Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann weist
einleitend darauf hin, dass seitens der Verwaltung die Produkte und
Teilergebnispläne des Jahres 2009 noch einmal zusammengefasst der übersandten
Beschlussvorlage beigefügt war. Zu den einzelnen Budgets und Teilhaushalten
wird von ihr und den Fachbereichsleitungen vorgetragen. Investitionen
Budget 06000 Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement Sanierungsgebiet
Kaltenmoor Stadtbaurätin
Gundermann geht ein
auf die einzelnen Sanierungsgebiete und Projekte und erläutert die Ansätze. Ratsherr
Riechey interessiert
zum Mittelansatz des Sanierungsgebietes Kaltenmoor, welcher Anteil der Mittel
für verkehrliche Maßnahmen und welcher Anteil für soziale Maßnahmen verwendet
wird. Nach seiner Vorstellung gibt es einige Maßnahmen, die er gerne stärker
fördern würde, andere hingegen würde er geringer oder gar nicht fördern wollen.
Stadtbaurätin
Gundermann verdeutlicht,
dass die Grundlage des Vorgehens auf einer Rahmenplanung beruht, die vor Jahren
beschlossen wurde. Bei den Ansätzen im Haushalt handelt es sich überwiegend um
Einzelmaßnahmen, die jetzt entsprechend der Rahmenplanung abgearbeitet werden sollen.
Der Schwerpunkt in den ersten Jahren des laufenden Sanierungsprogramms
orientierte sich sehr stark an durchzuführende soziale Maßnahmen. Dazu gehörte
neben dem Aktivspielplatz, der Skater-Anlage, einem neuen Spielplatz auch die
Renovierung des Jugendzentrums. Das Geld wurde bei diesen Maßnahmen vorrangig
für die Jugendlichen ausgegeben. Umgestaltung
von Wegen, Plätzen und Straßenbaumaßnahmen gegenüber sozialen Maßnahmen besteht
insofern nicht, wenn man die Maßnahmen über die Jahre hinweg im Dialog sieht.
Vom Ansatz 750.000 € entfallen ca. 400.000 € auf den Kreiselbau. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein verdeutlicht,
dass die Verkehrsfläche bezogen auf die heutigen Bedürfnisse zu üppig
dimensioniert wurden. Die Umgestaltung mit Kreiselbau erklärt den Kostenansatz
nicht allein. Die Kosten resultieren tlw. auch aus den Rückbaukosten für die
nicht mehr benötigen Verkehrsflächen und Höhenangleichungen gegenüber dem St.
Stephanus-Platz. Ratsherr
Riechey würde es
für sinnvoller erachten, wenn Straßenbauarbeiten nur aus den zur Verfügung
stehenden Straßenbautiteln bezahlt werden würden. Für das Sanierungsgebiet
Kaltenmoor sollten die Prioritäten anders gesetzt werden. Die Mittel sollten
besser in vollem Umfang in soziale Projekte investiert werden. Stadtbaurätin
Gundermann macht deutlicht, dass wir hier zwar von
Sozialer Stadt Kaltenmoor reden, es sich aber tatsächlich um ein klassisches
Städtebauförderprogramm handelt. Zusätzlich zu den baulichen Maßnahmen sollen
hier begleitend soziale Maßnahmen umgesetzt werden. Aufgelistet werden die
Maßnahmen, die für soziale Bereiche förderfähig sind und wofür die eingesetzten
Mittel verwendet werden dürfen. Klar abgegrenzt werden auch Aufgaben
aufgezeigt, die nach den Förderrichtlinien nicht förderfähig sind. Bereichsleiter
Luschnat ergänzt,
dass für dererlei Maßnahmen ein gesondertes Programm „Lokales Kapital für
Soziale Stadt“ (LOS) mit Zuschussförderung vom Bund und Land aufgelegt
wurde. Im Ansatz stehen hier 330.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden
für so genannte weiche Kriterien eingesetzt. Unterstützt werden damit
Mikroprojekte der Sozialen Stadt. Stadtbaurätin
Gundermann verdeutlicht,
dass dieser Ansatz dem für die „Soziale Stadt“ zur Verfügung
stehenden Mitteln hinzurechnen sind. Einzelne Projekte, die hieraus finanziell
ausgestattet werden, werden benannt. Ratsherr
Hagels erinnert
sich an die Anfänge des Projektes „Soziale Stadt Kaltenmoor“.
Ausgangslage war, dass eine Schwerpunktlage, was Kriminalität anging, vorlag.
