Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Oberbürgermeister
Mädge begrüßt die
Anwesenden. Er erinnert einleitend an die am letzten Freitag durchgeführte
Verkehrsausschusssitzung, in der seitens der Verwaltung dargelegt wurde, dass
der Knotenpunkt Bahnhof, bedingt dadurch, dass er erfreulicherweise zunehmend
angenommen wird, zu Spitzenzeiten in der Abwicklung der Verkehre sich am Rande
der Kapazitätsgrenze befindet. Im
Zugverkehr Richtung Hamburg zeigt die Entwicklung der Fahrgastzahlen des Metronom
auf, dass zunehmend mehr Fahrgäste das Angebot nutzen, um mit der Bahn Richtung
Hamburg zu fahren. Sowohl mit dem Metronom als auch mit der
Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) wurde Übereinkommen darüber erzielt, dass
für die Metronom-Verbindungen zusätzliche Waggons erforderlich sind, um damit
die Beförderungskapazität der Züge zu erhöhen. Probleme in der Umsetzung bereitet
die Hansestadt Hamburg, die diese verlängerten Metronomzüge nur bis
Hamburg-Harburg fahren lassen will. Grund dafür ist, dass der Hamburger
Hauptbahnhof nur mit zwei Ferngleisen ausgestattet ist. Dies ist aus hiesiger
Sicht nicht mehr zeitgemäß. Hamburg ist daher gefordert, den Bahnhof
dementsprechend den Bedürfnissen anzupassen. In der Prognose zeichnet sich ab,
dass in einem Zeitraum von 5 – 6 Jahren die täglichen Fahrgastzahlen um 4
– 5000 Personen ansteigen werden. Die derzeitigen Kapazitäten werden
nicht ausreichend sein. Aufgrund
dieser Prognose wird es auch erforderlich sein, Busse mit einer größeren
Fahrgastkapazität einzusetzen. Insofern werden Busse zukünftig eine größere
Fahrzeuglänge aufweisen. Des Weiteren wird auch ein weiterer Stellplatzbedarf
für Fahrräder erforderlich werden. Der vorhandene Radspeicher mit 1333 Einstellplätzen
ist derzeit mit durchschnittlich 90 % Belegung ausgelastet. Hinzu kommen
bereits jetzt schon 500 – 800 Fahrräder,
die im Umfeld und auf dem Bahnhofsvorplatz abgestellt werden. Ziel ist
es nach wie vor, die Abstellung von Fahrrädern im Bahnhofsumfeld zu ordnen.
Dies soll u. a. dadurch erreicht werden, dass weitere 800 Fahrradstellplätze
eingerichtet werden sollen. Auch
das Parkhaus am Bahnhof stößt bezüglich der vorhandenen Pkw-Einstellplätze an
die Kapazitätsgrenze. Über
alle vorstehend genannten Erfordernisse wurde vor 2 Jahren ein
Orientierungsantrag gestellt, der zuvor in den politischen Fachgremien auch
vorgestellt wurde. In
der heutigen gemeinsamen Sitzung ist vorgesehen, die Ergebnisse der Gespräche
mit der LNVG vorzustellen. Ergänzend sollen weitergehende eigene Lösungen
vorgestellt werden. Informiert wird darüber, dass das Land Niedersachsen bereit
ist, die vorgestellte „große Lösung“ zu fördern. Dies
alles ist das Ergebnis langwieriger geführter Gespräche. Sowohl das
kurzfristige ÖPNV-Konzept 2010 als auch das Konzept über das Jahr 2013
hinausgehend wurde überarbeitet. Mit diesem neuen Konzept soll u. a. erreicht
werden, dass gewisse Straßen und Plätze vom ÖPNV entlastet werden. Ein Bedarf
orientiert sich auch daran, dass die Hansestadt Lüneburg weiterhin als eine
wachsende Region zu sehen ist. Trotz
der schwierigen Finanzlage ist es deshalb unumgänglich, dass nachhaltige
Investitionen für die Entwicklung des ÖPNV aufgewendet werden, auch wenn
hierfür, wie bereits bei den bisher durchgeführten Maßnahmen, in einem Zeitraum
von 3 – 5 Jahren zu rechnen ist. Die Anpassung des ÖPNV an die geänderten
und gestiegenen Bedürfnisse ist der Stadt Lüneburg ein genauso wichtiges
Anliegen wie die Unterhaltung, Modernisierung und der Neubau von Schulen und
Kindertagesstätten. Hingewiesen
wird in diesem Zusammenhang darauf, dass in einem Zeitraum ab 2013 die Planungen
