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Auszug - Bereitstellung von Haushaltsmitteln für ein Entsiegelungsprogramm (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.10.2008)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Grünflächen- und Forstausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 19.11.2008    
Zeit: 16:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/3080/08 Bereitstellung von Haushaltsmitteln für ein Entsiegelungsprogramm (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.10.2008)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag d. Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Federführend:Bereich 74 - Grünplanung und Forsten Beteiligt:Bereich 74 - Grünplanung und Forsten
Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun  Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

 

Ratsfrau Kießlich geht ein auf den Antrag ihrer Fraktion und erläutert die in dem Antrag angeführte Begründung.

Hintergrund des Antrages ist, dass dadurch, dass immer neue Baugebiete erschlossen und in der Innenstadt zunehmend Baulücken geschlossen werden, einmal darüber nachgedacht werden sollte, dass nicht mehr entsprechend genutzte, versiegelte Flächen wieder entsiegelt werden. Als Beispiele für versiegelte Flächen im öffentlichen Straßenraum, die nach Ansicht ihrer Fraktion nicht mehr ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend genutzt werden, benennt sie - stadtteilbezogen - Bereiche im OT Ebensberg und hier insbesondere die Allensteiner, die Glogauer, die Ortelsburger und die Posener Straße. In allen diesen Straßen könnten zusammen mehrere Hundert m² entsiegelt werden. Hier könnte man im Zusammenwirken mit der Universität und Beteiligung des NABU ein Entsiegelungskonzept erarbeiten.

 

Ratsfrau Ebeling bringt auch als Bürgerin des OT Ebensberg ihr Unverständnis über dieses Ansinnen zum Ausdruck. Für sie ist es nicht belegt, dass die angesprochenen Flächen für eine Nutzung im öffentlichen Straßenraum entbehrlich sind.

 

Herr Dr. Kracht – NABU – bittet darum, dass ein solches Ansinnen nicht schon im Vorfeld polemisch abgewiesen werden sollte. Er spricht sich dafür aus, dass man durchaus einmal prüfen sollte, ob die Flächen als öffentliche Verkehrsflächen entbehrlich sind und wie man diese Flächen kostengünstig entsiegeln kann. Eigeninitiative ergreifen zu dürfen, um dies einmal zu prüfen, muss nach seinem Verständnis legitim sein.

 

Beigeordneter Meißner fragt sich, ob der Ansatz überhaupt richtig sei. Er versteht den Antrag so, dass Anreize geschaffen werden sollen, auf Privatgelände Flächenentsiegelungen vorzunehmen. Die Frage ist, ob es in Zeiten, wo Regenwasser und Abwasser getrennt zur Veranlagung herangezogen werden, überhaupt noch notwendig ist, zusätzliche Anreize zu schaffen. Durch die Veranlagung von versiegelten Flächen zur Regenwassergebühr hat jeder Grundeigentümer von sich aus Interesse daran, so wenig versiegelte Fläche wie nötig vorzuhalten.

Für neue Baugebiete müssen Ausgleichs- und Ersatzflächen vorgehalten oder geschaffen werden. Auch hier erscheint es nicht einsichtig, warum 25.000 € für ein gesondertes Programm in die Hand genommen werden sollen.

 

Ratsfrau Kießlich  geht nochmals auf die Inhalte des Antrages ein. Der OT Ebensberg steht hier nur beispielhaft. Festgestellt wurde, dass in den benannten Straßen Parkstreifen im öffentlichen Straßenraum vorgehalten werden, die offensichtlich nicht mehr intensiv genutzt werden. Nicht abgestritten wird, dass auch ein Fachmann noch einmal im Vorfeld zu Rate gezogen werden muss, ob es aus anderen Gründen ggf. erforderlich ist, die Flächen so wie sie liegen, vorzuhalten.

Bereits im Landschaftsplan ist die Anregung enthalten, einmal ein Entsiegelungsprogramm aufzulegen. Sie geht davon aus, dass Potentiale für Entsiegelungsflächen vorhanden sind.

Auch ist nicht vorgesehen, Mittel durch Streichungen an anderer Stelle einzustellen. Gedacht ist vielmehr daran, die Mittel aus dem Gesamtpaket zur Verfügung zu stellen. Sie weiß, dass bei der Universität einige Bereiche bereit sind, daran mitzuwirken, wenn als Zielsetzung davon ausgegangen werden kann, dass die Maßnahmen dann auch umgesetzt werden.

 

Ratsfrau Ebeling fragt sich, wo die vorgesehenen Mittel von 25.000 € herkommen sollen. Sie vertritt die gleiche Meinung wie Beigeordneter Meißner, dass ohnehin schon sehr viel getan wird, weil die Menschen in dieser Sache generell viel sensibler geworden sind. Auch geht sie davon aus, dass die beispielhaft genannten Flächen als Parkstreifen nicht entbehrlich sind und weiterhin vorgehalten werden sollten. Sie hält den Erhalt der Parkstreifen für wichtig. Um sich ein Urteil bilden zu können, müssten die angesprochenen Flächen jedoch näher benannt werden.

