Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Ratsherr
Richey ist der
Meinung, dass die Sätze für Abwasser geteilt werden sollten, um Rabatte für
Vielverbräuche geben zu können. Herr
Sporleder, Bereich Betriebswirtschaft
& Beteiligungsverwaltung, Controlling, erklärt, dass es diese Art des
Rabatts gegeben hat. Seit Einführung der getrennten Abwassergebühr ist eine
Staffelung rechtlich nicht zulässig. Ratsfrau
Dr. Pahnke ergänzt,
dass eine solche Abgrenzung schwierig ist und eine Staffelung daher auch nicht
in Betracht kommen sollte. Beschluss: Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig: Die Betriebsabrechnung 2008 für die
Abwasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen. Die Gebührenbedarfsberechnung für
die Jahre 2010 - 2011 sowie der Gebührensenkung für die Entsorgung von
Schmutzwasser um -0,20 €/m3 Abwasser auf 0,80 €/m3
Abwasser und die Entsorgung von Niederschlagswasser um -0,04 €/je
Berechnungseinheit und Jahr auf 0,34 €/je Berechnungseinheit
und Jahr wird zugestimmt. Die in der Anlage 5 dargestellte Satzungsänderung zur 16.
Änderung der Satzung der |
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