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Herr Koch berichtet zur Diskussion über die Schaffung von Pflegestützpunkten. Das Land Niedersachsen hat statt einer gesetzlichen Regelung eine Förderrichtlinie in Kraft gesetzt, in der auch die Anschubfinanzierung und die Finanzierung durch die Pflegekassen geregelt sind. Allerdings sind nur die Landkreise und die kreisfreien Städte antragsberechtigt. Grundsätzlich ist aber eine Ankoppelung an die Seniorenservicebüros vorgesehen. Das hat aber im Lüneburger Raum im Einvernehmen mit dem Landkreis die Hansestadt eingerichtet. Deshalb hat sich der Landkreis Lüneburg zunächst vom dortigen Sozialausschuss einen Gesprächsauftrag geben lassen. Die Wohlfahrtsverbände und kreisangehörige Gemeinden haben ein Interesse an einer Kooperation angemeldet. Eine Musterkooperationsvereinbarung soll vom Land in den nächsten Tagen versandt werden. Seitens der Hansestadt wird eine Anbindung an das Seniorenservicebüro, ggf. mit Außenberatungen im Landkreisgebiet, favorisiert. Die entsprechenden Verhandlungen laufen dazu gerade.
Herr Koch stellt den Co-Dezernenten, Herrn Dr. Schenkel, vor, der bis Ende 2009 in der Verwaltung ist.
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