Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Der
Vorsitzende des Sportausschusses, Beigeordneter Meißner, erläutert den
Antrag der Gruppe SPD/CDU vom 22.07.2008 und räumt ein, dass bei einem durchschnittlichen
Mitgliedsbeitrag für Kinder/Jugendliche von 120 €/jährlich, die Gewährung
eines Zuschusses von 20 €/jährlich sicherlich als erster Schritt zu werten
ist und damit die Hoffnung verbunden wird, dass sich auch die Sportvereine bei
gleicher Kostenbeteiligung an dieser Maßnahme beteiligen. Der
Sprecher des Sportbeirates, Herr Horn, bewertet den Antrag grundsätzlich
positiv. Er gibt jedoch zu bedenken, dass insbesondere bei sozial schwachen
Familien eine Schamgrenze vorhanden ist die befürchten lässt, dass diese Personen
sich nicht melden werden. Um insbesondere die Arbeit in der
Mitgliederverwaltung der Vereine zu erleichtern würde er es begrüßen, wenn der beabsichtigte
Förderbetrag in der Gesamtsumme durch zwölf Monate teilbar wäre. Frau
Brunke-Reubold und Frau Ebeling unterstützen diesen Vorschlag und stimmen mit Herrn Horn
überein, einen Förderbetrag festzusetzen der durch zwölf Monate teilbar ist. Sie
plädieren dafür, den bisher vorgesehenen Zuschussbetrag von 20 €/jährlich
auf 24 €/jährlich zu erhöhen. Der
Vorsitzende des Sportausschusses, Beigeordneter Meißner, weist darauf
hin, dass der Antrag der Gruppe SPD/CDU von 20 €/jährlich ausgeht und der
Vorschlag eine Kostensteigerung zur Folge hätte. Der
Sprecher des Sportbeirates, Herr Horn, bittet um Verständnis dafür, dass
erst nach erfolgter Abstimmung mit den Sportvereinen er eine verbindliche
Aussage darüber abgeben kann, ob und in welcher Höhe die Vereine sich an dieser
Aktion beteiligen werden. Auf
Nachfrage gibt der Erste Stadtrat, Herr Koch, Auskunft darüber, dass datenschutzrechtliche
Vorgaben zu beachten sind. Geprüft werden muss noch, wie die in Betracht
kommenden Grundschülerinnen/Grundschüler kontaktiert werden können, ohne sie zu
diskriminieren. Ein Datenaustausch über den Bezug von Sozialleistungen zwischen
Vereinen und Verwaltung sowie ein direktes Ansprechen in der Schule durch die Lehrer
ist nicht zulässig. Nachdem
Ratsherr Soldan auf Anfrage von der Verwaltung die Auskunft erhält, dass
für die Schwimmförderung im Jahre 2008 von den zur Verfügung stehenden 10.000
€ lediglich ca. 2.500 € in Anspruch genommen wurden, beantragt er
den vorgesehenen Zuschussbetrag von 20 €/jährlich auf 24 €/jährlich
zu erhöhen. Im
Anschluss an diese Diskussion fasst der Vorsitzende des Sportausschusses, Beigeordneter
Meißner, das Beratungsergebnis zusammen und lässt über folgenden geänderten
Beschlussvorschlag abstimmen: „Die
Stadt Lüneburg gewährt Sportvereinen einen Zuschuss in Höhe von 24 €/jährlich
für die Mitgliedschaft von städtischen Grundschülern nach folgenden Kriterien: ·
die
Grundschüler müssen einen Anspruch auf Lernmittelfreiheit haben, ·
der
Zuschuss wird den Sportvereinen direkt von der Stadt gewährt, ·
die
Kostendeckung erfolgt aus dem Haushaltsansatz für den Schwimmunterricht, ·
der
Zuschuss wird in der Erwartung gewährt, dass auch die Sportvereine sich finanziell
im gleichen Umfang beteiligen. Nach
Ablauf eines Jahres ist der Sportausschuss über die gemachten Erfahrungen zu
informieren.“ Herr Kunath, der für die Fraktion DIE LINKE über ein Grundmandat
verfügt, bittet zu Protokoll zu nehmen, das auch er für die Beschlussfassung
sei. Beschluss: Einstimmig
bei einer Stimmenthaltung fasst der Sportausschuss einen entsprechenden
Beschluss. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 |
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