der Bundesbahn bestehen, die Eisenbahnbrücken über die Bleckeder Landstraße zu
sanieren bzw. neu zu bauen. Aus der Erfahrung der Brückenerneuerung in der
Dahlenburger Landstraße lässt sich ableiten, dass die Maßnahmen nur in der zeitlichen
Abfolge verkehrlich zu lösen sein werden. Die Bauabläufe hierzu müssen koordiniert
werden. Gesehen werden müssen die Maßnahmen in der zeitlichen Abfolge auch mit
der Planung der A 39, mit deren Bau im Lüneburger Stadtbezirk ab dem Jahre 2015
auszugehen ist. Die
Finanzierung und die Abwicklung wurde mit allen Beteiligten diskutiert. Die
Abstimmungsgespräche laufen. Bei der Finanzierung ist man auf dem Weg, eine gute
Lösung, die eine gleichmäßige Verteilung der Lasten anstrebt, zu finden. Stadtbaurätin
Gundermann stellt
einleitend noch einmal den Gesamtzusammenhang des Vorhabens „Umgestaltung
Bahnhofsumfeld“ vor. Sie erinnert daran, das bereits 1993 erstmalig ein
Fördermittelantrag gestellt wurde. Der damalige Antrag wurde innerhalb eines
Jahres genehmigt, so dass die Planung auch kurzfristig dazu erstellt werden
konnte. Seit dieser Zeit wurden für die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes 70
Mio. DM verbaut. Die Grundsteinlegung des 1. Projektes konnte bereits im Jahre
1994 erfolgen. In einem Zeitraum von 5 – 6 Jahren konnte mit den zur
Verfügung stehenden Mitteln der Neubau bzw. die Umgestaltung der Projekte Amtsgarten,
Fahrradstation, Vorplatz, Brücken, P + R-Anlage sowie viele weitere kleine
Einzelvorhaben durchgeführt werden. Zusammenfassend kann zu den durchgeführten Maßnahmen festgehalten werden, dass sowohl der Zeit-
als auch der Kostenrahmen eingehalten werden konnte. Auch hat sich herausgestellt,
dass die richtigen Projekte zur passenden Zeit realisiert wurden. Erkennbar
wurde es daran, dass es bereits im Jahre 2007 angezeigt erschien, anhand einer
Bestandsaufnahme festzustellen, dass die vorhandenen geschaffenen Kapazitäten gut
angenommen werden, ausgelastet sind und demzufolge erweitert werden müssen.
Insbesondere die Kapazität des zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) ist als nicht
mehr ausreichend anzusehen, zumal das Fahrgastaufkommen seit jener Zeit um 30 %
angestiegen ist. Der ZOB umfasst derzeit 12 Haltestellen für Busse, 6 weitere
sind geplant. Fahrradabstellplätze sind derzeit 1.650 vorhanden, benötigt
werden 2.700 Fahrrad-Abstellplätze. In der P + R –Anlage sind derzeit 665
vorhanden, benötigt werden jedoch nach der Prognose 1010 Plätze. Aus
den dargestellten Notwendigkeiten wurde ein Bedarfskonzept entwickelt. Aufgezeigt
werden anhand von Plänen die wichtigsten in den kommenden Jahren geplanten
Maßnahmen. Hierzu gehören neben der Erweiterung des ZOB und der Schaffung von
zusätzlichen ebenerdigen Pkw-Stellplätzen auch der Bau einer zusätzlichen Fahrradabstellanlage
auf dem Gelände auf dem derzeit noch die Eisenbahnersporthalle steht. Die Fläche
für die zusätzlichen ebenerdigen Pkw-Stellplätzen soll so angelegt werden, dass
bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt eine Aufstockung zu einem Parkhaus möglich
ist. Ziel
des Konzeptes ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit im gesamten Bereich des
ZOB, die Erhöhung der Flexibilität und damit eine Erhöhung und Steigerung der
Leistungsfähigkeit des ZOB sowie eine einwandfreie verkehrliche und technische
Gestaltung. Ende
Mai 2007 wurde für diese Maßnahmen bei der LNVG ein Förderantrag eingereicht.
Der 1. Programmaufnahmebescheid datiert auf den Sommer 2009 mit dem Inhalt,
dass die dargestellte Maßnahme als ÖPNV Maßnahme in das Förderprogramm
aufgenommen wurde. Die Brücken werden mit 75 % der zuwendungsfähigen Baukosten
bezuschusst. Das würden 1,726 Mio. € von Gesamtbaukosten 2,725 Mio.
