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Auszug - Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 2.1
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 17.11.2008    
Zeit: 15:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

StOV-Gelände / Sachstandsbericht

 

Stadtbaurätin Gundermann trägt vor, dass seitens einer Lüneburger Investorengruppe Pläne vorgestellt wurden, in denen überlegt wird, nicht mehr alle auf dem Gelände stehenden Speichergebäude abzureißen, sondern diese teilweise zu erhalten.

Ausgangslage war, dass sich bisher kein Investor finden ließ, der bereit war, die Speichergebäude ganz bzw. tlw. zu erhalten und umzubauen. Das vom jetzigen Eigentümer, der BIMA, in Auftrag gegebene und bisher als Grundlage der Wertermittlung dienende Gutachten ging jedoch auch von den vom Käufer zu erbringenden Abbruchkosten aus. Insofern ist durch die Planung, einige der Speicher stehen zu lassen, eine neue Beurteilung des Grundstückswertes vorzunehmen. Auch ist erneut mit der Lebenshilfe wegen der dann erforderlich werdenden Verschiebung der Planungsabsichten ein Abstimmungsgespräch erforderlich. Das Gespräch hat noch nicht stattgefunden. Der derzeitige Stand ist, dass die Verwaltung in der Phase der internen Vorbereitung sei. Insofern ist das Ganze noch nicht spruchreif und auch nicht etwas, was pressemäßig schon publiziert werden sollte.

Auslöser der zwischenzeitlich erfolgten Veröffentlichung der geänderten Planungsabsichten war eine von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen anberaumte Pressekonferenz. Die örtliche Presse hat auf diese Ankündigung dahingehend reagiert, dass sie im Vorfeld der Pressekonferenz den aktuellen Sachstand bei der Stadt hinterfragt hat. Die Absicht, die überarbeitete Planung erst auf eine vernünftige Basis zu stellen und diese dann nach Vorstellung im ABS in die Presse zu geben, wurde durch die Nachfrage der Presse hinfällig. Diese erforderlich gewordene Vorgehensweise hat ihr nicht gefallen. Sie hat Verständnis dafür, dass die Vorgehensweise auch den Ausschussmitgliedern missfallen hat. Verdeutlicht wird in diesem Zusammenhang, dass die neuen Überlegungen der Investoren seitens der Verwaltung noch nicht abschließend auf ihre Umsetzbarkeit geprüft seien. Auch steht das Gespräch mit der Lebenshilfe noch aus, deren Planungen davon ebenso betroffen sind.

 

Ratsherr Kroll macht deutlich, dass es ihm nicht gefallen habe, dass er die in der Zeitung bereits vorgestellte neue Planung als Bauausschussmitglied erst im Nachhinein erfährt.

 

Beigeordnete Schellmann  pflichtet dem bei. Auch bei ihr ist der Eindruck entstanden, als wenn der Ausschuss nur noch als Marionette gesehen wird, auch wenn verständlich ist, dass dies im konkreten Fall nicht zu vermeiden war, der Zeitung eine Vorhabinformation  zukommen zu lassen. Trotzdem ist die Situation für die Ausschussmitglieder unbefriedigend.

 

Ratsherr Meihsies verweist darauf, dass die Presse einen Anspruch darauf hat, Nachfragen aus Recherchegründen an die Verwaltung zu richten. Die Verwaltung hätte es sich ja auch leicht machen und auf die bevorstehende ABS-Sitzung hinweisen können.

Auch ihm liegt daran, dass gegenüber der Verwaltungsspitze einmal deutlich gemacht wird, dass sich seine Fraktion als zu Statisten degradiert vorkäme, die nicht ernst zu nehmen seien. Bereits mehrfach vorgetragene Angebote, pfleglich und kooperativ miteinander umzugehen, wird seitens der Verwaltungsleitung immer wieder erneut nicht in die Tat umgesetzt.

Auch er fühlt sich als Ausschussmitglied übergangen.

 

Beigeordneter Körner teilt diese Ansicht nicht. Er geht davon aus, dass jeder seine Arbeit korrekt mache und das, wenn die Politik etwas zu entscheiden habe, diese auch rechtzeitig in die Entscheidungsprozesse eingebunden wird.

 

Bürgermeister Kolle bringt seine Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass sich Ratsherr Meihsies für seine Fraktion so sehr für den Erhalt der Speichergebäude und die Unterschutzstellung nach dem Denkmalrecht für den ehemaligen Bäckereibereich einsetzt. Mit dem Wissen, dass sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bisher immer dafür stark gemacht haben, dass Militär in jeglicher Form entbehrlich sei. Ist es umso unverständlicher, dass sich ausgerechnet Die Grünen für den Erhalt von Baulichkeiten, die ausschließlich für militärische Zwecke gebaut und auch genutzt wurden, einsetzen.

Ausgerechnet diese Fraktion begehrt jetzt einen Denkmalschutz für Teile des StOV-Geländes. Das ist für ihn in keinster Weise nachvollziehbar und kann auch als Schritt zurück betrachtet werden.

 

Beigeordnete Schellmann  weist darauf hin, dass von Anfang an es auch im Ausschuss unterschiedliche Meinungen darüber gab, ob die Gebäude stehen bleiben können oder abzureißen seien. Erhalten bleiben deshalb, weil sie eine wunderbare Barriere für den Bahnlärm darstellen würden. Deshalb wurde auch aus dem Ausschuss heraus die Frage gestellt, ob es denkbar und machbar wäre, die Speichergebäude stehen zu lassen.

Entgegnet wurde darauf, dass die Gebäude baulich in katastrophalen und baufälligen Zustand seien und demzufolge nicht erhalten werden können. Bauenergetische Maßnahmen vorzunehmen würden sich demzufolge auch nicht rechnen.

Sie geht davon aus, dass der von der Verwaltung dargestellte bauliche Zustand auch den Tatsachen entspricht. Verwundert ist man schon allein deshalb, weil es plötzlich so dargestellt wird, als wenn einzelne Speichergebäude sehr wohl erhalten werden können.

Für opportun hält sie, dass seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen versucht wird, den Erhalt der Speichergebäude sicher zu stellen. Gleichwohl ist sie nicht der Meinung, dass die Speichergebäude eine Art Denkmalschutzcharakter haben.

Sie bringt nochmals zum Ausdruck, dass sie der Verwaltung in deren Äußerungen und Einschätzungen glaubt und auch vertraut. Nach dieser Geschichte empfindet sie sich jedoch ein kleines bisschen an der Nase herumgeführt, weil hier plötzlich etwas möglich sein soll, was vorher ausgeschlossen wurde. Sie mahnt deshalb an, dass solcherlei Auskünfte zukünftig differenzierter gegeben werden müssten.

 

Stadtbaurätin Gundermann  stellt klar, das sie niemals gesagt habe, dass die Gebäude baufällig seien und deshalb abgebrochen werden müssen. Eine solche Behauptung ist schlichtweg falsch.

Zutreffend ist, dass die Gebäude allein energetisch gesehen sehr aufwendig saniert werden müssten. Mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass eine solche Sanierung sehr teuer sei und bisher kein Investor gefunden werden konnte, der bereit gewesen wäre, eine solche Sanierung durchzuführen. Das Problem, auf das mehrfach hingewiesen wurde, war immer der fehlende Investor.

Unter Kenntnis dieses Sachverhaltes mag es sein, dass von anderer Seite darauf hingewiesen wurde, dass die Gebäude abbruchreif seien, eben weil sich bisher kein Investor finden ließ der bereit gewesen wäre, die hohen Sanierungskosten zu tragen. Lange genug wurde nach geeigneten Investoren gesucht.

 

Ratsherr Kroll bestätigt, dass die Verwaltung bereits sehr lange nach geeigneten Investoren Ausschau gehalten habe.

 

Stadtbaurätin Gundermann betont, dass man gerade wegen des langen Zeitraumes des Suchens froh ist, jetzt einen geeigneten Investor gefunden zu haben. Sie plädiert dafür, die Diskussion, wer wann was wollte, in den Hintergrund zu stellen und den Fokus darauf zu richten, die bestehende gute Chance mit dem Investor zu nutzen, ein Quartier zu erhalten und damit sicherzustellen, dass auch zukünftig die Geschichte im Quartier ablesbar bleibt.

Zur Frage des Denkmalschutzes merkt sie an, dass ein Gebäude nicht nur wegen seiner architektonischen, sondern auch wegen seiner geschichtlichen Bedeutung unter Denkmalschutz gestellt werden kann. Kasernenbauten des Dritten Reiches stellen Zeitzeugen dafür dar, in welch kurzer Zeit von sehr viel Geld in eine Aufrüstung des Landes gesteckt wurde. Auch das hätte von der geschichtlichen Bedeutung her einen Anspruch darauf, unter Denkmalschutz gestellt zu werden. Ein vergleichbares Objekt steht in Münster, welches als Heeresverpflegungsamt unter Denkmalschutz gestellt wurde. Da bereits eine vergleichbare Anlage damit in Norddeutschland unter Denkmalschutz steht, kann man darüber diskutieren, ob ein zweites, vergleichbares Objekt auch noch unter Denkmalschutz gestellt werden sollte. Dies unter dem Gesichtspunkt, dass die Denkmalpflege hier ihren Ursprung in der geschichtlichen Bedeutung hat. Anders zu bewerten wäre die Angelegenheit sicherlich, wenn es sich bei der Frage, ob Denkmalschutz oder nicht, um eine architektonische Betrachtung handeln würde.

Die Chance besteht, durch die Änderung des bisherigen Konzeptes etwas mehr von der jetzigen Bausubstanz zu erhalten. Sie möchte dazu beitragen und alles unternehmen, was zu diesem Ergebnis führen würde. Dem bisher aufgenommenen Meinungsbild hat sie entnommen, dass diese Zielsetzung auch dem gemeinsamen Willen des Ausschusses entspricht. Für die Umsetzung des Konzeptes wird es aber erforderlich sein, den Investor in seinem Ansinnen zu unterstützen.

 

Ratsherr Meihsies stellt klar, dass es bei dem Ansinnen seiner Fraktion, Gebäude des StOV-Geländes unter Denkmalschutz zu stellen, nicht darum geht, einen Militärapparat zu huldigen. Auslöser des Gedankens war vielmehr die Stadt Münster, die bereits Anfang der 90er Jahre einen größeren Komplex als wir ihn in Lüneburg haben unter Denkmalschutz gestellt hat. Gründe für die Unterschutzstellung war für die Stadt Münster einerseits die militärische Vergangenheit abzubilden, andererseits aber auch die intelligente und sinnvolle Nachnutzung darstellen zu können. Das war auch hier die Motivation, um die Diskussion anzuschieben, wie eine sinnvolle Nachnutzung unter Erhalt der Gebäudesubstanz möglich wäre.

Auch er stellt klar, dass der Gebäudezustand so im Ausschuss dargestellt wurde, als wenn der baulich schlechte Zustand der Gebäude keine Nachnutzung zuließe und nur ein Abbruch denkbar sei. Auch das von Ratsherrn Kroll einmal benannte Beispiel einer in der Stadt Stendal durchgeführten Konversion zeigt auf, wie aus maroden Baulichkeiten ähnlich wie die in der StOV ein Gewerbepark gemacht wurde. Die Gebäude waren augenscheinlich der Vorher/Nachher-Betrachtungen in einem viel schlimmeren baulichen Zustand als die StOV-Gebäude in Lüneburg. Auch das war ein Grund für die Überlegung zu prüfen, ob nicht doch eine intelligente Nachnutzung möglich ist.

Die Anregung, den Denkmalschutzcharakter zu prüfen wird hoffentlich dazu führen, dass sich alle damit in Lüneburg und Hannover Verantwortlichen mit dieser Thematik auseinander setzen. Auf das Ergebnis einer solchen Prüfung ist er gespannt. Die Zielrichtung seiner Fraktion ist es, möglichst viele Gebäude auf dem StOV-Gelände zu erhalten, weil man glaubt, dass es sich um ein spannendes Ensemble handelt und man über die Sache nicht nur kurzfristig denken sollte.

 

Ratsherr Kroll bestätigt, dass niemand im Ausschuss gesagt habe, dass die Gebäude marode oder einsturzgefährdet seien. Oftmals wurde darauf hingewiesen, dass die Gebäude eine eigenartige Bauweise haben, so dass bei einem Umbau wegen der Geschosshöhen und der Stahlbetonstruktur man schon einen Liebhaber finden muss, der bereit ist, dies auf sich zu nehmen.

Er weist darauf hin, dass die aus Stahlbeton bestehenden Gebäude auch in 50 Jahren noch standfest sein werden. Er geht davon aus, dass man aus den Gebäuden etwas machen kann, vorausgesetzt, man findet jemanden, der das auch will.

 

Beigeordnete Lotze bittet in der weitergehenden Diskussion auf die Verwendung des Begriffes „Stolperstein“ zu verzichten. Stolperstein steht in Lüneburg als ein Symbol für Häuser, aus denen Menschen abgeholt und umgebracht wurden.

 

Die Ausschussmitglieder schließen sich dieser Ansicht an.

 

Weitere Wortmeldungen liegen zunächst nicht vor.

 

Stadtbaurätin Gundermann bietet an, die weitergehenden Beratungen im Bedarfsfall im weiteren Verlauf der Sitzung im nichtöffentlichen Teil fortzusetzen.

 

Die Ausschussmitglieder schließen sich dieser vorgeschlagenen Vorgehensweise an.

 

Weitergehende Beratung siehe TOP 11 – Mitteilungen der Verwaltung im nichtöffentlichen Teil -.

 

Beschluss:

Beschluss: