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Auszug - Angebote der Sprachförderung im Rahmen von Integrationskursen in Hansestadt und Landkreis Lüneburg   

 
 
Öffentliche Sitzung des Integrationsbeirates
TOP: Ö 4
Gremium: Integrationsbeirat für Hansestadt und Landkreis Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 16.06.2010    
Zeit: 15:30 - 17:30 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Landkreises Lüneburg
Ort: Landkreis Lüneburg, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Die eingeladenen Träger von Integrationskursen erhalten nacheinander die Möglichkeit, ihr Kursangebot vorzustellen (Eine Übersicht der aktuellen Maßnahmen wird dem Protokoll beigefügt).

 

 

Frau Anette Hauptfleisch, Sprachkompetenz und Bildung, mit Hauptsitz in Winsen und Außenstelle in Lüneburg:

 

In 2010 finden in Lüneburg 2 Alphabetisierungskurse statt. Einer von ihnen wurde gerade mit dem „Deutsch-Test für Zuwanderer“ abgeschlossen. Angestrebt wird in den Alphabetisierungskurse das Niveau A2. Da das Lesen und Schreiben selbst in der Muttersprache häufig nicht beherrscht wird, steht der Erwerb dieser Fähigkeiten im Mittelpunkt.

 

Ein Alphabetisierungskurs umfasst in der Regel 900 Stunden (9 Monate). In besonderen  Fällen ist eine Erhöhung auf 1 200 Stunden (12 Monate) möglich. Daran schließt sich ein Orientierungskurs (Gesellschaftskunde) mit 45 Stunden an.

 

Die Teilnehmerzahl in den Alphabetisierungskursen liegt bei 8- 12 Teilnehmern. Als ideal werden 10 Teilnehmer angesehen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) strebt jedoch eine Teilnehmerzahl von 10- 14 an.

 

Die Motivation der zum Sprachkurs Verpflichteten ist überwiegend positiv, insbesondere bei weiblichen Teilnehmern. Sie empfinden es in der Regel als Chance, mit 45 Jahren noch Lesen und Schreiben lernen zu können. Bei Männern bedarf es eher einer stärkeren Überzeugungskraft.

 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind überwiegend älter als 30 Jahre. Für Frauen mit Kindern bietet der Träger eine Möglichkeit der Kinderbetreuung  während des Unterrichtes an.

 

Am Montag beginnt ein spezieller Elternkurs, in dem Mütter und Väter gemeinsam auf die Prüfung vorbereitet werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, auf spezielle Bedürfnisse von Eltern mit Kindern einzugehen (Themen wie Kinderbetreuung, Jugendamt etc. werden angesprochen).

 

Die Teilnehmer kommen überwiegend freiwillig durch Mund-zu- Mund- Propaganda, es kommt jedoch auch zu Verpflichtungen im Falle von ALG II- Bezug. Außerdem wächst die Zahl der Neuzuwanderer, die durch die Ausländerbehörde verpflichtet werden.

 

 

Frau Tatjana Drichel, SALO Bildung und Beruf, Lüneburg:

 

Das Institut bietet derzeit nur einen Integrationskurs mit 600 Std. Unterricht an. Die zugelassenen Dozenten sind sowohl Deutsche als auch Ausländer. Die Zahl der Dozenten ist abhängig von der Anzahl der gerade angebotenen Kurse. Auf einen Kurs kommt in der Regel ein Dozent.

 

 

Frau Birgit Borchert, Bildungs- & Kulturgesellschaft Lüneburg gGmbH, Lüneburg:

 

Die Angebote der Sprachförderung bestehen aus 3 Säulen:

 

 

Integrationskurse

 

Alphabetisierungskurse, spezielle Frauenkurse und Wiederholungskurse für Teilnehmer, die den ersten Prüfungsdurchgang nicht bestanden haben und nochmals um 300 Std. verlängern können

 

 

Offener Kursbereich

 

„Deutsch als Fremdsprache“, offen für Migranten, muss aber selbst finanziert werden

 

 

Projekte

 

Unterschiedliche Angebote mit unterschiedlichen Finanzierungen, für die Teilnehmer kostenlos

 

 

Vor Aufnahme in einen Sprachkurs findet regelmäßig eine offene Beratung statt für potentielle Teilnehmer mit der Möglichkeit des Einstufungstests und Information über Finanzierungsmöglichkeiten (z B. Kostenbefreiung).

 

Aktuell 9 Kurse:

 

Unterricht in der Regel täglich am Vormittag, davon zwei Kurse am Nachmittag und 2 Kurse in der Außenstelle Kaltenmoor

 

Insgesamt wurden bisher rund 600 Personen betreut, ohne Abbrecher, davon 32 % männliche und 68 % weibliche Teilnehmer. Aktuell ca. 150 Personen. Das Alter liegt bei 30 – 40 J., es hat aber auch schon über 70 Jährige gegeben, die den Kurs erfolgreich abgeschlossen haben.

