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Herr Koch weist darauf hin, dass der Landkreis einem parallelen Antrag auf Förderung des Frauenhauses über den Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ bereits zugestimmt hat. Grundsätzlich befürwortet er eine solche Zustimmung auch für diesen Ausschuss, allerdings steht auch dieser Zuschuss als freiwillige Leistung im gerade zusammengestellten Subventionsbericht der Stadt. Die Entscheidung der weiteren Förderung des Frauenhauses muss folglich politisch gefällt werden.
Die grundsätzliche Thematik der Gewalt gegen Frauen ist allerdings keineswegs erledigt, obwohl man das bei Beginn der Zuwendungen vor 20 Jahren vielleicht gedacht und gehofft hatte. Diese Wünsche erfüllten sich nicht. Die Beratung und der Schutz von Frauen gegen gewaltbereite Männer haben somit weiterhin ihre Daseinsberechtigung. Deshalb sollte auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten an den bisherigen vertraglichen Regelungen festgehalten werden. Zudem ist das nicht nur eine Frage der Menschlichkeit. Wenn es kein Frauenhaus gäbe und Frauen und Kinder nach Gewaltaktionen obdachlos würden, wäre die Kommune ohnehin in der Pflicht und finanzielle Aufwendungen notwendig.
Frau Güntner erteilt Frau Ute Geiling vom Verein „Frauen helfen Frauen e.V. das Wort.
Frau Geiling bittet um Stattgabe des Antrags und erklärt, dass die Zahlen der Betroffenen aktuell mindestens gleichhoch im Vergleich zu den Vorjahren geblieben sind, ja zuletzt sogar Steigerungen zu verzeichnen waren. Eine Kürzung der finanziellen Unterstützung durch die Hansestadt würde den Wegfall einer Vollzeitstelle bedeuten. Der Leistungsumfang an Beratung und Betreuung müsste dann erheblich eingeschränkt werden. Leider ist der Landeszuschuss in der Höhe noch unklar. Mit den Zuschüssen der Hansestadt und des Landkreises kann aber mindestens eine ½ Stelle sichergestellt werden.
Die Frauen selbst, die Schutz im Frauenhaus suchen, sind zunehmend unselbständiger geworden und die eigentliche Arbeit hat dadurch eher zugenommen.
Herr Gremmel berichtet, dass auch die aktuelle Koalitionsvereinbarung im Bund den Gedanken des Schutzes von Frauen unterstützt.
Herr Koch betont, dass Absichtserklärungen wenig helfen, wenn die Finanzierung nicht unterstützt wird.
Herr Bast sieht auch die weitere Notwendigkeit der finanziellen Unterstützung des Frauenhauses und unterstützt den Zuschuss ausdrücklich.
Frau Geiling wünscht sich zukünftig eine längerfristige Sicherheit in der Finanzierung.
Herr Herder berichtet über die hohe Akzeptanz der Mitarbeiterinnen, die er bei einem Besuch dort persönlich erlebt hat. Die Bewohnerinnen spiegeln alle gesellschaftlichen Schichten wieder. Im Jahr 2010 feiert das Frauenhaus sein 30-jähriges Bestehen. Wegen des hohen ehrenamtlichen Engagements der Frauen, das über die bezahlte Arbeit hinaus geleistet wird, ist der Zuschuss sinnvoll und gut angelegt.
Frau Mahlke-Voß unterstreicht, dass das Frauenhaus unabdingbar notwendig ist.
Frau Rudolph bittet um Abstimmung. Beschluss:
Die Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses nehmen die Verlängerung der vertraglichen Vereinbarung mit dem Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ bis zum 31.12.2011 zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis:
Frau Güntner lässt abstimmen und der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.
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