Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Beigeordneter LÖB erwartet Einigkeit darüber, dass die Innenstadt nicht mit
Werbetafeln zugestellt werden soll, um ein touristisch ansprechendes Bild zu bieten,
daher sei eine hohe Sondernutzungsgebühr für Plakate und dergleichen zu
erheben. Politische Parteien, gemeinnützige Organisationen oder Gewerkschaften
dürften dafür aber nicht im gleichen Maße herangezogen werden. Die Aufgabe der
Parteien erschöpfe sich nicht in einer Darstellung gegenüber dem Bürger in den
kurzen Wahlkampfzeiten, sondern sollte durch laufende Informationen darüber
hinausgehen. Dazu sei es erforderlich, mittels Plakatständern auf
Veranstaltungen aufmerksam zu machen. Angesichts der hohen Kosten biete die
Veröffentlichung in der Presse nur eine sehr begrenzte Alternative. Es sei
jedoch wichtig, die Bevölkerung mit möglichst wenig Aufwand auf politisch
wichtige Dinge aufmerksam zu machen. Die Sondernutzungsgebührensatzung sei für
gewerbliche Nutzer durchaus vernünftig, für politische Parteien jedoch nicht
angemessen. Im Hinblick auf die immer wieder beklagte Politikmüdigkeit der
Bevölkerung sollte die Möglichkeit eröffnet werden, sehr viel einfacher und
billiger als bisher Information durch Plakatwerbung zu schaffen. Die
derzeitigen hohen Kosten seien nicht angemessen für den zu erzielenden Nutzen.
Für problematisch halte er die Stellungnahme der Verwaltung, die in einem sehr
polemischen Unterton gehalten sei und die Rücknahme des Antrages vorschlage. Ein
solcher Vorschlag könne nicht Gegenstand einer Antwort der Verwaltung sei. Von falschen Zahlen sei seine Fraktion im Antrag deswegen
ausgegangen, weil aktualisierte Fassungen des Ortsrechts nicht mehr an die
Ratsmitglieder verteilt würden. Um die exakten Zahlen selbst gehe es auch nur
am Rande, die Intention des Antrages liege im vorgeschlagenen Verhältnis von 50
% der Kosten für gemeinnützige und politische Zwecke gegenüber gewerblichen
Zwecken. Ratsherr MANZKE möchte sich mit dem Thema nicht auseinandersetzen, weniger
wegen des Inhalts des Antrages, als vielmehr aufgrund der Größenordnung der
beantragten Kostensenkung. Im vorherigen Tagesordnungspunkt habe man über
Millionenbeträge debattiert, eine Auseinandersetzung demgegenüber mit einzelnen
Eurobeträgen lähme Kapazitäten. Eher könne man beschließen, Kleinstbeträge
generell abzuschaffen, da Gebühren von einem oder zwei Euro einen erheblichen
Verwaltungsaufwand bedeuteten, der ihre Erhebung eigentlich nicht rechtfertige.
Er wolle die Verwaltung nicht mit der Auseinandersetzung über solche
Kleinstbeträge belasten. Er schlage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor,
Prioritäten zu setzen und den Antrag zurückzuziehen. Ratsherr NEUBAUER möchte es sich nicht ganz so einfach machen, gleichwohl
müsse er den Antrag ablehnen, da er verfassungswidrig sei. Es sei bedenklich,
zwar mit der politischen Kultur zu argumentieren, sie im Antrag aber außen vor
zu lassen. Nach Artikel 21 des Grundgesetzes seien Parteien genau so zu
behandeln, wie alle anderen gesellschaftlichen Gruppen. Aus diesem Grunde sei
auch eine allgemeine staatliche Finanzierung von Parteien verboten. Es gelte
lediglich im Rahmen der bundesgesetzlich geregelten staatlichen
Teilfinanzierung das Prinzip der Wahlkampfkostenerstattung, jedoch keine
weitergehende legale Finanzierung. Aus diesem Topf hätten die Grünen im Vorjahr
weit über 10 Millionen Euro erhalten – wie man dem Bericht der
Bundestagsverwaltung entnehmen könne – und zwar ausdrücklich speziell für
das Aufstellen von Wahlplakaten und Auslagenständen. Also genau für jenen
Bereich, den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit ihrem Antrag subventioniert
haben wolle. Der Antrag ziele auf eine einseitige und damit verfassungswidrige
Reduzierung der Sondernutzungsgebühren ab und müsse folglich kategorisch
abgelehnt werden. Ratsherr RIECHEY verdeutlicht, dass es im Antrag nicht nur um politische
Parteien gehe, auf die sich die jetzige Diskussion ausschließlich beziehe.
