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Beratungsinhalt: Oberbürgermeister
MÄDGE beantwortet
die Anfrage in Einzelnen wie folgt: Frage
1: Ist die anteilige
Finanzierung des neuen Zentralgebäudes (Audimax) 2010 bis 2012 von der
angespannten Haushaltssituation und der damit verbundenen Kappung freiwilliger
Leistungen betroffen? Die
Zuwendungen für das Audimax i.H.v. insgesamt 5 Mio. € seien in der Finanzplanung wie folgt
veranschlagt: 2011: 1 Mio. €, 2012: 2 Mio. € , 2013:
2 Mio. €. Die
Zuwendung erfolge mit dem Zuwendungsbescheid unter dem Vorbehalt der
jeweiligen Haushaltgenehmigung
für die Jahre 2011-2013 durch das Nds. Ministerium für Inneres und Sport
und Integration (MI). Er
betone, dass derzeit keine Kappung freiwilliger Leistungen aufgrund der
Finanzierung des Audimaxes
geschehen seien. Frage
2: Bis zu welchem Anteil
privater Nutzung des Audimax werden die öffentlichen Mittel gewährt? Die Zuwendung der Hansestadt erfolgt
nur in Höhe der Eigeninteressenquote (Stadthallenfunktion). Ein
Zuwendungsanteil für private Nutzung sei darin nicht enthalten. Frage
3: Gibt es eine Konkretisierte
Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt, dem Landkreis und der Universität um
abzusichern, dass die geplanten städtischen Mittel von fünf Mio. € die
Interessen der öffentlichen Hand wahren? Wenn ja, wie sieht diese aus? Die Nutzungsvereinbarung wurde erstmals am 23.09.08 im VA
und am 25.09.08 im Rat vorgestellt. Aufgrund der sich daraus ergebenden
Anmerkungen wurde sie zum VA am 23.06.09 weiter konkretisiert und nochmals zum
VA am 27.10.09 angepasst und in der Endfassung vom 14.10.09 vorgelegt. Die
Nutzungsoptionen für Stadt und Landkreis sind in den Ziff. 5. a) – c) gesichert.
Die Details der Nutzung werden noch einer Nutzungs- und Mietordnung geregelt werden,
die die Vertragspartner bis spätestens ein Jahr vor Eröffnung des Gebäudes
vereinbaren werden. Durch regelmäßige Belegungsgespräche (alle 6 Monate –
siehe unter Ziff. 7 der Vereinbarung) wird sichergestellt, dass auch
Wunschtermine der Hansestadt und des Landkreises für Veranstaltungen
berücksichtigt werden. Frage
4: In der Nutzungsvereinbarung
ist kein dauerhaftes Nutzungsrecht der Stadt vereinbart worden, sondern max. 30
Veranstaltungen jährlich, befristet für 10 Jahre. Danach wären alle
vertraglichen Ansprüche erloschen. Gleichzeitig ergibt sich aus der
Vereinbarung, dass unter Umständen Stadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg im
Falle vieler privater Anfragen auch diese 30 Termine jährlich nicht in jedem Fall zustande kommen
(5.c Satz 1). Sind die eklatantesten Mängel dieser Nutzungsvereinbarung für die
Stadt nach verhandelt und beseitigt worden? Oberbürgermeister MÄDGE betont, dass es keine eklatanten Mängel im
Nutzungsvereinbarungsentwurf gäbe. Zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27.10.09 wurde
eine Mitteilungsvorlage (VO/2876/08-1) versandt, aus der die nachverhandelten
Punkte und die sich daraus ergebenden redaktionellen Änderungen der Nutzungsvereinbarung
hervorgehen. Insoweit wird auf diese Vorlage verwiesen. Aus dieser Vorlage gehe
ebenfalls hervor, dass in der Nutzungsvereinbarung ein einseitiges Optionsrecht
der Hansestadt Lüneburg auf Verlängerung der Vereinbarung um 2 x 10 Jahre erwirkt
werden konnte. Frage
5: Gibt es eine Berechnung,
welches Mietpreisäquivalent Stadt/ Landkreis bei bis zu 300 Nutzungsterminen
von Stadt und Landkreis in den ersten zehn Nutzungsjahren durch die anteilige
Finanzierung (pro wahrgenommener städtischer Nutzung) entrichtet? Ein Mietpreisäquivalent nur anhand der 300 Nutzungstermine
in einem 10 Jahreszeitraum zu berechnen, werde der Sache nicht gerecht. Die Hansestadt Lüneburg beabsichtige mit diesem
Veranstaltungssaal eine Stadthallenfunktion dazustellen. Das bedeute, dass man
zur Nutzung der Stadt die Nutzung durch Private hinzurechnen müsse. Ein Neubau einer Stadthalle sei für 5 Mio. EUR nicht zu
errichten sondern bewege sich schnell im Bereich von 20-25 Mio. EUR bei einer
Kapazität von 3.000 Zuschauern. Nicht zu verschweigen wären die erheblichen
Folgekosten, die den Haushalt der Hansestadt zusätzlich belasten würden. Als
kleinere Alternative für Veranstaltung könne daher das Audimax gesehen werden. Frage
6: Gibt es Mindestanforderungen
der Stadtverwaltung an die Ergebnisse der anstehenden Belegungsgespräche
zwischen Stadt, Landkreis und Universität gemäß Punkt 6 dieser Vereinbarung?
