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Auszug - Anfragen  

 
 
Öffentliche Sitzung des Integrationsbeirates
TOP: Ö 8
Gremium: Integrationsbeirat für Hansestadt und Landkreis Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 08.06.2009    
Zeit: 15:30 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Landkreises Lüneburg
Ort: Landkreis Lüneburg, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

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-        Herr Biblekaj weist darauf hin, dass ihm mehrere Fälle älterer Migranten (Ende 50/ Anfang 60 und ältere) bekannt sind, die einen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristet) gestellt haben. Dies ist bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich möglich. Eine der Voraussetzungen ist die Kenntnis der deutschen Sprache, die u. a. mit der Teilnahme an einem Integrationskurs und bestandener Prüfung nachgewiesen wird. In den Fällen, wo diese Migranten den Nachweis aus welchen Gründen auch immer nicht erbringen können, bleibt es bei der befristeten Aufenthaltserlaubnis, die dann nur jeweils um 1 oder 2 Jahre verlängert wird. Aus rechtlichen Gründen seien den Mitarbeitern der Ausländerbehörde die Hände gebunden. Herr Biblekaj fragt, ob es für diese Fälle eine andere Lösung gibt mit Hinweis darauf, dass diese Migranten häufig selbst die eigene Muttersprache nur mangelhaft beherrschen.

Frau Weikämper bestätigt dies aus eigener Erfahrung. Sie hält die Anforderungen der Sprachprüfung im Rahmen des Integrationskurses für zu hoch, da hier grammatikalische Kenntnisse gefordert werden von Migranten, die in ihrer eigenen Muttersprache teilweise als Analphabeten einzustufen sind. Der Erfolg des Kurses werde auch dadurch in Frage gestellt, dass die Voraussetzungen der einzelnen Teilnehmer zu weit auseinanderklaffen (Analphabet/ Abiturient/ Akademiker). Dies treffe auch für die Kurse der VHS zu. Frau Grimme weist daraufhin, dass dies auch darauf zurückzuführen sei, dass in manchen Fällen auf die Durchführung eines Sprachstandstests verzichtet wird, z. B. wenn ein Teilnehmer seitens der ARGE verpflichtet wird.

 

Frau Reimers schlägt vor, im Rahmen der geplanten Bestandsanalyse auch die Problematik des Analphabetentums zu berücksichtigen: Wie wird diese festgestellt und welche Möglichkeiten gibt es, den betroffenen Menschen zu helfen.

 

 

-        Weiterhin informiert H. Biblekaj darüber, dass mit Wirkung vom 01.01.2009 eine Änderung des Personenstandsgesetzes dahingehend in Kraft getreten ist, dass nunmehr die Beglaubigung/ Anerkennung von im Ausland ausgestellter Urkunden (z. B. Geburtsurkunden) nicht mehr durch das Standesamt I in Berlin erfolgen muss, sondern durch die jeweils betroffene Kommune selbst vorgenommen werden kann, was zu erheblichen Zeitersparnissen führt.

 

-        Herr Erdogan fragt nach dem Stand in Sachen „Kommunales Ausländerwahlrecht“. Der Vorsitzende unterstreicht die Bedeutung des Kommunalen Wahlrechts für den Integrationserfolg, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass der Integrationsbeirat für Fragen des Wahlrechtes keine Zuständigkeit hat.

 

Herr Schlagowski weist ergänzend darauf hin, dass die Große Koalition das Kommunale Ausländerwahlrecht als Prüfauftrag in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen hatte. Leider ist dieser bis heute nicht umgesetzt worden. Daher gibt es in den Kommunen vielfältige Initiativen (z. B. Resolutionen), diese Thema wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Es wird vorgeschlagen, dass sich der Integrationsbeirat in der nächsten Sitzung mit dieser Thematik befasst.

 

Der Vorsitzende schließt die Sitzung gegen 17:30 Uhr.