Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann schlägt
für die Vorgehensweise zur Haushaltsplanberatung vor, dass Bereichsleiter Zurheide
die Ansätze erläutert und anschließend Fragen der Ausschussmitglieder
beantwortet werden. Für
Fragen zur Haushaltssysthematik ist Herr Schulze vom Bereich 14 anwesend und
steht für die Beantwortung von Fragen bzw. für ergänzende Erläuterungen zur
Verfügung. Die Ausschussmitglieder stimmen der Vorgehensweise zu. Bereichsleiter
Zurheide erläutert
das jetzige geänderte Verfahren und geht darauf ein, dass die Ansätze jetzt pauschaliert
seien. Die
als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügte Auflistung der Investitionen mit den
einzelnen Ansätzen wird detailliert erläutert. Beigeordnete
Schellmann möchte wissen, wie es mit der Realisierung der
Bürgergärten weitergehen wird. Stadtbaurätin
Gundermann erläutert,
dass die Bürgergärten im Eigentum des Landkreises stehen. Die Anlegung der
Gärten war für eine EU-Förderung vorgesehen. Im Zuge des städtebaulichen
Denkmalschutzes soll erneut versucht werden, in den Förderprogrammen
aufgenommen zu werden. Die detaillierte und mit Kosten hinterlegte Planung ist erstellt.
Die Unterlagen wurden Landrat Nahrstedt übergeben. Da derzeit im Landkreis jedoch
andere Prioritäten gesetzt werden, müsste der Landkreis selbst in seinem
Haushalt zunächst einen entsprechenden Ansatz aufnehmen. Die
Planung steht und wurde übergeben. Der Landkreis ist jetzt gefordert, diese
umzusetzen. Herr
Dammann – BUND – spricht die zunehmende Verschlammung der Bockelsbergteiche
an. Er fragt, ob die Ergebnisse der studentischen Diplomarbeit bereits vorlägen
und dafür Finanzmittel 2009 vorgesehen seien. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein erklärt,
dass die Arbeit weitestgehend abgeschlossen sei. Betreut und begleitet wird die
Diplomarbeit von Herrn Wohlberg aus dem zuständigen Umweltbereich. Die
Ergebnisse der Diplomarbeit sollten deshalb auch im Umweltausschuss vorgestellt
werden. Haushaltsmittel für die Umsetzung von Ergebnissen aus dieser
Diplomarbeit wären demzufolge auch aus dem Bereich Umwelt für den Haushalt
anzumelden. Herr
Schulze – Bereich 14 – ergänzt, dass für das Produkt Wasserwirtschaft ein Budget
im Haushalt vorgesehen sei, das frei gestaltbar verwendet werden kann. Der Gewässerunterhaltung
wären die Kosten zuzuordnen, wenn die AGL entsprechend beauftragt werden würde.
Herrn
Dammann – BUND – interessiert die Personaldecke. Er möchte wissen, ob diese
ausreichend sei für die zu leistenden Aufgaben. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass die Personaldecke knapp bemessen sei, zumal sich eine Mitarbeiterin im
Erziehungsurlaub befindet. Zurzeit ist man darauf angewiesen, dass sie den
Dienst wieder aufnimmt. Der Personalstand sollte auf jeden Fall unverändert
bleiben, damit der Standard gehalten werden kann. Ilmenau
/ Lösegraben / Ausbau Uferpromenade Ratsherr
Bast weist darauf
hin, dass der Ansatz für die Instandhaltung der Uferpromenade knapp bemessen
sei, wenn man sich vor Augen führt, was für eine lange Wegstrecke davon
unterhalten werden muss. Bereichsleiter
Zurheide bestätigt,
dass die zur Verfügung stehenden Mittel tatsächlich für die lange Wegstrecke
knapp bemessen seien. Aus diesem Grund wird die Sanierung abschnittsweise
durchgeführt. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein ergänzt,
dass für die Sanierung und den Ausbau ein GVFG-Antrag gestellt wurde. Der
Zuwendungsgeber stellte jedoch in Bezug auf Beleuchtung, Pflasterung und
behindertengerechter Herrichtung bezogen auf den Ausbaustandard kostenmäßig zu
hohe Anforderungen, so dass man es zunächst bei einer Sanierung der Promenade
ohne weitergehenden Ausbau belassen will. Herr
Dr. Kracht – NABU – weist darauf hin, dass der hinter der Gerhard-Hauptmann-Straße
Richtung Raderbach verlaufende Elbradwanderweg Stellen aufweist, die dringend
einer Ausbesserung bedürfen. Im Einvernehmen mit der Gemeinde Adendorf hat eine
Bürgerinitiative in Eigenleistung bereits einige Reparaturarbeiten im
Erholungswaldbereich auf Adendorfer Gebiet vorgenommen. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein macht
deutlich, dass für das gesamte Netzwerk für Straßen- und Wegeunterhaltung derzeit
250.000 € zur Verfügung stehen. Da ist es unabdingbar, dass auch in der
Wegeunterhaltung Prioritäten gesetzt werden müssen. Beigeordneter
Meißner weist auf den Weg entlang der Bockelmannstraße
hin. Er sieht es auch als ein Problem der Sicherheit an, wenn der Weg entlang
des Lösegrabens unbeleuchtet bleibt. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein erklärt,
dass ein Radwegestandard dort nicht angestrebt wird. Eher sind diese Wege als
Nutzung von Wegen in eine Grünanlage hinein zu sehen. Eine gesonderte Ausweisung
als Radweg ist nicht vorgesehen. Ratsfrau
Ebeling spricht
sich dafür aus, dass dieser romantisch wirkende Weg nicht gepflastert werden
sollte. Der Weg sollte grundsätzlich so erhalten werden, wie er derzeit
vorhanden sei. Die angesprochene Vorgehensweise wird für gutgeheißen. Herr
Dammann – BUND – erinnert daran, dass der obige Weg seinerzeit mit der
Zielsetzung aufgehoben wurde, dass unten am Ufer ein neuer Weg angelegt werde.
