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4 + 5 werden gemeinsam beraten. Beigeordneter
Dörbaum begrüßt zur
Beratung Herrn Brendler von der GfL Bremen. Stadtbaurätin
Gundermann gibt
einleitend anhand der in den Beschlussvorlagen dargelegten Sachverhalte einen Überblick
über den Verfahrensstand. Zielsetzung
ist es, noch im Februar 2009 mit der Auslegung beginnen zu können. Nach
Durchführung der Abwägung soll im späten Frühjahr/Beginn Frühsommer 2009 zumindest
§ 33 BauGB Genehmigungsreife gegeben sein. Herr
Brendler – GfL Bremen - geht anhand einer
Power-Point-Präsentation (Anlage I) auf den derzeitigen Planungsstand
ein. Detailliert
eingegangen wird auf das Nutzungskonzept. Anhand von Planzeichnungen wird auf
die einzelnen Details der Planung eingegangen. Dargestellt
werden die Inhalte des Umweltberichtes und die sich daraus ergebenden
Maßnahmen. Bereiche für die Durchführung externer Kompensation werden
aufgezeigt. Beigeordnete
Schellmann interessiert, in welchen Bereichen ein
Fledermausbestand festgestellt wurde. Wenn das in den großen Speichergebäuden
sein sollte, wäre von Interesse, was geschehen wird, wenn diese Gebäude
abgerissen werden. Herr
Brendler – GfL Bremen - führt aus, dass es
ergänzend parallel noch eine so genannte Potentialanalyse zum
Fledermausvorkommen gibt. Im Ergebnis wird dabei festgestellt, dass die Auswirkungen
der Abbruch- und Neubauarbeiten nur geringe Auswirkungen auf das
Fledermausvorkommen haben werden. Es ist deshalb von keiner negativen Wirkung
auf die lokalen Fledermauspopulationen auszugehen. Die Auswirkungen beschränken
sich auf das normale Lebensrisiko der Tiere. Beigeordneten
Dörbaum interessiert,
ob die Entwicklung des StOV-Geländes Auswirkungen auf das angrenzende intensiv
genutzte Kleingartengelände haben wird, insbesondere, ob Flächen der Kolonien
angetastet werden. Herr
Brendler – GfL Bremen - merkt an, dass an
zwei Stellen zusätzliche Anbindungen geschaffen werden könnten. Darüber
bestehen aber bereits rechtliche Vereinbarungen. Der eigentliche
Kleingartenbereich wurde jedoch bewusst nicht mit überplant. Dies auch deshalb,
damit zum Gebiet Schlieffen-Park eine räumliche Sichtdistanz gewahrt bleibt. Ratsherr
Bruns hält das vorgestellte
Konzept für schlüssig. Als gut empfindet er, dass die Achsen erhalten bleiben.
Die in den Randbereichen geplante Dreigeschossigkeit sorgt für eine gute
Abstufung in den Gebäudehöhen, wenn denn die Speichergebäude erhalten bleiben. Von
Interesse für ihn ist, was mit den Gleisanlagen, die sich teilweise durch die
Grünbereiche ziehen, geschehen wird. Herr
Brendler – GfL Bremen – führt aus, dass rudimente Elemente wie beispielsweise die
Gleisanlagen nicht in allen Bereichen zurückgebaut werden müssten. Dies ist
aber eine Frage der Ausführungsplanung. Eine Abstimmung müsste mit den
Tiefbauern erfolgen. Im nördlichen Bereich werden die Gleisanlagen sicherlich
stören und müssen zurückgebaut werden. Anders wäre dies vielleicht im
nördlichen Grünbereich zu beurteilen. Der Grünbereich könnte auch brachfallen.
Dies wird jedoch eine Frage der Abwägung sein. Oberbürgermeister
Mädge befürchtet,
dass die Gleisanlagen nicht dauerhaft Bestand haben werden. Die Gleisanlagen sind
außerdem seit 20 Jahren außer Betrieb und auch nicht mehr funktionsfähig. Neben
weiteren Kriterien, die für einen Rückbau sprechen, stellt sich bei den
heutigen Stahlpreisen auch die Frage, ob, wenn wir es nicht tun, es nicht doch
andere tun werden. Er spricht sich deshalb
für einen Rückbau der Gleisanlage aus. Die Aufnahme der Schienen sollte
bis zu dem Übergang zum Bahngleis, dass zur Theodor-Körner-Kaserne führt,
vorgenommen werden. Den Bahnkörper selbst könnte man dann liegenlassen und der Natur
überlassen. Beigeordneter
Körner interessiert
zur vorgestellten geplanten Nutzungsverteilung, was auf der Fläche neben den
Gebäuden der Lebenshilfe vorgesehen sei. Ergänzend
interessiert ihn, ob neben den Baulichkeiten auf dem Areal noch genügend
Grünflächen als Ausgleich vorhanden sein wird und ob die Kleingärten in diese
Betrachtung eingebunden seien. Stadtbaurätin
Gundermann zeigt
auf, dass es sich dabei um die Stellplätze für die Lebenshilfe handelt. Herr
Brendler – GfL Bremen - führt aus, dass die
Kleingartenflächen bei der Ausweisung der Ausgleichsflächen völlig außen vor
seien. Stadtbaurätin
Gundermann weist
darauf hin, dass planerisch auch Ausgleichsflächen außerhalb des Areals
dargestellt sind. Die Flächen hinter dem Ebensberg gehören zu den externen
Ausgleichs- und Ersatzflächen. Ratsherr
Meihsies erklärt
für seine Fraktion, dass man die Grundzüge der geplanten Nachnutzung teilt.
