Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Frau
Güntner bittet Herrn Zimmermann um eine Stellungnahme aus Sicht der
Schuldnerberatung. Frau
Mahlke-Voß erläutert, dass es insbesondere um die Dauer der Beratung geht. Eine
maximale Wartezeit von 4 Wochen wäre wünschenswert, nicht jedoch 9 Monate.
Ansonsten müsste ggf. auch eine Personalunterstützung und Zusammenarbeit mit
anderen Geldinstituten als der Sparkasse Lüneburg geprüft werden. Herr
Zimmermann stellt zunächst Frau Gottwald von der Schuldnerberatung vor und
verteilt einen Flyer, der dem Protokoll als Anlage beigefügt wird. Weiterhin
weist Herr Zimmermann darauf hin, dass nur bei einer Überschuldung, nicht aber
bei einer Verschuldung der Bürger geholfen werden kann. Das Personal der
Schuldnerberatung steht zudem den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt und des
Landkreises zur Verfügung, eine Differenzierung ist nicht möglich. Insgesamt
stehen 3 Beraterinnen mit je 0,5 Stellen (insgesamt also 1,5 Stellen) zur
Verfügung. Daneben gibt es 1 Vollzeitstelle, finanziert durch die Sparkasse, wo
ein Kollege bis 2009 abgestellt ist, der eine Zusatzqualifikation hat. Daneben
gibt es einen weiteren Berater speziell für das Klientel der ARGE und eine
Schreibkraft, die in Teilzeit arbeitet. Anschließend
stellt Herr Zimmermann die Finanzierung vor und nennt die Zahlen der Beratungen
im Jahr 2007: · Insgesamt 418 Beratungen o
davon
entfielen 212 auf Bürger der Stadt Lüneburg o
und
206 auf Bürger des Landkreises. Momentan
gibt es eine Wartezeit von 3 - 4 Monaten. Die ARGE hat 140 Beratungsgutscheine
für Klientel mit Schulden. Damit bekommt ein Betroffener allerdings nur 3
Beratungsstunden und hat dann die Möglichkeit noch einen Folgegutschein zu
bekommen. Zudem haben Stadt und Landkreis die Möglichkeit 2 Fälle pro Monat zu
benennen, die dann außerhalb der Warteliste sofort beraten werden, weil Eile
besteht. Neben
der eigentlichen Schuldnerberatung gibt es noch Projekte, wie das Programm
„Fit für Finanzen“, das durch die Diakonie finanziert wurde und
sich an Schüler der 9. und 10. Klasse wendet. Dieses Angebot wird besonders von
Hauptschulen gut angenommen. Zur
Frage der Neuverschuldungen ist momentan noch keine Antwort möglich, hier
bleiben die weiteren Entwicklungen bei der Kreditvergabe der Banken abzuwarten.
Die Arbeitslosigkeit ist bei Überschuldungen aber ein maßgeblicher Grund. Herr
Koch dankt Herrn Zimmermann und sieht die Arbeit als äußerst nützlich aber eher
etwas im Schatten stehend, wobei sie erfreulicherweise ja gerade in der
Landeszeitung etwas größer dargestellt wurde. Ergänzen möchte er, dass auch die
Allgemeinen Sozialberatungsstellen schon Einzelberatungen machen und erste
Sondierungen der Schuldenlage vornehmen. Frau
Güntner unterstreicht die Wichtigkeit präventiver Projekte in diesem Bereich,
insbesondere bei Jugendlichen. Herr
Zimmermann ist einverstanden das der Jahresbericht 2007 der Schuldnerberatung
diesem Protokoll als Anlage beigefügt wird. Herr
Riechey erkundigt sich, ob Personen ohne Beratungsgutschein der ARGE die
Beratung bei der Schuldnerberatung bezahlen müssen. Zudem möchte er wissen,
welche Einnahmen aus den Privatinsolvenzen bei der Schuldnerberatung eingehen.
Weiter fragt er nach, ob sich Wartezeiten bei Weggang des
Sparkassenmitarbeiters im November 2009 wieder verlängern und ob die Zahl von
418 Beratungsfällen in 2007 als hoch zu bewerten ist. Herr
Zimmermann führt dazu aus, dass sich die Wartezeiten bei einem Weggang des
Sparkassenmitarbeiters natürlich erhöhen würden. Der ARGE-Gutschein ist kein
finanzieller Gutschein, sondern ein Stundengutschein. Der Gutscheininhaber
bekommt zudem eine bevorzugte Beratung außerhalb der Warteliste. Es laufen
gerade Gespräche mit der ARGE, ob ein 2. oder 3. Folgegutschein ausgegeben
werden kann. Beratungen
bei Privatinsolvenzen werden teilweise von Dritten vergütet und so werden beim
Landkreis jährlich ca. 28.000 € verrechnet. Die Fallzahlen sind nicht
weiter auffällig. Frau
Kannengießer erkundigt sich, ob ein ehrenamtlicher Einsatz von Helfern möglich
wäre. Herr
Zimmermann erklärt, dass es zwar 1 - 2 ehrenamtliche Helfer gibt, aber diese
können keine komplette Schuldnerberatung durchführen. Das erfordert eine
hochwertige Qualifikation und ist ein hochprofessioneller Beratungsprozess. Frau
Mahlke-Voß erklärt, dass sie die Antworten zunächst beruhigen, wünscht sich
aber, dass die Wartezeiten kurz gehalten werden. Sie möchte daher auch andere Geldinstitute,
außer der Sparkasse Lüneburg einbezogen wissen. Eine Finanzierung von
zusätzlichen Angeboten und Projekten durch eine Beteiligung beispielsweise der
Bürgerstiftung hält sie für sinnvoll. Herr
Riechey fragt nach dem Gesamtfinanzvolumen der Personalkosten. Herr
Zimmermann beziffert dieses auf ca. 118.000 €, wobei der
Sparkassenmitarbeiter und der Mitarbeiter der ARGE da nicht enthalten sind. Die
dortige Entlohnung der Mitarbeiter ist Sache des Arbeitgebers.
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