Ist sichergestellt, dass im Falle einer eventuellen privaten Bewirtschaftung
des Zentralgebäudes gemäß Punkt 6 der Vereinbarung die Interessen der
öffentlichen Hand ebenso gewahrt bleiben? Ziff. 7 der Vereinbarung ist zu entnehmen, dass die
Regelungen dieser Vereinbarung für den Fall, dass die Universität das
Zentralgebäude nicht selbst bewirtschaftet, vermietet und überlässt von der
Universität auf einen oder mehrere Dritte(n) (Unternehmen) übertragen werden.
Insofern bleiben die Interessen der öffentlichen Hand gewahrt. Mindestanforderungen
an die Belegungsgespräche zu definieren sei schwierig, solange es die Nutzungs-
und Mitordnung noch nicht gäbe. Frage
7: Innerhalb welcher Zeiten ist
eine ausschließlich universitäre Nutzung sichergestellt, in welchen Zeiträumen
und unter welchen Bedingungen hat die Stadt Zugang zu den (entstehenden)
Räumlichkeiten. Ist eine entsprechende Planung über Zeitkorridore in Planung ?
Wenn ja, wie ist dabei der Stand? Wie werden Interessenkonflikte in der Nutzung
gelöst? Es gebe noch keine Vereinbarungen zu den zur Verfügung
stehenden Zeitkorridoren. Ggf. wer de hierzu eine Regelung in der Nutzungs- und
Mietordnung getroffen, es werde davon ausgegangen, dass Interessenkonflikte
einvernehmlich gelöst werden. Ähnliche Vereinbarungen sind bei der Belegung der
Nordlandhalle einvernehmlich getroffen worden. Frage
8: Welche Finanzierungsform wird
von Seiten der privaten Partner verwendet und entstehen der öffentlichen Hand,
neben den festgesetzten Ausgaben, zusätzliche Risiken? Wenn ja, wie werden
diese abgesichert? Der Hansestadt lägen keine Informationen zur
Finanzierungsform seitens der Universität vor. Zusätzliche Risiken bestünden
insofern nicht, das es sich um eine Festbetragsförderung handele und in einer
Nebenbestimmung zum Zuwendungsbescheid festgelegt sei, dass die Zuwendung u.a.
erst ausgezahlt werde, wenn die Zuwendungsempfängerin der Hansestadt Lüneburg
einen schlüssigen, durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde (Nds.
Ministerium für Wissenschaft und Kultur) genehmigten Gesamtfinanzierungsplan
vorgelege. Frage
9: Ist die Finanzierung der noch
offenen 16,7 Mio. € des Projektes gesichert? Diese
Frage könne nur seitens der Universität beantwortet werden. Frage
10: Wird die Universität das
Gebäude selbst bauen und betreiben, oder einem Dritten überlassen. Der
Hansestadt liegen hierzu keine Informationen seitens der Universität vor. Frage
11: Wie sieht der aktuelle
Zeitplan des weiteren Genehmigungsverfahrens zum Bebauungsplan des
Universitätsgeländes aus? Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan soll im November im
Rat erfolgen. Der Rat der Hansestadt hat immer versucht einen Ausgleich
zwischen Naturschutz und Bauinteresse zu finden. Die Verwaltung werde zusammen
mit dem BUND eine Lösung zum Schutz der Haubenlärche suchen. Frage
12: Ist aus Sicht der Stadt die
strategische Rahmenvereinbarung vom 30. Mai 2007, vor allem in Punkt 1, wonach
das Lehrangebot aufzuwerten und die Studierendenzahl „deutlich wachsen
sollen, von Seiten der Universität eingehalten worden? Wenn nicht, auf welcher
Grundlage erfolgt die anteilige Finanzierung der Stadt Lüneburg? In der Rahmenvereinbarung ist unter Ziffer 1 zu lesen, dass
die Anzahl der in Stadt und Landkreis Lüneburg wohnenden Studierenden
mittelfristig wachsen soll. Hierzu benötige die Universität jedoch zusätzliche Mittel in
Höhe des niedersächsischen Landesdurchschnittes. Ratsherr RIECHEY bedankt sich für die ausführliche Beantwortung seiner
Anfrage und beantragt Aussprache zu dieser Thematik, welcher stattgegeben wird.
