 194.000 € belaufen. Die Wohngebäude-Eigentümer werden an den Kosten mit 42.000 € beteiligt. Von den verbleibenden Restkosten in Höhe von 152.000 € werden 2/3 aus Fördermitteln (ca. 101.000 €) bereitgestellt. Der verbleibende Eigenanteil von 1/3 der Restkosten der Stadt Lüneburg beträgt ca. 51.000 €.

 

Ratsherrn Kroll interessiert, auf welcher Grundlage die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze für die umliegenden Wohnhäuser bemessen wurde. Für ihn stellt sich die Frage, inwieweit man heute Tatsachen schaffen sollte und damit dauerhaft Einstellmöglichkeiten für Kfz aufgibt ohne zu wissen, ob diese in zukünftigen Jahren ggf. doch noch benötigt werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt hierzu aus, dass in Wohnquartieren, wie im Stadtteil Kaltenmoor, ein Stellplatznachweis von 1 Stellplatz/WE gefordert wird. Aufgrund der bestehenden Mieterstruktur, die sich zu einem großen Teil aus Hilfeempfängern zusammensetzt, wird es auch auf der Grundlage einer durchgeführten rechtlichen Überprüfung nicht für erforderlich gehalten, auf die Einhaltung dieses Nachweises zu drängen. Defacto hat es sich gezeigt, dass bezogen auf die Gesamtbilanz der im Stadtteil vorhandenen Kfz-Stellplätze, dieses Parkhaus seit Jahren leer steht. Zu dem Thema wurde im Rahmen der Diskussion über den Rahmenplan auch beraten und ein dementsprechender Beschluss gefasst. Das leerstehende Parkdeck hat in der Vergangenheit im verstärkten Maße Vandalismus hervorgerufen. Bezüglich der weiteren Vorgehensweise wurde über mehrere mögliche Varianten beraten. Eine Variante davon war, dass Parkdeck ersatzlos abzureißen und an dieser Stelle keine Stellplätze mehr vorzuhalten. Eine weitere Variante hierzu war die, auf die  man sich letztendlich verständigt habe, dass eine gewisse Anzahl von Stellplätzen, wie von Frau Burghardt vorgetragen wurde, ersatzweise geschaffen werden.

 

Beigeordneter Blanck merkt an, dass man eine solche Maßnahme durchaus positiv begleiten kann, wenngleich dadurch nicht der Eindruck vermittelt werden sollte, dass eine Verknüpfung dergestalt erfolgt, dass eine geringere Anzahl von  vorzuhaltenden Kfz-Stellplätzen einhergeht mit einer Festlegung auf eine gewisse Mieterstruktur. Auch weiterhin sollte es möglich sein, dass auch Bewohner dieses Stadtteils eine Abstellmöglichkeit für ein Kfz haben sollten.

 

Beigeordnete Schellmann weist darauf hin, dass es zwar wünschenswert ist, sich vorzubehalten auf sich veränderte Mieterstrukturen eingehen zu können, jedoch weist sie darauf hin, dass man auch im politischen Denken an gewissen bestehenden Realitäten nicht vorbeikommen wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass allein durch die Wegnahme des Parkdecks kein nachhaltiger Schaden verursacht wird. Die Fläche wird auch weiterhin vorgehalten und kann bei Bedarf sehr wohl wieder im vollen Umfang für Parkzwecke bzw. den Neubau eines Parkdecks genutzt werden.

 

Ratsherr Kroll geht zwar nicht davon aus, dass es in absehbarer Zeit dazu kommen wird, dass ein höherer Kfz-Stellplatzbedarf wieder entstehen wird. Gleichwohl bittet er bei den Überlegungen einzubeziehen, dass die Bodenplatte und die Fundamente im Boden verbleiben sollten. Diese Fundamentbereiche könnten beim etwaigen Wiederaufbau einer Parkpalette genutzt werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass ohne Vorlage der Ausschreibungsunterlagen hierzu keine abschließende Auskunft erteilt werden kann, da, wie ausgeführt, mehrere Varianten beraten wurden.

 

Die Information wird dem Protokoll beigefügt.

 

Zu Protokoll:

Der Komplettrückbau der beschriebenen Bauten sieht zur Erreichung des Maßnahmenzieles unter anderem den Abbruch der gesamten auf den ausgewiesenen Flächen vorhandenen Bausubstanz einschließlich aller im Erdreich befindlichen (Gründungs-) Bauteile vor.

 

 

 

Wohnwege-Sanierung / Ortsbesichtigung

 

Im Rahmen einer Ortsbesichtigung wird eine der Baustellen für die Sanierung der Wohnwege von den Ausschussmitglieder in Augenschein genommen.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt hierzu aus, dass mit den Arbeiten am 09. d. M. begonnen wurde und diese bis Mitte September zum Abschluss gebracht werden soll.