Auch die Festsetzung für die Lebenshilfe wird von seiner Fraktion unterstützt. Nicht
die Zustimmung seiner Fraktion findet der vorgesehene Abriss von
Speichergebäuden. Nach seiner Ansicht sollten alternativ eher 3 anstatt der
geplanten 2 Speichergebäude stehen bleiben. Stadtbaurätin
Gundermann weist
darauf hin, dass vorgesehen sei, neben 2 Speichergebäuden auch den
Bäckereikomplex zu erhalten. Herr
Brendler – GfL Bremen - erläutert, dass
eines der städtebaulichen Ziele sei, die vorhandene städtebauliche
Grundstruktur zu erhalten. Die Festsetzungsdichte muss jedoch festgelegt
werden. Wenn etwas Neues kommen soll, darf die Festsetzungsdichte nur so
festgelegt werden, dass die alten städtebaulichen Strukturen nicht wieder
aufgenommen werden können. Die neuen Baulichkeiten müssen vom Volumen her
geringer sein, sie müssen sich einfügen und dürfen nur noch 3 oder 4-geschossig
sein. Die Ausnutzungsmöglichkeiten auf der Fläche wird dadurch verringert. Ratsherr
Meihsies geht davon
aus, dass es nach wie vor massive Probleme mit dem Lärm geben wird. Ihn
interessiert, ob die differenzierte Nutzungsausweisung in Wohnen und Gewerbe allein
ausreichend sein wird, um die Problematik in den Griff zu bekommen. Herr
Brendler – GfL Bremen - zeigt auf, in
welchen Bereichen Wohnen explizit eigentlich nur möglich sein wird. Wohnen ist
in diesem Bereich auch mit dem Lärmpegel (Bereich 3) mit den Schutzansprüchen
möglich. In einer entsprechenden DIN lässt sich ablesen, welche technischen
Maßnahmen dazu an den Gebäuden zu ergreifen sind. Darauf hingewiesen wird, dass
auch in einem Gewerbegebiet Betriebswohnungen zulässig seien. Gefordert
ist hier aber später der Architekt, Lösungen zu entwickeln. Da nicht
vorhersehbar ist, welche Strukturen der Architekt den Gebäuden verleiht, kann
die Frage heute nicht abschließend beantwortet werden. Ratsherrn
Meihsies interessiert
im Zusammenhang mit der Lärmthematik, ob für den Bereich Schlieffen-Park eine
Nachjustierung erforderlich sein wird, wenn die Speichergebäude abgerissen
werden und damit für den Bereich Schlieffen-Park der Lärmriegel Richtung
Bahngleise entfallen würde. Stadtbaurätin
Gundermann beantwortet
die Frage dahingehend, dass bei allen gutachterlichen Betrachtungen zur
Lärmthematik des Schlieffen-Parks davon ausgegangen wurde, dass die
Speichergebäude nicht maßgeblich sind für die Lärmentwicklung des
Schlieffen-Parks. Die Baulichkeiten auf dem StOV-Gelände wurden bei allen
gutachterlichen Betrachtungen herausgelassen, so als wären sie nicht vorhanden.
Ratsherr
Meihsies hält diese
Aussage für wichtig, damit es nicht im Nachhinein durch den Abriss der
Speichergebäude zu einer bösen Überraschung bezüglich der Lärmentwicklung in Bezug
auf das Schlieffen-Park-Gelände kommt. Oberbürgermeister
Mädge macht
deutlich, dass es Festsetzungen zu dem B-Plan gibt, an die sich die Verwaltung bei
Erteilung von Baugenehmigungen halten wird. Ratsherr
Meihsies interessiert,
an welchen Stellen Tiefgaragen möglich sein werden. Herr
Brendler – GfL Bremen - führt aus, dass
Tiefgaragen in den Neubaubereichen zugelassen sein werden, wenn auch mit
gewissen Einschränkungen in der Zufahrt und der Überdeckung. Beigeordnete
Schellmann ist erfreut darüber, dass es gelungen sei, 2
der Speichergebäude zu erhalten und Wohnen im Areal zu ermöglichen.
Unerfreulich wäre es, wenn es nur ein Gewerbegebiet werden würde, dieses wäre
dann in den Abendstunden tot. Sie hält es für denkbar, dass das Wohnen dort
attraktiv sein könnte. Die
vorgestellte Planung kommt auch den Anforderungen nach einer städtebaulichen Dichte
nach. Positiv empfindet sie, dass die Gehölzstreifen nicht nur erhalten,
sondern diese auch gestärkt werden sollen. Von Interesse sind für sie die
Wegebeziehungen für Radfahrer und Fußgänger, die sich zukünftig ergeben werden.
