Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Ratsfrau Kießlich geht ein auf den Antrag ihrer
Fraktion und erläutert die in dem Antrag angeführte Begründung. Hintergrund des Antrages ist, dass
dadurch, dass immer neue Baugebiete erschlossen und in der Innenstadt zunehmend
Baulücken geschlossen werden, einmal darüber nachgedacht werden sollte, dass
nicht mehr entsprechend genutzte, versiegelte Flächen wieder entsiegelt werden.
Als Beispiele für versiegelte Flächen im öffentlichen Straßenraum, die nach
Ansicht ihrer Fraktion nicht mehr ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend
genutzt werden, benennt sie - stadtteilbezogen - Bereiche im OT Ebensberg und
hier insbesondere die Allensteiner, die Glogauer, die Ortelsburger und die
Posener Straße. In allen diesen Straßen könnten zusammen mehrere Hundert m²
entsiegelt werden. Hier könnte man im Zusammenwirken mit der Universität und
Beteiligung des NABU ein Entsiegelungskonzept erarbeiten. Ratsfrau Ebeling bringt auch als Bürgerin des OT
Ebensberg ihr Unverständnis über dieses Ansinnen zum Ausdruck. Für sie ist es
nicht belegt, dass die angesprochenen Flächen für eine Nutzung im öffentlichen
Straßenraum entbehrlich sind. Herr Dr. Kracht – NABU – bittet darum, dass ein solches
Ansinnen nicht schon im Vorfeld polemisch abgewiesen werden sollte. Er spricht
sich dafür aus, dass man durchaus einmal prüfen sollte, ob die Flächen als
öffentliche Verkehrsflächen entbehrlich sind und wie man diese Flächen
kostengünstig entsiegeln kann. Eigeninitiative ergreifen zu dürfen, um dies
einmal zu prüfen, muss nach seinem Verständnis legitim sein. Beigeordneter Meißner fragt sich, ob der Ansatz überhaupt
richtig sei. Er versteht den Antrag so, dass Anreize geschaffen werden sollen,
auf Privatgelände Flächenentsiegelungen vorzunehmen. Die Frage ist, ob es in
Zeiten, wo Regenwasser und Abwasser getrennt zur Veranlagung herangezogen
werden, überhaupt noch notwendig ist, zusätzliche Anreize zu schaffen. Durch
die Veranlagung von versiegelten Flächen zur Regenwassergebühr hat jeder
Grundeigentümer von sich aus Interesse daran, so wenig versiegelte Fläche wie
nötig vorzuhalten. Für neue Baugebiete müssen
Ausgleichs- und Ersatzflächen vorgehalten oder geschaffen werden. Auch hier
erscheint es nicht einsichtig, warum 25.000 € für ein gesondertes
Programm in die Hand genommen werden sollen. Ratsfrau Kießlich
geht nochmals auf die Inhalte des Antrages ein. Der OT Ebensberg steht
hier nur beispielhaft. Festgestellt wurde, dass in den benannten Straßen
Parkstreifen im öffentlichen Straßenraum vorgehalten werden, die offensichtlich
nicht mehr intensiv genutzt werden. Nicht abgestritten wird, dass auch ein
Fachmann noch einmal im Vorfeld zu Rate gezogen werden muss, ob es aus anderen
Gründen ggf. erforderlich ist, die Flächen so wie sie liegen, vorzuhalten. Bereits im Landschaftsplan ist die
Anregung enthalten, einmal ein Entsiegelungsprogramm aufzulegen. Sie geht davon
aus, dass Potentiale für Entsiegelungsflächen vorhanden sind. Auch ist nicht vorgesehen, Mittel
durch Streichungen an anderer Stelle einzustellen. Gedacht ist vielmehr daran,
die Mittel aus dem Gesamtpaket zur Verfügung zu stellen. Sie weiß, dass bei der
Universität einige Bereiche bereit sind, daran mitzuwirken, wenn als
Zielsetzung davon ausgegangen werden kann, dass die Maßnahmen dann auch
umgesetzt werden. Ratsfrau Ebeling fragt sich, wo die vorgesehenen
Mittel von 25.000 € herkommen sollen. Sie vertritt die gleiche Meinung
wie Beigeordneter Meißner, dass ohnehin schon sehr viel getan wird, weil die
Menschen in dieser Sache generell viel sensibler geworden sind. Auch geht sie
davon aus, dass die beispielhaft genannten Flächen als Parkstreifen nicht
entbehrlich sind und weiterhin vorgehalten werden sollten. Sie hält den Erhalt
der Parkstreifen für wichtig. Um sich ein Urteil bilden zu können, müssten die
angesprochenen Flächen jedoch näher benannt werden. Ratsherr Schuler hält die vorgesehene Zusammenarbeit
mit der Universität zwar generell für gut, jedoch ist für ihn nicht
nachvollziehbar, wofür die 25.000 € verwendet werden sollen. Wenn das der
