Bürgerinformationssystem
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Herr
Schlagowski weist auf die neue von der Niedersächsischen Landesregierung
beschlossene Richtlinie „Toleranz und Demokratie“ hin, nach der das
Land Zuwendungen für Maßnahmen gegen Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und
Extremismus und für Demokratie und Toleranz vergibt. Die Höhe der Zuwendungen
für Sachkosten liegt bei max. 5 000,00 €, ein ähnlicher Betrag kann für
Honorare oder Personalkosten zur Verfügung gestellt werden. Das Antragsvolumen
muss insgesamt aber mindestens 5 000,00 € betragen. Anträge können von
den Kommunen an das MI - Regierungsvertretung Oldenburg – gerichtet
werden. Dort sind auch entsprechende Antragsvordrucke erhältlich. Die Richtlinie wird an interessierte
Mitglieder des Integrationsbeirates verteilt. Sie wird darüber hinaus der
Niederschrift als Anlage beigefügt. ·
Frau
Kromer teilt für die AWOSOZIALeDienste mit, dass für das geplante
interkulturelle Kompetenztraining zur Zeit 8 Anmeldungen vorliegen. Damit wird
die Veranstaltung am 22./23.05.2009 stattfinden. Als weiterer Termin steht bei
Bedarf der 28./29.08.2009 zur Verfügung. |
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