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Auszug - Audimax Finanzierung und Nutzungsvereinbarung (Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 22.10.2009)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 6.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 29.10.2009    
Zeit: 16:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3455/09 Audimax Finanzierung und Nutzungsvereinbarung (Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 22.10.2009)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der Fraktion DIE LINKE
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:02-1 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister MÄDGE beantwortet die Anfrage in Einzelnen wie folgt:

 

Frage 1:           Ist die anteilige Finanzierung des neuen Zentralgebäudes (Audimax) 2010 bis 2012 von der angespannten Haushaltssituation und der damit verbundenen Kappung freiwilliger Leistungen betroffen?

 

Die Zuwendungen für das Audimax i.H.v. insgesamt 5 Mio. € seien in der  Finanzplanung wie

folgt veranschlagt:

2011:               1 Mio. €,

2012:               2 Mio. € ,

2013:               2 Mio. €.

Die Zuwendung erfolge mit dem Zuwendungsbescheid unter dem Vorbehalt der jeweiligen

Haushaltgenehmigung für die Jahre 2011-2013 durch das Nds. Ministerium für Inneres und

Sport und Integration (MI).

Er betone, dass derzeit keine Kappung freiwilliger Leistungen aufgrund der Finanzierung des

Audimaxes geschehen seien.

 

 

Frage 2:           Bis zu welchem Anteil privater Nutzung des Audimax werden die öffentlichen Mittel gewährt?

 

Die Zuwendung der Hansestadt erfolgt nur in Höhe der Eigeninteressenquote (Stadthallenfunktion). Ein Zuwendungsanteil für private Nutzung sei darin nicht enthalten.

 

 

Frage 3:           Gibt es eine Konkretisierte Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt, dem Landkreis und der Universität um abzusichern, dass die geplanten städtischen Mittel von fünf Mio. € die Interessen der öffentlichen Hand wahren? Wenn ja, wie sieht diese aus?

 

Die Nutzungsvereinbarung wurde erstmals am 23.09.08 im VA und am 25.09.08 im Rat vorgestellt. Aufgrund der sich daraus ergebenden Anmerkungen wurde sie zum VA am 23.06.09 weiter konkretisiert und nochmals zum VA am 27.10.09 angepasst und in der Endfassung vom 14.10.09 vorgelegt. Die Nutzungsoptionen für Stadt und Landkreis sind in den Ziff. 5. a) – c) gesichert. Die Details der Nutzung werden noch einer Nutzungs- und Mietordnung geregelt werden, die die Vertragspartner bis spätestens ein Jahr vor Eröffnung des Gebäudes vereinbaren werden. Durch regelmäßige Belegungsgespräche (alle 6 Monate – siehe unter Ziff. 7 der Vereinbarung) wird sichergestellt, dass auch Wunschtermine der Hansestadt und des Landkreises für Veranstaltungen berücksichtigt werden.

 

 

Frage 4:           In der Nutzungsvereinbarung ist kein dauerhaftes Nutzungsrecht der Stadt vereinbart worden, sondern max. 30 Veranstaltungen jährlich, befristet für 10 Jahre. Danach wären alle vertraglichen Ansprüche erloschen. Gleichzeitig ergibt sich aus der Vereinbarung, dass unter Umständen Stadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg im Falle vieler privater Anfragen auch diese 30 Termine  jährlich nicht in jedem Fall zustande kommen (5.c Satz 1). Sind die eklatantesten Mängel dieser Nutzungsvereinbarung für die Stadt nach verhandelt und beseitigt worden?

 

Oberbürgermeister MÄDGE betont, dass es keine eklatanten Mängel im Nutzungsvereinbarungsentwurf gäbe.

Zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27.10.09 wurde eine Mitteilungsvorlage (VO/2876/08-1) versandt, aus der die nachverhandelten Punkte und die sich daraus ergebenden redaktionellen Änderungen der Nutzungsvereinbarung hervorgehen. Insoweit wird auf diese Vorlage verwiesen. Aus dieser Vorlage gehe ebenfalls hervor, dass in der Nutzungsvereinbarung ein einseitiges Optionsrecht der Hansestadt Lüneburg auf Verlängerung der Vereinbarung um 2 x 10 Jahre erwirkt werden konnte.

 

 

Frage 5:           Gibt es eine Berechnung, welches Mietpreisäquivalent Stadt/ Landkreis bei bis zu 300 Nutzungsterminen von Stadt und Landkreis in den ersten zehn Nutzungsjahren durch die anteilige Finanzierung (pro wahrgenommener städtischer Nutzung) entrichtet?

 

 

Ein Mietpreisäquivalent nur anhand der 300 Nutzungstermine in einem 10 Jahreszeitraum zu berechnen, werde der Sache nicht gerecht.

Die Hansestadt Lüneburg beabsichtige mit diesem Veranstaltungssaal eine Stadthallenfunktion dazustellen. Das bedeute, dass man zur Nutzung der Stadt die Nutzung durch Private hinzurechnen müsse.

