Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Beigeordnete
SCHELLMANN erinnert
daran, dass die FDP-Fraktion schon seit längerem gefordert hatte jungen
Immigranten und deren Eltern das deutsche Schulsystem und die sich daraus
ergebenden Mitwirkungsrechte der Eltern mittels Dolmetscher zu erläutern,
jedoch sei bis heute nichts geschehen. Auf einer Veranstaltung konnte sie
miterleben, dass Schüler, Erzieher und Schulleiter das so genannte Mo Vie-Projekt
begeistert und erfolgreich mitbegleitet und dadurch auch gegenseitige Sorgen
und Probleme kennen gelernt haben. Eine OECD-Studie besage, dass gerade in
Deutschland die Integration und Eingliederung vor allen an unzureichender Bildung
und Sprachmangel scheitere. Da sich der Modellversuch des Mo Vie-Projekts
bewährt habe, fordere sie somit dieses Thema als Modell auf eine Grundschule
oder sogar KiTa zu erweitern, um Eltern bereits noch früher zu erreichen. Zur
Finanzierung schlage sie für diese generationsübergreifende Arbeit eine
finanzielle Unterstützung durch die Lüneburger Bürgerstiftung vor. Ratsherr
von MANSBERG
betont, dass dieses Projekt bei allen Beteiligten auf große Zustimmung stoße.
Schwierigkeiten ergeben sich jedoch aufgrund der relativ kurzen Förderzeiträume
und knappen Laufzeiten dieser Projekte. Für ihn wäre es wünschenswerter, wenn
solche Dinge kontinuierlicher durchgeführt würden und die finanzielle Förderung
stetiger wäre, auch im Hinblick auf die begrenzten freiwilligen Ausgaben der
Hansestadt Lüneburg. Die Idee einer Förderung über Stiftungen sei lobenswert.
Er weise jedoch auch darauf hin, dass es eine Abstimmung zwischen den
verschiedensten Projekten geben müsse und hoffe nach einer Diskussion im
Schulausschuss, den Projektgedanken weiter fortführen zu können. Für
die Fraktion DIE LINKE kann Ratsherr KUNATH eine grundsätzliche
Zustimmung zu diesem Projekt bekannt geben. Er verwehre sich jedoch gegen die
Kürzung bei freiwilligen Leistungen der Stadt, um zu vermeiden, dass bei
anderen wichtigen Dingen gekürzt würde oder sogar andere Projekte eingestellt
werden müssten. Er spricht sich für eine Verweisung in den zuständigen
Fachausschuss aus, um auch der FDP-Fraktion die Möglichkeit zu geben, einen
konkretisierteren Finanzierungsvorschlag zu erarbeiten. Für Bürgermeister
Dr. SCHARF ist der Ansatz, Eltern in schulische Arbeit mit einzubinden,
lobenswert und angezeigt. Gerade sprachliche Hürden sind meist Hemmnisse für
Eltern von Migranten, sich in schulische Themen einzuarbeiten oder zu
Elternabenden zu gehen. Wunsch für die Zukunft müsse es sein, diese Arbeit des
Mo Vie-Projekts zu verstetigen. Eine Finanzierung über die Bürgerstiftung
müsste jedoch geprüft und im Fachausschuss ausgiebig diskutiert werden. Er erinnert
bei dieser Gelegenheit auch daran, dass die Stadt Lüneburg bereits bei der
Sprachförderung des Öfteren in Vorleistung getreten sei. Ratsfrau
MAHLKE-VOß lobt „Mo
Vie“ als eines der vielen erfolgreichen Projekte gerade auf Grund der
Zusammenhänge von erfolgreicher Integration, Bildung und Sprachkenntnissen. Sie
beantragt neben der Überweisung dieses Themas in den Schulausschuss auch eine
Überweisung an den Integrationsbeirat für Stadt und Landkreis Lüneburg, um dort
über die Finanzierung dieses Projekts und anderer gefährdeter
Integrationsprojekte zu diskutieren mit dem Ziel, eine neue Trägerschaft zu
