Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Die
Baumaßnahme Lerchenweg 1, 3, 5 wird von den Ausschussmitgliedern vor Ort in
Augenschein genommen. Beigeordneter
Dörbaum begrüßt zu
dem Tagesordnungspunkt von der LüWoBau Frau Schäfke – Geschäftsführerin
– und Frau Mönning – Abteilungsleiterin Technik - . Unter
Führung von Frau Schäfke und Frau Mönning wird der Gebäudekomplex von innen und
außen besichtigt. Während
der Besichtigung werden Details der durchgeführten Sanierung an den Fassaden,
innerhalb der Wohnungen und der Haustechnik erläutert und aufgezeigt (s.
Anlage I). Fragen der Ausschussmitglieder zur Durchführung und der
Materialauswahl werden in diesem Zusammenhang beantwortet. Stadtbaurätin
Gundermann zeigt
vor Ort anhand des bereits sanierten Gebäudekomplexes sowie eines unmittelbar
angrenzend stehenden noch nicht sanierten Gebäudekomplexes (s. auch Ansichten (Anlage
I) auf, dass die noch nicht sanierten Gebäude mit Mansarddach und
zurückversetzter Traufe optisch den Eindruck vermitteln, dass diese Gebäude
eine Eingeschossigkeit ebenso wie die anderen Gebäude in der Straße aufweisen. Bei
dem renovierten Gebäudekomplex wurde die Traufe hingegen nach vorne versetzt.
Dadurch entsteht optisch der Eindruck, dass es sich um eine Zweigeschossigkeit
handelt. Das hat Auswirkungen auf die angrenzende Bebauung und verändert die
Ansicht des ganzen Straßenzuges. Hier
erscheint es angebracht sich zu fragen, ob man diese Entwicklung will und an
welchen Stellen will man dies. Die Frage wird sein, wie und auf welche Weise
man eine Einflussnahme ausüben kann aber auch will. Frau
Schäfke – Geschäftsführerin LüWoBau – sieht die Situation am Lerchenweg
anders als beispielsweise in der Ringstraße, in der die LüWoBau auch viele Mietshäuser
im Bestand hat, die in den nächsten Jahren zur Sanierung anstehen. In der
Ringstraße ist die Bebauung durchweg in Backsteinverblendung vorgenommen worden.
Ein Putzvorbau würde in diesen Straßenzug die Ansicht tatsächlich maßgeblich verändern.
Auch Plastik oder Riemchenverschalungen werden keine Alternative zum Backstein
in diesem Straßenzug sein können. Im
Anschluss an die durchgeführte Ortsbesichtigung wird die Sitzung im
Seniorentreff der AWO fortgesetzt. Frau
Mönning – techn. Leiterin LüWoBau – geht anhand einer
Power-Point-Präsentation (Anlage I) noch einmal auf die einzelnen
durchgeführten Maßnahmen ein. Dargestellt und erläutert werden die Maßnahmen
zur Sanierung und Modernisierung der Fassaden, Maßnahmen innerhalb der Wohnungen
sowie der Erneuerung bzw. Verbesserung der Haustechnik. Anhand
einer Energiebilanz (Anlage I) wird der Endenergievergleich in Bezug auf
vorher/nachher dargestellt. Anhand
der tatsächlichen Aufwendungen wäre eine nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit
vorzunehmende Mietanpassung erforderlich, die weit über dem Steigerungsbetrag
je m² liegen würde, der tatsächlich auch genommen werden kann. Eine
Mietanpassung findet dort ihre zulässige Obergrenze, wo 200 % der zu
erwartenden Einsparungen in den Heizkosten gegenüber den bisherigen Heizkosten erreicht
werden. Dies bedeutet, dass die LüWoBau auf einen Großteil der Gesamtkosten
hängen bleibt, ohne diese aus dem Gebot der Wirtschaftlichkeit heraus auf die
Mieter umlegen zu können. Beigeordneter
Körner interessiert,
wie hoch der Kostenanteil der installierten Solaranlage sei. Frau
Mönning – techn. Leiterin LüWoBau – erklärt, dass der auf die
Mieterschaft umzulegende Kostenanteil hier nicht im Vordergrund stand. Nachdem
sich die Haussanierungen bisher vorrangig auf Arbeiten innerhalb des Hauses und
der Wohnungen konzentrierte, ist hier erstmals eine Komplettsanierung von außen
vorgenommen worden. Hier geht es vorrangig zunächst einmal darum, den Umgang
mit solcherlei Anlagen zu lernen und Erfahrungswerte zu sammeln. Frau
Schäfke – Geschäftsführerin LüWoBau – ergänzt, dass hier tatsächlich erstmalig also
das gemacht wurde, was man aus einem sanierungsbedürftigen Haus auf
energetischer Grundlage machen kann. Die anteiligen Kosten können aber gern zu Protokoll
benannt werden. Zu
Protokoll: Die
Kosten der installierten Solaranlage belaufen sich auf ca. 27.000,00 €. Ratsherr
Kroll weiß aus der Erfahrung,
dass Wärmedämmung bis zu 10 cm Stärke ohne Probleme aufgebracht werden kann. Hier
waren es 14 – 30 cm. Ihn interessiert, welche Garantien bestehen, falls
es zu den möglicherweise zu erwartenden Verformungen kommen sollte. Frau
Mönning – techn. Leiterin LüWoBau – führt aus, dass die Baumaßnahme von
einer Qualitätssicherung begleitet wurde, die auf solche Detailpunkte gesondert
geachtet habe. Die Dämmplatten wurden mit einer normalen Verdübelung
aufgebracht. Ratsherrn
Schuler
interessiert, ob angedacht sei, dass Sanierungskonzept auf weitere Gebäude auszudehnen.
Auch von Interesse wäre für ihn die Reaktion der Mieter. Frau
Mönning – techn. Leiterin LüWoBau – zeigt auf, dass man sich die
Gebäude am Lerchenweg ganz bewusst ausgesucht habe, da es sich um Putzbauten
handelt. Im Bestand der LüWoBau befinden sich oftmals ganze Wohngebiete oder
auch Straßenzüge. Dabei handelt es sich vorrangig um Mauerwerksbauten in
Backstein, die sich für ein Ausprobieren der Möglichkeiten weniger eignen. Bei
diesen Objekten muss man ggf. bei der Sanierung anders vorgehen. Denkbar ist,
dass dort nur Teilbereiche von möglichen Modernisierungsarbeiten durchgeführt
werden. Im Auge behalten muss man in diesem Zusammenhang auch, dass die Mieten bezahlbar
bleiben müssen. Frau
Schäfke – Geschäftsführerin LüWoBau – verdeutlicht, dass das Portfolio eine
maßgebliche Rolle bei den anstehenden Sanierungen spielen wird. Auch für
Menschen mit Transfer-Einkommen wie Hartz IV-Empfänger, Rentner mit
Grundsicherung oder aber kinderreiche Familien müssen die Mieten bezahlbar
bleiben. Dafür hat man als kommunaler Wohnungsträger eine Verpflichtung. Diese
Betrachtung kann sich natürlich nicht auf den gesamten Wohnungsbestand
beziehen. Ordentliches Leben und Wohnen soll auch weiterhin bei der LüWoBau
möglich sein. Frau
Mönning – techn. Leiterin LüWoBau – geht ein auf die Frage, wie denn
die Mieter die umfassende Sanierung ihre Wohngebäude und Wohnungen aufgenommen
haben. Natürlich war es für die Mieterschaft eine Belastung während der
Bauarbeiten. Durchweg wurden die Arbeiten aber von der Mieterschaft positiv begleitet.
Aus geführten Gesprächen wurde deutlich, dass die Mieter nach der Sanierung das
Wohnklima durchweg als angenehmer empfinden. Frau
Schäfke – Geschäftsführerin LüWoBau – weist darauf hin, dass durch die Sanierung es
zu keiner Verdrängung von Mietern gekommen sei. Von 12 Mietparteien haben 11
der Sanierung zugestimmt. 1 Mieterwechsel hat stattgefunden. Dies jedoch aus
privaten Gründen. Bürgermeister
Kolle interessiert,
ob auch innerhalb der Wohnungen schon Modernisierungen bei den Bädern und
Toiletten vorgenommen wurden. Frau
Mönning – techn. Leiterin LüWoBau – erklärt hierzu, dass zwar die
Thermen in den Bädern zwischenzeitlich ausgebaut wurden, aber eine
Grundsanierung von Bädern und Toiletten in diesen Wohnungen noch nicht vorgenommen
wurde. Im Normalfall sind die Bäder mit Badewannen ausgestattet. Beigeordneter
Dörbaum weist
darauf hin, dass von der LüWoBau selbst ja jährlicher Sanierungsgrogramme für den
eigenen Wohnungsbestand aufgelegt werden. Er geht davon aus, dass die LüWoBau
es nach wie vor so praktiziert, dass bei einem anstehenden Mieterwechsel die
dann zunächst freiwerdende Wohnung saniert wird. Frau
Mönning – techn. Leiterin LüWoBau – bestätigt diese Vorgehensweise. Es
sei denn, die betreffende Wohnung ist in den letzten ca. 10 Jahren schon einmal
modernisiert worden. Frau
Schäfke – Geschäftsführerin LüWoBau – ergänzt, dass
bei den im Erdgeschoss gelegene Wohnungen immer soweit es denn geht,
darauf geachtet wird, diese barrierearm herzurichten. Dazu gehört eine
ebenerdige Dusche, breite Türen möglichst ohne Schwellen. Damit wird man auch
der demografischen Entwicklung, dass die Menschen immer älter werden, gerecht. Beim
älteren Wohnungsbestand ist es baulich jedoch oftmals so, dass zur Erreichung