 

Die Teilnehmer kommen zu 40 % über die Zulassung durch das BAMF, neben Neuzuwanderern, die von der ABH mit einer Verpflichtung überwiesen werden und rund 10 % von der ARGE geschickt.

 

Der Kurs kostet 2,35 € pro Stunde. Davon hat der Teilnehmer in der Regel einen Betrag in Höhe von 1 € selbst zu zahlen. Ca. 70 % der Teilnehmer sind auf Antrag von jeglicher Kostenbeteiligung befreit. 22 Personen tragen die gesamten Kursgebühren selbst.

 

Die TN kommen zu 71 % aus dem Bereich der Stadt,  28 %  aus dem Landkreis  Lüneburg

 

Bei   41 % der TN werden die Fahrtkosten durch das BAMF übernommen.

TN aus 40 Ländern, Schwerpunkte sind Afghanistan Irak Thailand und Türkei.

 

Derzeit sind 25 durch das BAMF zugelassene Kursleiter beschäftigt, davon haben 3 einen Migrationshintergrund und 3 verfügen über längere Auslandserfahrung.

 

Dozenten sind sowohl entweder Deutschlehrer oder spezielle Deutsch als Fremdsprachen- Lehrer, sowie Kursleiter aus dem Alphabetisierungsbereich. 5 weitere Kräfte sind derzeit im Verfahren der Zulassung.

 

Die Dozenten tauschen sich regelmäßig aus und haben z. B. gemeinsam gerade ein neues Konzept für die Alphabetisierungskurse (mit Lernstationen) erarbeitet. Darüber existiert eine enge Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner AWOSOZIALE Dienste, die ihre Beratungsangebote (z. B. Schuldnerberatung) zu Beginn eines Kurses vorstellt.

 

Der Abschluss ist in der Regel der „Deutsch- Test für Zuwanderer“, Ziel bei den allgemeinen I- Kursen sowie den Wiederholungskursen ist das Niveau B1. Der Abschluss B1 ist z. B. erforderlich für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis oder im Falle der Einbürgerung. Arbeitsaufnahme oder Studium. Das kleine Sprachdiplom (B2) erlaubt die Verkürzung der Wartezeit im Falle der Einbürgerung, Prüfungen hierfür werden ebenfalls regelmäßig angeboten. Das große Sprachdiplom ist in der Regel erforderlich bei Anerkennung von im Ausland erworbenen Diplomen oder bei Aufnahme eines Studiums. 

 

Bei den Alphabetisierungskursen wird das Niveau A2 angestrebt, das tatsächliche Niveau liegt aber in der Regel darunter. Bei den Orientierungskursen findet am Ende ein standardisierter Test statt. Für beide Kursformen gibt es ein Abschlusszeugnis, für die erfolgreiche Teilnahme an dem Kurs wird darüber hinaus ein Zertifikat seitens des BAMF ausgehändigt.  Bei Nichtbestehen der Prüfung kann eine Wiederholung des Kurses beantragt werden.

 

Abbrüche der Kurse sind eher selten, aufgrund der modularen Form der Kurse können Unterbrecher (z. B. Schwangerschaft bei Frauen) nach einer gewissen Zeit wieder einsteigen. Bei Überschreiten der 2- Jahresfrist muss das BAMF neu genehmigen.

 

Abschlüsse: Von 100 Prüflingen in den allgemeinen Integrationskursen haben 78 TN die Prüfung bestanden, 12 TN nicht. Bei den Alphabetisierungskursen haben von 29 Teilnehmern 3 TN das Niveau B1 erreicht, 15 TN das Niveau A2 und 11 TN haben das Niveau A 2 nicht erreicht.

 

Ein Teil der I- Kurs – Teilnehmer setzt ihre Ausbildung in anderen Angeboten der VHS auf eigene Kosten fort.

An den seit 2008 ebenfalls angebotenen Einbürgerungstests haben bisher 278 Personen teilgenommen. Die Prüfungsgebühr liegt bei 120,00 €.

 

Darüber hinaus bietet die VHS eine Sprachförderung für Personen mit ungesichertem Aufenthaltsstaus an (Unterkunft Meisterweg).

 

Viele Teilnehmer wünschen sich mehr Möglichkeiten der Sprachanwendung nach Abschluss des Kurses. Als nicht hilfreich wird die beim BAMF zu beobachtende Tendenz zur Reduzierung der Zulassungen angesehen.

