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Auszug - Entwicklungsstand der Schuldnerberatung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Sozial- und Gesundheitsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 04.11.2008    
Zeit: 16:00 - 18:23 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/3050/08 Entwicklungsstand der Schuldnerberatung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage d. Fraktion Bünd. 90/Die Grünen
Federführend:Bereich 50 - Service und Finanzen Bearbeiter/-in: Duda, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Frau Güntner bittet Herrn Zimmermann um eine Stellungnahme aus Sicht der Schuldnerberatung.

 

Frau Mahlke-Voß erläutert, dass es insbesondere um die Dauer der Beratung geht. Eine maximale Wartezeit von 4 Wochen wäre wünschenswert, nicht jedoch 9 Monate. Ansonsten müsste ggf. auch eine Personalunterstützung und Zusammenarbeit mit anderen Geldinstituten als der Sparkasse Lüneburg geprüft werden.

 

Herr Zimmermann stellt zunächst Frau Gottwald von der Schuldnerberatung vor und verteilt einen Flyer, der dem Protokoll als Anlage beigefügt wird.

Weiterhin weist Herr Zimmermann darauf hin, dass nur bei einer Überschuldung, nicht aber bei einer Verschuldung der Bürger geholfen werden kann. Das Personal der Schuldnerberatung steht zudem den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt und des Landkreises zur Verfügung, eine Differenzierung ist nicht möglich. Insgesamt stehen 3 Beraterinnen mit je 0,5 Stellen (insgesamt also 1,5 Stellen) zur Verfügung. Daneben gibt es 1 Vollzeitstelle, finanziert durch die Sparkasse, wo ein Kollege bis 2009 abgestellt ist, der eine Zusatzqualifikation hat. Daneben gibt es einen weiteren Berater speziell für das Klientel der ARGE und eine Schreibkraft, die in Teilzeit arbeitet.

Anschließend stellt Herr Zimmermann die Finanzierung vor und nennt die Zahlen der Beratungen im Jahr 2007:

·       Insgesamt 418 Beratungen

o     davon entfielen 212 auf Bürger der Stadt Lüneburg

o     und 206 auf Bürger des Landkreises.

 

Momentan gibt es eine Wartezeit von 3 - 4 Monaten. Die ARGE hat 140 Beratungsgutscheine für Klientel mit Schulden. Damit bekommt ein Betroffener allerdings nur 3 Beratungsstunden und hat dann die Möglichkeit noch einen Folgegutschein zu bekommen. Zudem haben Stadt und Landkreis die Möglichkeit 2 Fälle pro Monat zu benennen, die dann außerhalb der Warteliste sofort beraten werden, weil Eile besteht.

 

Neben der eigentlichen Schuldnerberatung gibt es noch Projekte, wie das Programm „Fit für Finanzen“, das durch die Diakonie finanziert wurde und sich an Schüler der 9. und 10. Klasse wendet. Dieses Angebot wird besonders von Hauptschulen gut angenommen.

 

Zur Frage der Neuverschuldungen ist momentan noch keine Antwort möglich, hier bleiben die weiteren Entwicklungen bei der Kreditvergabe der Banken abzuwarten. Die Arbeitslosigkeit ist bei Überschuldungen aber ein maßgeblicher Grund.

 

Herr Koch dankt Herrn Zimmermann und sieht die Arbeit als äußerst nützlich aber eher etwas im Schatten stehend, wobei sie erfreulicherweise ja gerade in der Landeszeitung etwas größer dargestellt wurde. Ergänzen möchte er, dass auch die Allgemeinen Sozialberatungsstellen schon Einzelberatungen machen und erste Sondierungen der Schuldenlage vornehmen.

 

Frau Güntner unterstreicht die Wichtigkeit präventiver Projekte in diesem Bereich, insbesondere bei Jugendlichen.

 

Herr Zimmermann ist einverstanden das der Jahresbericht 2007 der Schuldnerberatung diesem Protokoll als Anlage beigefügt wird.

 

Herr Riechey erkundigt sich, ob Personen ohne Beratungsgutschein der ARGE die Beratung bei der Schuldnerberatung bezahlen müssen. Zudem möchte er wissen, welche Einnahmen aus den Privatinsolvenzen bei der Schuldnerberatung eingehen. Weiter fragt er nach, ob sich Wartezeiten bei Weggang des Sparkassenmitarbeiters im November 2009 wieder verlängern und ob die Zahl von 418 Beratungsfällen in 2007 als hoch zu bewerten ist.

 

Herr Zimmermann führt dazu aus, dass sich die Wartezeiten bei einem Weggang des Sparkassenmitarbeiters natürlich erhöhen würden. Der ARGE-Gutschein ist kein finanzieller Gutschein, sondern ein Stundengutschein. Der Gutscheininhaber bekommt zudem eine bevorzugte Beratung außerhalb der Warteliste. Es laufen gerade Gespräche mit der ARGE, ob ein 2. oder 3. Folgegutschein ausgegeben werden kann.

Beratungen bei Privatinsolvenzen werden teilweise von Dritten vergütet und so werden beim Landkreis jährlich ca. 28.000 € verrechnet. Die Fallzahlen sind nicht weiter auffällig.

 

Frau Kannengießer erkundigt sich, ob ein ehrenamtlicher Einsatz von Helfern möglich wäre.

 

Herr Zimmermann erklärt, dass es zwar 1 - 2 ehrenamtliche Helfer gibt, aber diese können keine komplette Schuldnerberatung durchführen. Das erfordert eine hochwertige Qualifikation und ist ein hochprofessioneller Beratungsprozess.

 

Frau Mahlke-Voß erklärt, dass sie die Antworten zunächst beruhigen, wünscht sich aber, dass die Wartezeiten kurz gehalten werden. Sie möchte daher auch andere Geldinstitute, außer der Sparkasse Lüneburg einbezogen wissen. Eine Finanzierung von zusätzlichen Angeboten und Projekten durch eine Beteiligung beispielsweise der Bürgerstiftung hält sie für sinnvoll.

 

Herr Riechey fragt nach dem Gesamtfinanzvolumen der Personalkosten.

 

Herr Zimmermann beziffert dieses auf ca. 118.000 €, wobei der Sparkassenmitarbeiter und der Mitarbeiter der ARGE da nicht enthalten sind. Die dortige Entlohnung der Mitarbeiter ist Sache des Arbeitgebers.

Beschluss:

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schulnerberatung Flyer (414 KB)      
Anlage 2 2 Jahresbericht Schuldnerberatung (1344 KB)