Bürgerinformationssystem

Auszug - Erweiterung der Verkehrsanlagen im Bereich des Bahnhofsumfeldes  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremien: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung, Verkehrsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.08.2009    
Zeit: 15:00 - 16:25 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3329/09 Erweiterung der Verkehrsanlagen im Bereich des Bahnhofsumfeldes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:DEZERNAT VI Bearbeiter/-in: Luschnat, Wolfgang
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister Mädge begrüßt die Anwesenden. Er erinnert einleitend an die am letzten Freitag durchgeführte Verkehrsausschusssitzung, in der seitens der Verwaltung dargelegt wurde, dass der Knotenpunkt Bahnhof, bedingt dadurch, dass er erfreulicherweise zunehmend angenommen wird, zu Spitzenzeiten in der Abwicklung der Verkehre sich am Rande der Kapazitätsgrenze befindet.

Im Zugverkehr Richtung Hamburg zeigt die Entwicklung der Fahrgastzahlen des Metronom auf, dass zunehmend mehr Fahrgäste das Angebot nutzen, um mit der Bahn Richtung Hamburg zu fahren. Sowohl mit dem Metronom als auch mit der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) wurde Übereinkommen darüber erzielt, dass für die Metronom-Verbindungen zusätzliche Waggons erforderlich sind, um damit die Beförderungskapazität der Züge zu erhöhen. Probleme in der Umsetzung bereitet die Hansestadt Hamburg, die diese verlängerten Metronomzüge nur bis Hamburg-Harburg fahren lassen will. Grund dafür ist, dass der Hamburger Hauptbahnhof nur mit zwei Ferngleisen ausgestattet ist. Dies ist aus hiesiger Sicht nicht mehr zeitgemäß. Hamburg ist daher gefordert, den Bahnhof dementsprechend den Bedürfnissen anzupassen. In der Prognose zeichnet sich ab, dass in einem Zeitraum von 5 – 6 Jahren die täglichen Fahrgastzahlen um 4 – 5000 Personen ansteigen werden. Die derzeitigen Kapazitäten werden nicht ausreichend sein.

Aufgrund dieser Prognose wird es auch erforderlich sein, Busse mit einer größeren Fahrgastkapazität einzusetzen. Insofern werden Busse zukünftig eine größere Fahrzeuglänge aufweisen. Des Weiteren wird auch ein weiterer Stellplatzbedarf für Fahrräder erforderlich werden. Der vorhandene Radspeicher mit 1333 Einstellplätzen ist derzeit mit durchschnittlich 90 % Belegung ausgelastet. Hinzu kommen bereits jetzt schon 500 – 800 Fahrräder,  die im Umfeld und auf dem Bahnhofsvorplatz abgestellt werden. Ziel ist es nach wie vor, die Abstellung von Fahrrädern im Bahnhofsumfeld zu ordnen. Dies soll u. a. dadurch erreicht werden, dass weitere 800 Fahrradstellplätze eingerichtet werden sollen.

Auch das Parkhaus am Bahnhof stößt bezüglich der vorhandenen Pkw-Einstellplätze an die Kapazitätsgrenze.

Über alle vorstehend genannten Erfordernisse wurde vor 2 Jahren ein Orientierungsantrag gestellt, der zuvor in den politischen Fachgremien auch vorgestellt wurde.

In der heutigen gemeinsamen Sitzung ist vorgesehen, die Ergebnisse der Gespräche mit der LNVG vorzustellen. Ergänzend sollen weitergehende eigene Lösungen vorgestellt werden. Informiert wird darüber, dass das Land Niedersachsen bereit ist, die vorgestellte „große Lösung“ zu fördern.

Dies alles ist das Ergebnis langwieriger geführter Gespräche. Sowohl das kurzfristige ÖPNV-Konzept 2010 als auch das Konzept über das Jahr 2013 hinausgehend wurde überarbeitet. Mit diesem neuen Konzept soll u. a. erreicht werden, dass gewisse Straßen und Plätze vom ÖPNV entlastet werden. Ein Bedarf orientiert sich auch daran, dass die Hansestadt Lüneburg weiterhin als eine wachsende Region zu sehen ist.

Trotz der schwierigen Finanzlage ist es deshalb unumgänglich, dass nachhaltige Investitionen für die Entwicklung des ÖPNV aufgewendet werden, auch wenn hierfür, wie bereits bei den bisher durchgeführten Maßnahmen, in einem Zeitraum von 3 – 5 Jahren zu rechnen ist. Die Anpassung des ÖPNV an die geänderten und gestiegenen Bedürfnisse ist der Stadt Lüneburg ein genauso wichtiges Anliegen wie die Unterhaltung, Modernisierung und der Neubau von Schulen und Kindertagesstätten.

Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang darauf, dass in einem Zeitraum ab 2013 die Planungen der Bundesbahn bestehen, die Eisenbahnbrücken über die Bleckeder Landstraße zu sanieren bzw. neu zu bauen. Aus der Erfahrung der Brückenerneuerung in der Dahlenburger Landstraße lässt sich ableiten, dass die Maßnahmen nur in der zeitlichen Abfolge verkehrlich zu lösen sein werden. Die Bauabläufe hierzu müssen koordiniert werden. Gesehen werden müssen die Maßnahmen in der zeitlichen Abfolge auch mit der Planung der A 39, mit deren Bau im Lüneburger Stadtbezirk ab dem Jahre 2015 auszugehen ist.

Die Finanzierung und die Abwicklung wurde mit allen Beteiligten diskutiert. Die Abstimmungsgespräche laufen. Bei der Finanzierung ist man auf dem Weg, eine gute Lösung, die eine gleichmäßige Verteilung der Lasten anstrebt, zu finden.

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt einleitend noch einmal den Gesamtzusammenhang des Vorhabens „Umgestaltung Bahnhofsumfeld“ vor. Sie erinnert daran, das bereits 1993 erstmalig ein Fördermittelantrag gestellt wurde. Der damalige Antrag wurde innerhalb eines Jahres genehmigt, so dass die Planung auch kurzfristig dazu erstellt werden konnte. Seit dieser Zeit wurden für die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes 70 Mio. DM verbaut. Die Grundsteinlegung des 1. Projektes konnte bereits im Jahre 1994 erfolgen. In einem Zeitraum von 5 – 6 Jahren konnte mit den zur Verfügung stehenden Mitteln der Neubau bzw. die Umgestaltung der Projekte Amtsgarten, Fahrradstation, Vorplatz, Brücken, P + R-Anlage sowie viele weitere kleine Einzelvorhaben durchgeführt werden. Zusammenfassend kann  zu den durchgeführten Maßnahmen  festgehalten werden, dass sowohl der Zeit- als auch der Kostenrahmen eingehalten werden konnte. Auch hat sich herausgestellt, dass die richtigen Projekte zur passenden Zeit realisiert wurden. Erkennbar wurde es daran, dass es bereits im Jahre 2007 angezeigt erschien, anhand einer Bestandsaufnahme festzustellen, dass die vorhandenen geschaffenen Kapazitäten gut angenommen werden, ausgelastet sind und demzufolge erweitert werden müssen. Insbesondere die Kapazität des zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) ist als nicht mehr ausreichend anzusehen, zumal das Fahrgastaufkommen seit jener Zeit um 30 % angestiegen ist. Der ZOB umfasst derzeit 12 Haltestellen für Busse, 6 weitere sind geplant. Fahrradabstellplätze sind derzeit 1.650 vorhanden, benötigt werden 2.700 Fahrrad-Abstellplätze. In der P + R –Anlage sind derzeit 665 vorhanden, benötigt werden jedoch nach der Prognose 1010 Plätze.

Aus den dargestellten Notwendigkeiten wurde ein Bedarfskonzept entwickelt.

Aufgezeigt werden anhand von Plänen die wichtigsten in den kommenden Jahren geplanten Maßnahmen. Hierzu gehören neben der Erweiterung des ZOB und der Schaffung von zusätzlichen ebenerdigen Pkw-Stellplätzen auch der Bau einer zusätzlichen Fahrradabstellanlage auf dem Gelände auf dem derzeit noch die Eisenbahnersporthalle steht. Die Fläche für die zusätzlichen ebenerdigen Pkw-Stellplätzen soll so angelegt werden, dass bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt eine Aufstockung zu einem Parkhaus möglich ist.

Ziel des Konzeptes ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit im gesamten Bereich des ZOB, die Erhöhung der Flexibilität und damit eine Erhöhung und Steigerung der Leistungsfähigkeit des ZOB sowie eine einwandfreie verkehrliche und technische Gestaltung.

Ende Mai 2007 wurde für diese Maßnahmen bei der LNVG ein Förderantrag eingereicht. Der 1. Programmaufnahmebescheid datiert auf den Sommer 2009 mit dem Inhalt, dass die dargestellte Maßnahme als ÖPNV Maßnahme in das Förderprogramm aufgenommen wurde. Die Brücken werden mit 75 % der zuwendungsfähigen Baukosten bezuschusst. Das würden 1,726 Mio. € von Gesamtbaukosten 2,725 Mio. € sein.