Der im Nordosten geplante Laubwald könnte nach ihrer Ansicht den Charakter des
Gebietes verändern. Herr
Brendler – GfL Bremen - führt aus, dass die
zusätzliche Wegebeziehungen in den Plan informell eingestrichelt seien.
Informell deshalb, weil man sie nicht endgültig festlegen will. Die endgültige
Festlegung von Wegetrassen ist bei der Entwicklung des Gebietes viel
sinnvoller. Die Skizzierung soll nur dokumentieren, dass dort Wegebeziehungen
vorgesehen seien. Teilweise kann die Wegeführung auch über die vorhandenen
Gleistrassen erfolgen. Oberbürgermeister
Mädge ergänzt, dass
die Absicht besteht, mit der Wegebeziehung das Bahngleis zu überqueren. Ratsherr
Kroll interessiert,
ob es für die Lebenshilfe Vorgaben bezüglich der Anpflanzung von Bäumen und
Büschen gibt. Auch interessiert ihn, ob der Lebenshilfe auferlegt werden kann,
dass sie beispielsweise 20 größere Bäume mit einem Mindeststammumfang zu pflanzen
habe. Herr
Brendler – GfL Bremen - weist darauf hin,
dass solche explizierten Festsetzungen noch nicht festgelegt wurden, weil die
Konzeptionen noch nicht endgültig stehen. Die Lebenshilfe sollte da neben
anderen Nutzern auch nicht allein herausgegriffen werden. Für das Areal wurde
eine Gesamteingriffsausgleichsbilanzierung vorgenommen. Das macht mehr Sinn.
Was im nördlichen Bereich vorhanden ist, wurde als Bestand erfasst. Stadtbaurätin
Gundermann ergänzt,
dass die Lebenshilfe neben dem handwerklichen Bereich auch eine Gartenabteilung
betreibt. Die Lebenshilfe hat bereits Interesse bekundet, die Grünanlagen
pflegen zu wollen. Es ist deshalb eher davon auszugehen, dass sie einen Baum zu
viel als zu wenig pflanzen. Die Pflege des Grünbereiches ist auch mit den
Ausbildungszwecken der Lebenshilfe im Einklang. Herr
Brendler – GfL Bremen - weist auf die
ergänzenden Festsetzungen zum Grün im Bereich der Stellplatzflächen hin. Ratsherr
Bruns möchte zur Klarstellung
noch einmal deutlich machen, dass entgegen der Darstellung von Ratsherrn
Meihsies, seine Fraktion nie gesagt habe, dass alle Speichergebäude platt
gemacht werden sollten. Vielmehr war es so, dass für die vielen vorgestellten
Ideen sich letztendlich kein Investor fand. Deshalb führten die weitergehenden Überlegungen
zwangsläufig in Richtung Abriss der Gebäude. Natürlich spricht sich auch seine
Fraktion für den Erhalt der Speichergebäude aus. Wichtig ist in diesem
Zusammenhang, dass sich auf dem Areal die von der Lebenshilfe benötigten
Flächen weiterhin darstellen lassen. Ratsherrn
Riechey interessiert,
was im Augenblick Stand der Dinge in Sachen Investoren ist. Stadtbaurätin
Gundermann erinnert
daran, dass man sich im öffentlichen Teil der Sitzung befindet und Gegenstand
der Beratung der F- und B-Plan seien. Oberbürgermeister
Mädge erklärt, dass
die hier vorgestellten Planungen im Einklang mit allen 4 Investoren stehen. Das
vorgestellte Konzept ist auch mit den Landesbehörden abgestimmt. Das Konzept
ist so variabel, dass man auch mit anderen Investoren die Richtung weitergehen
könnte. Letztendlich wird sich zeigen, ob man die Speichergebäude tatsächlich
ökonomisch nutzen kann. Beigeordneter
Körner kann sich
eine bessere Überplanung des Areals nicht vorstellen. In der Planung passt
alles in der Handhabung. Auch die Verlagerung der Lebenshilfe ist gut gelungen.
Das Areal wird für die Stadt aber auch für die angrenzende Wohnbebauung einen
Zugewinn darstellen. Die Planung ist so gut gelungen, dass sie sich auch einem
Außenstehenden erschließt und davon auszugehen ist, dass dort etwas entsteht,
was sehr lange Bestand haben wird. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussfassung der
Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Gegenstimme (Ratsherr
Meihsies) mit nachstehendem Wortlaut: Es
wird beschlossen, den Geltungsbereich der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Am Meisterweg“ – wie in der Anlage dargestellt – zu
erweitern. Dem
Auslegungsbeschluss der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Teilbereich „Am Meisterweg“ nebst Entwurf der Begründung wird
zugestimmt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. Der
Geltungsbereich ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage zeichnerisch
beschrieben und Bestandteil der Sitzungsvorlage. |
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