Vielmehr stelle der Antrag daneben auch auf Gewerkschaften und gemeinnützige
Vereine ab. Es gehe hier keineswegs nur um Wahlkampf, dessen Kosten klar
geregelt seien. Es gebe auch Parteien, die im Rahmen ihrer kontinuierlichen
Arbeit Bürger informierten und zu diesem Zweck Plakate aufstellen. Die
Verwaltung sage, dass kommerzielle Anbieter mit einem wirtschaftlichen
Interesse über eine Vermarktungsagentur abgewickelt werden, was allerdings der
Satzung nicht zu entnehmen sei. Wenn dem so sei, stelle die Differenzierung
kein Problem dar. Nach Artikel 21 des Grundgesetzes seien die Parteien
verpflichtet, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. An der
Erfüllung dieser Verpflichtung werden die Parteien jedoch durch die
Sondernutzungsgebührensatzung gehindert. Wenn auch den Grünen bei der Formulierung des Antrages ein
Fehler hinsichtlich der Beträge unterlaufen sei, gehe doch der Wille nach einer
Halbierung der Beträge für die Gebühren aus dem Antrag eindeutig hervor. Im
einzelnen handle es sich zwar nur um geringe Eurobeträge, diese summierten sich
aber durch die Dauer des Aufstellungszeitraumes schnell ganz erheblich. Dabei
müsse man beachten, dass selbst vermeintlich kleinere Beträge durch
ehrenamtliche Organisationen oder durch kleine Parteien kaum aufzubringen
seien. Aus den Fraktionskostenzuschüssen sei das kaum zu bestreiten. Die
Lüneburger Regelung erscheine ihm nicht im Interesse des Gesetzgebers zu sein,
der die Mitwirkung an der politischen Willensbildung im Grundgesetz
hervorgehoben habe. Eine Zustimmung zu dem Antrag würde der politischen Kultur
in Lüneburg gut tun und die Stadt beleben. Beigeordneter BLANCK bittet darum, doch die Kirche im Dorf zu lassen und nicht
die Verfassung dort zu bemühen, wo es keinen Sinn mache. Gemeinnützigen
Vereinen und politischen Parteien werden in vielen Bereichen Sonderrechte
eingeräumt, als Beispiel nenne er nur die Vergaben städtische Räume, bei denen
es sich dann ja auch um schwerwiegenden Verfassungsbruch handeln müsste. Die
Reduzierung der Gebühren für Parteien wäre keinesfalls eine Ausnahme speziell
in Lüneburg, sie werde landauf, landab bereits praktiziert. Bei der Höhe der
Sondernutzungsgebühren liege die Stadt Lüneburg sogar mit an der Spitze und es
sei Fakt, dass damit gerade kleine Parteien nachhaltig an einer wirkungsvollen
Öffentlichkeitsarbeit gehindert werden. Darunter leide auch die politische
Diskussion, da es der Sinn politischer Veranstaltungen sei, mit dem Bürger in
Kontakt zu treten. Das sei der Auftrag aus dem Grundgesetz, insofern sei es
keinesfalls verfassungswidrig, dafür einen Vorrang gegenüber gewerblichen
Nutzern einzuräumen. Die Hauptaufgabe der Sondernutzungsgebühr liege
insbesondere nicht in ihrer Funktion als Einnahmequelle, vielmehr stelle sie
ein ordnungspolitisches Instrument zur Begrenzung dar, um zu verhindern, dass
das Aufstellen von Plakaten überhand nimmt. Beigeordnete SCHELLMANN unterstreicht die Ausführungen von Herrn Neubauer
zur Parteienfinanzierung. Diese diene nicht nur zur Finanzierung des
Wahlkampfes, sondern der Abwicklung der gesamten politischen Arbeit einer
Partei. Problematisch sei jedoch die Interessenabwägung. Das Interesse der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an einer Gebührenreduzierung sei nachvollziehbar
– diese liege durchaus auch im Interesse ihrer eigenen Partei –
demgegenüber sei die Gebühr aber auch, wie von Herrn Blanck angeführt, ein
ordnungspolitisches Instrument. Wie große Teile Bevölkerung empfinde auch sie
selbst die vielen Plakate in Wahlkampfzeiten durchaus als störend und wünsche
diesen Umfang nicht auch noch in der wahlkampffreien Zeit, wie eine Senkung der
Gebühren befürchten lasse. Beschluss: Der
Antrag wird mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU und der FDP-Fraktion
gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE. (32,
V) |
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