Die Höchstbetragsförderung für die Erweiterung der 6 Bushaltestellen beträgt 696.000 €.

Anhand von Bildern wird die derzeitig bestehende provisorische Abstellmöglichkeit von Fahrrädern aufgezeigt. Aus der ersichtlichen Überfüllung der Abstellfläche ist zu erkennen, dass die Notwendigkeit für eine Erweiterung von Abstellmöglichkeiten von Fahrrädern gegeben ist.

Um zukünftig längeren Bussen die Andockung an den ZOB zu ermöglichen ist bereits jetzt vorgesehen, die beiden letzten Haltestellen der Mittelinsel um jeweils 1 m zu verlängern und 4 verlängerte Buswartestellen zusätzlich neu zu schaffen.

Anhand von Ansichten wird aufgezeigt, dass das vorhandene alte Bahnpostgebäude für eine Deckelung der Dahlenburger Landstraße zwischen den beiden vorhandenen Brücken abgerissen werden soll. Die vorhandene Stützwand wird für die Deckelung der Straße entsprechend abgerissen und in verstärkter Form neu erstellt. Eine überdachte Treppenanlage mit Direktzugang zu Bahnsteig 1 ist bei der Umsetzung der Maßnahme eingeplant. Auf die neu geschaffene Deckelung wird die Erweiterung des ZOB sowie die Zufahrt zum ZOB gelegt.

Auf der anderen Seite gegenüber der Dahlenburger Landstraße, dem Gebäude der alten Bahnpost, steht derzeit noch das Kantinengebäude der Bahn, das ebenfalls für die Erweiterung des ZOB abgebrochen werden muss.

Angrenzend an das Kantinengebäude steht die Bahnmeisterei sowie das Gebäude der Güterabfertigung, welches abgebrochen werden soll, um auf diesen Flächen die bereits benannten ebenerdigen Pkw-Stellplätze zu schaffen.

Im Zusammenhang mit der Antragstellung bei der NLVG wurde von dieser eingefordert zu prüfen, ob neben der Deckelung auch kostengünstigere Lösungen für eine Erweiterung des ZOB möglich wären. Die Stadt hat hierzu Vorüberlegungen angestellt und untersucht, ob es möglich ist, Bereiche des Bahnhofsvorplatzes, des Bus-Wartebereiches, des Amtsgartens, des Taxistandes und der Güterhalle der Bahn für die ZOB-Erweiterung zu nutzen. Die Untersuchungen der Geeignetheit dieser Flächen für die Erweiterung des ZOB haben einen Zeitraum von 1 Jahr beansprucht. Hierzu wurde eine Bewertungsmatrix erstellt. In dieser wurden die angesprochenen Standorte auf Verkehrssicherheit, Leistungsfähigkeit, Fahrgastkomfort, Wirtschaftlichkeit sowie Fragen des Umwelt- und des Städtebaus untersucht. Nach Bewertung dieser Kriterien wurden die einzelnen Standorte gegenübergestellt. Als Ergebnis dieser Gegenüberstellung ergab sich eine Vorzugsvariante. Als Ergebnis dieser Vorzugsvariante wird anhand eines Planes aufgezeigt, dass die geeignete Erweiterung des ZOB in der Verlängerung der jetzigen Stellplätze bestehen würde.

Um zukünftig auch Gelenkbussen eine Andockung an den mittleren Bahnsteig des ZOB zu ermöglichen ist hierzu, wie bereits ausgeführt, die Verlängerung der letzten beiden bereits vorhandenen Haltestellen um jeweils 1 m sowie die Schaffung von zusätzlichen 4 verlängerten Haltestellen vorgesehen.

Für die Deckelung der Altenbrückertorstraße in Form eines Brückenbauwerkes ist der Abbruch und Neuaufbau der beidseitigen Stützwände sowie der Abriss des Bahnpost- und des Kantinengebäudes erforderlich. Für die Aufweitung der Südschleife ist noch Grunderwerb zu tätigen. Für eine sichere Führung der Fußgänger wird der im Zusammenhang mit dem Brückenbau geplante Treppenaufgang mit direkter Anbindung zum Bahnsteig 1 neu geschaffen und überdacht.

In der zeitlichen Abfolge ist vorgesehen, zunächst das Bahnpost- und das Kantinengebäude abzubrechen. Als nächster Schritt wird der angesprochene überdachte Fußgängeraufgang realisiert. Dies ist notwendig, weil für die Deckelung der bisherige Fußgängeraufgang im Vorwege zurückgebaut werden muss. Insgesamt umfasst das Gesamtkonzept 8 Bauphasen.

Auf die einzelnen Bauphasen wird eingegangen. Während der Gesamtmaßnahme wird sichergestellt, dass auf der Dahlenburger Landstraße unterhalb des geplanten Brückenbauwerkes immer eine 7,5 m breite Fahrbahnzone für den Verkehr offen bleibt, so das gewährleistet ist, dass sich in diesem Bereich  Autos im Gegenverkehr aneinander vorbei kommen.

Anhand eines Zeit- und Bauablaufplanes (Anlage I) werden die einzelnen geplanten Maßnahmen in der zeitlichen Abfolge noch einmal erläutert. Die Gesamtkosten werden sich auf 7,5 Mio. € belaufen, wovon 1,135 Mio. € auf die Erweiterung der Fahrradabstellflächen und der Restbetrag auf die ZOB-Erweiterung entfallen.

Die Durchführung der einzelnen Maßnahmen bedarf noch der Feinabstimmung. Während der Baumaßnahmen soll sichergestellt werden, dass für die Verkehrsführung für möglichst alle Verkehrsarten die vorhandenen optimalen Bedingungen aufrechterhalten werden. Insbesondere sind hierbei die erforderlichen verkehrlichen Maßnahmen mit den ÖPNV-Betreibern sowie der Bahn abzustimmen. Auch wird die Abstimmung mit eigenen städtischen Baumaßnahmen sowie mit Baumaßnahmen des Landes und der Bahn im Umfeld zu berücksichtigen sein. Insbesondere bedarf es für die Bereiche der Bahngleise und der Fahrdrahtmasten einer im Zeitablauf langfristig vorherigen Feinabstimmung mit der Bahn.

In der weiteren Vorgehensweise ist zunächst vorgesehen, dass die Ausführungsplanung erarbeitet und die Ausschreibungsunterlagen vorbereitet werden. Die anstehenden Maßnahmen sind durchstrukturiert.

Die in den letzten Jahren durchgeführten Maßnahmen sind sehr gut angenommen worden und setzen insofern Maßstäbe und schaffen die Voraussetzungen für die Erweiterung. Durch die Einigkeit mit allen Fördermittelgebern, hierzu zählt nicht nur die ÖPNV-Förderung und die NLVG, sondern auch der Hamburg-Niedersachsen-Fonds und der Landkreis Lüneburg. Zu erwähnen ist die im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes sehr konstruktive Zusammenarbeit und Unterstützung des Landkreises Lüneburg. Damit  sind jetzt die Voraussetzungen für die weiteren Maßnahmen geschaffen worden.

Sie geht davon aus, dass, wenn die erforderlichen Mittel im Jahre 2010 bereitgestellt werden, dann entsprechend dem vorgestellten Zeitplan die einzelnen Maßnahmen umgesetzt werden können.

 

Ratsherrn Kroll interessiert, ob durch die vorgesehene Deckelung es zukünftig 3 Brücken sein werden oder ob die 3 Bauwerke zusammen gesehen als Tunnel anzusehen sein werden. Wenn durch die Deckelung ein Tunnelbauwerk entstehen sollte, schlägt er vor, den Bereich des aufgezeigten Treppenaufganges zum Bahnsteig 1 aus belichtungs- und belüftungstechnischen Gründen offen zu gestalten.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt hierzu, dass vorgesehen sei, dass die Brücken 3 Einzelbauwerke darstellen werden, die durch den vorgesehenen Abstand nicht zu einem Tunnelbauwerk verbunden werden. Da durch die Unterführungssituation des mittleren Teils sehr wohl ein längerer Straßenteil gedeckelt wird, wird man nicht umhin kommen, ein entsprechendes Beleuchtungskonzept begleitend zu entwickeln.

 

Ratsherr Bruns  zeigt sich sehr erfreut darüber, dass die vielen angezapften Fördertöpfe, die akquiriert werden konnten, dazu beitragen, dass die angestrebte „große Lösung“ umgesetzt werden kann. Dies stellt insgesamt eine erfreuliche Entwicklung dar. Besonders weist er darauf hin, dass ein erheblicher zusätzlicher Bedarf an Fahrradabstellplätzen vorhanden sei. Er geht davon aus, dass die zusätzlich zu schaffenden Fahrradabstellmöglichkeiten nicht überdacht werden. Insgesamt hält er das vorgestellte Konzept für eine gute Lösung. Insbesondere deshalb, weil die Maßnahmen bei laufenden Straßenverkehr durchgeführt werden sollen.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass nicht vorgesehen sei, einen zusätzlichen Radspeicher an der aufgezeigten Stelle zu bauen. Vielmehr wird es sich um eine Fahrradabstellanlage handeln. Zurzeit liegt diese Fläche jedoch 2 ½ m über der Geländekante. Im Zuge der Umsetzung der Maßnahme ist vorgesehen, eine ebenerdige Zufahrt zur Fahrradabstellanlage zu schaffen. Vorgesehen wird bei der Planung, dass zu einem späteren Zeitpunkt die statischen Voraussetzungen gegeben sind, entweder die Fahrradabstellanlage zu überdachen oder diese um eine 2. Ebene aufzustocken. Geschaffen werden zunächst 800 kostenlose Fahrradabstellplätze. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen ist vorgesehen, die Radwegeführung zum Bahnhofsvorplatz auf die westliche Straßenseite zu verlegen. Dadurch wird Kreuzungsverkehr unterbunden und damit auch die Verkehrssicherheit erhöht. Dies trägt auch zu einer Entflechtung der Verkehre bei. Die Entflechtung der Verkehre ist eine Vorgabe der NLVG.

 

Bürgermeister Kolle interessiert, in welchem zeitlichen Rahmen die Schaffung der zusätzlichen Pkw-Abstellplätze vorgesehen ist. Für die Betreibung der Parkflächen interessiert ihn, ob die Parkzeiten eher auf kurz- oder langfristige Abstellzeiten ausgelegt sein werden. Auch interessiert ihn, welche Aufgabenstellung die NLVG im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes wahrnimmt.

 

Oberbürgermeister Mädge führt hierzu aus, dass die NLVG eine vom Land Niedersachsen gegründete Gesellschaft sei, die über die Verteilung der vom Bund zur Verfügung gestellten Regionalisierungsmittel zu befinden habe. Hauptaufgabe der NLVG ist hierbei die Organisation der Verkehre und die Vergabe von Lizenzen. Anhand von Beispielen wird aufgezeigt, für welche Bereiche seitens der NLVG Regionalisierungsmittel als Förderbeitrag des Landes vergeben werden. Als beispielhaft sei in diesem Zusammenhang die Anschaffung weiterer Personenwagen für den Metronom benannt.

Zur Frage der Pkw-Stellplätze wird ausgeführt, dass diese möglichst ohne städtische Gelder durch Selbstrefinanzierung angelegt werden sollen. Vorgesehen ist zunächst die ebenerdige Anlage von 100 bis 150 Pkw-Stellplätzen. Gegebenenfalls in einem 2. Bauabschnitt wäre eine Erweiterung auf insgesamt 300 Pkw-Stellplätze möglich. Noch nicht abschließend geklärt ist der zukünftige Nutzerkreis dieser Pkw-Stellplätze. Diese Stellplätze sind in Ergänzung der vorhandenen P + R-Anlage zu sehen. Denkbar wäre die Nutzung durch Tages-, Monats- oder so genannte Komfort-Nutzer. Als Erweiterungsfläche würde sich das Gelände hinter der Busschleife anbieten. Angebot und Nachfrage werden die Höhe der Gebühren regeln. Klar ist jedoch, dass durch die geringere Entfernung dieser Flächen vom Bahnsteigbereich gegenüber der P + R-Anlage die Einstellung von Pkw auf diesen Flächen nicht unentgeltlich erfolgen kann. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Komfort der kürzeren Entfernung ein höheres Entgelt gegenüber dem P + R-Preis rechtfertigen würde. Denkbar ist, wenn ein privater Investor gefunden wird und dieser bereit ist dort ein Parkhaus zu bauen, dass dieses dann an dieser Stelle errichtet werden kann. Es ist jedoch nicht Linie der Stadt ein Parkhaus zu subventionieren. Die Stadt konzentriert sich mit den Maßnahmen auf die Verbesserung der Verkehre des ÖPNV sowie der Fuß- und Radfahrerströme.

Das für die Stellplatzanlage erforderliche Areal befindet sich derzeit nur zu einem Teil im Eigentum der Stadt Lüneburg. Für den Bedarf wäre sowohl die angesprochene ebenerdige Erweiterung als auch die Aufstockung eines Parkhauses denkbar. Für den Bau eines Parkhauses wäre eine Förderung durch die NLVG möglich. Jedoch wäre seitens der Stadt noch ein erheblicher Eigenanteil aufzubringen, so dass der Bau eines von der Stadt Lüneburg erstellten Parkhauses nicht in Betracht kommt.

Im Zusammenhang mit den übrigen anderen Maßnahmen ist die Fertigstellung dieser Pkw-Abstellanlage zu Beginn des Weihnachtsgeschäftes zum 01.12.2012 vorgesehen.

 

Beigeordneter Löb ist erstaunt darüber, dass 1,2 Mio. € aufgewendet werden müssen für den Abriss eines Gebäudes, wo dafür im Gegenzug anschließend nur 600 Fahrradabstellplätze geschaffen werden.

 

Oberbürgermeister Mädge entgegnet, dass eine günstigere Realisierung des Vorhabens zwar wünschenswert aber nicht machbar sei. Aufgezeigt werden in diesem Zusammenhang nochmals die jetzt bestehenden Radfahrerströme, die sich in der Zufahrt vom Bahnhofsvorplatz größtenteils verkehrswidrig verhalten. Mit der neuen Radwegeführung und der Schaffung einer weiteren Radabstellanlage soll eine Entschärfung der derzeitigen verkehrlichen Situation erreicht werden.

 

Ratsherr Völker interessiert, ob durch die geplanten Maßnahmen dort ansässige Firmen in Ihrer Existenz gefährdet werden.

 

Oberbürgermeister Mädge erklärt hierzu, dass man sich in dieser Sache in intensiven Gesprächen befindet und für die betroffenen Firmen nach einem Ersatzstandort sucht. Der zeitliche Druck ist jedoch noch nicht gegeben, da eine Realisierung der vorgestellten Maßnahmen in diesem Bereich ohnehin erst nach dem Jahre 2012 vorgesehen sei. Generell kann gesagt werden, dass die Stadt Lüneburg beim Ankauf der Flächen bestehende Mietverträge übernehmen wird.

 

Ratsherr Kroll interessiert, ob nach Schaffung der zusätzlichen Fahrradabstellplätze davon ausgegangen werden kann, dass das wilde Parken vornehmlich auf dem Bahnhofsvorplatz ein Ende finden wird.

 

Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass die Hoffnung besteht, dass der Gesetzgeber doch noch eine rechtliche Grundlage schafft, um das wilde Abstellen von Fahrrädern auf öffentlichen Plätzen wie dem Bahnhofsvorplatz unterbinden zu können. Da vorgesehen ist, die zusätzlich zu schaffenden Fahrradabstellplätze kostenlos zur Verfügung zu stellen, besteht auch hier eine gewisse Hoffnung auf Einsichtigkeit, dass bisher wild auf dem Bahnhofsvorplatz abgestellte Fahrräder zukünftig dort abgestellt werden.

 

Ratsherr Kroll möchte wissen, ob die Planungsleistungen nach der VOF vergeben werden sollen.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein führt hierzu aus, dass einige Planungsleistungen, wie bzw. die Machbarkeitsstudie, bereits auf der Grundlage der HOAI nach Freihändiger Vergabe vergeben wurden. Diese Beauftragungen erfolgten nach Prüfung  und Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes.

Bezüglich der Baumaßnahmen selbst hängt dies davon ab, um welche Auftragssummen es sich nach Erstellung der Kostenschätzungen konkret handeln wird. Ggf. sind Maßnahmen europaweit auszuschreiben.

 

Ratsherr Kuhn interessiert im Zusammenhang mit der Aussage, dass die zusätzlich zu schaffenden Fahrradeinstellplätze kostenlos genutzt werden sollen, wie hoch die jährlichen Betriebskosten sein werden und wer diese Kosten trägt.

 

Oberbürgermeister Mädge erklärt hierzu, dass über die konkrete Höhe der Betriebskosten erst dann eine Aussage möglich sein wird, wenn die endgültigen Herstellungskosten der Anlage feststehen. Letztendlich wird es jedoch so sein, dass die laufenden Betriebskosten vom Steuerzahler aufzubringen sein werden.

 

Herr Dammann – BUND – hält die weitergehenden Maßnahmen für die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes für notwendig und begrüßenswert. Die Notwendigkeit lässt sich auch daran erkennen, dass die Auslastung an die Kapazitätsgrenze angekommen ist. Bewusst sein sollte man sich darüber, dass die zunehmenden verkehrlichen Frequenzen zu einer besonderen Problematik führen werden. Die Verkehrsführung hinsichtlich des ÖPNV und der Radwegezuführung sind für ihn durchaus schlüssig nachvollziehbar dargestellt. Probleme wird der zunehmende Individualverkehr bereiten. Durch die Schaffung zusätzlicher Pkw-Stellplätze in der genannten Größenordnung wird sich der Individualverkehr zu einer Ernst zu nehmenden verkehrlichen Größe entwickeln. Die Abwicklung des zusätzlich entstehenden Individualverkehrs bittet er deshalb noch einmal aufzuzeigen.