Er zitiert außerdem aus einer Pressemitteilung des ASTA der Leuphana
Universität Lüneburg, in der die Hansestadt Lüneburg aufgefordert werde, die
studentische Nutzung des Audimax festzuschreiben und darauf zu drängen, dass
die Universität selbst Betreiber dieser Veranstaltungshalle werde und nicht ein
Dritter. Außerdem solle Pkt. 1 der Vereinbarung, nämlich das beabsichtigte
Wachstum der Studierenden, erfüllt werden. Er bemängelt, dass es jedoch seitens der Universität kein
Konzept für die Steigerung der Studentenzahlen gebe. Die Fraktion DIE LINKE weise darauf hin, dass das Gebäude
für eine universitäre Nutzung ungeeignet, als Veranstaltungszentrum wiederum zu
klein und überteuert geplant sei und dass selbst der Rechnungshof die
Wirtschaftlichkeit des Audimax bezweifelt habe. Die Universität benötige ein Funktionsgebäude und kein
Prestigeobjekt ohne ein überzeugendes Finanzierungs- und Nutzungskonzept. Für die bevorstehenden Haushaltsberatungen spreche sich die
Fraktion DIE LINKE dafür aus, alle Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen, so
auch den Zuschuss für dieses Vorhaben. Außerdem sei nicht hinnehmbar, dass kommerzielle
Veranstaltungen Vorrang vor nicht kommerziellen Veranstaltungen hätten und
diese auch noch volle Kosten zahlen müssten. Da das öffentliche und
universitäre Nutzungsinteresse hinten anstehe könne die Fraktion DIE LINKE
dieses Projekt nicht mittragen. Bürgermeister Dr. SCHARF verwehrt sich gegen den Versuch, dass Ratsherrn Riechey
Misstrauen in das Verhältnis zwischen der Universität und der Hansestadt
Lüneburg zu sähen. Im nun vorliegenden Entwurf der Rahmenvereinbarung seien
alle Vorstellungen der Gremien eingearbeitet worden. Dass die Universität die
angegebene Zielzahl der Studierenden erreiche, sei auch von der Unterstützung
des Landes Niedersachsen abhängig. Es sei wichtig, dass der Rat ein kräftiges
Signal aussendet, dass er voll hinter der Entwicklung der Universität, welche
ein wichtiges Aushängeschild der Hansestadt Lüneburg ist, stehe. Ratsherr von MANSBERG bittet darum, in der Diskussion nicht verschiedenste Themen
miteinander zu vermischen. Bei der heutigen Thematik gehe es lediglich um
städtische Interessen. Für ihn sei es nachvollziehbar, dass die Universität versuchen
müsse, zunächst die Zahl der Professoren zu erhöhen, bevor die Studierendenzahl
angehoben werde. Die Universität sei bemüht, ihre Qualität zu verbessern und
die finanziellen Mittel zu erhöhen. Dabei sei das zu bauende Zentralgebäude nur
ein Teil eines Gesamtkonzeptes, welches die Hansestadt Lüneburg nach ihren
Kräften unterstütze. Beigeordneter DÖRBAUM erläutert, dass die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg sich
derzeit in Gesprächen mit dem BUND im Rahmen des Bauleitverfahrens befinde und
er sich sicher sei, dass auch hier ein gelungener Ausgleich zwischen
Naturschutz und Bauinteresse erreicht werden könne zum Wohle der Hansestadt
sowie der Universität. Ratsherr RIECHEY stellt klar, dass er von dem Konzept des Audimax auf dem
Universitätsgelände nicht überzeugt sei und daher dieses nicht mittragen könne.
Aus seiner Sicht sei es jedoch möglich, die Studentenzahlen beim derzeitigen
Lehrangebot und Professorenzahl zu erhöhen. Er bedaure, dass sich die
Verwaltung nicht bei der Leitung der Universität über das gesamte
Finanzierungskonzept des Audimax informiert habe, obwohl die Hansestadt
Lüneburg mit mehreren Millionen einen wesentlichen Teil der Finanzierung
beitrage. Beigeordneter BLANCK erinnert an die Diskussionen um die Nutzung der Nordlandhalle
und Umbau zu einer Stadthalle vor einigen Jahren. Der Rat der Hansestadt
Lüneburg habe damals diese Ideen verworfen, da mit erheblichen Folgekosten bei
der Unterhaltung dieses Objektes zu rechnen war. Dies sei auch ein Grund dafür,
wieso es keinen privaten Investor gebe, der den Bau einer Stadthalle in
Lüneburg anbiete. Auch aus den genannten Gründen werde nun seitens der Stadt
versucht, bestimmte Funktionen einer Stadthalle im Audimax der Leuphana
Universität Lüneburg abzubilden. Oberbürgermeister MÄDGE erläutert die Grundzüge, weshalb die Universität
Lüneburg so wichtig für die Region sei und auch unterstützt werde. Außerdem
stelle er fest, dass an der Universität demokratisch gewählte Strukturen vorherrschen,
die eigene Entscheidungen treffen, so dass sich die Hansestadt Lüneburg in
internen Angelegenheiten nicht einmische. Des Weiteren fügt er hinzu, dass das
Ministerium für Wissenschaft und Kultur als dienstführendes Ministerium bescheinigen
werde, dass die Gesamtfinanzierung gesichert sei. Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis. (02) |
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