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Auszug - Bebauungsplan Nr. 135 "Am Meisterweg"; Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.02.2009    
Zeit: 15:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/3159/09 Bebauungsplan Nr. 135 "Am Meisterweg";
Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schnaase, Holger
Federführend:Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Schnaase, Holger
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

TOP 4 + 5 werden gemeinsam beraten.

 

Beigeordneter Dörbaum begrüßt zur Beratung Herrn Brendler von der GfL Bremen.

 

Stadtbaurätin Gundermann gibt einleitend anhand der in den Beschlussvorlagen dargelegten Sachverhalte einen Überblick über den Verfahrensstand.

Zielsetzung ist es, noch im Februar 2009 mit der Auslegung beginnen zu können. Nach Durchführung der Abwägung soll im späten Frühjahr/Beginn Frühsommer 2009 zumindest § 33 BauGB Genehmigungsreife gegeben sein.

 

Herr Brendler – GfL Bremen -  geht anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) auf den derzeitigen Planungsstand ein.

Detailliert eingegangen wird auf das Nutzungskonzept. Anhand von Planzeichnungen wird auf die einzelnen Details der Planung eingegangen.

Dargestellt werden die Inhalte des Umweltberichtes und die sich daraus ergebenden Maßnahmen. Bereiche für die Durchführung externer Kompensation werden aufgezeigt.

 

Beigeordnete Schellmann  interessiert, in welchen Bereichen ein Fledermausbestand festgestellt wurde. Wenn das in den großen Speichergebäuden sein sollte, wäre von Interesse, was geschehen wird, wenn diese Gebäude abgerissen werden.

 

Herr Brendler – GfL Bremen -  führt aus, dass es ergänzend parallel noch eine so genannte Potentialanalyse zum Fledermausvorkommen gibt. Im Ergebnis wird dabei festgestellt, dass die Auswirkungen der Abbruch- und Neubauarbeiten nur geringe Auswirkungen auf das Fledermausvorkommen haben werden. Es ist deshalb von keiner negativen Wirkung auf die lokalen Fledermauspopulationen auszugehen. Die Auswirkungen beschränken sich auf das normale Lebensrisiko der Tiere.

 

Beigeordneten Dörbaum interessiert, ob die Entwicklung des StOV-Geländes Auswirkungen auf das angrenzende intensiv genutzte Kleingartengelände haben wird, insbesondere, ob Flächen der Kolonien angetastet werden.

 

Herr Brendler – GfL Bremen -  merkt an, dass an zwei Stellen zusätzliche Anbindungen geschaffen werden könnten. Darüber bestehen aber bereits rechtliche Vereinbarungen. Der eigentliche Kleingartenbereich wurde jedoch bewusst nicht mit überplant. Dies auch deshalb, damit zum Gebiet Schlieffen-Park eine räumliche Sichtdistanz gewahrt bleibt.

 

Ratsherr Bruns hält das vorgestellte Konzept für schlüssig. Als gut empfindet er, dass die Achsen erhalten bleiben. Die in den Randbereichen geplante Dreigeschossigkeit sorgt für eine gute Abstufung in den Gebäudehöhen, wenn denn die Speichergebäude erhalten bleiben. Von Interesse für ihn ist, was mit den Gleisanlagen, die sich teilweise durch die Grünbereiche ziehen, geschehen wird.

 

Herr Brendler – GfL Bremen – führt aus, dass rudimente Elemente wie beispielsweise die Gleisanlagen nicht in allen Bereichen zurückgebaut werden müssten. Dies ist aber eine Frage der Ausführungsplanung. Eine Abstimmung müsste mit den Tiefbauern erfolgen. Im nördlichen Bereich werden die Gleisanlagen sicherlich stören und müssen zurückgebaut werden. Anders wäre dies vielleicht im nördlichen Grünbereich zu beurteilen. Der Grünbereich könnte auch brachfallen. Dies wird jedoch eine Frage der Abwägung sein.

 

Oberbürgermeister Mädge befürchtet, dass die Gleisanlagen nicht dauerhaft Bestand haben werden. Die Gleisanlagen sind außerdem seit 20 Jahren außer Betrieb und auch nicht mehr funktionsfähig. Neben weiteren Kriterien, die für einen Rückbau sprechen, stellt sich bei den heutigen Stahlpreisen auch die Frage, ob, wenn wir es nicht tun, es nicht doch andere tun werden. Er spricht sich deshalb  für einen Rückbau der Gleisanlage aus. Die Aufnahme der Schienen sollte bis zu dem Übergang zum Bahngleis, dass zur Theodor-Körner-Kaserne führt, vorgenommen werden. Den Bahnkörper selbst könnte man dann liegenlassen und der Natur überlassen.

 

Beigeordneter Körner interessiert zur vorgestellten geplanten Nutzungsverteilung, was auf der Fläche neben den Gebäuden der Lebenshilfe vorgesehen sei.

