Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Die
Vereinbarung wurde im Schulausschuss des Landkreises bereits behandelt. Erster
Stadtrat Koch berichtet, diese sei notwendig im Zusammenhang mit § 6 der eben
beschlossenen Schulbezirkssatzung. Während
für die IGS ein gemeinsamer Schulbezirk für Stadt und Landkreis Lüneburg
eingerichtet wurde, bestehe die freie Schulwahl der weiterführenden Schulen, da
keine Schulbezirke im Sek-I-Bereich eingerichtet wurden. Es ist zu erwarten,
dass mehr Interessenten als Plätze für die IGS vorhanden sein werden. Daher ist
ein Auswahlverfahren erforderlich, dass soziale Aspekte, wie
Geschwisterregelungen berücksichtige, aber auch in einem Losverfahren aller im
gemeinsamen Schulbezirk zur Entscheidung führen werde. Im Losverfahren haben
alle die gleiche Loschance (keine Stadt/Landkreis-Quotierung). Dies
kann hinsichtlich des Themas „Stadtteilschule“ dazu führen, dass
ein Zugang zur IGS für einige Kinder aus dem Stadtteil nicht erfolgt.
Andererseits ist ein Interesse für andere Schulen als die am Wohnort nicht
außergewöhnlich, wenn ein bestimmtes Schulprofil angewählt werde. Eine
Umgewöhnung sei dann aber erforderlich, z.B. auch ein weitere Schulweg. Es
besteht hier eine Vermittlungsaufgabe für den Schulträger und das soziale
Umfeld. Es wird z.B. auch mit mehrsprachigen Informationsbroschüren die
Schulformen erläutert. Die
Regelungen im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung fallen in die
Zuständigkeit des Landkreises. Wichtig
sei auch der Aspekt, dass erst die Trendmeldungen (Ende März) und vor allem die endgültigen Anmeldungen
(Anfang Juni) Aufschluss über die Nachfrage ergeben werden, da die bisherigen
Umfragen zur IGS unverbindlich waren. Ratsherr
Kunath befürchtet durch das Losverfahren eine Benachteiligung von Kindern ausländischer
Mitbürgern und fragt, ob die Fahrkosten für sozial Schwache übernommen werden. Beigeordnete
Lotze weist darauf hin, dass das Losverfahren eine Vorgabe des Gesetzgebers sei
und gerade eine gleiche Chance für alle bieten soll. Schülerbeförderungskosten
werden vom Landkreis bis Klasse 10 übernommen i. d. R. für Schulwege über 3 km
zur nächstgelegenen Schule. Es gibt Ausnahmeregelungen. Erster
Stadtrat Koch ergänzt, dass es sich bei dem Verfahren um ein gewichtetes
Losverfahren handle: Entsprechend der Empfehlungen zur Haupt-, Realschule und
zum Gymnasium werden Plätze vergeben. Es gibt aber keine vorherige Quotierung
auf Landkreis und Stadt. Ratsfrau
Kukulies ist der Ansicht, dass die Familien in Kaltenmoor, deren Kinder
erstmalig nicht die Schule in ihrem Stadtteil besuchen können, einer besonderen
Betreuung durch Sozialarbeiter bedürften. Ratsherr
von Mansberg weist darauf hin, dass es sich bei der Diskussion über das
Losverfahren und die Entwicklung der Schülerschaft in Kaltenmoor um reine
Spekulation handle, da die Anmeldezahlen noch völlig ungewiss seien. Die
Probleme seien alle schon im Zusammenhang mit der Einrichtung der IGS
besprochen worden. Die Errichtung der Schule sei beschlossen worden und
Veränderungen seien immer mit gewissen Schwierigkeiten verbunden. Die Probleme
werden aber seitens der Schulverwaltung, der Sozialarbeit und der Schulen im
Stadtteil angegangen und bearbeitet. Die Chance für die Schullandschaft
insgesamt sei groß und überwiege den genannten Schwierigkeiten. Erster
Stadtrat Koch betont die Chance, den Stadtteil Kaltenmoor aus einer gewissen
Isolierung herauszuholen. Durch die IGS werden Kinder aus anderen Bereichen und
dem Landkreis in den Stadtteil kommen und Kaltenmoorer in andere Stadtteile
kommen. Hinsichtlich
der Kostenregelung zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg betont er, dass es
eine bewusst „weiche“ Regelung sei, da auch die Kosten im
Zusammenhang mit der Einrichtung noch ungewiss seien. Das Schulgebäude sei
umfangreich saniert und biete ausreichend Klassen- und Fachräume, so dass kein
weiterer Umbaubedarf bestehe. Hinsichtlich des Lehr- und
Unterrichtsmittelbedarfes sei noch ungewiss, ob der Bestand für den IGS-Bedarf
reiche. Einzige
noch zu erwartende Baustelle sei der Mensabau, der im Zusammenhang mit der
Führung als GTS erforderlich sei und die Modernisierung der Büchereizweigstelle
im Schulgebäude. Für
die Mensa gebe es Vorplanungen diese als neues Gebäude am jetzigen Standort der
unbewohnten Hausmeister-Dienstwohnung zu errichten. Erste Entwurfsplanungen und
Kostenschätzungen dazu liegen vor. Hier werde vom Landkreis eine hälftige
Kostenbeteiligung erwartet. Der Landkreis hat in diesem Zusammenhang darum
gebeten, in die baulichen Voruntersuchungen, Planungen und Kostenschätzungen
eingebunden zu werden, was ihm auch zugesichert worden sei. Nach
der Aussprache lässt die Vorsitzende, Beigeordnete Lotze, über den
Beschlussvorschlag abstimmen, der bei zwei Enthaltungen einstimmig angenommen
wird: Beschluss: Der
Verwaltungsausschuss stimmt dem Abschluss der Vereinbarung zwischen der
Hansestadt Lüneburg und dem Landkreis Lüneburg auf Grundlage des beigefügten
Entwurfes zu. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||