Die Frage die sich stellt, wie die Radfahrerverkehre unten angekommen
weitergeführt werden sollen, wenn der Weg nicht ausgebaut wird. Deutlich macht
er, dass die scheinbar erforderlichen Befestigungen auch seine Zustimmung nicht
finden werden. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein hätte
es für gut befunden, wenn die Fördermittelbedingungen bezogen auf die Situation
angemessen gewesen wären. Den Radweg auf der anderen Seite der
Schießgrabenstraße alternativ in Zweirichtungsverkehr auszuweisen scheitert an
der mangelnden Ausbaubreite für den Radweg. Die
Steigungsverhältnisse von der Straße hinab zum Lösegrabenufer verändern zu
wollen, würde Eingriffe in die Wurzelbereiche der dort stehenden Bäume bedeuten
mit den daraus zu befürchtenden Folgen für die Bäume. Dies kann nicht gewollt sein. Ansatz
Einrichtung Grabfelder Ratsfrau
Kießlich interessiert,
wofür die Mittel verwendet werden. Herr
Grzenia – Bereich 74 – für aus, dass aus diesem Ansatz Kosten für die Wegeanlegung
von Grabfeldern, die Verlegung von Wasserleitungen für Wasserabnahmestellen und
ähnliches abgedeckt werden. Die aufgewendeten Mittel fließen in die
Gesamtkalkulation der Friedhofsgebührenrechnung ein. Ratsfrau
Ebeling interessiert,
ob es für die vorgesehene Gedenkstätte für Obdachlose einen Haushaltsansatz
gäbe. Herr
Grzenia – Bereich 74 – erklärt, dass ein solcher Ansatz im Bereich Ordnung
vorgesehen sei. Herr
Schulze – Bereich 14 – ergänzt, dass die Höhe
des Zuschusses für die Gedenkstätte abhängig sei von der Fallzahl. Stadtbaurätin
Gundermann führt
Inhalte vertraglicher Regelungen aus, wonach beim Bau des Krematoriums eine
gewisse Anzahl von Einäscherungen obdachloser Personen mit den Krematoriumsbetreibern
festgelegt wurde. Eine
Trauertafel als Gedenkstätte soll nicht auf dem Friedhof angebracht werden,
sondern an anderer Stelle in der Stadt. Sie begrüßt es, dass sich jemand der
Sache angenommen hat. Ratsfrau
Ebeling interessiert,
ob die zunehmende Abhaltung von Trauerfeiern im Hause von Bestattungsunternehmen
Auswirkungen auf die Stadt habe. Herr
Grzenia – Bereich 74 – bestätigt dies. Zunehmend gehen der Stadt Gebühren für die
Kostendeckung verloren. Die Aufbewahrung von Leichen und die Abhaltung von Trauerfeiern
stellen keine hoheitlichen Aufgaben dar. Die größeren vor Ort ansässigen
Bestattungsunternehmer verfügen bereits alle über Kühlkammern und Trauerhallen.
Auch
wenn Teile der Leistungen von Bestattungsunternehmern erbracht werden und nur
noch die eigentliche Beerdigung auf dem Friedhof stattfindet, ist die Gebührenordnung
für alle Friedhofsleistungen für alle gleich. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Grünflächen- und Forstausschuss nimmt den Haushaltsplanentwurf 2009 für den
Teilhaushalt 74000 Grünplanung, Friedhöfe und Forsten wie vorgelegt zur
Kenntnis. |
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