Betrag für die von der Universität einzubringende Arbeit sein sollte, würde er
die Summe für unangemessen hoch halten. Ratsherr Bast interessiert, was mit den
entsiegelten Flächen geschehen solle. Gegen eine Untersuchung ist generell
nichts einzuwenden. Jedoch sollte man es den Baufachleuten der Verwaltung
überlassen, wo tatsächlich Handlungsbedarf angezeigt erscheint. Im Zuge von Baumaßnahmen darauf zu
achten, nicht mehr benötigte Flächen zu entsiegeln, erscheint sinnvoll. Aber
jemanden gesondert damit zu beauftragen, solche Flächen zu ermitteln, hält er
für nicht angebracht. Beigeordneter Meißner
stellt klar, dass das Thema ohne Frage Ernst zu nehmen sei. Eigentlich
sind solche Überlegungen ein ständiger Auftrag. Er deutet den Antrag so, dass
er eher als Sensibilisierung des Themas gesehen werden sollte, als dass ein
konkreter Auftrag daraus erwachsen sollte. Beigeordnete Schellmann
vertritt ebenso wie Ratsherr Bast die Auffassung, dass es im Zuge
laufender Baumaßnahmen überlegt werden sollte, welche Flächen ggf. entbehrlich
als Verkehrsfläche sind und entsiegelt werden könnten. Ratsfrau Kießlich
möchte schon, dass die Vorgehensweise Hand und Fuß hat. Eine Kartierung
von Flächen, die sich für eine Entsiegelung anbieten, hält sie für sinnvoll. Beigeordneter Meißner weist auf den Tatbestand hin, dass
im Zuge der Trennung der Veranlagung der Abwasser- und Regenwassergebühr
ohnehin eine Kartierung aller versiegelter Flächen bereits vorgenommen wurde. Herr Dr. Kracht – NABU – spricht sich dennoch dafür aus,
dass der Universität die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, die Kartierung
mit einer solchen Zielsetzung vorzunehmen, Einsparvorschläge sowohl Privaten
als auch der Stadt zu unterbreiten. Für die Stadt würde das auch einen
wirtschaftlichen Faktor darstellen. Fachbereichsleiter Dr. Rehbein erklärt, dass aus heutiger Sicht so
manche Erschließung als zu breit empfunden wird. Das liegt aber oftmals darin
begründet, dass die Straßenflächen zu breit, dafür aber Fuß- und Radwege zu
schmal konzipiert wurden. Heute ist es so, dass bei Straßensanierungen bereits
automatisch überlegt wird, nur noch soviel versiegelte Verkehrsfläche
vorzuhalten, wie es erforderlich ist. Die Überlegungen und die Umsetzung müssen
jedoch auf der Basis sinnvoller Planungen beruhen. Dafür sind in seinem
Fachbereich jedoch personell enge Grenzen gesetzt. Er spricht sich deshalb dafür
aus, auch zukünftig bei der Umsetzung von Tiefbaumaßnahmen mit Augenmaß darauf
zu achten, dass allein schon aus Kostengründen so wenig Flächen wie möglich
versiegelt werden. Eine Entsiegelung muss auch immer im
Zusammenhang mit dem Ganzen gesehen werden. Eine isolierte Betrachtung ist da
nicht hilfreich. Herr Dammann – BUND – hält den Grundgedanken für richtig.
Er würde daraus jedoch einen anderen Schluss ziehen. Als hervorragend empfindet
er, dass die Stadt es als Daueraufgabe sieht. Für sinnvoller würde er es aber
halten, diesen Grundgedanken von der Baumaßnahme zu entkoppeln. Dass sich die
Universität dieses Themas einmal annehmen und Grundlagen erarbeiten will über
Flächen, die aus heutiger ökologischer Sicht besser entsiegelt wären, erscheint
sinnvoll. Erreicht werden kann damit ein Überblick. Dieser Überblick könnte
Grundlage dafür sein, einzelne Flächen einmal herauszugreifen. Die Flächen
müssten dafür aber von dem Zwang befreit werden, nur da etwas zu tun, was man
bei laufenden Straßenbauarbeiten ohnehin tun könnte. Dafür wäre die Bereitstellung eines
Mittelansatzes sinnvoll. Mit diesen Mitteln könnten die Grundlagen erstellt und
Kontakte geknüpft werden. Im Fortgang wäre es dann angebracht, einen jährlichen
Grundbetrag vorzusehen, damit die Verwaltung in diesem Rahmen kleinere
Maßnahmen unabhängig von den laufenden Maßnahmen durchführen kann. Für die Stadt wäre die
Vorgehensweise zwar auch nur ein kleiner aber durchaus machbarer Schritt. Weitere Wortmeldungen liegen nicht
vor. Beschluss: Der Grünflächen- und Forstausschuss
nimmt den Antrag zur Kenntnis. Eine gesonderte Beschlussfassung
erfolgt nicht. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: |
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