 

 

Frau Viola Herrmann, Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft (BNW), Lüneburg:

 

Das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft ist eine Einrichtung des Arbeitgeberverbandes in Form einer gemeinnützigen Gesellschaft und steht daher in engem Kontakt zu den Betrieben. Eine eigene Metallwerkstatt steht zur Verfügung.

 

Das Institut hat eine Zulassung zur Durchführung von allgemeinen Integrationskursen, Alphabetisierungskursen und speziellen Jugendintegrationskursen. Derzeit werden jedoch keine Kurse in diesem Bereich angeboten. Dafür werden Kurse für berufsbezogene Deutschförderung im Rahmen eines ESF/ BAMF- Projektes im Anschluss an allgemeine Integrationskurse durchgeführt. An drei Tagen wird berufsbezogener Deutschunterricht angeboten, an 2 Tagen Fachunterricht (berufliche Inhalte). 2 Dozenten pro Kurs: einer für den Deutschkurs, einer für den Fachunterricht. Eine sozialpädagogische Begleitung der Maßnahme findet ebenfalls statt. Ziel ist der Einstieg bei Niveau B1, liegt oftmals aber zwischen A2 und B1 Niveau. Am Ende kann das Zertifikat Deutsch für den Beruf entsprechend dem B2 Niveau erworben werden.

 

Ausgelegt auf 18 Personen, ab 16 Personen wirtschaftlich, d. h. 2 Plätze sind derzeit noch frei.

 

 

Frau Peggy Weise, Grone- Schulen Niedersachsen GmbH, Lüneburg:

 

Die Grone- Schule macht ähnliche Angebote wie die bisherigen Referenten. Die allgemeinen Integrationskurse werden ebenfalls nach dem modularen System durchgeführt. Bis 2009 hat die Grone-  Schule ebenfalls eine berufsbezogene Deutschförderung angeboten, die jetzt von BNW weitergeführt wird.

 

Zur Zeit ist eine Sprachfördermaßnahme mit der Bezeichnung „Sprache plus Praxis“ in Vorbereitung, dass ab August 2010 beginnen soll. Sie ist als Anschlussmaßnahme an das bisherige Angebotes gedacht. In diesem Projekt wird neben den Deutschlehrkräften ein Integrations- oder Vermittlungscoach eingesetzt, der den beruflichen Hintergrund und die Orientierung im Berufsleben optimieren soll. Sie bietet 20 Plätze.

 

Ziel ist die dauerhafte Integration in den ersten Arbeitsmarkt, nicht in ABM .

Berufsbezogene Sprachentwicklung über die Alltagssprache hinaus ist insbesondere zum Erwerb bestimmter Qualifikationen oder Teilqualifikationen erforderlich.

 

Zielgruppe sind Arbeitssuchende mit Migrationshintergrund, die Leistungen der ARGE beziehen. Das Projekt läuft über 6 Monate. Parallel dazu wird bereits ein berufliches Coaching angeboten. Daran schließt sich ein 5- monatiges Praktikum an.

 

Die Finanzierung dieser Maßnahme erfolgt durch die ARGE.

 

(Für nähere Informationen wird auf das als Anlage beigefügte Merkblatt verwiesen)

 

 

Frau Großpietsch, SAB GmbH, Munster, Außenstelle Lüneburg:

 

(ist nicht anwesend)

 

 

In der anschließenden Diskussion wird das breite Spektrum der Angebote anerkennend hervorgehoben. Auch die Kooperation unter den Sprachkursträgern wird thematisiert. Auch wenn die einzelnen Träger in direktem Wettbewerb zueinander stehen, bietet nicht jeder Träger alle Maßnahmen an. Bei entsprechenden Anfragen wird daher in der Regel auf die bestehenden Angebote (der anderen) Träger verwiesen. Der Anteil der Aussiedler an den Kursteilnehmern ist sehr gering.

 

Offen bleibt die Frage, welche Möglichkeiten sich den Teilnehmern der Integrationskurse nach dem Abschluss bieten. Der Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt ist mit dem Abschluss eines Integrationskurses nicht automatisch geöffnet. Insofern sei auch zunächst mit dem Verbleib vieler der Absolventen im System der Leistungsbezieher zu rechnen. Für die Zukunft zeichnet sich nach Meinung eines Trägers bereits ab, dass neben den Migranten viele Schulabbrecher (ohne Migrationshintergrund) in die Alphabetisierungskurse aufzunehmen seien. 

 

Im Hinblick auf die Frage nach einem Bedarf an besonderen Maßnahmen wird auf die Möglichkeit verwiesen, im Einzelfall den Umfang eines Integrationskurses auf 1200 Stunden auszuweiten. Auch das garantiere nicht in jedem Fall die Fähigkeit des Lesens und Schreibens, da der Spracherwerb bei erwachsenen Personen auf besondere Schwierigkeiten treffe. Dies werde häufig übersehen. Ein entsprechendes Berufscoachung, was an die Integrationskurse anschließt, wäre hilfreich, allerdings reichten hierfür 90 Minuten in der Regel nicht aus. Als positives Beispiel wird auch die Sonderklasse an den Berufsbildenden Schulen für Auszubildende mit sprachlichen Defiziten genannt. Es sei dringend erforderlich, derartige Angebote auch weiterhin nutzen zu können.

