Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Auf die Anfrage der FDP-Fraktion vom 10.06.2009 stellt der Erste
Stadtrat KOCH ausführlich die Arbeit der Leitstelle für
Integration vor. Insbesondere wurde angefragt, wie sich die Kosten des Produkts
351701 auf die verschiedenen Kostenträger verteilen. Erster
Stadtrat KOCH
erläutert, dass dieses Produkt zunächst fehlzugeordnet ist, da nach der
Umbildung der Volkshochschule in eine GmbH es sich hierbei um eine
Mitfinanzierung der Volkshochschule im Bereich Erwachsenenbildung handele. Für
den Integrationsbeirat sind 800 EUR eingeplant sowie für die Leitstelle Integration
3.000 EUR. Er weist aber darauf hin, dass diese Kosten sich ein wenig
verschieben, da hier auch der Landkreis Lüneburg beteiligt ist. Pro Jahr sind
somit 3.000 EUR für die Kosten des Integrationsbeirats eingestellt, die zur
Hälfte auf die Hansestadt und den Landkreis Lüneburg verteilt sind. Für die
Leitstelle für Integration fallen im Jahr somit 1.500 EUR an. Des Weiteren
werden hieraus die Aufwandsentschädigung sowie die laufenden Geschäftskosten
der Ausländerbeauftragten finanziert. Er
weist auf Anfrage darauf hin, dass weder die Einrichtung einer Leitstelle für
Integration noch die Einrichtung eines Integrationsbeirats sowie Berufung einer
Ausländerbeauftragten Pflichtaufgaben nach der NGO seien. Über
die Verteilung der Mittel entscheiden der Oberbürgermeister sowie die Kämmerei.
Die Leitstelle Integration ist als Stabstelle dem Dezernat V zugeordnet und
räumlich im Gebäude Klosterhof untergebracht. Herr Schlagowski ist einziger
Mitarbeiter der Leitstelle, er wird jedoch stundenweise von Verwaltungskräften
unterstützt. Erster
Stadtrat KOCH
möchte darauf hinweisen, dass keinerlei Personalkosten für Herrn Schlagowski
anfallen. Eine Vereinbarung zwischen Hansestadt Lüneburg und dem Land
Niedersachsen regele, dass das Land Niedersachsen diese Kosten in voller Höhe
übernimmt. Er bestätigt, dass es der Leitstelle gelungen ist, über verschiedene
Projektanträge Fremdmittel zusätzlich einzuwerben. |
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