€ sein. Die Höchstbetragsförderung
für die Erweiterung der 6 Bushaltestellen beträgt 696.000 €. Anhand
von Bildern wird die derzeitig bestehende provisorische Abstellmöglichkeit von
Fahrrädern aufgezeigt. Aus der ersichtlichen Überfüllung der Abstellfläche ist
zu erkennen, dass die Notwendigkeit für eine Erweiterung von Abstellmöglichkeiten
von Fahrrädern gegeben ist. Um zukünftig
längeren Bussen die Andockung an den ZOB zu ermöglichen ist bereits jetzt vorgesehen,
die beiden letzten Haltestellen der Mittelinsel um jeweils 1 m zu verlängern
und 4 verlängerte Buswartestellen zusätzlich neu zu schaffen. Anhand
von Ansichten wird aufgezeigt, dass das vorhandene alte Bahnpostgebäude für eine
Deckelung der Dahlenburger Landstraße zwischen den beiden vorhandenen Brücken abgerissen
werden soll. Die vorhandene Stützwand wird für die Deckelung der Straße
entsprechend abgerissen und in verstärkter Form neu erstellt. Eine überdachte
Treppenanlage mit Direktzugang zu Bahnsteig 1 ist bei der Umsetzung der Maßnahme
eingeplant. Auf die neu geschaffene Deckelung wird die Erweiterung des ZOB
sowie die Zufahrt zum ZOB gelegt. Auf
der anderen Seite gegenüber der Dahlenburger Landstraße, dem Gebäude der alten
Bahnpost, steht derzeit noch das Kantinengebäude der Bahn, das ebenfalls für
die Erweiterung des ZOB abgebrochen werden muss. Angrenzend
an das Kantinengebäude steht die Bahnmeisterei sowie das Gebäude der
Güterabfertigung, welches abgebrochen werden soll, um auf diesen Flächen die
bereits benannten ebenerdigen Pkw-Stellplätze zu schaffen. Im
Zusammenhang mit der Antragstellung bei der NLVG wurde von dieser eingefordert zu
prüfen, ob neben der Deckelung auch kostengünstigere Lösungen für eine Erweiterung
des ZOB möglich wären. Die Stadt hat hierzu Vorüberlegungen angestellt und
untersucht, ob es möglich ist, Bereiche des Bahnhofsvorplatzes, des
Bus-Wartebereiches, des Amtsgartens, des Taxistandes und der Güterhalle der
Bahn für die ZOB-Erweiterung zu nutzen. Die Untersuchungen der Geeignetheit dieser
Flächen für die Erweiterung des ZOB haben einen Zeitraum von 1 Jahr
beansprucht. Hierzu wurde eine Bewertungsmatrix erstellt. In dieser wurden die
angesprochenen Standorte auf Verkehrssicherheit, Leistungsfähigkeit,
Fahrgastkomfort, Wirtschaftlichkeit sowie Fragen des Umwelt- und des Städtebaus
untersucht. Nach Bewertung dieser Kriterien wurden die einzelnen Standorte gegenübergestellt.
Als Ergebnis dieser Gegenüberstellung ergab sich eine Vorzugsvariante. Als Ergebnis
dieser Vorzugsvariante wird anhand eines Planes aufgezeigt, dass die geeignete
Erweiterung des ZOB in der Verlängerung der jetzigen Stellplätze bestehen
würde. Um
zukünftig auch Gelenkbussen eine Andockung an den mittleren Bahnsteig des ZOB
zu ermöglichen ist hierzu, wie bereits ausgeführt, die Verlängerung der letzten
beiden bereits vorhandenen Haltestellen um jeweils 1 m sowie die Schaffung von
zusätzlichen 4 verlängerten Haltestellen vorgesehen. Für
die Deckelung der Altenbrückertorstraße in Form eines Brückenbauwerkes ist der
Abbruch und Neuaufbau der beidseitigen Stützwände sowie der Abriss des
Bahnpost- und des Kantinengebäudes erforderlich. Für die Aufweitung der
Südschleife ist noch Grunderwerb zu tätigen. Für eine sichere Führung der Fußgänger
wird der im Zusammenhang mit dem Brückenbau geplante Treppenaufgang mit
direkter Anbindung zum Bahnsteig 1 neu geschaffen und überdacht. In
der zeitlichen Abfolge ist vorgesehen, zunächst das Bahnpost- und das Kantinengebäude
abzubrechen. Als nächster Schritt wird der angesprochene überdachte
Fußgängeraufgang realisiert. Dies ist notwendig, weil für die Deckelung der
bisherige Fußgängeraufgang im Vorwege zurückgebaut werden muss. Insgesamt
umfasst das Gesamtkonzept 8 Bauphasen. Auf
die einzelnen Bauphasen wird eingegangen. Während der Gesamtmaßnahme wird
sichergestellt, dass auf der Dahlenburger Landstraße unterhalb des geplanten
Brückenbauwerkes immer eine 7,5 m breite Fahrbahnzone für den Verkehr offen
bleibt, so das gewährleistet ist, dass sich in diesem Bereich Autos im Gegenverkehr aneinander vorbei
kommen. Anhand
eines Zeit- und Bauablaufplanes (Anlage I) werden die einzelnen
geplanten Maßnahmen in der zeitlichen Abfolge noch einmal erläutert. Die
Gesamtkosten werden sich auf 7,5 Mio. € belaufen, wovon 1,135 Mio.
