Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: TOP
5 und TOP 6 werden gemeinsam beraten. Stadtbaurätin
Gundermann geht
noch einmal auf den derzeitigen Verfahrensstand ein. Anhand des in der
Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes werden die Gründe benannt, warum das
Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes aufgehoben wird. Im
Ergebnis der durchgeführten öffentlichen Auslegung kann festgestellt werden,
dass keine Änderungen in den Planzeichnungen erforderlich sind. Soweit
gewünscht, könnte ergänzend noch einmal zu den Planinhalten vorgetragen werden. Ratsherr
Kroll möchte
wissen, ob die aufgezeigte Planstraße im B-Plan nicht berücksichtigt wurde. Dipl.-Ing.
Neumann – Bereich 61 – führt zu der im unteren Bereich verlaufenden Straße aus,
dass sie auf dem Eon-Avacon-Gelände verläuft. Insofern handelt es sich bei
dieser Straße um eine privatrechtliche Erschließung, die nicht im
Geltungsbereich des B-Planes liegt. Die ursprüngliche Planung sah vor, dass die
Erschließung des Areals ausschließlich über eine Zu- und Abfahrt über die
Sülztorstraße erfolgen sollte. Im
Fortgang des Bauleitverfahrens hat es sich aufgrund des eingeholten
Verkehrsgutachtens und zwischenzeitlich mit der Eon-Avacon geführten
Verhandlungen ergeben, dass es geeigneter erscheint, von Süden her eine
Erschließung des gesamten Areals vorzunehmen, weil damit auch ein
Durchgangsverkehr verhindert werden kann. Dadurch kommt es zu keinen
zusätzlichen verkehrlichen Belastungen auf der Wallstraße und dem
Lambertiplatz. Vorgesehen ist deshalb eine Verkehrsinsel auf die Straße so zu
legen, dass die Entstehung solcher Verkehre von
vornherein unterbunden wird. Inhaltlich
zum B-Plan wird ausgeführt, dass hier das vereinfachte, beschleunigte Verfahren
angewendet wird. Der B-Plan wird als einfacher Plan aufgestellt, d.h., dass man
neben der Art der zulässigen Nutzung als Mischgebiet keine weiteren
Festsetzungen treffen wird. Das bedeutet, dass man im Gebiet keine Baugrenzen
oder Baulinien festlegen wird. Im Mischgebiet (MI) wird neben Wohnen,
nichtstörendes Gewerbe aber auch Schule und Theater zulässig sein. Nicht
festgelegt werden die Größen und das Ausmaß der vorgesehenen Gebäude. Diese
Entscheidungen werden im anstehenden PPP-Verfahren getroffen. Mit dieser Vorgehensweise
erhält man sich für die vorgesehenen Baulichkeiten die größtmögliche
Flexibilität. Die Zulässigkeit wird sich nach den Regelungen § 34 BauGB
richten, d. h., dass die geplanten Baulichkeiten sich gegenüber der vorhandenen
Bebauung einfügen müssen. Die
Gründe, warum der B-Plan überhaupt aufgestellt werden musste, liegt u. a. darin
begründet, dass dieses Areal insgesamt nach den F-Plan als Fläche für die
Versorgung ausgewiesen wurde. Ausgeführt wird, warum das Änderungsverfahren zum
F-Plan aufgehoben werden kann. Zu
den Inhalten des Schallgutachtens wird dargelegt, welche Maßnahmen ergriffen werden
müssen, um die entsprechenden Werte einzuhalten. Beigeordnete
Schellmann interessiert, ob der vom Schulbetrieb
ausgehende Lärm im Gutachten Berücksichtigung gefunden habe. Aus dem Gutachten
ist für sie nicht ablesbar, ob Maßnahmen zu ergreifen sein werden, um die
Nachbarschaft in der Wallstraße zumindest im hinteren Bereich der Grundstücke zu
schützen. Auch
die verkehrliche Erschließung ist für sie von Interesse. Dipl.-Ing.
Neumann – Bereich 61 – erklärt, dass nach den Aussagen des Lärmgutachtens die vom
Grundstück zu erwartenden ausgehenden Lärmwerte unterhalb des Lärmwertes liegen
wird, der als Grenzwert für den Bereich festgelegt wurde. Unter Zugrundelegung mehrerer
Messpunkte wurden entsprechende Werte errechnet. Zu berücksichtigen wird sein, dass
jede Schallart gesondert zu bewerten ist, was bei der Erstellung des Gutachtens
bei den unterschiedlichen Berechnungsverfahren Eingang gefunden hat. Im
Ergebnis bleibt festzuhalten, dass zwar die einzelnen Lärmpegelbereiche festzuhalten
sind und im B-Plan Berücksichtigung finden, andererseits durch den Lärm keine
gesonderten Maßnahmen wie Wände oder Wälle erforderlich werden. Zur verkehrlichen
Erschließung wird ausgeführt, dass der B-Plan nur die Art der Nutzung, nicht
jedoch die Erschließung regelt und festlegt. Die erforderliche Erschließung der
zu errichtenden Gebäude ist Sache des PPP-Trägers im Zusammenwirken mit dem
Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft. Beigeordnete
Schellmann möchte wissen, ob die angeführte Begrifflichkeit
„Integrierte Ganztagsschule“ richtig sei. Stadtbaurätin
Gundermann führt
aus, dass es sich um einen Schreibfehler handelt. Richtig muss es heißen;
„Ganztagsschule“. Ratsherr
Kroll interessiert,
ob die Zufahrt auf das Areal über eine Baulast abgesichert werden soll. Oberbürgermeister
Mädge führt aus,
dass man darüber noch im Gespräch sei. Denkbar wäre auch, dass wir die Straße
übernehmen. Dann müsste jedoch die Straßenunterhaltung abgelöst werden. Eine
abschließende Regelung liegt noch nicht vor. Nicht außer Acht gelassen werden
darf dabei auch die Erschließung des gegenüberliegenden Postgeländes, wenn sich
dort Veränderungen ergeben sollten. Ratsherr
Riechey möchte noch
einmal bestätigt haben, dass das durchgeführte Bauleitverfahren nichts mit der
im PPP-Verfahren zu regelnden Erschließung zu tun habe. Von
Interesse ist für ihn auch, in welcher Form man sich eine Nachnutzung des
jetzigen Musikschulkomplexes vorstellt und ob ggf. ein Verkauf des
Gebäudekomplexes angedacht sei. Oberbürgermeister
Mädge erinnert
daran, dass der Rat beschlossen habe, die Musikschule standortmäßig zu
verlagern und zu prüfen, den jetzigen Gebäudekomplex zu veräußern. Der Komplex
müsste mit hohem energetischen Bedarf saniert werden. Auch ist der Komplex nicht
behindertengerecht ausgestattet. Eine Vergleichsberechnung führt zu dem
Ergebnis, dass ein Neubau sich eher rechnet als eine mit hohen Kosten
verbundene Sanierung des Gebäudekomplexes. Dadurch, dass am neuen Standort auch
eine Schule und eine Sporthalle entstehen sollen, können zusätzlich auch
Synergieeffekte erreicht werden. Mit
dem Ratsauftrag zu prüfen, wie es sich mit einem Verkauf des Gebäudekomplexes
„An der Münze“ rechnen würde, steht bisher noch ein Zeitraum von 2
– 3 Jahren zur Verfügung. Der Zeitraum kann auch genutzt werden, um
konkret noch einmal darlegen zu können, welche Nutzungsverhältnisse derzeit
bestehen. Dazu hat bereits eine Versammlung stattgefunden, zu der alle
eingeladen waren, die Räumlichkeiten im Gebäudekomplex nutzen. Wenn das abschließend
feststeht, kann man sich auch Gedanken darüber machen, wohin man die Nutzungen
verlegen könnte, wenn denn der Komplex veräußert werden würde. Inwieweit das Jugendzentrum
in seiner jetzigen Ausgestaltung an dieser Stelle erhalten werden sollte, muss
man sehen. Unter Berücksichtigung der Tatsachen, dass es immer mehr
Ganztagsschulen und auch Stadtteilzentren gibt, wird man in den nächsten Jahren
genau beobachten müssen, wie sich ein Bedarf eines in Stadtmitte gelegenen
Jugendzentrums entwickelt. Sicher ist, dass man ein innenstadtorientiertes Jugendzentrum
in irgendeiner Form auch zukünftig vorhalten wird. Es stellt sich nur die Frage,
in welcher Ausrichtung. Derzeit wird das Jugendzentrum Stadtmitte von ca. 100
Jugendlichen gegenüber früher von 300 – 400 genutzt. Wenn auch zukünftig
die Notwendigkeit für die Vorhaltung eines Jugendzentrums Stadtmitte gesehen
wird und im Augenblick wird dies so gesehen, wird man darüber sprechen müssen,
wie sich ein solcher Standort im Innenstadtbereich darstellen lässt. Wenn die
Notwendigkeit dann später so gesehen wird und kein anderer geeigneter Standort
gefunden werden kann, dann wird man an der jetzigen Stelle auch zukünftig ein
Jugendzentrum vorhalten. Diese Ansicht vertritt die Verwaltung heute aufgrund
der bestehenden Erkenntnisse. Die sich in den nächsten 2 – 3 Jahren
vollziehende Entwicklung wird man beobachten und dann zu gegebener Zeit
analysieren. Den Ausschüssen und dem Rat werden zu gegebener Zeit rechtzeitig
Vorschläge unterbreitet, wie weiter verfahren werden soll. Ratsherr
Riechey spricht
sich noch einmal deutlich dafür aus, den Gebäudekomplex nicht zu veräußern,
auch wenn ein hoher energetischer Sanierungsbedarf bestehen sollte. Für eine solche
Sanierung sollten stattdessen Fördermittel eingeworben werden. Auch sieht er es
so, dass dadurch, dass an anderer Stelle eine neue Musikschule gebaut werden
soll, damit der Verkauf des alten Gebäudekomplexes quasi schon mit entschieden
wurde. Auch sei zu befürchten, dass nicht allen derzeitigen Nutzern des
Gebäudekomplexes geeignete neue Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden
können. Oberbürgermeister
Mädge macht
deutlich, dass die Verwaltung vor gut 2 Jahren vom Rat den Auftrag erhalten
habe, die Stadt auch weiterhin zukunftsfähig zu machen. Zum
Gebäudekomplex der Musikschule verdeutlicht er, dass die Gebäude verschachtelt
seien und einen hohen Sanierungsbedarf im energetischen Bereich aber auch eine
Schadstoffproblematik aufweist. Die Räumlichkeiten sind oftmals für
Übungszwecke ungeeignet. Der Gebäudekomplex ist auch nicht behindertengerecht. Aus
diesem Grunde wurde dem Rat von der Verwaltung der Vorschlag unterbreitet, die
Musikschule zu verlagern. Musikschule hat auch etwas mit Zukunft zu tun. Die
Verwaltung wird dem Rat wegen der Verwertung des Altbaues Vorschläge
unterbreiten und der Rat wird zu entscheiden haben. Wenn die Stadt den
Gebäudekomplex selbst sanieren wollte, müsste sich dies im Haushalt
niederschlagen. Wenn ich Maßnahmen mit einem Förderantrag in einem Programm
anmelden will, muss die Maßnahme auch in das Programm passen. Das wäre hier
nicht der Fall. Auch sind die laufenden Programme für energetische Sanierungen
dieser Art mehrfach überzeichnet. Auch bei Berücksichtigung von Fördermitteln
müssen parallel Eigenmittel eingestellt werden. Er vertritt
die Ansicht, dass für die mögliche Nachnutzung des Gebäudekomplexes das Ziel,
das angestrebt wird, das Wohnen in der Innenstadt zu stärken, genauso wichtig
ist, wie eine energetische Sanierung von Gebäuden vorzunehmen. Er geht davon
aus, dass zahlreiche Nutzer des Komplexes auch in anderen Gebäuden in der Stadt
untergebracht werden können. Nochmals
verdeutlicht wird, dass aus Sicht der Verwaltung auch weiterhin ein
Jugendzentrum in ausreichender Größe in Innenstadtlage vorgehalten werden