 

Ratsherr Schuler hält die vorgesehene Zusammenarbeit mit der Universität zwar generell für gut, jedoch ist für ihn nicht nachvollziehbar, wofür die 25.000 € verwendet werden sollen. Wenn das der Betrag für die von der Universität einzubringende Arbeit sein sollte, würde er die Summe für unangemessen hoch halten.

 

Ratsherr Bast interessiert, was mit den entsiegelten Flächen geschehen solle. Gegen eine Untersuchung ist generell nichts einzuwenden. Jedoch sollte man es den Baufachleuten der Verwaltung überlassen, wo tatsächlich Handlungsbedarf angezeigt erscheint.

Im Zuge von Baumaßnahmen darauf zu achten, nicht mehr benötigte Flächen zu entsiegeln, erscheint sinnvoll. Aber jemanden gesondert damit zu beauftragen, solche Flächen zu ermitteln, hält er für nicht angebracht.

 

Beigeordneter Meißner  stellt klar, dass das Thema ohne Frage Ernst zu nehmen sei. Eigentlich sind solche Überlegungen ein ständiger Auftrag. Er deutet den Antrag so, dass er eher als Sensibilisierung des Themas gesehen werden sollte, als dass ein konkreter Auftrag daraus erwachsen sollte.

 

Beigeordnete Schellmann  vertritt ebenso wie Ratsherr Bast die Auffassung, dass es im Zuge laufender Baumaßnahmen überlegt werden sollte, welche Flächen ggf. entbehrlich als Verkehrsfläche sind und entsiegelt werden könnten.

 

Ratsfrau Kießlich  möchte schon, dass die Vorgehensweise Hand und Fuß hat. Eine Kartierung von Flächen, die sich für eine Entsiegelung anbieten, hält sie für sinnvoll.

 

Beigeordneter Meißner weist auf den Tatbestand hin, dass im Zuge der Trennung der Veranlagung der Abwasser- und Regenwassergebühr ohnehin eine Kartierung aller versiegelter Flächen bereits vorgenommen wurde.

 

Herr Dr. Kracht – NABU – spricht sich dennoch dafür aus, dass der Universität die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, die Kartierung mit einer solchen Zielsetzung vorzunehmen, Einsparvorschläge sowohl Privaten als auch der Stadt zu unterbreiten. Für die Stadt würde das auch einen wirtschaftlichen Faktor darstellen.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein erklärt, dass aus heutiger Sicht so manche Erschließung als zu breit empfunden wird. Das liegt aber oftmals darin begründet, dass die Straßenflächen zu breit, dafür aber Fuß- und Radwege zu schmal konzipiert wurden. Heute ist es so, dass bei Straßensanierungen bereits automatisch überlegt wird, nur noch soviel versiegelte Verkehrsfläche vorzuhalten, wie es erforderlich ist. Die Überlegungen und die Umsetzung müssen jedoch auf der Basis sinnvoller Planungen beruhen. Dafür sind in seinem Fachbereich jedoch personell enge Grenzen gesetzt. Er spricht sich deshalb dafür aus, auch zukünftig bei der Umsetzung von Tiefbaumaßnahmen mit Augenmaß darauf zu achten, dass allein schon aus Kostengründen so wenig Flächen wie möglich versiegelt werden.

Eine Entsiegelung muss auch immer im Zusammenhang mit dem Ganzen gesehen werden. Eine isolierte Betrachtung ist da nicht hilfreich.

 

Herr Dammann – BUND – hält den Grundgedanken für richtig. Er würde daraus jedoch einen anderen Schluss ziehen. Als hervorragend empfindet er, dass die Stadt es als Daueraufgabe sieht. Für sinnvoller würde er es aber halten, diesen Grundgedanken von der Baumaßnahme zu entkoppeln. Dass sich die Universität dieses Themas einmal annehmen und Grundlagen erarbeiten will über Flächen, die aus heutiger ökologischer Sicht besser entsiegelt wären, erscheint sinnvoll. Erreicht werden kann damit ein Überblick. Dieser Überblick könnte Grundlage dafür sein, einzelne Flächen einmal herauszugreifen. Die Flächen müssten dafür aber von dem Zwang befreit werden, nur da etwas zu tun, was man bei laufenden Straßenbauarbeiten ohnehin tun könnte.

Dafür wäre die Bereitstellung eines Mittelansatzes sinnvoll. Mit diesen Mitteln könnten die Grundlagen erstellt und Kontakte geknüpft werden. Im Fortgang wäre es dann angebracht, einen jährlichen Grundbetrag vorzusehen, damit die Verwaltung in diesem Rahmen kleinere Maßnahmen unabhängig von den laufenden Maßnahmen durchführen kann.

Für die Stadt wäre die Vorgehensweise zwar auch nur ein kleiner aber durchaus machbarer Schritt.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Grünflächen- und Forstausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis.

Eine gesonderte Beschlussfassung erfolgt nicht.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:           

Nein-Stimmen:           

  Enthaltungen: