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Beratungsinhalt: Der Vorsitzende, Ratsherr Manzke, stellt den TOP kurz vor. Ratsherr
Riechey fragt Herrn
Ersten Stadtrat Koch als Geschäftsführer der gemeinnützigen Bildungs- und
Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg (gBuk), inwiefern sich der
Geschäftsbesorgungsvertrag und der Fusionsvertrag zwischen Hansestadt und
Landkreis unterscheiden. Herr Erster Stadtrat Koch erklärt, dass die
Hansestadt Lüneburg bis zur Aufnahme des Landkreises Lüneburg als
Gesellschafter der gBuk alleinige Gesellschafterin gewesen ist und es sich
somit um eine steuerliche Organschaft handelte. Durch den Beitritt des
Landkreises Lüneburg bestehe eine Organschaft nicht mehr. Der
Geschäftsbesorgungsvertrag ist aufzuheben, da mit sehr ähnlichen Inhalten eine
Fusionsvereinbarung am 14.07.08 zwischen Landkreis Lüneburg und der Hansestadt
geschlossen wurde. In dieser Vereinbarung ist auch der Zuschuss für die gBuk
festgelegt worden. Der Zuschuss soll kontinuierlich gesenkt werden. Bereits
2008 sinkt er von 499.000 € auf 465.000 € in 2009. Die Zuschusshöhe
der Hansestadt Lüneburg und des Landkreises Lüneburg wird über einen Zeitraum
von 5 Jahren den Erfordernissen der jährlichen Wirtschaftspläne angepasst. Beschluss: Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig: Die
Auflösung des Geschäftsbesorgungsvertrags zwischen der Hansestadt Lüneburg und
der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Lüneburg mbH vom 02.08.2006
wird zustimmend zur Kenntnis genommen. |
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