Ergänzend interessiert ihn, ob neben den Baulichkeiten auf dem Areal noch genügend Grünflächen als Ausgleich vorhanden sein wird und ob die Kleingärten in diese Betrachtung eingebunden seien.

 

Stadtbaurätin Gundermann zeigt auf, dass es sich dabei um die Stellplätze für die Lebenshilfe handelt.

 

Herr Brendler – GfL Bremen -  führt aus, dass die Kleingartenflächen bei der Ausweisung der Ausgleichsflächen völlig außen vor seien.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass planerisch auch Ausgleichsflächen außerhalb des Areals dargestellt sind. Die Flächen hinter dem Ebensberg gehören zu den externen Ausgleichs- und Ersatzflächen.

 

Ratsherr Meihsies erklärt für seine Fraktion, dass man die Grundzüge der geplanten Nachnutzung teilt. Auch die Festsetzung für die Lebenshilfe wird von seiner Fraktion unterstützt. Nicht die Zustimmung seiner Fraktion findet der vorgesehene Abriss von Speichergebäuden. Nach seiner Ansicht sollten alternativ eher 3 anstatt der geplanten 2 Speichergebäude stehen bleiben.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass vorgesehen sei, neben 2 Speichergebäuden auch den Bäckereikomplex zu erhalten.

 

Herr Brendler – GfL Bremen -  erläutert, dass eines der städtebaulichen Ziele sei, die vorhandene städtebauliche Grundstruktur zu erhalten. Die Festsetzungsdichte muss jedoch festgelegt werden. Wenn etwas Neues kommen soll, darf die Festsetzungsdichte nur so festgelegt werden, dass die alten städtebaulichen Strukturen nicht wieder aufgenommen werden können. Die neuen Baulichkeiten müssen vom Volumen her geringer sein, sie müssen sich einfügen und dürfen nur noch 3 oder 4-geschossig sein. Die Ausnutzungsmöglichkeiten auf der Fläche wird dadurch verringert.

 

Ratsherr Meihsies geht davon aus, dass es nach wie vor massive Probleme mit dem Lärm geben wird. Ihn interessiert, ob die differenzierte Nutzungsausweisung in Wohnen und Gewerbe allein ausreichend sein wird, um die Problematik in den Griff zu bekommen.

 

Herr Brendler – GfL Bremen -  zeigt auf, in welchen Bereichen Wohnen explizit eigentlich nur möglich sein wird. Wohnen ist in diesem Bereich auch mit dem Lärmpegel (Bereich 3) mit den Schutzansprüchen möglich. In einer entsprechenden DIN lässt sich ablesen, welche technischen Maßnahmen dazu an den Gebäuden zu ergreifen sind. Darauf hingewiesen wird, dass auch in einem Gewerbegebiet Betriebswohnungen zulässig seien.

Gefordert ist hier aber später der Architekt, Lösungen zu entwickeln. Da nicht vorhersehbar ist, welche Strukturen der Architekt den Gebäuden verleiht, kann die Frage heute nicht abschließend beantwortet werden.

 

Ratsherrn Meihsies interessiert im Zusammenhang mit der Lärmthematik, ob für den Bereich Schlieffen-Park eine Nachjustierung erforderlich sein wird, wenn die Speichergebäude abgerissen werden und damit für den Bereich Schlieffen-Park der Lärmriegel Richtung Bahngleise entfallen würde.

 

Stadtbaurätin Gundermann beantwortet die Frage dahingehend, dass bei allen gutachterlichen Betrachtungen zur Lärmthematik des Schlieffen-Parks davon ausgegangen wurde, dass die Speichergebäude nicht maßgeblich sind für die Lärmentwicklung des Schlieffen-Parks. Die Baulichkeiten auf dem StOV-Gelände wurden bei allen gutachterlichen Betrachtungen herausgelassen, so als wären sie nicht vorhanden.

 

Ratsherr Meihsies hält diese Aussage für wichtig, damit es nicht im Nachhinein durch den Abriss der Speichergebäude zu einer bösen Überraschung bezüglich der Lärmentwicklung in Bezug auf das Schlieffen-Park-Gelände kommt.

 

Oberbürgermeister Mädge macht deutlich, dass es Festsetzungen zu dem B-Plan gibt, an die sich die Verwaltung bei Erteilung von Baugenehmigungen halten wird.

 

Ratsherr Meihsies interessiert, an welchen Stellen Tiefgaragen möglich sein werden.

 

Herr Brendler – GfL Bremen -  führt aus, dass Tiefgaragen in den Neubaubereichen zugelassen sein werden, wenn auch mit gewissen Einschränkungen in der Zufahrt und der Überdeckung.

 

Beigeordnete Schellmann  ist erfreut darüber, dass es gelungen sei, 2 der Speichergebäude zu erhalten und Wohnen im Areal zu ermöglichen. Unerfreulich wäre es, wenn es nur ein Gewerbegebiet werden würde, dieses wäre dann in den Abendstunden tot. Sie hält es für denkbar, dass das Wohnen dort attraktiv sein könnte.