des Erdgeschosses 5 – 6 Stufen zu überwinden sind. Deshalb kann man die
Wohnung auch nur barrierearm nicht jedoch barrierefrei umbauen. Wenn mehrere
Stufen in den Erdgeschossbereich führen, wird aber zumindest ein zweites
Geländer installiert. Solcherlei Umbauten schlagen in der Regel mit 20.000
– 30.000 €/pro Wohneinheit zu Buche, die jedoch nicht mietwirksam
umgelegt werden können. Stadtbaurätin
Gundermann weist
darauf hin, dass, wie mit dem Thema Energieeinsparung an Gebäuden ein
Wohnungsunternehmen umgegangen wird, dies sehr anschaulich dargestellt wurde. Ergänzend
soll aber auch aufgezeigt werden, wie der städtische Eigenbetrieb
Gebäudewirtschaft für den Bestand der Verwaltungsgebäude, Kitas und Schulen
sich dieses Themas annimmt. Neben
der Darstellung einzelner Sanierungsobjekte sollen aber auch die gesetzlichen
Grundlagen und der sich daraus ergebende Handlungsbedarf aber auch –druck
für die privaten Hauseigentümer aufgezeigt werden. Beigeordneter
Dörbaum verdeutlicht,
dass sich die Thematik nicht nur auf einzelne Gebiete beschränkt, sondern wie
ein roter Faden durch alle Wohngebiete ziehen wird. Dies betrifft auch das
Wohngebiet Kreideberg, zu dem anschließend noch vorgetragen wird. Dipl.-Ing.
Reimers – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – weist darauf hin, dass die Energieeinsparungsverordnung
(EnEV) bereits seit dem 01.02.2002 in Kraft sei. Mit der ab 11.2008 geltenden
Neufassung zielt der Gesetzgeber darauf ab, den Gesamtenergiebedarf für Gebäude
zu erfassen. Die ganzheitliche Betrachtung des Gebäudes unter Berücksichtigung
der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und der aufzuwendenden Primärenergie wird
zur Pflicht. Das
Hauptziel der EnEV ist es, die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu erhöhen und
den Ausstoß klimaschädlichen CO² deutlich zu reduzieren. Anhand
einer Power-Point-Präsentation (Anlage II) wird aufgezeigt, welche Anforderungen
bei Änderungen erfüllt werden müssen, damit zukünftig der erforderlich werdende
Energiebedarfsausweis ausgestellt werden kann. Die wesentlichen
Neuerungen der EnEV 2009 werden aufgeführt und erläutert. Verdeutlicht
wird anhand von durchgeführten Maßnahmen, dass die Vorgaben der EnEV bei
Bauvorhaben der Stadt schon seit Jahren Berücksichtigung finden und
entsprechend angewendet und umgesetzt werden. Auf die bestehenden
Ausnahmeregelungen, insbesondere für denkmalgeschützte Gebäude, wird in diesem
Zusammenhang eingegangen. Die
EnEV sieht eine weitere Verbesserung der Energieeffizienz vor. Mit
Inkrafttreten der Änderungen zum 01.01.2009 werden die Anforderungen bezüglich
der Energieeffizienz um 30 % und im Jahre 2012 um weitere 30 % angehoben. Hierzu
hat bei Änderungen an bestehenden Gebäuden der Unternehmer dem Eigentümer eine Unternehmererklärung
über die Einhaltung der Vorschriften der EnEV 2009 vorzulegen. Entsprechend
ist vom Gesetzgeber vorgesehen, auch die Förderkulisse anzupassen. Im
Anschluss werden Verständnisfragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt 1.
die Ausführungen zur durchgeführten Baumaßnahme Lerchenweg 1,3,5 2.
die Ausführung zu Regelungen der Energieeinsparverordnung zur Kenntnis. Diese
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