€ auf die Erweiterung der Fahrradabstellflächen und der Restbetrag auf
die ZOB-Erweiterung entfallen. Die
Durchführung der einzelnen Maßnahmen bedarf noch der Feinabstimmung. Während
der Baumaßnahmen soll sichergestellt werden, dass für die Verkehrsführung für
möglichst alle Verkehrsarten die vorhandenen optimalen Bedingungen
aufrechterhalten werden. Insbesondere sind hierbei die erforderlichen
verkehrlichen Maßnahmen mit den ÖPNV-Betreibern sowie der Bahn abzustimmen. Auch
wird die Abstimmung mit eigenen städtischen Baumaßnahmen sowie mit Baumaßnahmen
des Landes und der Bahn im Umfeld zu berücksichtigen sein. Insbesondere bedarf
es für die Bereiche der Bahngleise und der Fahrdrahtmasten einer im Zeitablauf
langfristig vorherigen Feinabstimmung mit der Bahn. In
der weiteren Vorgehensweise ist zunächst vorgesehen, dass die
Ausführungsplanung erarbeitet und die Ausschreibungsunterlagen vorbereitet
werden. Die anstehenden Maßnahmen sind durchstrukturiert. Die
in den letzten Jahren durchgeführten Maßnahmen sind sehr gut angenommen worden
und setzen insofern Maßstäbe und schaffen die Voraussetzungen für die
Erweiterung. Durch die Einigkeit mit allen Fördermittelgebern, hierzu zählt
nicht nur die ÖPNV-Förderung und die NLVG, sondern auch der
Hamburg-Niedersachsen-Fonds und der Landkreis Lüneburg. Zu erwähnen ist die im
Zusammenhang mit der Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes sehr konstruktive Zusammenarbeit
und Unterstützung des Landkreises Lüneburg. Damit sind jetzt die Voraussetzungen für die
weiteren Maßnahmen geschaffen worden. Sie
geht davon aus, dass, wenn die erforderlichen Mittel im Jahre 2010
bereitgestellt werden, dann entsprechend dem vorgestellten Zeitplan die
einzelnen Maßnahmen umgesetzt werden können. Ratsherrn
Kroll interessiert,
ob durch die vorgesehene Deckelung es zukünftig 3 Brücken sein werden oder ob
die 3 Bauwerke zusammen gesehen als Tunnel anzusehen sein werden. Wenn durch
die Deckelung ein Tunnelbauwerk entstehen sollte, schlägt er vor, den Bereich
des aufgezeigten Treppenaufganges zum Bahnsteig 1 aus belichtungs- und belüftungstechnischen
Gründen offen zu gestalten. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt
hierzu, dass vorgesehen sei, dass die Brücken 3 Einzelbauwerke darstellen
werden, die durch den vorgesehenen Abstand nicht zu einem Tunnelbauwerk
verbunden werden. Da durch die Unterführungssituation des mittleren Teils sehr
wohl ein längerer Straßenteil gedeckelt wird, wird man nicht umhin kommen, ein
entsprechendes Beleuchtungskonzept begleitend zu entwickeln. Ratsherr
Bruns zeigt sich sehr erfreut darüber, dass die vielen
angezapften Fördertöpfe, die akquiriert werden konnten, dazu beitragen, dass
die angestrebte „große Lösung“ umgesetzt werden kann. Dies stellt
insgesamt eine erfreuliche Entwicklung dar. Besonders weist er darauf hin, dass
ein erheblicher zusätzlicher Bedarf an Fahrradabstellplätzen vorhanden sei. Er geht
davon aus, dass die zusätzlich zu schaffenden Fahrradabstellmöglichkeiten nicht
überdacht werden. Insgesamt hält er das vorgestellte Konzept für eine gute
Lösung. Insbesondere deshalb, weil die Maßnahmen bei laufenden Straßenverkehr
durchgeführt werden sollen. Oberbürgermeister
Mädge weist darauf
hin, dass nicht vorgesehen sei, einen zusätzlichen Radspeicher an der
aufgezeigten Stelle zu bauen. Vielmehr wird es sich um eine
Fahrradabstellanlage handeln. Zurzeit liegt diese Fläche jedoch 2 ½ m über der Geländekante.
