Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Fachbereichsleiter MOßMANN antwortet, dass zur Bekämpfung der Vorkommnisse im
Kurpark Gespräche mit der Polizei aufgenommen worden seien. In diesen
Gesprächen wurde zunächst herausgearbeitet, welche Probleme,
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten festgestellt worden seien und wie darauf
reagiert werden könne. Vorrangig handele es sich um Vandalismus, ferner um
Körperverletzung in einfachen Fällen. Die Polizei sehe sich derzeit – auch
bedingt durch den anstehenden Castortransport – nicht in der Lage,
weiteres Personal im Kurpark zu binden. Die Stadt möchte ein Kooperationsmodell mit der Polizei
erarbeiten. Die Polizei rege an, einen privaten Ordnungsdienst im Gebiet des
Kurparks zu unregelmäßigen Zeiten Streife gehen zu lassen, um stichprobenartig
auf die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu achten. Der
Ordnungsdienst könnte im Rahmen der so genannten ‚Jedermannrechte’,
also der Möglichkeiten, die jedem Bürger nach der Strafprozessordnung zustehen,
einschreiten und – falls dies nicht ausreicht – mit der Polizei in
Verbindung treten, die die weiteren Verfolgungsmaßnahmen einzuleiten hätte. Man
verspreche sich von diesem Konzept eine Verbesserung der Situation. Viele der
jüngsten Vorkommnisse beträfen nicht unmittelbar die öffentliche Sicherheit und
Ordnung, eher werde das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger beeinträchtigt.
Hier müsse man in Art und Umfang des Einschreitens auf einen gemeinsamen Nenner
kommen. Die Verwaltung strebe keine Änderung Ihrer bestehenden
Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
an. Stattdessen werde derzeit eine eigenständige Benutzungsordnung für den
Kurpark erarbeitet. Eine solche Benutzungsordnung müsse vorab mit vielen
Interessenvertretern und Beteiligten abgestimmt werden, er nenne hier nur
beispielhaft die Stadtjugendhilfe mit ihren vielfältigen Projekten der
Jugendarbeit. Sobald das Grobkonzept der Benutzungsordnung erarbeitet sei,
werde es zur weiteren Beratung in die zuständigen Gremien gegeben. Ratsherr MEIHSIES beantragt Aussprache. Bürgermeister KOLLE weist darauf hin, dass der Kurpark ein Kleinod in Lüneburg
sei, das es zu schützen gelte. In der jetzt beginnenden Winterzeit erwarte er
einen Rückgang der Problematik, insbesondere der zuletzt überhand nehmenden
Beschädigungen, eine Lösung müsse aber für das nächste Frühjahr angestrebt
werden. Eine Benutzungsordnung könne der richtige Weg sein, da doch viele
Menschen bei Verstößen als erstes fragten, wo denn das Verbot stehe. Zu den
Beratungen über eine solche Ordnung sollten viele Beteiligte gehört werden, er
denke etwa an den Bürgerverein oder an den Seniorenbeirat, die ein großes
Interesse am Kurpark haben. Ratsfrau EBELING unterstützt die Auffassung, dass die Einschränkung der
Verstöße in erster Linie Aufgabe der Polizei oder eines Sicherheitsdienstes
sei. Problematisch sei, dass Jugendliche sich vielfach an der benachbarten
Tankstelle mit alkoholischen Getränken eindeckten. Vielleicht könne man dort
versuchen Einfluss zu nehmen, um dies abzustellen. Beigeordneter LÖB erinnert an den Antrag seiner Fraktion im
Jugendhilfeausschuss, wonach im Kurpark eine aufsuchende Sozial- oder
Jugendarbeit stattfinden solle. Dieser Antrag sei seinerzeit vehement abgelehnt
worden mit der Begründung, dass man sich das nicht leisten könne. Hier seien
den Gegnern des Vorschlages offenbar inzwischen neue Erkenntnisse erwachsen,
dennoch hätte man bereits vor einem halben Jahr mit einem solchen Projekt
beginnen können. Betrachte man die gesamte Situation, so stelle man fest,
dass eine Verdrängung betrieben werde. Die gleichen Probleme habe man früher am
Kalkbruchsee gehabt, nachdem man sie dort ordnungspolitisch gelöst habe, haben
sie sich in den Kurpark verlagert. Verdränge man sie nun aus dem Kurpark,
werden sie sich wieder einen neuen Ort suchen. So komme man nicht zu einer
Lösung. Daher helfe auch keine Benutzungsverordnung, niemand werde durch das
Lesen einer Verordnung am Betreten des Kurparks gehindert, sie nutze höchstens
als Grundlage zur nachträglichen Sanktionierung von Verstößen. Sie sei immer
eine letzte Maßnahme und ein Stück weit der Hinweis darauf, nicht mehr weiter
zu wissen. Die Streifengänge von nichtpolizeilichen Kräften seien sehr
problematisch, greife man zu sehr auf private Sicherheitsdienste zurück stelle
sich die Frage, wer in diesem Staate eigentlich für Ordnung zu sorgen habe. All
das seien nicht die richtigen Lösungsansätze. Billiger und besser sei es, mit einer aufsuchenden Jugend-
