Bürgerinformationssystem
Beschluss: Der JHA nimmt die Darstellung der
Verwaltung zur Kenntnis und befürwortet die Anerkennung als Träger der Freien
Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Der CVJM ist darüber informiert, dass
finanzielle Mittel mit der Anerkennung als Freier Jugendhilfeträger nicht
verbunden sind. Abstimmungsergebnis: Der Beschlussvorschlag wird
einstimmig angenommen. |
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