Bürgerinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 120 "Sülztorstraße/An den Reeperbahnen" Beschluss über eingegangene Stellungnahmen; Satzungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.11.2008    
Zeit: 15:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/3018/08 Bebauungsplan Nr. 120 "Sülztorstraße/An den Reeperbahnen"
Beschluss über eingegangene Stellungnahmen; Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

TOP 5 und TOP 6 werden gemeinsam beraten.

 

Stadtbaurätin Gundermann geht noch einmal auf den derzeitigen Verfahrensstand ein. Anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes werden die Gründe benannt, warum das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes aufgehoben wird.

Im Ergebnis der durchgeführten öffentlichen Auslegung kann festgestellt werden, dass keine Änderungen in den Planzeichnungen erforderlich sind.

Soweit gewünscht, könnte ergänzend noch einmal zu den Planinhalten vorgetragen werden.

 

Ratsherr Kroll möchte wissen, ob die aufgezeigte Planstraße im B-Plan nicht berücksichtigt wurde.

 

Dipl.-Ing. Neumann – Bereich 61 – führt zu der im unteren Bereich verlaufenden Straße aus, dass sie auf dem Eon-Avacon-Gelände verläuft. Insofern handelt es sich bei dieser Straße um eine privatrechtliche Erschließung, die nicht im Geltungsbereich des B-Planes liegt. Die ursprüngliche Planung sah vor, dass die Erschließung des Areals ausschließlich über eine Zu- und Abfahrt über die Sülztorstraße erfolgen sollte.

Im Fortgang des Bauleitverfahrens hat es sich aufgrund des eingeholten Verkehrsgutachtens und zwischenzeitlich mit der Eon-Avacon geführten Verhandlungen ergeben, dass es geeigneter erscheint, von Süden her eine Erschließung des gesamten Areals vorzunehmen, weil damit auch ein Durchgangsverkehr verhindert werden kann. Dadurch kommt es zu keinen zusätzlichen verkehrlichen Belastungen auf der Wallstraße und dem Lambertiplatz. Vorgesehen ist deshalb eine Verkehrsinsel auf die Straße so zu legen, dass die Entstehung solcher Verkehre von  vornherein unterbunden wird.

Inhaltlich zum B-Plan wird ausgeführt, dass hier das vereinfachte, beschleunigte Verfahren angewendet wird. Der B-Plan wird als einfacher Plan aufgestellt, d.h., dass man neben der Art der zulässigen Nutzung als Mischgebiet keine weiteren Festsetzungen treffen wird. Das bedeutet, dass man im Gebiet keine Baugrenzen oder Baulinien festlegen wird. Im Mischgebiet (MI) wird neben Wohnen, nichtstörendes Gewerbe aber auch Schule und Theater zulässig sein. Nicht festgelegt werden die Größen und das Ausmaß der vorgesehenen Gebäude. Diese Entscheidungen werden im anstehenden PPP-Verfahren getroffen. Mit dieser Vorgehensweise erhält man sich für die vorgesehenen Baulichkeiten die größtmögliche Flexibilität. Die Zulässigkeit wird sich nach den Regelungen § 34 BauGB richten, d. h., dass die geplanten Baulichkeiten sich gegenüber der vorhandenen Bebauung einfügen müssen.

Die Gründe, warum der B-Plan überhaupt aufgestellt werden musste, liegt u. a. darin begründet, dass dieses Areal insgesamt nach den F-Plan als Fläche für die Versorgung ausgewiesen wurde. Ausgeführt wird, warum das Änderungsverfahren zum F-Plan aufgehoben werden kann.

Zu den Inhalten des Schallgutachtens wird dargelegt, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die entsprechenden Werte einzuhalten.

 

Beigeordnete Schellmann  interessiert, ob der vom Schulbetrieb ausgehende Lärm im Gutachten Berücksichtigung gefunden habe. Aus dem Gutachten ist für sie nicht ablesbar, ob Maßnahmen zu ergreifen sein werden, um die Nachbarschaft in der Wallstraße zumindest im hinteren Bereich der Grundstücke zu schützen.

Auch die verkehrliche Erschließung ist für sie von Interesse.

 

Dipl.-Ing. Neumann – Bereich 61 – erklärt, dass nach den Aussagen des Lärmgutachtens die vom Grundstück zu erwartenden ausgehenden Lärmwerte unterhalb des Lärmwertes liegen wird, der als Grenzwert für den Bereich festgelegt wurde. Unter Zugrundelegung mehrerer Messpunkte wurden entsprechende Werte errechnet. Zu berücksichtigen wird sein, dass jede Schallart gesondert zu bewerten ist, was bei der Erstellung des Gutachtens bei den unterschiedlichen Berechnungsverfahren Eingang gefunden hat. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass zwar die einzelnen Lärmpegelbereiche festzuhalten sind und im B-Plan Berücksichtigung finden, andererseits durch den Lärm keine gesonderten Maßnahmen wie Wände oder Wälle erforderlich werden.

Zur verkehrlichen Erschließung wird ausgeführt, dass der B-Plan nur die Art der Nutzung, nicht jedoch die Erschließung regelt und festlegt. Die erforderliche Erschließung der zu errichtenden Gebäude ist Sache des PPP-Trägers im Zusammenwirken mit dem Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft.

 

Beigeordnete Schellmann  möchte wissen, ob die angeführte Begrifflichkeit „Integrierte Ganztagsschule“ richtig sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass es sich um einen Schreibfehler handelt. Richtig muss es heißen; „Ganztagsschule“.

 

Ratsherr Kroll interessiert, ob die Zufahrt auf das Areal über eine Baulast abgesichert werden soll.

 

Oberbürgermeister Mädge führt aus, dass man darüber noch im Gespräch sei. Denkbar wäre auch, dass wir die Straße übernehmen. Dann müsste jedoch die Straßenunterhaltung abgelöst werden. Eine abschließende Regelung liegt noch nicht vor. Nicht außer Acht gelassen werden darf dabei auch die Erschließung des gegenüberliegenden Postgeländes, wenn sich dort Veränderungen ergeben sollten.

 

Ratsherr Riechey möchte noch einmal bestätigt haben, dass das durchgeführte Bauleitverfahren nichts mit der im PPP-Verfahren zu regelnden Erschließung zu tun habe.

Von Interesse ist für ihn auch, in welcher Form man sich eine Nachnutzung des jetzigen Musikschulkomplexes vorstellt und ob ggf. ein Verkauf des Gebäudekomplexes angedacht sei.

 

Oberbürgermeister Mädge erinnert daran, dass der Rat beschlossen habe, die Musikschule standortmäßig zu verlagern und zu prüfen, den jetzigen Gebäudekomplex zu veräußern. Der Komplex müsste mit hohem energetischen Bedarf saniert werden. Auch ist der Komplex nicht behindertengerecht ausgestattet. Eine Vergleichsberechnung führt zu dem Ergebnis, dass ein Neubau sich eher rechnet als eine mit hohen Kosten verbundene Sanierung des Gebäudekomplexes. Dadurch, dass am neuen Standort auch eine Schule und eine Sporthalle entstehen sollen, können zusätzlich auch Synergieeffekte erreicht werden.