finden. Erster
Stadtrat KOCH
verdeutlicht, dass das Mo Vie-Projekt aus einem Förderprogramm des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stamme. Leider ist
ständig festzustellen, dass lobenswerte und wünschenswerte Projekte, die von
verschiedensten Geldgebern/Fördertöpfen angeschoben wurden, nur mit kurzer
Laufzeit ausgestattet sind. Am Ende der Förderung ist die Hansestadt Lüneburg
jedes Mal in Zugzwang, hier eine neue Gegenfinanzierung darzustellen,
wünschenswert wäre es natürlich, wenn die bisherigen Geldgeber dieses Projekt
weiter finanzieren würden. Er erinnert daran, dass der Träger bereits im Jahr
2008 ein ähnliches Projekt auf den Weg gebracht hätte mit dem Namen
„Mini-Mo Vie - neue Wege in der interkulturellen Elternarbeit beim
Übergang KiTa – Grundschule“. Aus dem Bundesprogramm VIELFALT TUT
GUT. Außerdem stellt er klar, dass der Träger zu dem eigentlichen Projekt welches
Gegenstand des heutigen Antrages sei, bislang keinen Verlängerungsantrag
gestellt habe. Er
betone darüber hinaus, dass die Hansestadt Lüneburg seit geraumer Zeit
erheblichen Ergeiz in die Verbesserung der Integration und interkulturellen
Bildung gelegt habe, z. B. durch die Einstellung zweisprachiger Lehrkräfte in
der Schule Kaltenmoor. Außerdem sei ein eigenes kommunales
Sprachförderungsprogramm auferlegt, es seinen Bewerbungen für Integrationskurse
gelaufen und in Kaltenmoor insbesondere seien auch spezielle Kurse vor Ort
angeboten worden. Auf die Kosten dieses Projekts bezogen, erläutert Erster
Stadtrat KOCH, dass dieses Projekt an lediglich zwei Schulen pro Jahr
70.000 EUR Kostenvolumen hatte. Darin waren eine Vollzeitstelle für Sozialarbeit
sowie die Kosten für die Kulturmittler und Sachkosten eingeschlossen. Wenn man
dieses auf die 19 Schulen, die in der Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg
stehen, hochrechne, komme man schätzungsweise auf mindestens 500.000 bis
600.000 EUR pro Jahr. Er weist außerdem darauf hin, dass die jährliche
Ausschüttung der Lüneburger Bürgerstiftung auf ca. 50.000 EUR beschränkt sei
und schlägt für die kommende Beratung im Schulausschuss vor, dort den
bisherigen Träger einzuladen. Außerdem, um sich umfassender hierüber zu
informieren, diejenigen Schulen, die bereits abseits dieses spezifikanten
Projektes erfolgreiche Integrationsarbeit leisten. Oberbürgermeister
MÄDGE erinnert,
dass jede Grundschule die Aufgabe habe, Integrationsarbeit zu leisten. Er könne
eine Vielzahl von Schulen benennen, die einen erhöhten Integrationsbedarf
haben, somit könne dieses Projekt nicht nur an einer Grundschule durchgeführt
werden, da alle Grundschulen gleichbehandelt werden müssten. Bei der
Finanzierung dieses Vorhabens sei nun der Rat gefordert, in den kommenden
Haushaltsberatungen hierzu eine Lösung zu erarbeiten. Zu den Gedanken einer
Förderung über die Lüneburger Bürgerstiftung anzudenken führt er aus, dass
aufgrund des Stiftungsrechts Stiftungen höchstens ein Projekt einmalig,
allerhöchstens zweimalig fördern könnten. Das jährliche Ausschüttungsvolumen
der Bürgerstiftung sei bereits genannt worden. Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg verweist diesen Antrag einstimmig in den
Integrationsbeirat für Hansestadt und Landkreis Lüneburg sowie in den
Schulausschuss. (V, 05, 56a) |
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