Die vorgestellte Planung kommt auch den Anforderungen nach einer städtebaulichen Dichte nach. Positiv empfindet sie, dass die Gehölzstreifen nicht nur erhalten, sondern diese auch gestärkt werden sollen. Von Interesse sind für sie die Wegebeziehungen für Radfahrer und Fußgänger, die sich zukünftig ergeben werden. Der im Nordosten geplante Laubwald könnte nach ihrer Ansicht den Charakter des Gebietes verändern.

 

Herr Brendler – GfL Bremen -  führt aus, dass die zusätzliche Wegebeziehungen in den Plan informell eingestrichelt seien. Informell deshalb, weil man sie nicht endgültig festlegen will. Die endgültige Festlegung von Wegetrassen ist bei der Entwicklung des Gebietes viel sinnvoller. Die Skizzierung soll nur dokumentieren, dass dort Wegebeziehungen vorgesehen seien. Teilweise kann die Wegeführung auch über die vorhandenen Gleistrassen erfolgen.

 

Oberbürgermeister Mädge ergänzt, dass die Absicht besteht, mit der Wegebeziehung das Bahngleis zu überqueren.

 

Ratsherr Kroll interessiert, ob es für die Lebenshilfe Vorgaben bezüglich der Anpflanzung von Bäumen und Büschen gibt. Auch interessiert ihn, ob der Lebenshilfe auferlegt werden kann, dass sie beispielsweise 20 größere Bäume mit einem Mindeststammumfang zu pflanzen habe.

 

Herr Brendler – GfL Bremen -  weist darauf hin, dass solche explizierten Festsetzungen noch nicht festgelegt wurden, weil die Konzeptionen noch nicht endgültig stehen. Die Lebenshilfe sollte da neben anderen Nutzern auch nicht allein herausgegriffen werden. Für das Areal wurde eine Gesamteingriffsausgleichsbilanzierung vorgenommen. Das macht mehr Sinn. Was im nördlichen Bereich vorhanden ist, wurde als Bestand erfasst.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass die Lebenshilfe neben dem handwerklichen Bereich auch eine Gartenabteilung betreibt. Die Lebenshilfe hat bereits Interesse bekundet, die Grünanlagen pflegen zu wollen. Es ist deshalb eher davon auszugehen, dass sie einen Baum zu viel als zu wenig pflanzen. Die Pflege des Grünbereiches ist auch mit den Ausbildungszwecken der Lebenshilfe im Einklang.

 

Herr Brendler – GfL Bremen -  weist auf die ergänzenden Festsetzungen zum Grün im Bereich der Stellplatzflächen hin.

 

Ratsherr Bruns möchte zur Klarstellung noch einmal deutlich machen, dass entgegen der Darstellung von Ratsherrn Meihsies, seine Fraktion nie gesagt habe, dass alle Speichergebäude platt gemacht werden sollten. Vielmehr war es so, dass für die vielen vorgestellten Ideen sich letztendlich kein Investor fand. Deshalb führten die weitergehenden Überlegungen zwangsläufig in Richtung Abriss der Gebäude. Natürlich spricht sich auch seine Fraktion für den Erhalt der Speichergebäude aus. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass sich auf dem Areal die von der Lebenshilfe benötigten Flächen weiterhin darstellen lassen.

 

Ratsherrn Riechey interessiert, was im Augenblick Stand der Dinge in Sachen Investoren ist.

 

Stadtbaurätin Gundermann erinnert daran, dass man sich im öffentlichen Teil der Sitzung befindet und Gegenstand der Beratung der F- und B-Plan seien.

 

Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass die hier vorgestellten Planungen im Einklang mit allen 4 Investoren stehen. Das vorgestellte Konzept ist auch mit den Landesbehörden abgestimmt. Das Konzept ist so variabel, dass man auch mit anderen Investoren die Richtung weitergehen könnte. Letztendlich wird sich zeigen, ob man die Speichergebäude tatsächlich ökonomisch nutzen kann.

 

Beigeordneter Körner kann sich eine bessere Überplanung des Areals nicht vorstellen. In der Planung passt alles in der Handhabung. Auch die Verlagerung der Lebenshilfe ist gut gelungen. Das Areal wird für die Stadt aber auch für die angrenzende Wohnbebauung einen Zugewinn darstellen. Die Planung ist so gut gelungen, dass sie sich auch einem Außenstehenden erschließt und davon auszugehen ist, dass dort etwas entsteht, was sehr lange Bestand haben wird.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussfassung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Gegenstimme (Ratsherr Meihsies) mit nachstehendem Wortlaut:

 

Es wird beschlossen, den Geltungsbereich der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Meisterweg“ – wie in der Anlage dargestellt – zu erweitern.

 

Dem Auslegungsbeschluss der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Am Meisterweg“ nebst Entwurf der Begründung wird zugestimmt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben und Bestandteil der Sitzungsvorlage.