Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Aus dem Beirat wird die Bitte geäußert, den Mitgliedern auch
die Geschäftsordnung für den Rat der Hansestadt Lüneburg zur Verfügung zu
stellen, da nicht alle Mitglieder auf das Internet zurückgreifen können. Mit
dieser Zusicherung wird der Beschluss der Geschäftsordnung auf die nächste
Sitzung des Integrationsbeirates vertagt. Zu § 8 des Entwurfs einer Geschäftsordnung für den
Gemeinsamen Integrationsbeirat für Hansestadt und Landkreis Lüneburg wird
angemerkt, dass die zwingende Anhörung des Integrationsbeirates vor jeder
Beratung von Punkten, die die besonderen Interessen der ausländischen
Mitbürgerinnen und Mitbürger bzw. Personen mit Migrationshintergrund berühren,
in Rat und Kreistag sowie den Ausschüssen zu unvertretbaren Verzögerungen der
Beratungen führen würde. Nach kurzer Diskussion wird daher vorgeschlagen, den §
8 des Entwurfs der GO wie folgt zu ändern: § 8 Anhörung und Information des
Integrationsbeirates Vorlagen der Verwaltung, Anträge von Rats- und
Kreistagsmitgliedern, Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerbefragungen,
die die besonderen Interessen der ausländischen Mitbürgerinnen/ Mitbürger bzw.
Personen mit Migrationshintergrund berühren, sollen rechtzeitig vor ihrer
Beratung in Rat und Kreistag sowie den Ausschüssen dem Integrationsbeirat zur
Stellungnahme vorgelegt werden. Dem Beirat ist Gelegenheit zur schriftlichen
und mündlichen Stellungnahme zu geben. Beschluss: Diese
Änderung wird bei 3 Enthaltungen ohne Gegenstimmen beschlossen. |
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