Bürgerinformationssystem
Städt.
Direktor SORGER führt aus: es handele sich in Ochtmissen um eine Tempo 30 Zone,
daher sei die Ausweisung eines Radweges nicht geboten. Darüber hinaus sei der
vorhandene Gehweg auch mit 2,25 m zu schmal. Ortsratsmitglied PLIKAT weist
darauf hin, daß die Beschilderung "Ende" auch für die vorher
angeordnete Beschilderung Rad- und Fußweg gelte. Städt. Direktor SORGER sagt
eine Überprüfung zu. Der
Antrag wird zurückgezogen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||