Ein Neubau einer Stadthalle sei für 5 Mio. EUR nicht zu errichten sondern bewege sich schnell im Bereich von 20-25 Mio. EUR bei einer Kapazität von 3.000 Zuschauern. Nicht zu verschweigen wären die erheblichen Folgekosten, die den Haushalt der Hansestadt zusätzlich belasten würden. Als kleinere Alternative für Veranstaltung könne daher das Audimax gesehen werden.

 

 

Frage 6:           Gibt es Mindestanforderungen der Stadtverwaltung an die Ergebnisse der anstehenden Belegungsgespräche zwischen Stadt, Landkreis und Universität gemäß Punkt 6 dieser Vereinbarung? Ist sichergestellt, dass im Falle einer eventuellen privaten Bewirtschaftung des Zentralgebäudes gemäß Punkt 6 der Vereinbarung die Interessen der öffentlichen Hand ebenso gewahrt bleiben?

 

Ziff. 7 der Vereinbarung ist zu entnehmen, dass die Regelungen dieser Vereinbarung für den Fall, dass die Universität das Zentralgebäude nicht selbst bewirtschaftet, vermietet und überlässt von der Universität auf einen oder mehrere Dritte(n) (Unternehmen) übertragen werden. Insofern bleiben die Interessen der öffentlichen Hand gewahrt. Mindestanforderungen an die Belegungsgespräche zu definieren sei schwierig, solange es die Nutzungs- und Mitordnung noch nicht gäbe.

 

 

Frage 7:           Innerhalb welcher Zeiten ist eine ausschließlich universitäre Nutzung sichergestellt, in welchen Zeiträumen und unter welchen Bedingungen hat die Stadt Zugang zu den (entstehenden) Räumlichkeiten. Ist eine entsprechende Planung über Zeitkorridore in Planung ? Wenn ja, wie ist dabei der Stand? Wie werden Interessenkonflikte in der Nutzung gelöst?

 

Es gebe noch keine Vereinbarungen zu den zur Verfügung stehenden Zeitkorridoren. Ggf. wer de hierzu eine Regelung in der Nutzungs- und Mietordnung getroffen, es werde davon ausgegangen, dass Interessenkonflikte einvernehmlich gelöst werden.

Ähnliche Vereinbarungen sind bei der Belegung der Nordlandhalle einvernehmlich getroffen worden.

 

 

Frage 8:           Welche Finanzierungsform wird von Seiten der privaten Partner verwendet und entstehen der öffentlichen Hand, neben den festgesetzten Ausgaben, zusätzliche Risiken? Wenn ja, wie werden diese abgesichert?

 

Der Hansestadt lägen keine Informationen zur Finanzierungsform seitens der Universität vor. Zusätzliche Risiken bestünden insofern nicht, das es sich um eine Festbetragsförderung handele und in einer Nebenbestimmung zum Zuwendungsbescheid festgelegt sei, dass die Zuwendung u.a. erst ausgezahlt werde, wenn die Zuwendungsempfängerin der Hansestadt Lüneburg einen schlüssigen, durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde (Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur) genehmigten Gesamtfinanzierungsplan vorgelege.

 

 

Frage 9:           Ist die Finanzierung der noch offenen 16,7 Mio. € des Projektes gesichert?

 

Diese Frage könne nur seitens der Universität beantwortet werden.

 

 

Frage 10:         Wird die Universität das Gebäude selbst bauen und betreiben, oder einem Dritten überlassen.

 

Der Hansestadt liegen hierzu keine Informationen seitens der Universität vor.

 

 

Frage 11:         Wie sieht der aktuelle Zeitplan des weiteren Genehmigungsverfahrens zum Bebauungsplan des Universitätsgeländes aus?

 

Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan soll im November im Rat erfolgen.

Der Rat der Hansestadt hat immer versucht einen Ausgleich zwischen Naturschutz und Bauinteresse zu finden. Die Verwaltung werde zusammen mit dem BUND eine Lösung zum Schutz der Haubenlärche suchen.

 

 

Frage 12:         Ist aus Sicht der Stadt die strategische Rahmenvereinbarung vom 30. Mai 2007, vor allem in Punkt 1, wonach das Lehrangebot aufzuwerten und die Studierendenzahl „deutlich wachsen sollen, von Seiten der Universität eingehalten worden? Wenn nicht, auf welcher Grundlage erfolgt die anteilige Finanzierung der Stadt Lüneburg?

 

In der Rahmenvereinbarung ist unter Ziffer 1 zu lesen, dass die Anzahl der in Stadt und Landkreis Lüneburg wohnenden Studierenden mittelfristig wachsen soll.

Hierzu benötige die Universität jedoch zusätzliche Mittel in Höhe des niedersächsischen Landesdurchschnittes.

 

Ratsherr RIECHEY bedankt sich für die ausführliche Beantwortung seiner Anfrage und beantragt Aussprache zu dieser Thematik, welcher stattgegeben wird. Er zitiert außerdem aus einer Pressemitteilung des ASTA der Leuphana Universität Lüneburg, in der die Hansestadt Lüneburg aufgefordert werde, die studentische Nutzung des Audimax festzuschreiben und darauf zu drängen, dass die Universität selbst Betreiber dieser Veranstaltungshalle werde und nicht ein Dritter. Außerdem solle Pkt. 1 der Vereinbarung, nämlich das beabsichtigte Wachstum der Studierenden, erfüllt werden.