und Sozialarbeit die Probleme anzugehen und zu entschärfen. Alle Fraktionen
seien sich einig, dass der Park für Menschen aller Generationen da sein solle,
daher müsse man für ein gutes Miteinander auch der Jugendlichen sorgen. Man
dürfe den betroffenen Jugendlichen nicht vorab eine Beratungsresistenz
unterstellen. Beigeordnete SCHELLMANN findet es schade, dass man selbst bei einem so
schönen Park danach trachten müsse, eine Benutzungsordnung aufzustellen, da
offenbar in Deutschland nichts mehr ohne Verordnungen gehe. Es sei in der Tat
problematisch, dass es immer wieder eine Verschiebung der von Störungen
betroffenen Bereiche gebe. Sie vertraue dabei der Polizei, die solche
Bewegungen am ehesten wahrnehme. Bisher sei es der Polizei immer gelungen,
punktuell auf die Probleme einzugehen und die Menschen – bei denen es
sich nicht nur um Jugendliche handle – anzusprechen und eine Lösung zu
finden. Man habe darüber nachgedacht, ob es sinnvoll sei, den Park nachts zu
schließen, wie es in vielen anderen Städten praktiziert werde. Der Kurpark
eigne sich dafür aber nicht, da er von vielen Seiten offen sei und es keine
Probleme bereite, den vorhandenen Zaun zu überwinden. Sie halte es für richtig,
mit punktuellen Maßnahmen einer mobilen Jugendarbeit zu agieren. In Kaltenmoor
etwa habe man die vorhandenen Probleme sehr gut mit der Einführung des
‚Mitternachtssports’ in den Griff bekommen. Bei der Aufgabe, den Park für die Benutzung alter und junger
Menschen zu schützen, müsse man sehr flexibel reagieren. Ratsherr MEIHSIES fordert eine besonnene Herangehensweise an die Situation im
Kurpark. Aufgrund der Tatsache, dass dort einige wenige ihre Lust an der
Zerstörung ausleben, sollte nicht ein großer Teil der sich vernünftig
verhaltenden Menschen ausgegrenzt werden, indem man den Kurpark nachts
abschließe. Das sei mit ihm politisch nicht zu machen. Wer den Kurpark nachts
abschließe, könne das auch gleich mit dem Sande machen und dort ein
Betretungsverbot ab 21 Uhr erlassen. Jeden Gedanken an eine solche Maßnahme
solle man schnellstens im Papierkorb verschwinden lassen. Beigeordnete BAUMGARTEN weist darauf hin, dass der Stadtjugendpfleger in der
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zum Antrag der Grünen ganz klar erläutert
habe, warum bei der im Kurpark randalierenden Gruppe keine aufsuchende
Jugendarbeit möglich sei. Es handle sich nämlich um keine kleine, homogene
Gruppe mit der etwas erarbeitet werden könnte. Tatsächlich seien es Leute, die
sich zufällig träfen mit dem Ziel, Randale zu veranstalten. Mit diesen könne
man kein Projekt durchführen, zumal sie nicht auf den Kurpark beschränkt seien.
Nur aus diesem Grunde sei der Antrag auf aufsuchende Jugendarbeit abgelehnt
worden. Eine Schließung des Kurparks werde auch von ihrer Fraktion nicht
befürwortet, man müsse aber auch dafür sorgen, dass die Verursacher von Schäden
und Friedensstörer auch zur Rechenschaft gezogen werden. Da dürfe es keine
Beschönigungen geben und dafür brauche man eine ordnungspolitische Handhabe. Ratsherr HAGELS schlägt vor, dem eingeschlagenen Weg der Verwaltung zu
folgen. Er könne aus eigener Erfahrung sagen, dass mit der Einbeziehung aller
Beteiligten große Erfolgsaussichten bestünden, Lösungen für die vorhandenen
Probleme zu finden. Oberbürgermeister MÄDGE entgegnet, dass man der Tankstelle nicht untersagen
könne, Alkohol an Volljährige zu verkaufen, zumal man damit nicht würde
verhindern können, dass Alkohol beschafft und konsumiert werde. Es handle sich
vor allem um gesellschaftliche Probleme, wie sie überall in der Stadt
auftreten, die man durch reine Verbote und Platzverweise lediglich an andere
Stellen verdrängen würde. Daher sei auch das Einzäunen und Verschließen des
Kurparks keine nachhaltige Lösung. Ein
Patentrezept gebe es nicht, eine Benutzungsordnung, die den Kurpark weiter als
Bürgerpark für alle nutzbar mache, werde dennoch gebraucht, gewisse Erfolge
sehe man am Beispiel der Sülzwiesen. Das Gewaltmonopol, das müsse deutlich
gesagt werden, liege zweifelsfrei bei der Polizei. Leider sei die Zahl der
Kontaktbeamten von sechs auf vier zurückgegangen. Diese und die Fuß- und
Fahrradstreifen seien wichtig für die Prävention. Der Illusion, den Kurpark
durchgehend und flächendeckend von einem Wachdienst betreuen zu lassen, solle
sich niemand hingeben, das sei personell und damit aus Kostengründen nicht zu
realisieren. Beschluss: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis. (3,
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