Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Herr
Koplin gibt einen Sachstandsbericht zum Thema Effizienter Energieeinsatz in
städtischen Gebäuden. Das Thema Energieeffizienz ist heute fester Bestandteil
jeder Hochbaumaßnahme. Die
Energieeinsparverordnung (EnEV vom 24.07.07) macht Vorgaben zum Energie
einsparenden Wärmeschutz und Energie sparende Anlagentechnik bei Gebäuden. Zum
01.10.2009 werden die Anforderungen um durchschnittlich 30 % erhöht. Für das Jahr 2012 sieht das Gesetz eine nochmalige
Verschärfung vor. Als Beispiele nennt Herr Koplin, dass für Neubauten der
zulässige Jahres-Primärenergiebedarf um durchschnittlich 30 % gesenkt wurde und
die Gebäudehülle durchschnittlich 15 % mehr leisten muss. Für Altbauten gilt,
dass die einzelnen Bauteile eine um 30 % höhere Wärmedämmung erfüllen müssen. Bei
allen Renovierungen am Gebäudebestand ist die EnEV zu beachten. Bei
denkmalgeschützten Altbauten müssen zusätzlich die gesetzlichen Vorgaben des
Denkmalschutzes beachtet werden. Nur
für Neubauten ab einer Größe von 50 m² gilt das Erneuerbare Energien und
Wärmegesetz (EEWärmeG), das am 01.01.2009 in Kraft getreten ist. Ziel des
Gesetzes ist die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien auf 14 % bis zum
Jahr 2020. Eine Verpflichtung für vorhandene Gebäude besteht dagegen nicht. Herr
Koplin zeigt einige Beispiele, wo nachträgliche Wärmeschutzmaßnahmen im
Gebäudebestand der Hansestadt erfolgt sind:
Ratsherr
Neubauer bedankt sich für den anschaulichen Vortrag. Da keine Fragen der
Ausschussmitglieder vorliegen, erfolgt die Abstimmung. Beschluss: Der
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die Ausführungen des
Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen:
einstimmig Nein-Stimmen:
--- Enthaltungen: --- |
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