Er bemängelt, dass es jedoch seitens der Universität kein Konzept für die Steigerung der Studentenzahlen gebe.

 

Die Fraktion DIE LINKE weise darauf hin, dass das Gebäude für eine universitäre Nutzung ungeeignet, als Veranstaltungszentrum wiederum zu klein und überteuert geplant sei und dass selbst der Rechnungshof die Wirtschaftlichkeit des Audimax bezweifelt habe.

Die Universität benötige ein Funktionsgebäude und kein Prestigeobjekt ohne ein überzeugendes Finanzierungs- und Nutzungskonzept.

Für die bevorstehenden Haushaltsberatungen spreche sich die Fraktion DIE LINKE dafür aus, alle Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen, so auch den Zuschuss für dieses Vorhaben.

Außerdem sei nicht hinnehmbar, dass kommerzielle Veranstaltungen Vorrang vor nicht kommerziellen Veranstaltungen hätten und diese auch noch volle Kosten zahlen müssten. Da das öffentliche und universitäre Nutzungsinteresse hinten anstehe könne die Fraktion DIE LINKE dieses Projekt nicht mittragen.

 

Bürgermeister Dr. SCHARF verwehrt sich gegen den Versuch, dass Ratsherrn Riechey Misstrauen in das Verhältnis zwischen der Universität und der Hansestadt Lüneburg zu sähen. Im nun vorliegenden Entwurf der Rahmenvereinbarung seien alle Vorstellungen der Gremien eingearbeitet worden. Dass die Universität die angegebene Zielzahl der Studierenden erreiche, sei auch von der Unterstützung des Landes Niedersachsen abhängig. Es sei wichtig, dass der Rat ein kräftiges Signal aussendet, dass er voll hinter der Entwicklung der Universität, welche ein wichtiges Aushängeschild der Hansestadt Lüneburg ist, stehe.

 

Ratsherr von MANSBERG bittet darum, in der Diskussion nicht verschiedenste Themen miteinander zu vermischen. Bei der heutigen Thematik gehe es lediglich um städtische Interessen. Für ihn sei es nachvollziehbar, dass die Universität versuchen müsse, zunächst die Zahl der Professoren zu erhöhen, bevor die Studierendenzahl angehoben werde. Die Universität sei bemüht, ihre Qualität zu verbessern und die finanziellen Mittel zu erhöhen. Dabei sei das zu bauende Zentralgebäude nur ein Teil eines Gesamtkonzeptes, welches die Hansestadt Lüneburg nach ihren Kräften unterstütze.

 

Beigeordneter DÖRBAUM erläutert, dass die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg sich derzeit in Gesprächen mit dem BUND im Rahmen des Bauleitverfahrens befinde und er sich sicher sei, dass auch hier ein gelungener Ausgleich zwischen Naturschutz und Bauinteresse erreicht werden könne zum Wohle der Hansestadt sowie der Universität.

 

Ratsherr RIECHEY stellt klar, dass er von dem Konzept des Audimax auf dem Universitätsgelände nicht überzeugt sei und daher dieses nicht mittragen könne. Aus seiner Sicht sei es jedoch möglich, die Studentenzahlen beim derzeitigen Lehrangebot und Professorenzahl zu erhöhen. Er bedaure, dass sich die Verwaltung nicht bei der Leitung der Universität über das gesamte Finanzierungskonzept des Audimax informiert habe, obwohl die Hansestadt Lüneburg mit mehreren Millionen einen wesentlichen Teil der Finanzierung beitrage.

 

Beigeordneter BLANCK erinnert an die Diskussionen um die Nutzung der Nordlandhalle und Umbau zu einer Stadthalle vor einigen Jahren. Der Rat der Hansestadt Lüneburg habe damals diese Ideen verworfen, da mit erheblichen Folgekosten bei der Unterhaltung dieses Objektes zu rechnen war. Dies sei auch ein Grund dafür, wieso es keinen privaten Investor gebe, der den Bau einer Stadthalle in Lüneburg anbiete. Auch aus den genannten Gründen werde nun seitens der Stadt versucht, bestimmte Funktionen einer Stadthalle im Audimax der Leuphana Universität Lüneburg abzubilden.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erläutert die Grundzüge, weshalb die Universität Lüneburg so wichtig für die Region sei und auch unterstützt werde. Außerdem stelle er fest, dass an der Universität demokratisch gewählte Strukturen vorherrschen, die eigene Entscheidungen treffen, so dass sich die Hansestadt Lüneburg in internen Angelegenheiten nicht einmische. Des Weiteren fügt er hinzu, dass das Ministerium für Wissenschaft und Kultur als dienstführendes Ministerium bescheinigen werde, dass die Gesamtfinanzierung gesichert sei.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

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