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Auszug - Vorstellung von Bauvorhaben - Lerchenweg 1, 3, 5 Fassadenänderung im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung - Ortsbesichtigung / Vorstellung der Baumaßnahme  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 08.12.2008    
Zeit: 15:00 - 17:30 Anlass: Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Die Baumaßnahme Lerchenweg 1, 3, 5 wird von den Ausschussmitgliedern vor Ort in Augenschein genommen.

 

Beigeordneter Dörbaum begrüßt zu dem Tagesordnungspunkt von der LüWoBau Frau Schäfke – Geschäftsführerin – und Frau Mönning – Abteilungsleiterin Technik - .

Unter Führung von Frau Schäfke und Frau Mönning wird der Gebäudekomplex von innen und außen besichtigt.

 

Während der Besichtigung werden Details der durchgeführten Sanierung an den Fassaden, innerhalb der Wohnungen und der Haustechnik erläutert und aufgezeigt (s. Anlage I). Fragen der Ausschussmitglieder zur Durchführung und der Materialauswahl werden in diesem Zusammenhang beantwortet.

 

Stadtbaurätin Gundermann zeigt vor Ort anhand des bereits sanierten Gebäudekomplexes sowie eines unmittelbar angrenzend stehenden noch nicht sanierten Gebäudekomplexes (s. auch Ansichten (Anlage I) auf, dass die noch nicht sanierten Gebäude mit Mansarddach und zurückversetzter Traufe optisch den Eindruck vermitteln, dass diese Gebäude eine Eingeschossigkeit ebenso wie die anderen Gebäude in der Straße aufweisen. Bei dem renovierten Gebäudekomplex wurde die Traufe hingegen nach vorne versetzt. Dadurch entsteht optisch der Eindruck, dass es sich um eine Zweigeschossigkeit handelt. Das hat Auswirkungen auf die angrenzende Bebauung und verändert die Ansicht des ganzen Straßenzuges.

Hier erscheint es angebracht sich zu fragen, ob man diese Entwicklung will und an welchen Stellen will man dies. Die Frage wird sein, wie und auf welche Weise man eine Einflussnahme ausüben kann aber auch will.

 

Frau Schäfke – Geschäftsführerin LüWoBau – sieht die Situation am Lerchenweg anders als beispielsweise in der Ringstraße, in der die LüWoBau auch viele Mietshäuser im Bestand hat, die in den nächsten Jahren zur Sanierung anstehen. In der Ringstraße ist die Bebauung durchweg in Backsteinverblendung vorgenommen worden. Ein Putzvorbau würde in diesen Straßenzug die Ansicht tatsächlich maßgeblich verändern. Auch Plastik oder Riemchenverschalungen werden keine Alternative zum Backstein in diesem Straßenzug sein können.

 

 

Im Anschluss an die durchgeführte Ortsbesichtigung wird die Sitzung im Seniorentreff der AWO fortgesetzt.

 

 

Frau Mönning – techn. Leiterin LüWoBau – geht anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) noch einmal auf die einzelnen durchgeführten Maßnahmen ein. Dargestellt und erläutert werden die Maßnahmen zur Sanierung und Modernisierung der Fassaden, Maßnahmen innerhalb der Wohnungen sowie der Erneuerung bzw. Verbesserung der Haustechnik.

Anhand einer Energiebilanz (Anlage I) wird der Endenergievergleich in Bezug auf vorher/nachher dargestellt.

 

Anhand der tatsächlichen Aufwendungen wäre eine nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit vorzunehmende Mietanpassung erforderlich, die weit über dem Steigerungsbetrag je m² liegen würde, der tatsächlich auch genommen werden kann. Eine Mietanpassung findet dort ihre zulässige Obergrenze, wo 200 % der zu erwartenden Einsparungen in den Heizkosten gegenüber den bisherigen Heizkosten erreicht werden. Dies bedeutet, dass die LüWoBau auf einen Großteil der Gesamtkosten hängen bleibt, ohne diese aus dem Gebot der Wirtschaftlichkeit heraus auf die Mieter umlegen zu können.

 

Beigeordneter Körner interessiert, wie hoch der Kostenanteil der installierten Solaranlage sei.

 

Frau Mönning – techn. Leiterin LüWoBau – erklärt, dass der auf die Mieterschaft umzulegende Kostenanteil hier nicht im Vordergrund stand. Nachdem sich die Haussanierungen bisher vorrangig auf Arbeiten innerhalb des Hauses und der Wohnungen konzentrierte, ist hier erstmals eine Komplettsanierung von außen vorgenommen worden. Hier geht es vorrangig zunächst einmal darum, den Umgang mit solcherlei Anlagen zu lernen und Erfahrungswerte zu sammeln.

 

Frau Schäfke – Geschäftsführerin LüWoBau –  ergänzt, dass hier tatsächlich erstmalig also das gemacht wurde, was man aus einem sanierungsbedürftigen Haus auf energetischer Grundlage machen kann. Die anteiligen Kosten können aber gern zu Protokoll benannt werden.

 

Zu Protokoll:

Die Kosten der installierten Solaranlage belaufen sich auf ca. 27.000,00 €.

 

Ratsherr Kroll weiß aus der Erfahrung, dass Wärmedämmung bis zu 10 cm Stärke ohne Probleme aufgebracht werden kann. Hier waren es 14 – 30 cm. Ihn interessiert, welche Garantien bestehen, falls es zu den möglicherweise zu erwartenden Verformungen kommen sollte.

 

Frau Mönning – techn. Leiterin LüWoBau – führt aus, dass die Baumaßnahme von einer Qualitätssicherung begleitet wurde, die auf solche Detailpunkte gesondert geachtet habe. Die Dämmplatten wurden mit einer normalen Verdübelung aufgebracht.

 

Ratsherrn Schuler interessiert, ob angedacht sei, dass Sanierungskonzept auf weitere Gebäude auszudehnen. Auch von Interesse wäre für ihn die Reaktion der Mieter.

 

Frau Mönning – techn. Leiterin LüWoBau – zeigt auf, dass man sich die Gebäude am Lerchenweg ganz bewusst ausgesucht habe, da es sich um Putzbauten handelt. Im Bestand der LüWoBau befinden sich oftmals ganze Wohngebiete oder auch Straßenzüge. Dabei handelt es sich vorrangig um Mauerwerksbauten in Backstein, die sich für ein Ausprobieren der Möglichkeiten weniger eignen. Bei diesen Objekten muss man ggf. bei der Sanierung anders vorgehen. Denkbar ist, dass dort nur Teilbereiche von möglichen Modernisierungsarbeiten durchgeführt werden. Im Auge behalten muss man in diesem Zusammenhang auch, dass die Mieten bezahlbar bleiben müssen.

 

Frau Schäfke – Geschäftsführerin LüWoBau –  verdeutlicht, dass das Portfolio eine maßgebliche Rolle bei den anstehenden Sanierungen spielen wird. Auch für Menschen mit Transfer-Einkommen wie Hartz IV-Empfänger, Rentner mit Grundsicherung oder aber kinderreiche Familien müssen die Mieten bezahlbar bleiben. Dafür hat man als kommunaler Wohnungsträger eine Verpflichtung. Diese Betrachtung kann sich natürlich nicht auf den gesamten Wohnungsbestand beziehen. Ordentliches Leben und Wohnen soll auch weiterhin bei der LüWoBau möglich sein.

 

Frau Mönning – techn. Leiterin LüWoBau – geht ein auf die Frage, wie denn die Mieter die umfassende Sanierung ihre Wohngebäude und Wohnungen aufgenommen haben. Natürlich war es für die Mieterschaft eine Belastung während der Bauarbeiten. Durchweg wurden die Arbeiten aber von der Mieterschaft positiv begleitet. Aus geführten Gesprächen wurde deutlich, dass die Mieter nach der Sanierung das Wohnklima durchweg als angenehmer empfinden.

 

Frau Schäfke – Geschäftsführerin LüWoBau –  weist darauf hin, dass durch die Sanierung es zu keiner Verdrängung von Mietern gekommen sei. Von 12 Mietparteien haben 11 der Sanierung zugestimmt. 1 Mieterwechsel hat stattgefunden. Dies jedoch aus privaten Gründen.

 

Bürgermeister Kolle interessiert, ob auch innerhalb der Wohnungen schon Modernisierungen bei den Bädern und Toiletten vorgenommen wurden.

 

Frau Mönning – techn. Leiterin LüWoBau – erklärt hierzu, dass zwar die Thermen in den Bädern zwischenzeitlich ausgebaut wurden, aber eine Grundsanierung von Bädern und Toiletten in diesen Wohnungen noch nicht vorgenommen wurde. Im Normalfall sind die Bäder mit Badewannen ausgestattet.

 

Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass von der LüWoBau selbst ja jährlicher Sanierungsgrogramme für den eigenen Wohnungsbestand aufgelegt werden. Er geht davon aus, dass die LüWoBau es nach wie vor so praktiziert, dass bei einem anstehenden Mieterwechsel die dann zunächst freiwerdende Wohnung saniert wird.

 

Frau Mönning – techn. Leiterin LüWoBau – bestätigt diese Vorgehensweise. Es sei denn, die betreffende Wohnung ist in den letzten ca. 10 Jahren schon einmal modernisiert worden.

 

Frau Schäfke – Geschäftsführerin LüWoBau –  ergänzt, dass  bei den im Erdgeschoss gelegene Wohnungen immer soweit es denn geht, darauf geachtet wird, diese barrierearm herzurichten. Dazu gehört eine ebenerdige Dusche, breite Türen möglichst ohne Schwellen. Damit wird man auch der demografischen Entwicklung, dass die Menschen immer älter werden, gerecht. Beim älteren Wohnungsbestand ist es baulich jedoch oftmals so, dass zur Erreichung des Erdgeschosses 5 – 6 Stufen zu überwinden sind. Deshalb kann man die Wohnung auch nur barrierearm nicht jedoch barrierefrei umbauen. Wenn mehrere Stufen in den Erdgeschossbereich führen, wird aber zumindest ein zweites Geländer installiert. Solcherlei Umbauten schlagen in der Regel mit 20.000 – 30.000 €/pro Wohneinheit zu Buche, die jedoch nicht mietwirksam umgelegt werden können.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass, wie mit dem Thema Energieeinsparung an Gebäuden ein Wohnungsunternehmen umgegangen wird, dies sehr anschaulich dargestellt wurde.

Ergänzend soll aber auch aufgezeigt werden, wie der städtische Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft für den Bestand der Verwaltungsgebäude, Kitas und Schulen sich dieses Themas annimmt.

 

Neben der Darstellung einzelner Sanierungsobjekte sollen aber auch die gesetzlichen Grundlagen und der sich daraus ergebende Handlungsbedarf aber auch –druck für die privaten Hauseigentümer aufgezeigt werden.

 

Beigeordneter Dörbaum verdeutlicht, dass sich die Thematik nicht nur auf einzelne Gebiete beschränkt, sondern wie ein roter Faden durch alle Wohngebiete ziehen wird. Dies betrifft auch das Wohngebiet Kreideberg, zu dem anschließend noch vorgetragen wird.

 

Dipl.-Ing. Reimers – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – weist darauf hin, dass die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) bereits seit dem 01.02.2002 in Kraft sei. Mit der ab 11.2008 geltenden Neufassung zielt der Gesetzgeber darauf ab, den Gesamtenergiebedarf für Gebäude zu erfassen. Die ganzheitliche Betrachtung des Gebäudes unter Berücksichtigung der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und der aufzuwendenden Primärenergie wird zur Pflicht.

Das Hauptziel der EnEV ist es, die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu erhöhen und den Ausstoß klimaschädlichen CO² deutlich zu reduzieren.

Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage II) wird aufgezeigt, welche Anforderungen bei Änderungen erfüllt werden müssen, damit zukünftig der erforderlich werdende Energiebedarfsausweis ausgestellt werden kann.

Die wesentlichen Neuerungen der EnEV 2009 werden aufgeführt und erläutert.

Verdeutlicht wird anhand von durchgeführten Maßnahmen, dass die Vorgaben der EnEV bei Bauvorhaben der Stadt schon seit Jahren Berücksichtigung finden und entsprechend angewendet und umgesetzt werden. Auf die bestehenden Ausnahmeregelungen, insbesondere für denkmalgeschützte Gebäude, wird in diesem Zusammenhang eingegangen.

Die EnEV sieht eine weitere Verbesserung der Energieeffizienz vor. Mit Inkrafttreten der Änderungen zum 01.01.2009 werden die Anforderungen bezüglich der Energieeffizienz um 30 % und im Jahre 2012 um weitere 30 % angehoben. Hierzu hat bei Änderungen an bestehenden Gebäuden der Unternehmer dem Eigentümer eine Unternehmererklärung über die Einhaltung der Vorschriften der EnEV 2009 vorzulegen.

Entsprechend ist vom Gesetzgeber vorgesehen, auch die Förderkulisse anzupassen.

Im Anschluss werden Verständnisfragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt

 

1.                    die Ausführungen zur durchgeführten Baumaßnahme Lerchenweg 1,3,5
und

2.                    die Ausführung zu Regelungen der Energieeinsparverordnung

 

zur Kenntnis.

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 3, Anlage I (5493 KB) PDF-Dokument (2219 KB)    
Anlage 2 2 PräsentationEnEV (7834 KB) PDF-Dokument (1052 KB)