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Beratungsinhalt: Ratsherr
RIECHEY gibt für
die Fraktion DIE LINKE bekannt, dass diese diesem Tagesordnungspunkt zustimmen
werde, hält die so genannten Schutzbestimmungen des „Kaufhauses
Innenstadt“ jedoch für halbherzig, da im Hinblick auf das Ilmenaucenter
dort das Warensortiment nachträglich geändert wurde und nun doch
innenstadtrelevante Sortimente verkauft würden. Beigeordnete
SCHELLMANN regt an,
da es bei dieser Thematik nicht nur um städtebauliche Entwicklungen gehe,
künftig auch den Wirtschaftsausschuss der Hansestadt Lüneburg zu beteiligen. Beigeordneter
DÖRBAUM führt aus,
dass Grund für diese Veränderungssperre sei, den Handlungsspielraum der
Hansestadt Lüneburg für weitere Planungen aufrecht zu erhalten. Er weise
außerdem die Behauptung zurück, im Ilmenaucenter seien innenstadtrelevante
Sortimente nun zulässig. Ein Gerichtsurteil habe bestätigt, dass Drogerieware
mittlerweile nicht mehr zum innenstadtrelevanten Sortiment gehören und deshalb
dort nun doch zulässig seien. Innenstadtrelevante Sortimente seien noch immer
Artikel wie hochwertige Schuhe, Textilien oder ein Juwelier, welches aber nicht
im Ilmenaucenter zu finden sei. Er bittet, der Beschlussempfehlung des
Bauausschusses zu folgen, um den Handlungsspielraum der Stadt für weitere
Planungen in diesem Bereich aufrechtzuerhalten. Beschluss: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig die der Vorlage anliegende
Satzung der Hansestadt Lüneburg über eine Veränderungssperre Nr. 1 – 09
für einen Teil des Geltungsbereiches des künftigen Bebauungsplanes Nr. 55
„Hude“ – 4. Änderung gemäß § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre ist
Bestandteil der Satzung. (06,
6, 61, 63) |
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