Mit dem Ratsauftrag zu prüfen, wie es sich mit einem Verkauf des Gebäudekomplexes „An der Münze“ rechnen würde, steht bisher noch ein Zeitraum von 2 – 3 Jahren zur Verfügung. Der Zeitraum kann auch genutzt werden, um konkret noch einmal darlegen zu können, welche Nutzungsverhältnisse derzeit bestehen. Dazu hat bereits eine Versammlung stattgefunden, zu der alle eingeladen waren, die Räumlichkeiten im Gebäudekomplex nutzen. Wenn das abschließend feststeht, kann man sich auch Gedanken darüber machen, wohin man die Nutzungen verlegen könnte, wenn denn der Komplex veräußert werden würde. Inwieweit das Jugendzentrum in seiner jetzigen Ausgestaltung an dieser Stelle erhalten werden sollte, muss man sehen. Unter Berücksichtigung der Tatsachen, dass es immer mehr Ganztagsschulen und auch Stadtteilzentren gibt, wird man in den nächsten Jahren genau beobachten müssen, wie sich ein Bedarf eines in Stadtmitte gelegenen Jugendzentrums entwickelt. Sicher ist, dass man ein innenstadtorientiertes Jugendzentrum in irgendeiner Form auch zukünftig vorhalten wird. Es stellt sich nur die Frage, in welcher Ausrichtung. Derzeit wird das Jugendzentrum Stadtmitte von ca. 100 Jugendlichen gegenüber früher von 300 – 400 genutzt. Wenn auch zukünftig die Notwendigkeit für die Vorhaltung eines Jugendzentrums Stadtmitte gesehen wird und im Augenblick wird dies so gesehen, wird man darüber sprechen müssen, wie sich ein solcher Standort im Innenstadtbereich darstellen lässt. Wenn die Notwendigkeit dann später so gesehen wird und kein anderer geeigneter Standort gefunden werden kann, dann wird man an der jetzigen Stelle auch zukünftig ein Jugendzentrum vorhalten. Diese Ansicht vertritt die Verwaltung heute aufgrund der bestehenden Erkenntnisse. Die sich in den nächsten 2 – 3 Jahren vollziehende Entwicklung wird man beobachten und dann zu gegebener Zeit analysieren. Den Ausschüssen und dem Rat werden zu gegebener Zeit rechtzeitig Vorschläge unterbreitet, wie weiter verfahren werden soll.

 

Ratsherr Riechey spricht sich noch einmal deutlich dafür aus, den Gebäudekomplex nicht zu veräußern, auch wenn ein hoher energetischer Sanierungsbedarf bestehen sollte. Für eine solche Sanierung sollten stattdessen Fördermittel eingeworben werden. Auch sieht er es so, dass dadurch, dass an anderer Stelle eine neue Musikschule gebaut werden soll, damit der Verkauf des alten Gebäudekomplexes quasi schon mit entschieden wurde. Auch sei zu befürchten, dass nicht allen derzeitigen Nutzern des Gebäudekomplexes geeignete neue Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden können.

 

Oberbürgermeister Mädge macht deutlich, dass die Verwaltung vor gut 2 Jahren vom Rat den Auftrag erhalten habe, die Stadt auch weiterhin zukunftsfähig zu machen.

Zum Gebäudekomplex der Musikschule verdeutlicht er, dass die Gebäude verschachtelt seien und einen hohen Sanierungsbedarf im energetischen Bereich aber auch eine Schadstoffproblematik aufweist. Die Räumlichkeiten sind oftmals für Übungszwecke ungeeignet. Der Gebäudekomplex ist auch nicht behindertengerecht. Aus diesem Grunde wurde dem Rat von der Verwaltung der Vorschlag unterbreitet, die Musikschule zu verlagern. Musikschule hat auch etwas mit Zukunft zu tun. Die Verwaltung wird dem Rat wegen der Verwertung des Altbaues Vorschläge unterbreiten und der Rat wird zu entscheiden haben. Wenn die Stadt den Gebäudekomplex selbst sanieren wollte, müsste sich dies im Haushalt niederschlagen. Wenn ich Maßnahmen mit einem Förderantrag in einem Programm anmelden will, muss die Maßnahme auch in das Programm passen. Das wäre hier nicht der Fall. Auch sind die laufenden Programme für energetische Sanierungen dieser Art mehrfach überzeichnet. Auch bei Berücksichtigung von Fördermitteln müssen parallel Eigenmittel eingestellt werden.

Er vertritt die Ansicht, dass für die mögliche Nachnutzung des Gebäudekomplexes das Ziel, das angestrebt wird, das Wohnen in der Innenstadt zu stärken, genauso wichtig ist, wie eine energetische Sanierung von Gebäuden vorzunehmen. Er geht davon aus, dass zahlreiche Nutzer des Komplexes auch in anderen Gebäuden in der Stadt untergebracht werden können.

Nochmals verdeutlicht wird, dass aus Sicht der Verwaltung auch weiterhin ein Jugendzentrum in ausreichender Größe in Innenstadtlage vorgehalten werden sollte. Lösungen für die Unterbringung der anderen Nutzer werden in den nächsten Jahren zeitgerecht erarbeitet. Diese Standorte müssen aber nicht zwingend 1b-Lagen in der Stadt sein.

Die Verlagerung der Musikschule ist mit dem Lehrkörper und den Eltern abgestimmt. Sich abzeichnende Synergieeffekte können an dem neuen Standort genutzt werden. Im Zusammenwirken mit dem Theater bieten sich gemeinsame Nutzungen von Räumlichkeiten an. Wenn man positiv an die Sache herangeht und sie auch so in der Entwicklung begleiten will, fällt ihm kein Argument ein, dass dagegen sprechen würde.

 

Ratsherr Meihsies findet die Aussage von Ratsherrn Riechey sehr vermessen, sich bereits am Anfang eines Prozesses eine Sache zu verschließen, ohne eine Beurteilungsgrundlage für eine politische Entscheidung zu haben. Sich nur generell gegen einen Verkauf auszusprechen hilft in der Sache nicht weiter.

Seine Fraktion wird hingegen den Prozess intensiv begleiten. Entscheidend für ihn wird die Frage sein, was aus dem Jugendzentrum Stadtmitte wird. Diese Aussage wurde soeben von Oberbürgermeister Mädge getroffen. Insofern wird es aus den Reihen seiner Fraktion auch keinen politischen Streit geben. Er spricht sich dafür aus, dass man es erst einmal gelassen sehen und verfolgen sollte. Wenn Entscheidungen anstehen, wird die Verwaltung entsprechende Lösungen erarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorlegen. Deshalb sollte man nicht schon am Anfang eines Prozesses schon kategorisch Nein sagen und ausdrücken, dass man generell dagegen sei.

Seine Position ist, dass er und seine Fraktion über die Fachausschüsse politisch noch völlig offen sind, wie es mit dem Gebäudekomplex weitergehen soll.

 

Beigeordnete Lotze bringt noch einmal zum Ausdruck, dass mit dem Bildungs- und Kulturzentrum eine große Chance besteht, nicht nur für Jugendliche, sondern auch für Erwachsene etwas zu tun. Zu der Thematik wurde bereits mehrfach in den Ausschüssen  ausführlich beraten. Sie verdeutlicht, dass es in der heutigen Sitzung nur um die Beschlussfassung im Bauleitverfahren gehen würde. Sie plädiert dafür, nunmehr hierüber einen Beschluss zu fassen.

 

Ratsherr Riechey bringt zum Ausdruck, dass es ihm nur darum ging, deutlich zu machen, dass man einen Gebäudekomplex in der Innenstadtlage nicht veräußert werden sollte. Seine Fraktion könnte sich verschiedenerlei Nutzungen vorstellen, ohne dass ein Verkauf damit verbunden sei.

Über den eingeleiteten Prozess verschließt sich seine Fraktion nicht. Jedoch sollte über den Verkauf des Gebäudekomplexes noch einmal diskutiert werden.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass der Neubau die Vorgabe, 20 % regenative Energien einzusetzen, einhalten wird. Erreicht werden soll dies durch den Anschluss an das dort zu errichtende Bioheizkraftwerk.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen mehrheitlichen Beschluss bei 1 Enthaltung (Beigeordnete Schellmann) mit nachstehendem Wortlaut:

 

1.            Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 120 „Sülztorstraße/An den Reeperbahnen“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

2.            Der Bebauungsplan Nr. 120 „Sülztorstraße/An den Reeperbahnen“  wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird beschlossen.

 

3.            Die Anpassung des Flächennutzungsplanes wird zur Kenntnis genommen.