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Auszug - Vereinbarung über den Besuch der Integrierten Gesamtschule in Lüneburg-Kaltenmoor  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 04.03.2009    
Zeit: 15:30 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Johannes-Rabeler-Schule
Ort: B.d.St. Johanniskirche 21, 21335 Lüneburg
VO/3190/09 Vereinbarung über den Besuch der Integrierten Gesamtschule in Lüneburg-Kaltenmoor
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiebe, ThomasAktenzeichen:40 11 05
Federführend:Bereich 56a - Bildung Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Die Vereinbarung wurde im Schulausschuss des Landkreises bereits behandelt. Erster Stadtrat Koch berichtet, diese sei notwendig im Zusammenhang mit § 6 der eben beschlossenen Schulbezirkssatzung.

Während für die IGS ein gemeinsamer Schulbezirk für Stadt und Landkreis Lüneburg eingerichtet wurde, bestehe die freie Schulwahl der weiterführenden Schulen, da keine Schulbezirke im Sek-I-Bereich eingerichtet wurden. Es ist zu erwarten, dass mehr Interessenten als Plätze für die IGS vorhanden sein werden. Daher ist ein Auswahlverfahren erforderlich, dass soziale Aspekte, wie Geschwisterregelungen berücksichtige, aber auch in einem Losverfahren aller im gemeinsamen Schulbezirk zur Entscheidung führen werde. Im Losverfahren haben alle die gleiche Loschance (keine Stadt/Landkreis-Quotierung).

Dies kann hinsichtlich des Themas „Stadtteilschule“ dazu führen, dass ein Zugang zur IGS für einige Kinder aus dem Stadtteil nicht erfolgt. Andererseits ist ein Interesse für andere Schulen als die am Wohnort nicht außergewöhnlich, wenn ein bestimmtes Schulprofil angewählt werde. Eine Umgewöhnung sei dann aber erforderlich, z.B. auch ein weitere Schulweg.

Es besteht hier eine Vermittlungsaufgabe für den Schulträger und das soziale Umfeld. Es wird z.B. auch mit mehrsprachigen Informationsbroschüren die Schulformen erläutert.

Die Regelungen im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung fallen in die Zuständigkeit des Landkreises.

 

Wichtig sei auch der Aspekt, dass erst die Trendmeldungen (Ende März)  und vor allem die endgültigen Anmeldungen (Anfang Juni) Aufschluss über die Nachfrage ergeben werden, da die bisherigen Umfragen zur IGS unverbindlich waren.

 

Ratsherr Kunath befürchtet durch das Losverfahren eine Benachteiligung von Kindern ausländischer Mitbürgern und fragt, ob die Fahrkosten für sozial Schwache übernommen werden.

Beigeordnete Lotze weist darauf hin, dass das Losverfahren eine Vorgabe des Gesetzgebers sei und gerade eine gleiche Chance für alle bieten soll.

Schülerbeförderungskosten werden vom Landkreis bis Klasse 10 übernommen i. d. R. für Schulwege über 3 km zur nächstgelegenen Schule. Es gibt Ausnahmeregelungen.

Erster Stadtrat Koch ergänzt, dass es sich bei dem Verfahren um ein gewichtetes Losverfahren handle: Entsprechend der Empfehlungen zur Haupt-, Realschule und zum Gymnasium werden Plätze vergeben. Es gibt aber keine vorherige Quotierung auf Landkreis und Stadt.

 

Ratsfrau Kukulies ist der Ansicht, dass die Familien in Kaltenmoor, deren Kinder erstmalig nicht die Schule in ihrem Stadtteil besuchen können, einer besonderen Betreuung durch Sozialarbeiter bedürften.

 

Ratsherr von Mansberg weist darauf hin, dass es sich bei der Diskussion über das Losverfahren und die Entwicklung der Schülerschaft in Kaltenmoor um reine Spekulation handle, da die Anmeldezahlen noch völlig ungewiss seien. Die Probleme seien alle schon im Zusammenhang mit der Einrichtung der IGS besprochen worden. Die Errichtung der Schule sei beschlossen worden und Veränderungen seien immer mit gewissen Schwierigkeiten verbunden. Die Probleme werden aber seitens der Schulverwaltung, der Sozialarbeit und der Schulen im Stadtteil angegangen und bearbeitet. Die Chance für die Schullandschaft insgesamt sei groß und überwiege den genannten Schwierigkeiten.

 

Erster Stadtrat Koch betont die Chance, den Stadtteil Kaltenmoor aus einer gewissen Isolierung herauszuholen. Durch die IGS werden Kinder aus anderen Bereichen und dem Landkreis in den Stadtteil kommen und Kaltenmoorer in andere Stadtteile kommen.

 

Hinsichtlich der Kostenregelung zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg betont er, dass es eine bewusst „weiche“ Regelung sei, da auch die Kosten im Zusammenhang mit der Einrichtung noch ungewiss seien. Das Schulgebäude sei umfangreich saniert und biete ausreichend Klassen- und Fachräume, so dass kein weiterer Umbaubedarf bestehe. Hinsichtlich des Lehr- und Unterrichtsmittelbedarfes sei noch ungewiss, ob der Bestand für den IGS-Bedarf reiche.

Einzige noch zu erwartende Baustelle sei der Mensabau, der im Zusammenhang mit der Führung als GTS erforderlich sei und die Modernisierung der Büchereizweigstelle im Schulgebäude.

Für die Mensa gebe es Vorplanungen diese als neues Gebäude am jetzigen Standort der unbewohnten Hausmeister-Dienstwohnung zu errichten. Erste Entwurfsplanungen und Kostenschätzungen dazu liegen vor. Hier werde vom Landkreis eine hälftige Kostenbeteiligung erwartet. Der Landkreis hat in diesem Zusammenhang darum gebeten, in die baulichen Voruntersuchungen, Planungen und Kostenschätzungen eingebunden zu werden, was ihm auch zugesichert worden sei.

 

Nach der Aussprache lässt die Vorsitzende, Beigeordnete Lotze, über den Beschlussvorschlag abstimmen, der bei zwei Enthaltungen einstimmig angenommen wird:

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Abschluss der Vereinbarung zwischen der Hansestadt Lüneburg und dem Landkreis Lüneburg auf Grundlage des beigefügten Entwurfes zu.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:            6

Nein-Stimmen:            0         

  Enthaltungen:            2