Bezüglich der Kosten führt sie aus, dass die Sanierung der Wohnwege im I. BA mit 101.000 € veranschlagt wurden, wovon 2/3 durch Zuschüsse vom Bund und Land (ca. 67.000 €) gedeckt werden. Der Eigenanteil der Stadt in Höhe von 1/3 der Baukosten beläuft sich auf ca. 34.000 €.

 

 

 

Kita - Sanierung / Ortsbesichtigung

 

Frau Zbikowski – Leiterin der Kita - begrüßt die Anwesenden und den mit der Durchführung der Sanierung beauftragten Architekten Plesse.

 

Architekt Plesse führt aus, dass für die 1972 errichtete Kita jetzt eine energetische Sanierung in mehreren Bausabschnitten durchgeführt werde.

 

Stadtbaurätin Gundermann und ergänzend Architekt Plesse stellen das Bauvorhaben vor.

 

Die Kita Kaltenmoor, Baujahr 1972, soll bis Mitte nächsten Jahres mit Hilfe von Fördermitteln aus dem Konjunkturprogramm II energetisch saniert  sowie der Küchenbereich gem. der gesetzlichen Anforderungen und Hygienevorschriften umgebaut und erweitert werden. Die vorhandene Küche ist für 9 Gruppen, die täglich versorgt werden, zu klein, und es besteht die Notwendigkeit der Trennung zwischen einer Zubereitungs- und einer Spülküche.

Der Hortbereich mit 2 Gruppen wird baulich für eine 2. Krippengruppe vorbereitet.

 

Höhe der Zuwendung aus Fördermitteln aus dem Konjunkturpaket II für die energetische Gebäudesanierung über die NBank                                                                                     1.333.813,00 €

Eigenanteil der Stadt Lüneburg                                                                                           781.907,02 €

Zuschüsse aus Landesmitteln für Krippe                                                                           111.000,00 €

Gesamtkosten                                                                                                                 2.226.720,02 €

 

Die Sanierung erfolgt in 3 Bauabschnitten im laufenden Betrieb im Zeitraum eines Jahres von Juli 2010 bis Juli 2011.

Der erste Bauabschnitt umfasst die Krippe und 2 Gruppenräume und wird zum Jahresende fertiggestellt, der 2. BA umfasst 2 weitere Gruppenräume innerhalb 2 Monaten Anfang 2011, der 3. BA ist der Umbau des 2-geschossigen Bereiches mit Küche, Bewegungsraum, Essraum, Hort und Lagerräumen im Untergeschoss.

 

Die energetische Sanierung umfasst im wesentlichen die Dämmung der Dachflächen und der Außenwände mit einem Wärmedämmverbundsystem sowie den Einbau neuer Fenster. Die geneigten Pultdächer werden mit einer Dachbegrünung versehen.

Verschiedene Abschnitte der Außenwände werden mit Holzschalung bekleidet bzw. großflächig begrünt.

 

Die zu erwartende Einsparung beim Endenergieverbrauch für Heizung, Warmwasser und Strom liegt bei 50 %.                           

 

Aufgrund von Holzschutzmittelbelastungen in den Decken und Holzbauteilen wurde im Zuge der Baumaßnahme eine vorangehende Schadstoffsanierung erforderlich.

 

Dadurch und durch die erforderlichen technischen Nachrüstungen werden während der Bauzeit einzelne Gruppen in  3 mobilen Raumkomplexen untergebracht, die als vollständige Gruppenräume mit Sanitärräumen und Garderoben für ein Jahr gemietet und auf bzw. neben dem Kita-Gelände aufgestellt wurden.

 

Die Haustechnik muss teilweise erneuert und brandschutztechnisch auf den neuesten Stand gebracht werden, lüftungstechnische Anlagen für den Küchenbereich sind erforderlich und es muss eine neue Übergabestation für Fernwärme eingebaut werden, da die Kita z.Zt. mit Fernwärme vom Schulzentrum versorgt wird.

Im Krippenbereich soll eine Fussbodenerwärmung eingebaut werden.

 

Weiterhin wird im Eingangsbereich ein Unterstellplatz für Kinderwagen und im Außengelände ein Schuppen für Spielgeräte gebaut, und die beiden Haupteingänge werden durch ein Vordach stärker hervorgehoben.

 

Im 2-geschossigen Bereich erfolgen Umbaumaßnahmen für die Erweiterung und Neuordnung des Küchenbereiches mit den erforderlichen Nebenräumen für Vorratslagerung, Anlieferung und Küchenpersonal.

 

Im Anschluss werden Detailfragen der Ausschussmitglieder zur Bauausführung beantwortet.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass die Durchführung der Maßnahmen im laufenden Betrieb für die Kita eine Belastung darstellt und man bemüht sei, die während der Baumaßnahmen auftretenden Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten. Gleichwohl ist man auch bei der Umsetzung der Maßnahme auf die Mithilfe der Leitung der Kita und des Personals angewiesen.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt die vorgestellten Baumaßnahmen einvernehmlich zur Kenntnis.