sollte. Lösungen für die Unterbringung der anderen Nutzer werden in den
nächsten Jahren zeitgerecht erarbeitet. Diese Standorte müssen aber nicht
zwingend 1b-Lagen in der Stadt sein. Die
Verlagerung der Musikschule ist mit dem Lehrkörper und den Eltern abgestimmt. Sich
abzeichnende Synergieeffekte können an dem neuen Standort genutzt werden. Im
Zusammenwirken mit dem Theater bieten sich gemeinsame Nutzungen von Räumlichkeiten
an. Wenn man positiv an die Sache herangeht und sie auch so in der Entwicklung
begleiten will, fällt ihm kein Argument ein, dass dagegen sprechen würde. Ratsherr
Meihsies findet die
Aussage von Ratsherrn Riechey sehr vermessen, sich bereits am Anfang eines
Prozesses eine Sache zu verschließen, ohne eine Beurteilungsgrundlage für eine
politische Entscheidung zu haben. Sich nur generell gegen einen Verkauf
auszusprechen hilft in der Sache nicht weiter. Seine
Fraktion wird hingegen den Prozess intensiv begleiten. Entscheidend für ihn
wird die Frage sein, was aus dem Jugendzentrum Stadtmitte wird. Diese Aussage
wurde soeben von Oberbürgermeister Mädge getroffen. Insofern wird es aus den
Reihen seiner Fraktion auch keinen politischen Streit geben. Er spricht sich
dafür aus, dass man es erst einmal gelassen sehen und verfolgen sollte. Wenn
Entscheidungen anstehen, wird die Verwaltung entsprechende Lösungen erarbeiten
und dem Rat zur Entscheidung vorlegen. Deshalb sollte man nicht schon am Anfang
eines Prozesses schon kategorisch Nein sagen und ausdrücken, dass man generell
dagegen sei. Seine
Position ist, dass er und seine Fraktion über die Fachausschüsse politisch noch
völlig offen sind, wie es mit dem Gebäudekomplex weitergehen soll. Beigeordnete
Lotze bringt noch
einmal zum Ausdruck, dass mit dem Bildungs- und Kulturzentrum eine große Chance
besteht, nicht nur für Jugendliche, sondern auch für Erwachsene etwas zu tun. Zu
der Thematik wurde bereits mehrfach in den Ausschüssen ausführlich beraten. Sie verdeutlicht, dass
es in der heutigen Sitzung nur um die Beschlussfassung im Bauleitverfahren
gehen würde. Sie plädiert dafür, nunmehr hierüber einen Beschluss zu fassen. Ratsherr
Riechey bringt zum
Ausdruck, dass es ihm nur darum ging, deutlich zu machen, dass man einen
Gebäudekomplex in der Innenstadtlage nicht veräußert werden sollte. Seine
Fraktion könnte sich verschiedenerlei Nutzungen vorstellen, ohne dass ein
Verkauf damit verbunden sei. Über
den eingeleiteten Prozess verschließt sich seine Fraktion nicht. Jedoch sollte
über den Verkauf des Gebäudekomplexes noch einmal diskutiert werden. Oberbürgermeister
Mädge weist darauf
hin, dass der Neubau die Vorgabe, 20 % regenative Energien einzusetzen,
einhalten wird. Erreicht werden soll dies durch den Anschluss an das dort zu
errichtende Bioheizkraftwerk. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen mehrheitlichen Beschluss
bei 1 Enthaltung (Beigeordnete Schellmann) mit nachstehendem Wortlaut: 1.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 120 „Sülztorstraße/An den
Reeperbahnen“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und
Stellungnahmen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu
behandeln. 2.
Der Bebauungsplan Nr. 120 „Sülztorstraße/An den
Reeperbahnen“ wird gem. § 10 BauGB
als Satzung beschlossen. Die Begründung wird beschlossen. 3.
Die Anpassung des Flächennutzungsplanes wird zur Kenntnis genommen. |
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