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Auszug - Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Lüneburger Kurpark (Anfrage der Gruppe SPD/CDU vom 10.06.2008, eingegangen am 11.06.2008)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 6.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 30.10.2008    
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2899/08 Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Lüneburger Kurpark (Anfrage der Gruppe SPD/CDU vom 10.06.2008, eingegangen am 11.06.2008)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der Gruppe SPD/CDU
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Fachbereichsleiter MOßMANN antwortet, dass zur Bekämpfung der Vorkommnisse im Kurpark Gespräche mit der Polizei aufgenommen worden seien. In diesen Gesprächen wurde zunächst herausgearbeitet, welche Probleme, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten festgestellt worden seien und wie darauf reagiert werden könne. Vorrangig handele es sich um Vandalismus, ferner um Körperverletzung in einfachen Fällen. Die Polizei sehe sich derzeit – auch bedingt durch den anstehenden Castortransport – nicht in der Lage, weiteres Personal im Kurpark zu binden.

Die Stadt möchte ein Kooperationsmodell mit der Polizei erarbeiten. Die Polizei rege an, einen privaten Ordnungsdienst im Gebiet des Kurparks zu unregelmäßigen Zeiten Streife gehen zu lassen, um stichprobenartig auf die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu achten. Der Ordnungsdienst könnte im Rahmen der so genannten ‚Jedermannrechte’, also der Möglichkeiten, die jedem Bürger nach der Strafprozessordnung zustehen, einschreiten und – falls dies nicht ausreicht – mit der Polizei in Verbindung treten, die die weiteren Verfolgungsmaßnahmen einzuleiten hätte. Man verspreche sich von diesem Konzept eine Verbesserung der Situation. Viele der jüngsten Vorkommnisse beträfen nicht unmittelbar die öffentliche Sicherheit und Ordnung, eher werde das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger beeinträchtigt. Hier müsse man in Art und Umfang des Einschreitens auf einen gemeinsamen Nenner kommen.

Die Verwaltung strebe keine Änderung Ihrer bestehenden Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an. Stattdessen werde derzeit eine eigenständige Benutzungsordnung für den Kurpark erarbeitet. Eine solche Benutzungsordnung müsse vorab mit vielen Interessenvertretern und Beteiligten abgestimmt werden, er nenne hier nur beispielhaft die Stadtjugendhilfe mit ihren vielfältigen Projekten der Jugendarbeit. Sobald das Grobkonzept der Benutzungsordnung erarbeitet sei, werde es zur weiteren Beratung in die zuständigen Gremien gegeben.

 

Ratsherr MEIHSIES beantragt Aussprache.

 

Bürgermeister KOLLE weist darauf hin, dass der Kurpark ein Kleinod in Lüneburg sei, das es zu schützen gelte. In der jetzt beginnenden Winterzeit erwarte er einen Rückgang der Problematik, insbesondere der zuletzt überhand nehmenden Beschädigungen, eine Lösung müsse aber für das nächste Frühjahr angestrebt werden. Eine Benutzungsordnung könne der richtige Weg sein, da doch viele Menschen bei Verstößen als erstes fragten, wo denn das Verbot stehe. Zu den Beratungen über eine solche Ordnung sollten viele Beteiligte gehört werden, er denke etwa an den Bürgerverein oder an den Seniorenbeirat, die ein großes Interesse am Kurpark haben.

 

Ratsfrau EBELING unterstützt die Auffassung, dass die Einschränkung der Verstöße in erster Linie Aufgabe der Polizei oder eines Sicherheitsdienstes sei. Problematisch sei, dass Jugendliche sich vielfach an der benachbarten Tankstelle mit alkoholischen Getränken eindeckten. Vielleicht könne man dort versuchen Einfluss zu nehmen, um dies abzustellen.

 

Beigeordneter LÖB erinnert an den Antrag seiner Fraktion im Jugendhilfeausschuss, wonach im Kurpark eine aufsuchende Sozial- oder Jugendarbeit stattfinden solle. Dieser Antrag sei seinerzeit vehement abgelehnt worden mit der Begründung, dass man sich das nicht leisten könne. Hier seien den Gegnern des Vorschlages offenbar inzwischen neue Erkenntnisse erwachsen, dennoch hätte man bereits vor einem halben Jahr mit einem solchen Projekt beginnen können.

Betrachte man die gesamte Situation, so stelle man fest, dass eine Verdrängung betrieben werde. Die gleichen Probleme habe man früher am Kalkbruchsee gehabt, nachdem man sie dort ordnungspolitisch gelöst habe, haben sie sich in den Kurpark verlagert. Verdränge man sie nun aus dem Kurpark, werden sie sich wieder einen neuen Ort suchen. So komme man nicht zu einer Lösung. Daher helfe auch keine Benutzungsverordnung, niemand werde durch das Lesen einer Verordnung am Betreten des Kurparks gehindert, sie nutze höchstens als Grundlage zur nachträglichen Sanktionierung von Verstößen. Sie sei immer eine letzte Maßnahme und ein Stück weit der Hinweis darauf, nicht mehr weiter zu wissen. Die Streifengänge von nichtpolizeilichen Kräften seien sehr problematisch, greife man zu sehr auf private Sicherheitsdienste zurück stelle sich die Frage, wer in diesem Staate eigentlich für Ordnung zu sorgen habe. All das seien nicht die richtigen Lösungsansätze.

Billiger und besser sei es, mit einer aufsuchenden Jugend- und Sozialarbeit die Probleme anzugehen und zu entschärfen. Alle Fraktionen seien sich einig, dass der Park für Menschen aller Generationen da sein solle, daher müsse man für ein gutes Miteinander auch der Jugendlichen sorgen. Man dürfe den betroffenen Jugendlichen nicht vorab eine Beratungsresistenz unterstellen.

 

Beigeordnete SCHELLMANN findet es schade, dass man selbst bei einem so schönen Park danach trachten müsse, eine Benutzungsordnung aufzustellen, da offenbar in Deutschland nichts mehr ohne Verordnungen gehe. Es sei in der Tat problematisch, dass es immer wieder eine Verschiebung der von Störungen betroffenen Bereiche gebe. Sie vertraue dabei der Polizei, die solche Bewegungen am ehesten wahrnehme. Bisher sei es der Polizei immer gelungen, punktuell auf die Probleme einzugehen und die Menschen – bei denen es sich nicht nur um Jugendliche handle – anzusprechen und eine Lösung zu finden. Man habe darüber nachgedacht, ob es sinnvoll sei, den Park nachts zu schließen, wie es in vielen anderen Städten praktiziert werde. Der Kurpark eigne sich dafür aber nicht, da er von vielen Seiten offen sei und es keine Probleme bereite, den vorhandenen Zaun zu überwinden. Sie halte es für richtig, mit punktuellen Maßnahmen einer mobilen Jugendarbeit zu agieren. In Kaltenmoor etwa habe man die vorhandenen Probleme sehr gut mit der Einführung des ‚Mitternachtssports’ in den Griff bekommen.

Bei der Aufgabe, den Park für die Benutzung alter und junger Menschen zu schützen, müsse man sehr flexibel reagieren.

 

Ratsherr MEIHSIES fordert eine besonnene Herangehensweise an die Situation im Kurpark. Aufgrund der Tatsache, dass dort einige wenige ihre Lust an der Zerstörung ausleben, sollte nicht ein großer Teil der sich vernünftig verhaltenden Menschen ausgegrenzt werden, indem man den Kurpark nachts abschließe. Das sei mit ihm politisch nicht zu machen. Wer den Kurpark nachts abschließe, könne das auch gleich mit dem Sande machen und dort ein Betretungsverbot ab 21 Uhr erlassen. Jeden Gedanken an eine solche Maßnahme solle man schnellstens im Papierkorb verschwinden lassen.

 

Beigeordnete BAUMGARTEN weist darauf hin, dass der Stadtjugendpfleger in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses zum Antrag der Grünen ganz klar erläutert habe, warum bei der im Kurpark randalierenden Gruppe keine aufsuchende Jugendarbeit möglich sei. Es handle sich nämlich um keine kleine, homogene Gruppe mit der etwas erarbeitet werden könnte. Tatsächlich seien es Leute, die sich zufällig träfen mit dem Ziel, Randale zu veranstalten. Mit diesen könne man kein Projekt durchführen, zumal sie nicht auf den Kurpark beschränkt seien. Nur aus diesem Grunde sei der Antrag auf aufsuchende Jugendarbeit abgelehnt worden. Eine Schließung des Kurparks werde auch von ihrer Fraktion nicht befürwortet, man müsse aber auch dafür sorgen, dass die Verursacher von Schäden und Friedensstörer auch zur Rechenschaft gezogen werden. Da dürfe es keine Beschönigungen geben und dafür brauche man eine ordnungspolitische Handhabe.

 

Ratsherr HAGELS schlägt vor, dem eingeschlagenen Weg der Verwaltung zu folgen. Er könne aus eigener Erfahrung sagen, dass mit der Einbeziehung aller Beteiligten große Erfolgsaussichten bestünden, Lösungen für die vorhandenen Probleme zu finden.

 

Oberbürgermeister MÄDGE entgegnet, dass man der Tankstelle nicht untersagen könne, Alkohol an Volljährige zu verkaufen, zumal man damit nicht würde verhindern können, dass Alkohol beschafft und konsumiert werde. Es handle sich vor allem um gesellschaftliche Probleme, wie sie überall in der Stadt auftreten, die man durch reine Verbote und Platzverweise lediglich an andere Stellen verdrängen würde. Daher sei auch das Einzäunen und Verschließen des Kurparks keine nachhaltige Lösung.

Ein Patentrezept gebe es nicht, eine Benutzungsordnung, die den Kurpark weiter als Bürgerpark für alle nutzbar mache, werde dennoch gebraucht, gewisse Erfolge sehe man am Beispiel der Sülzwiesen. Das Gewaltmonopol, das müsse deutlich gesagt werden, liege zweifelsfrei bei der Polizei. Leider sei die Zahl der Kontaktbeamten von sechs auf vier zurückgegangen. Diese und die Fuß- und Fahrradstreifen seien wichtig für die Prävention. Der Illusion, den Kurpark durchgehend und flächendeckend von einem Wachdienst betreuen zu lassen, solle sich niemand hingeben, das sei personell und damit aus Kostengründen nicht zu realisieren.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

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