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Auszug - Abschaffung der Hundesteuer (Antrag der FDP-Fraktion vom 11.06.2008 mit Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 25.06.2008)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 5.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 30.10.2008    
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2896/08 Abschaffung der Hundesteuer (Antrag der FDP-Fraktion vom 11.06.2008 mit Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 25.06.2008)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der FDP-Fraktion
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte
Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr SOLDAN weist darauf hin, dass es noch immer eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen aus alten Zeiten gebe, die bis heute nicht geändert worden seien. So etwa die Sektsteuer, die seinerzeit zum Aufbau der Kriegsmarine dienen sollte, jedoch bis heute beibehalten wurde. Einmal erschlossene Geldquellen gebe der Staat niemals freiwillig auf. So verhalte es sich auch mit der Hundesteuer, die ein altpreußisches Relikt sei. Die ursprüngliche Begründung für die Hundesteuer sei heutzutage völlig überholt. Sie gehe auf die im Jahre 1810 in Preußen eingeführte Luxussteuer zurück, wonach derjenige, der finanziell in der Lage sei, sich nebenbei einen Hund zu halten, auch in der Lage sein müsse, für diesen Luxus eine Abgabe an den Staat zu zahlen. Ziel der kommunalen Hundesteuer sei es gewesen, den Bestand an Hunden und eine Ausbreitung der Tollwut und anderer Seuchen zu kontrollieren. Deutschland sei inzwischen nach Medienberichten zwar tollwutfrei, die Hundesteuer wurde deswegen aber nicht abgeschafft. Die Luxussteuer nenne sich heute Aufwandssteuer, es werde kein Luxus mehr besteuert, sondern eine – sich im Aufwand zeigende – höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines jeden Hundebesitzers.

Es sei längst überfällig, darüber nachzudenken, warum diese Bagatellsteuer immer noch erhoben werde. Ein stets vorgebrachtes Argument sei die Verunreinigung der Gehwege, deren Beseitigung Kosten verursache. Jedoch sei jeder Hundehalter heutzutage verpflichtet, die Verunreinigungen selbst zu beseitigen, Verstöße würden mit Bußgeld geahndet. Das Argument ziehe aber auch deswegen nicht, weil Steuern nicht zweckgebunden verwendet werden dürften, sondern in den allgemeinen Haushalt fließen.

Es solle auch niemand damit kommen, dass ohne die Einnahmen aus der Hundesteuer die Versorgung mit Schulen, Kindertagesstätten und Krippen zusammenbreche, da von der Hundesteuer nach Abzug der umfangreichen Personal- und Sachkosten nicht viel übrig bleibe. Die im Haushalt veranschlagten etwa 160.000 Euro, die Hundebesitzer bei Abschaffung der Steuer einsparten, kämen der allgemeinen Kaufkraft zugute, wovon der Einzelhandel in Lüneburg ebenso profitieren würde, wie auch die Stadt über die Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer. Als Argument für die Hundesteuer komme auch nicht die Regulierung der Zahl der Hunde in Betracht. Wer die Kosten für die Hundehaltung hinsichtlich Nahrung und tierärztlicher Versorgung aufbringe, werde die Steuer – 23 Cent pro Tag für den ersten Hund, 34 Cent für den zweiten Hund – nicht als limitierenden Faktor ansehen.

Das wichtigste Argument gegen die Hundesteuer sei die Tatsache, dass ein Hund heute kaum noch als Luxusobjekt gehalten werde. Der soziale Aspekt trete mehr und mehr in den Vordergrund, dieser müsste als präventive Maßnahme eigentlich gefördert werden. Gerade der Hund als Rudeltier mit sozialen Fähigkeiten sei bei der Kindererziehung hilfreich, diese könnten Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen und Rücksichtnahme erlernen. Wissenschaftliche Studien belegten den Zusammenhang zwischen sozialer Intelligenz und dem Besitz eines Haustieres in der Kindheit. Auch die gesundheitsfördernden Aspekte der Haustierhaltung, beispielsweise antidepressive Wirkung und Stressabbau sowie Bewegung an der frischen Luft, sollten allgemein bekannt sein.

Hundesteuer werde nicht auf der Grundlage der finanziellen Leistungsfähigkeit der Besitzer berechnet, sondern pauschal erhoben. Die Reduzierung der Steuer aus sozialen Gründen erfordere zunächst einen Antrag des Halters, der dann auch bearbeitet werden müsse, wodurch das Verhältnis von Einnahmen zu Ausgaben durch den Bearbeitungsaufwand zusätzlich verschlechtert werde.

 

Beigeordnete BAUMGARTEN bekräftigt, dass es immer populärer sei, Steuern abzuschaffen, als sie zu erheben, auch ihre Fraktion würde das gerne machen. Die Folgen daraus würden von denen, die eine Steuer abschaffen wollen, jedoch immer verschwiegen. Bei einem Haushalt, in dem die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, könne auf keine Einnahmeposition verzichtet werden. Sie wundere sich, dass ein solcher Antrag von der FDP eingebracht werde, die doch gerade in den Haushaltsberatungen immer als seriöse Planerin gelte. Die Gelder von denen hier gesprochen werde, immerhin fast 170.000 Euro jährlich, seien keine Peanuts. Verzichte man auf diese Einnahmen, müsse der Betrag entweder anders aufgebracht oder Dinge müssten gestrichen werden. Was das sein solle, müsse Herr Soldan vor der Abschaffung der Steuer zunächst beantworten.

Den sozialen Aspekt dürfe man keineswegs vernachlässigen, das Erlernen von Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und Verantwortungsgefühl können und müssen Kinder von und mit anderen Kindern und von Erwachsenen lernen. Auf den sozialen Aspekt werde aber Rücksicht genommen durch die Ermäßigungsregelungen für alleinstehende Personen, die Leistungen nach dem BSHG und dem Wohngeldgesetz erhalten. Diese müssten nur 42 Euro pro Jahr, also lediglich 3,50 Euro pro Monat, bezahlen. Nicht außer Acht lassen dürfe man den von der Verwaltung angeführten ordnungspolitischen Gesichtspunkt. Jeder kenne die in den Medien publizierten Bilder von verwahrlosten Tieren, deren Zahl sich ohne die Hundesteuer sicher noch erhöhen würde.

Die von der FDP angeführten Personalkosten dürften nicht derart ins Gewicht fallen, dass sich die Erhebung der Steuer nicht lohne, da die mit der Erhebung befassten Mitarbeiter diese Aufgabe schließlich neben anderen Aufgaben wahrnähmen. Selbst wenn es populär wäre, dem Antrag zuzustimmen, lehne ihre Fraktion die Abschaffung ab, da sie ihre Verantwortung für die Finanzen der Stadt ernst nehme.

 

Ratsherr KUNATH hält eine generelle Streichung der Hundesteuer nicht für sinnvoll, da sie keineswegs nur ein fiskalisches Relikt sei. Sinnvoll sei die Begrenzung der Zahl der Hunde nicht nur, wenn diese als Kampfhunde im Sinne des Gesetzes eingeordnet seien, auch das Halten von mehreren Hunden könne problematisch werden. Hunde bieten jedoch, wie bereits ausgeführt, eine hohe soziale Integrationsmöglichkeit. Hundebesitzer knüpften schneller soziale Kontakte, besonders für ältere und alleinstehende Menschen seien sie ein wichtiger sozialer Lebenshalt. Sie können Lebensmut vermitteln und so seelischer Vereinsamung entgegen wirken. Das dürfe nicht an der Erhebung von Hundesteuer scheitern. Selbst die in der Hundesteuersatzung enthaltene Ermäßigungsregelung stelle für Menschen, die Leistungen nach dem BSHG oder nach dem Wohngeldgesetz erhalten, eine wesentliche finanzielle Einschränkung dar. Umgerechnet auf den Monat bleibe immer noch ein Betrag von rund 2,80 Euro, was in etwa dem Satz für zwei Mittagessen entspreche. Der soziale Nutzen und die Integrationsfunktion sollten unabhängig von der finanziellen Entscheidung betrachtet werden.

 

Ratsherr SRUGIS empfindet das Thema als geeignet für vielfältige populistische Betrachtungen. Durch die Abschaffung der Hundesteuer könne man den Armen helfen oder auch den Mittelstand bedienen. Es sei aber im Grundsatz nicht Sache der Kommune, eine Steuer abzuschaffen, vielmehr könne man auf die Erhebung nur verzichten, wenn man meine, genug Geld zu haben. Das sei aber nicht der Fall. Steuern seien bekanntlich Zwangsabgaben ohne eine besondere Gegenleistung, denen man sich nicht entziehen könne.

Man könne die Hundesteuer als Relikt ansehen, einfach weil sie uralt sei, das treffe aber auch auf eine Vielzahl anderer Steuern zu. Man dürfe nicht übersehen, dass auch Bagatellsteuern einen nicht unwesentlichen Betrag an Einnahmen ausmachten. Wer Steuern abschaffen wolle, müsse auch sagen, welche Einnahmen oder Einsparungen er an deren Stelle setzen wolle. Diese Antwort sei die FDP schuldig geblieben. Die Hundesteuersatzung enthalte zudem bereits den im Änderungsantrag der Linken geforderten sozialen Aspekt durch die Ermäßigungsregelung für alleinstehende Personen mit Wohngeld- und BSHG-Bezug. Insgesamt bestehe aus Sicht der SPD-Fraktion kein Bedarf, die Hundesteuersatzung zum jetzigen Zeitpunkt zu ändern.

 

Beigeordneter BLANCK ist der Auffassung, dass man sich beim verantwortlichen Umgang mit dem Haushalt der Stadt Lüneburg  einen solchen Antrag sparen könne. Gemeinsam habe man bei den letzten Haushaltsberatungen eine große Anstrengung unternommen, um die Gewerbesteuersätze konstant zu halten. Dies sei auch ein Wunsch der FDP gewesen, daher wundere er sich, dass die Fraktion nun mit einem solchen Antrag daherkomme und versuche, Einnahmen von 170.000 Euro aus dem Haushalt heraus zu nehmen. Durch den Verzicht auf die Hundesteuer werde man gezwungen, andere Steuern – auch die Gewerbesteuer – zu erhöhen. Es sei auch der FDP bekannt, dass man mit solchen Maßnahmen seinen Haushalt nicht genehmigt bekomme. Es sei weder sinnvoll, über einen solchen Antrag zu diskutieren, noch bei der Bevölkerung den Eindruck zu erwecken, dass so etwas möglich wäre. Es gehe nicht darum, dass dieser Rat es nicht wolle, aber die Steuereinnahme sei erforderlich und man dürfe auch den regulativen Effekt nicht unterschätzen. Er schlage vor, auf die Abstimmung über diesen Antrag zu verzichten, zustimmen könne seine Fraktion jedenfalls nicht.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE  mehrheitlich bei 1 Ja-Stimme der Fraktion DIE LINKE und zwei Enthaltungen aus den Reihen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt den Antrag der FDP-Fraktion mehrheitlich bei 3 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion und 1 Enthaltung der Fraktion DIE LINKE sowie 1 weiteren Enthaltung aus den Reihen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

 

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