Im Zuge der Umsetzung der Maßnahme ist vorgesehen, eine ebenerdige Zufahrt zur
Fahrradabstellanlage zu schaffen. Vorgesehen wird bei der Planung, dass zu
einem späteren Zeitpunkt die statischen Voraussetzungen gegeben sind, entweder
die Fahrradabstellanlage zu überdachen oder diese um eine 2. Ebene
aufzustocken. Geschaffen werden zunächst 800 kostenlose Fahrradabstellplätze.
Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen ist vorgesehen, die Radwegeführung zum
Bahnhofsvorplatz auf die westliche Straßenseite zu verlegen. Dadurch wird
Kreuzungsverkehr unterbunden und damit auch die Verkehrssicherheit erhöht. Dies
trägt auch zu einer Entflechtung der Verkehre bei. Die Entflechtung der
Verkehre ist eine Vorgabe der NLVG. Bürgermeister
Kolle interessiert,
in welchem zeitlichen Rahmen die Schaffung der zusätzlichen Pkw-Abstellplätze
vorgesehen ist. Für die Betreibung der Parkflächen interessiert ihn, ob die
Parkzeiten eher auf kurz- oder langfristige Abstellzeiten ausgelegt sein werden.
Auch interessiert ihn, welche Aufgabenstellung die NLVG im Zusammenhang mit der
Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes wahrnimmt. Oberbürgermeister
Mädge führt hierzu
aus, dass die NLVG eine vom Land Niedersachsen gegründete Gesellschaft sei, die
über die Verteilung der vom Bund zur Verfügung gestellten Regionalisierungsmittel
zu befinden habe. Hauptaufgabe der NLVG ist hierbei die Organisation der
Verkehre und die Vergabe von Lizenzen. Anhand von Beispielen wird aufgezeigt,
für welche Bereiche seitens der NLVG Regionalisierungsmittel als Förderbeitrag
des Landes vergeben werden. Als beispielhaft sei in diesem Zusammenhang die Anschaffung
weiterer Personenwagen für den Metronom benannt. Zur
Frage der Pkw-Stellplätze wird ausgeführt, dass diese möglichst ohne städtische
Gelder durch Selbstrefinanzierung angelegt werden sollen. Vorgesehen ist
zunächst die ebenerdige Anlage von 100 bis 150 Pkw-Stellplätzen. Gegebenenfalls
in einem 2. Bauabschnitt wäre eine Erweiterung auf insgesamt 300 Pkw-Stellplätze
möglich. Noch nicht abschließend geklärt ist der zukünftige Nutzerkreis dieser
Pkw-Stellplätze. Diese Stellplätze sind in Ergänzung der vorhandenen P + R-Anlage
zu sehen. Denkbar wäre die Nutzung durch Tages-, Monats- oder so genannte Komfort-Nutzer.
Als Erweiterungsfläche würde sich das Gelände hinter der Busschleife anbieten.
Angebot und Nachfrage werden die Höhe der Gebühren regeln. Klar ist jedoch,
dass durch die geringere Entfernung dieser Flächen vom Bahnsteigbereich
gegenüber der P + R-Anlage die Einstellung von Pkw auf diesen Flächen nicht unentgeltlich
erfolgen kann. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Komfort der kürzeren Entfernung
ein höheres Entgelt gegenüber dem P + R-Preis rechtfertigen würde. Denkbar ist,
wenn ein privater Investor gefunden wird und dieser bereit ist dort ein Parkhaus
zu bauen, dass dieses dann an dieser Stelle errichtet werden kann. Es ist
jedoch nicht Linie der Stadt ein Parkhaus zu subventionieren. Die Stadt
konzentriert sich mit den Maßnahmen auf die Verbesserung der Verkehre des ÖPNV
sowie der Fuß- und Radfahrerströme. Das
für die Stellplatzanlage erforderliche Areal befindet sich derzeit nur zu einem
Teil im Eigentum der Stadt Lüneburg. Für den Bedarf wäre sowohl die angesprochene
ebenerdige Erweiterung als auch die Aufstockung eines Parkhauses denkbar. Für
den Bau eines Parkhauses wäre eine Förderung durch die NLVG möglich. Jedoch
wäre seitens der Stadt noch ein erheblicher Eigenanteil aufzubringen, so dass
der Bau eines von der Stadt Lüneburg erstellten Parkhauses nicht in Betracht
kommt. Im
Zusammenhang mit den übrigen anderen Maßnahmen ist die Fertigstellung dieser Pkw-Abstellanlage
zu Beginn des Weihnachtsgeschäftes zum 01.12.2012 vorgesehen. Beigeordneter
Löb ist erstaunt
darüber, dass 1,2 Mio. € aufgewendet werden müssen für den Abriss eines
Gebäudes, wo dafür im Gegenzug anschließend nur 600 Fahrradabstellplätze
geschaffen werden. Oberbürgermeister
Mädge entgegnet,
dass eine günstigere Realisierung des Vorhabens zwar wünschenswert aber nicht
machbar sei. Aufgezeigt werden in diesem Zusammenhang nochmals die jetzt
bestehenden Radfahrerströme, die sich in der Zufahrt vom Bahnhofsvorplatz
größtenteils verkehrswidrig verhalten. Mit der neuen Radwegeführung und der
Schaffung einer weiteren Radabstellanlage soll eine Entschärfung der
derzeitigen verkehrlichen Situation erreicht werden. Ratsherr
Völker
interessiert, ob durch die geplanten Maßnahmen dort ansässige Firmen in Ihrer
Existenz gefährdet werden. Oberbürgermeister Mädge erklärt hierzu, dass man sich in dieser Sache in intensiven
Gesprächen befindet und für die betroffenen Firmen nach einem Ersatzstandort
sucht. Der zeitliche Druck ist jedoch noch nicht gegeben, da eine Realisierung
der vorgestellten Maßnahmen in diesem Bereich ohnehin erst nach dem Jahre 2012
vorgesehen sei. Generell kann gesagt werden, dass die Stadt Lüneburg beim
Ankauf der Flächen bestehende Mietverträge übernehmen wird. Ratsherr Kroll interessiert, ob nach Schaffung der zusätzlichen
Fahrradabstellplätze davon ausgegangen werden kann, dass das wilde Parken
vornehmlich auf dem Bahnhofsvorplatz ein Ende finden wird. Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass die Hoffnung besteht, dass der
Gesetzgeber doch noch eine rechtliche Grundlage schafft, um das wilde Abstellen
von Fahrrädern auf öffentlichen Plätzen wie dem Bahnhofsvorplatz unterbinden zu
können. Da vorgesehen ist, die zusätzlich zu schaffenden Fahrradabstellplätze
kostenlos zur Verfügung zu stellen, besteht auch hier eine gewisse Hoffnung auf
Einsichtigkeit, dass bisher wild auf dem Bahnhofsvorplatz abgestellte Fahrräder
zukünftig dort abgestellt werden. Ratsherr Kroll möchte wissen, ob die Planungsleistungen nach der VOF
vergeben werden sollen. Fachbereichsleiter Dr. Rehbein führt hierzu aus, dass einige
Planungsleistungen, wie bzw. die Machbarkeitsstudie, bereits auf der Grundlage
der HOAI nach Freihändiger Vergabe vergeben wurden. Diese Beauftragungen
erfolgten nach Prüfung und Zustimmung
des Rechnungsprüfungsamtes. Bezüglich der Baumaßnahmen selbst hängt dies davon ab, um
welche Auftragssummen es sich nach Erstellung der Kostenschätzungen konkret
handeln wird. Ggf. sind Maßnahmen europaweit auszuschreiben. Ratsherr Kuhn interessiert im Zusammenhang mit der Aussage, dass die
zusätzlich zu schaffenden Fahrradeinstellplätze kostenlos genutzt werden
sollen, wie hoch die jährlichen Betriebskosten sein werden und wer diese Kosten
trägt. Oberbürgermeister Mädge erklärt hierzu, dass über die konkrete Höhe der
Betriebskosten erst dann eine Aussage möglich sein wird, wenn die endgültigen Herstellungskosten
der Anlage feststehen. Letztendlich wird es jedoch so sein, dass die laufenden
Betriebskosten vom Steuerzahler aufzubringen sein werden. Herr Dammann – BUND – hält die weitergehenden Maßnahmen
für die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes für notwendig und begrüßenswert. Die
Notwendigkeit lässt sich auch daran erkennen, dass die Auslastung an die
Kapazitätsgrenze angekommen ist. Bewusst sein sollte man sich darüber, dass die
zunehmenden verkehrlichen Frequenzen zu einer besonderen Problematik führen
werden. Die Verkehrsführung hinsichtlich des ÖPNV und der Radwegezuführung sind
für ihn durchaus schlüssig nachvollziehbar dargestellt. Probleme wird der
zunehmende Individualverkehr bereiten. Durch die Schaffung zusätzlicher
Pkw-Stellplätze in der genannten Größenordnung wird sich der Individualverkehr
zu einer Ernst zu nehmenden verkehrlichen Größe entwickeln. Die Abwicklung des
zusätzlich entstehenden Individualverkehrs bittet er deshalb noch einmal aufzuzeigen.
Oberbürgermeister Mädge erinnert daran, dass bereits bei der
Brückenerneuerung die Durchfahrt um eine zusätzliche Abbiegespur erweitert
wurde. Durch die seinerzeit aufgewendeten 2 Mio. € zusätzlicher Kosten
ist man jetzt in der Lage, diese Verkehre über die zusätzliche Spur auch führen
zu können. Die Verkehrsführung für den Individualverkehr wird anhand eines
Planes hierzu aufgezeigt. Die von Herrn Dammann befürchteten Probleme, die in
der verkehrlichen Abwicklung durch Zunahme des Individualverkehres eintreten würden,
werden so nicht gesehen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sich auch die
zusätzlich entstehenden Verkehre abwickeln lassen. Kritisch könnte die
Situation nur dann werden, wenn mehr als die geplanten 600 Pkw-Einstellplätze
für den Individualverkehr geschaffen werden. Dann wird man darüber nachdenken müssen,
die Zuführung und Ableitung zu diesen Stellplätzen ggf. anders, beispielsweise
über den Pirolweg, zu führen. Herr Dammann – BUND – ist dennoch der Ansicht, dass die
Leistungsfähigkeit aller Verkehrsknotenpunkte im Umfeld überprüft werden
müsste. Die dargestellte Radwegeführung erscheint ihm sinnvoll. Begrüßen würde
er, wenn die vorgesehene Fahrradabstellanlage eine Überdachung erhalten würde. Oberbürgermeister Mädge entgegnet hierauf, dass die Überdachung der
zusätzlichen Fahrradabstellanlage auch eine Kostenfrage sei. Zur Frage der
Leistungsfähigkeit der Verkehrsknotenpunkte führt er aus, dass diese bereits
jetzt ausgelastet seien und dass davon auszugehen ist, dass es zu
Verkehrspitzenzeiten immer mal wieder zu Problemen kommen wird. Dennoch besteht
Einigkeit darüber, dass ein weiterer Ausbau der Verkehrsknotenpunkte nicht
vorgesehen ist. Unter normalen verkehrlichen Bedingungen sind die Verkehre
abwickelbar. Herr Paul - ver.di – spricht sich dafür aus, dass eine
Überdachung der zusätzlichen Radabstellanlage von vornherein mit in Erwägung
gezogen werden sollte. Er gibt zu bedenken, dass eine nachträgliche Überdachung
sicherlich mit höheren Kosten verbunden sein wird. Auch geht er davon aus, dass
eine Überdachung der Fahrradabstellanlage im Zusammenhang mit den Gesamtkosten
der Umgestaltung des Bahnhofumfeldes nicht so sehr ins Gewicht fällt. Des Weiteren interessiert ihn, ob im Zusammenhang mit den
anstehenden Maßnahmen die vorgesehene Änderung der Verkehrsführung auf der
Altenbrückertorstraße einhergehen wird. Oberbürgermeister Mädge bestätigt, dass die Änderung der Verkehrsführung auf
der Altenbrückertorstraße im Zusammenhang mit den Maßnahmen umgesetzt werden
sollen. Bezüglich der angesprochenen Überdachung der Fahrradabstellanlage geht
er von geschätzten zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. ½ Mio. € aus. Wenn
dies durch Ratsbeschluss so gewünscht wird, wird man in eine Prüfung
einsteigen, wie dies auch unter finanziellen Aspekten vorgenommen werden kann. In
diesem Zusammenhang weist er ergänzend darauf hin, dass es mit den reinen
Investitionskosten der Überdachung nicht getan sein wird, sondern vielmehr
werden auch die Folgekosten zu bedenken sein. Ratsherr Kunath möchte wissen, ob die Kfz.-Stellplätze die zusätzlich
angelegt werden sollen, für die Nutzer kostenfrei sein werden. Für den
geplanten Treppenaufgang zum Bahnsteig 1 interessiert ihn, welche Regelung in
diesem Zusammenhang für Rollstuhlfahrer vorgesehen sei. Oberbürgermeister Mädge verweist darauf, dass bezüglich des Treppenaufganges
seinerzeit bereits im Zusammenwirken mit der Lebenshilfe dafür Sorge getragen
wurde, dass der Bahnhofsvorplatz als auch die Bahnsteige behindertengerecht und
barrierefrei erreicht werden können. Die entsprechende Zuwegung wird anhand
eines Planes aufgezeigt. Die angesprochene Treppenanlage mit dem direkten
Zugang zu Bahnsteig 1 ersetzt nur eine bisher an anderer Stelle vorhandene
Treppenanlage, die in Zusammenhang mit der Deckelung der Straße entfernt werden
muss. Die zusätzlichen Kfz-Stellplätze werden nicht kostenfrei