 

Oberbürgermeister Mädge erinnert daran, dass bereits bei der Brückenerneuerung die Durchfahrt um eine zusätzliche Abbiegespur erweitert wurde. Durch die seinerzeit aufgewendeten 2 Mio. € zusätzlicher Kosten ist man jetzt in der Lage, diese Verkehre über die zusätzliche Spur auch führen zu können. Die Verkehrsführung für den Individualverkehr wird anhand eines Planes hierzu aufgezeigt. Die von Herrn Dammann befürchteten Probleme, die in der verkehrlichen Abwicklung durch Zunahme des Individualverkehres eintreten würden, werden so nicht gesehen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sich auch die zusätzlich entstehenden Verkehre abwickeln lassen. Kritisch könnte die Situation nur dann werden, wenn mehr als die geplanten 600 Pkw-Einstellplätze für den Individualverkehr geschaffen werden. Dann wird man darüber nachdenken müssen, die Zuführung und Ableitung zu diesen Stellplätzen ggf. anders, beispielsweise über den Pirolweg, zu führen.

 

Herr Dammann – BUND – ist dennoch der Ansicht, dass die Leistungsfähigkeit aller Verkehrsknotenpunkte im Umfeld überprüft werden müsste. Die dargestellte Radwegeführung erscheint ihm sinnvoll. Begrüßen würde er, wenn die vorgesehene Fahrradabstellanlage eine Überdachung erhalten würde.

 

Oberbürgermeister Mädge entgegnet hierauf, dass die Überdachung der zusätzlichen Fahrradabstellanlage auch eine Kostenfrage sei. Zur Frage der Leistungsfähigkeit der Verkehrsknotenpunkte führt er aus, dass diese bereits jetzt ausgelastet seien und dass davon auszugehen ist, dass es zu Verkehrspitzenzeiten immer mal wieder zu Problemen kommen wird. Dennoch besteht Einigkeit darüber, dass ein weiterer Ausbau der Verkehrsknotenpunkte nicht vorgesehen ist. Unter normalen verkehrlichen Bedingungen sind die Verkehre abwickelbar.

 

Herr Paul - ver.di – spricht sich dafür aus, dass eine Überdachung der zusätzlichen Radabstellanlage von vornherein mit in Erwägung gezogen werden sollte. Er gibt zu bedenken, dass eine nachträgliche Überdachung sicherlich mit höheren Kosten verbunden sein wird. Auch geht er davon aus, dass eine Überdachung der Fahrradabstellanlage im Zusammenhang mit den Gesamtkosten der Umgestaltung des Bahnhofumfeldes nicht so sehr ins Gewicht fällt.

Des Weiteren interessiert ihn, ob im Zusammenhang mit den anstehenden Maßnahmen die vorgesehene Änderung der Verkehrsführung auf der Altenbrückertorstraße einhergehen wird.

 

Oberbürgermeister Mädge bestätigt, dass die Änderung der Verkehrsführung auf der Altenbrückertorstraße im Zusammenhang mit den Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Bezüglich der angesprochenen Überdachung der Fahrradabstellanlage geht er von geschätzten zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. ½ Mio. € aus. Wenn dies durch Ratsbeschluss so gewünscht wird, wird man in eine Prüfung einsteigen, wie dies auch unter finanziellen Aspekten vorgenommen werden kann. In diesem Zusammenhang weist er ergänzend darauf hin, dass es mit den reinen Investitionskosten der Überdachung nicht getan sein wird, sondern vielmehr werden auch die Folgekosten zu bedenken sein.

 

Ratsherr Kunath möchte wissen, ob die Kfz.-Stellplätze die zusätzlich angelegt werden sollen, für die Nutzer kostenfrei sein werden. Für den geplanten Treppenaufgang zum Bahnsteig 1 interessiert ihn, welche Regelung in diesem Zusammenhang für Rollstuhlfahrer vorgesehen sei.

 

Oberbürgermeister Mädge verweist darauf, dass bezüglich des Treppenaufganges seinerzeit bereits im Zusammenwirken mit der Lebenshilfe dafür Sorge getragen wurde, dass der Bahnhofsvorplatz als auch die Bahnsteige behindertengerecht und barrierefrei erreicht werden können. Die entsprechende Zuwegung wird anhand eines Planes aufgezeigt. Die angesprochene Treppenanlage mit dem direkten Zugang zu Bahnsteig 1 ersetzt nur eine bisher an anderer Stelle vorhandene Treppenanlage, die in Zusammenhang mit der Deckelung der Straße entfernt werden muss.