 

Auch auf Seiten der Arbeitgeber wäre ein noch größeres Engagement wünschenswert dahingehend, dass man bei Vorliegen aller erforderlichen Qualifikationen eines Mitarbeiters den Erwerb fehlender Sprachkenntnisse durch flexible Regelungen (auch Kostenübernahme) fördern könnte. Bei allem Bemühen sollte auch nicht außer Acht gelassen werden, dass es in vielen Unternehmen immer noch Vorbehalte gegenüber der Einstellung von Menschen mit Migrationshintergrund gäbe. Diese seien auch durch noch so gute Sprachkenntnisse und berufliche Qualifikationen nicht gänzlich zu beseitigen.

 

Einigkeit besteht auch dahingehend, das der Spracherwerb allein noch keine Garantie für eine gelungene Integration darstelle. So dürften einerseits die Absolventen der I- Kurse nicht sich selbst überlassen werden, um ein Abtauchen in die Isolation zu vermeiden. Hierfür bedarf es einer Vielzahl an Angeboten insbesondere durch Vereine und Verbände (wie z. B. das Fahrradfahren für Frauen mit Migrationshintergrund u. ä.). Andererseits könne die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch eine gezielte Siedlungspolitik gefördert werden. Die Verbesserung der Betreuungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung von Integrationskursen ist ebenfalls ein wichtiger Schritt, es sollte jedoch auch daran gedacht werden, MitarbeiterInnen aus dem Bereich der frühkindlichen Erziehung in den Kurs einzuladen. Die Mütter zu erreichen, sei es durch „Müttertreffs“ o. ä., sei ohnehin eine der vorrangigsten Aufgaben.  

 

Seitens des Migrationsberatungsdienstes wird ein insgesamt positives Fazit insofern gezogen, als der Zugang zu Sprachfördermaßnahmen erheblich erleichtert worden sei. Im Hinblick auf den Übergang in die Berufstätigkeit wäre es jedoch hilfreich, eine Handreichung zu entwickeln, in dem die kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfe an Fördermaßnahmen insbesondere im Anschluss an bereits bestehende Angebote aufgelistet würden.

 

Der Integrationsbeauftragte weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es neben den bereits vorgestellten Maßnahmen weitere Angebote der Sprachförderung gebe. Eines davon findet regelmäßig im Glockenhaus statt, wo von einer ehrenamtlichen Lehrkraft ein kostenloser Sprachkurs für bereits länger hier lebende Migranten ohne ausreichende Sprachkenntnisse gemacht wird. Eine Information über dieses Angebot wird dem Protokoll beigefügt.

 

 

Der Vorsitzende fasst die Aussprache dahingehend zusammen, dass es im Bereich der Integrations- und Alphabetisierungskurse für die Region offensichtlich ein ausreichendes Angebot gebe.

 

Wünschenswert wären jedoch im Anschluss an die Kurse mehr Angebote, die den langfristigen Erhalt der sprachlichen Fähigkeiten sicherstellt.

 

Aus der Diskussion drängen sich daneben folgende Fragen auf:

 

1.      Wie kann sichergestellt werden, dass im Anschluss an die Sprachfördermaßnahme ein entsprechender Schulabschluss erworben werden kann?

 

2.      Was kann/muss außer dem heute Vorgestellten noch getan werden, damit Menschen mit Migrationshintergrund nicht trotz guter Sprachkenntnisse und ausreichender Qualifikationen an den Anforderungen des Arbeitsmarktes scheitern?

 

 

Der Integrationsbeauftragte erinnert an die zu erarbeitenden Grundzüge eines Integrationskonzeptes, in dem die Förderung der Sprache und der Zugang zum Arbeitsmarkt eine wichtige Rolle spielen. Als Grundlage für eine solches Konzept sei zunächst eine möglichst umfassende Bestandsaufnahme der bereits bestehenden Sprachfördermaßnahmen erforderlich. Bezogen auf den Übergang von der Ausbildung in den Beruf wäre es möglich, auch bisher nicht angesprochene Maßnahmen aufzunehmen, die sich inzwischen andernorts bewährt hätten (wie z. B. Ausbildungslotsen, Coaches etc.). Dazu gehöre auch das heute von der Bundesregierung vorgestellte Programm. Entsprechende Informationen sollten bis zur nächsten Sitzung eingeholt werden.