sein, eher werden sie teurer als die Einstellung in der P + R-Anlage sein. Dies
hat etwas mit der geringeren Entfernung und des damit verbundenen
komfortableren Erreichen des Bahnhofes zu tun. Ob die Nutzung dieser Stellflächen
zukünftig sowohl Tages- als auch Monatsnutzer vorbehalten werden soll, muss
noch geklärt werden. Allein schon aus versicherungstechnischen Gründen wird die
Parkfläche durch eine Schranke abgesperrt werden. Die Betreibung wird zunächst
unserer Parkhausgesellschaft übertragen werden, die auch die Herrichtung der
Flächen übernehmen wird. Auch ein privater Parkhausbetreiber könnte diese
Fläche zwecks Aufstockung zu einem Parkhaus übernehmen. Sichergestellt werden sollte, dass die Betreibung dieser Stellplatzanlage
nicht von der Stadt subventioniert werden muss. Beigeordneter Meißner weist im Zusammenhang mit den zusätzlich geplanten
Bussteigen auf die Inhalte des Verkehrsgutachtens hin, wonach bereits jetzt
schon 2 Bussteige fehlen würden. Bedingt durch die vorgesehene kürzere Taktung
des ÖPNV ist davon auszugehen, dass wesentlich mehr Busse den ZOB anfahren
werden. Ihn interessiert, ob die Überdachung der Mittelinsel in der vorhandenen
Dachkonstruktion so auch die neu zu schaffenden Busplätze überdachen soll. Ihn
interessiert auch, ob die An- und Abfahrt der Bussteige für Gelenkbusse
Probleme bereiten wird. Stadtbaurätin Gundermann zeigt anhand eines Planes die derzeitige
Bussteigsituation auf der Mittelinsel auf. Wie bereits ausgeführt, sollen im
Zuge der Maßnahmen die beiden letzten Stellplätze um jeweils 1 m verlängert
werden. Das hat zur Folge, dass auch längere Busse dort anhalten können. Die 4
zusätzlichen Bussteige werden gleich länger gebaut und ebenfalls wie die
anderen Stellplätze auch in Sägezahnform ausgebildet. In der Abfolge bedeutet
dies, dass die vorhandenen ersten 4 Bussteige von normal langen Bussen
angefahren werden können, die nächsten 2 Bussteige, die um 1 m verlängert
werden, von etwas längeren Bussen angefahren werden können und die zusätzlichen
4 neuen Bussteige können dann von Gelenkbussen angefahren werden. Zusätzlich werden an der Bahnsteigseite 2 Bussteige hinzukommen,
die von vornherein so ausgebildet werden, dass auch dort Gelenkbusse halten
können. Die Dachkonstruktion soll in der gleichen Weise oder ähnlich
für die Erweiterung der Bussteige vorgenommen werden. Herr Krüger –
KVG - erläutert, dass die normale Buslänge 12 m, die
etwas verlängerte 15 m und die Länge für Gelenkbusse 18 m beträgt. Auch in
Kreiselsituationen im Stadtgebiet gibt es hinsichtlich der Länge keine Probleme
bei der Durchfahrt. Herr Thöring – Fachbereich 3/V – führt aus, dass durch die
Verlängerung der Mittelinsel und deren Nutzungsmöglichkeit auch für längere
Busse eine bessere Flexibilität und damit eine ganz andere Möglichkeit für die
Abwicklung des ÖPNV an dieser Stelle geschaffen werden soll. Die durch die verbesserte Flexibilität möglichen
zusätzlichen Führungen des ÖPNV im Bereich des Bahnhofes werden aufgezeigt. Beigeordneter Löb interessiert, warum die alte Postbrücke im Zusammenhang mit
den geplanten Maßnahmen abgerissen werden muss. Stadtbaurätin Gundermann verweist darauf, das sich die angesprochene Brücke in
einem schlechten baulichen Zustand befindet und abgängig sei. Ohne die
geplanten Maßnahmen würde für diese Brücke ohnehin in den nächsten Jahren ein
Abriss bzw. eine umfassende Sanierung anstehen. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter Dörbaum verliest für die Beschlussfassung noch einmal den
Beschlussvorschlag der Verwaltung und
stellt diesen zur Abstimmung. Beschluss: Sowohl
der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung als auch der Verkehrsausschuss
fassen jeweils einen der nachstehenden Beschlussempfehlung der Verwaltung
folgenden einstimmigen Beschluss: Die
Erweiterung des ZOB und der Fahrradabstellanlage sind in die Haushaltspläne
2010 – 2013 aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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