Die zusätzlichen Kfz-Stellplätze werden nicht kostenfrei sein, eher werden sie teurer als die Einstellung in der P + R-Anlage sein. Dies hat etwas mit der geringeren Entfernung und des damit verbundenen komfortableren Erreichen des Bahnhofes zu tun. Ob die Nutzung dieser Stellflächen zukünftig sowohl Tages- als auch Monatsnutzer vorbehalten werden soll, muss noch geklärt werden. Allein schon aus versicherungstechnischen Gründen wird die Parkfläche durch eine Schranke abgesperrt werden. Die Betreibung wird zunächst unserer Parkhausgesellschaft übertragen werden, die auch die Herrichtung der Flächen übernehmen wird. Auch ein privater Parkhausbetreiber könnte diese Fläche zwecks Aufstockung zu einem Parkhaus übernehmen.

Sichergestellt werden sollte, dass die Betreibung dieser Stellplatzanlage nicht von der Stadt subventioniert werden muss.

 

Beigeordneter Meißner weist im Zusammenhang mit den zusätzlich geplanten Bussteigen auf die Inhalte des Verkehrsgutachtens hin, wonach bereits jetzt schon 2 Bussteige fehlen würden. Bedingt durch die vorgesehene kürzere Taktung des ÖPNV ist davon auszugehen, dass wesentlich mehr Busse den ZOB anfahren werden. Ihn interessiert, ob die Überdachung der Mittelinsel in der vorhandenen Dachkonstruktion so auch die neu zu schaffenden Busplätze überdachen soll. Ihn interessiert auch, ob die An- und Abfahrt der Bussteige für Gelenkbusse Probleme bereiten wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann zeigt anhand eines Planes die derzeitige Bussteigsituation auf der Mittelinsel auf. Wie bereits ausgeführt, sollen im Zuge der Maßnahmen die beiden letzten Stellplätze um jeweils 1 m verlängert werden. Das hat zur Folge, dass auch längere Busse dort anhalten können. Die 4 zusätzlichen Bussteige werden gleich länger gebaut und ebenfalls wie die anderen Stellplätze auch in Sägezahnform ausgebildet. In der Abfolge bedeutet dies, dass die vorhandenen ersten 4 Bussteige von normal langen Bussen angefahren werden können, die nächsten 2 Bussteige, die um 1 m verlängert werden, von etwas längeren Bussen angefahren werden können und die zusätzlichen 4 neuen Bussteige können dann von Gelenkbussen angefahren werden.

Zusätzlich werden an der Bahnsteigseite 2 Bussteige hinzukommen, die von vornherein so ausgebildet werden, dass auch dort Gelenkbusse halten können.

Die Dachkonstruktion soll in der gleichen Weise oder ähnlich für die Erweiterung der Bussteige vorgenommen werden.

 

Herr Krüger  – KVG -  erläutert, dass die normale Buslänge 12 m, die etwas verlängerte 15 m und die Länge für Gelenkbusse 18 m beträgt. Auch in Kreiselsituationen im Stadtgebiet gibt es hinsichtlich der Länge keine Probleme bei der Durchfahrt.

 

Herr Thöring – Fachbereich 3/V – führt aus, dass durch die Verlängerung der Mittelinsel und deren Nutzungsmöglichkeit auch für längere Busse eine bessere Flexibilität und damit eine ganz andere Möglichkeit für die Abwicklung des ÖPNV an dieser Stelle geschaffen werden soll.

Die durch die verbesserte Flexibilität möglichen zusätzlichen Führungen des ÖPNV im Bereich des Bahnhofes werden aufgezeigt.

 

Beigeordneter Löb interessiert, warum die alte Postbrücke im Zusammenhang mit den geplanten Maßnahmen abgerissen werden muss.

 

Stadtbaurätin Gundermann verweist darauf, das sich die angesprochene Brücke in einem schlechten baulichen Zustand befindet und abgängig sei. Ohne die geplanten Maßnahmen würde für diese Brücke ohnehin in den nächsten Jahren ein Abriss bzw. eine umfassende Sanierung anstehen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum verliest für die Beschlussfassung noch einmal den Beschlussvorschlag der  Verwaltung und stellt diesen zur Abstimmung.

 

Beschluss:

Beschluss:

Sowohl der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung als auch der Verkehrsausschuss fassen jeweils einen der nachstehenden Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss:

 

Die Erweiterung des ZOB und der Fahrradabstellanlage sind in die Haushaltspläne 2010 – 2013 aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:           

Nein-Stimmen:           

  Enthaltungen:           

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verkehrsanlagen Bahnhofsumfeld (23 KB)