Auf der anderen Seite hat man in Kaltenmoor erstmals eine Betreuung vor Ort
hinsichtlich Sozialhilfe durchgeführt. Deshalb kann man heute sagen, dass in
Bezug auf Soziales in Kaltenmoor sehr viel bereits getan wurde. Dies muss man
nicht nur in Bezug auf Bauen sehen, sondern vielmehr auch im Gesamtkontex zu anderen
Bereichen. Sanierungsgebiet
Wasserviertel Stadtbaurätin
Gundermann erläutert die Ansätze und geht auf die
vorgesehenen Maßnahmen sowie vorbereitende Untersuchungen ein. Zu
den Maßnahmen gehört auch der Umbau des Alten Kaufhauses sowie der Ausbau der
Kaufhausstraße. Der Bauantrag für den Umbau liegt vor. Nach Fertigstellung der
Fassade für die Hotelanlage soll die Kaufhausstraße umgebaut werden.
Zielsetzung für die Fertigstellung ist der Herbst 2009. In
einer in der letzten Woche durchgeführten Bürgerversammlung wurden die Anlieger
informiert. Viele
weitere Vorhaben, die gefördert werden sollen, wurden bereits in einer der letzten
Ausschusssitzungen vorgestellt. Städtebaulicher
Denkmalschutz Stadtbaurätin
Gundermann informiert
darüber, dass das Programm für die westlichen Bundesländer noch nicht
beschlossen wurde. Auch steht noch nicht fest, in welchem finanziellen Rahmen
sich das Land Niedersachsen einbringen wird. Ein Antrag auf Aufnahme in das
Programm hat die Stadt noch nicht gestellt, weil u. a. auch die
Förderrichtlinien noch nicht bekannt sind. Im
Geltungsbereich befinden sollen sich dann der Rathauskomplex, die Wallanlagen,
die Egersdorffstraße und das Wasserviertel. Ursprüngliche Absicht hierbei war,
die Sanierung des Rathauses voranzubringen. Beigeordnete
Schellmann geht davon aus, dass, wenn keine Fördermittel
fließen werden, man diese Maßnahmen dann auch nicht durchführen kann. Oberbürgermeister
Mädge macht
deutlich, dass, wenn keine Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, man dann
mit eigenen Mitteln machen kann und muss. Bei 13 Mio. € würde dieses,
selbst wenn man die Maßnahme über 10 Jahre strecken würde, mindestens 1 Mio. €
jährlich kosten. Das Land Niedersachsen wird sich deshalb demnächst entscheiden
müssen, ob es sich in das Programm mit finanzieller Beteiligung einbringt. Die Fassade
des Rathauses an der Marktseite ist marode und muss gemacht werden. Gleiches
gilt auch für die Wallanlage. Wasserturm
(EFRE) Stadtbaurätin
Gundermann erinnert
daran, dass das Areal Wittenberger Bahn und der Wasserturm als EFRE-Maßnahmen
aus dem EU-Programm übrig geblieben sind. Der Trägerverein plant neben den
bereits durchgeführten I. BA (Nutzbarmachung des Turms) jetzt einen II. BA. Im
II. BA sollen die notwendigen restlichen Sanierungsarbeiten durchgeführt werden
und diese Maßnahmen energetisch gesehen begleitet werden. Zielsetzung ist es,
den Turm in einen solchen baulichen Zustand zu versetzen, dass man ihn für
lange Zeit baulich nicht mehr anfassen muss. Für die Maßnahmen sind 600.000
€ vorgesehen. 75 % davon werden aus dem EFRE-Programm als Zuschuss
gezahlt. Der 25 %ige Eigenanteil wird durch den Trägerverein aufzubringen sein.
Zurzeit läuft die Phase des Kostenanerkennungsverfahrens. Ratsherr
Kroll hält es für
angezeigt, dass, bevor Mittel ausgegeben werden, zunächst ein Fachmann im
Ausschuss die vorgesehenen energetischen Maßnahmen erklärt. Sonst steht nach
seiner Ansicht zu befürchten, dass bei unsachgemäßer Planung und Durchführung
der Maßnahmen die Gefahr besteht, dass das Mauerwerk anfängt zu faulen. Bewusst
ist ihm, dass, obwohl die Dämmung eigentlich von außen erfolgen sollte, diese
nur von innen anzubringen sein wird. Oberbürgermeister
Mädge macht
deutlich, dass es sich bei diesem Objekt um kein städtisches Objekt handelt.
Hier werden lediglich Landesmittel durchgereicht. Er schlägt vor, dass sich der
Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen sich vor Ort einen Überblick verschafft
und sich vor Ort die Gesamtmaßnahme erläutern lässt. Bekannt ist ihm, dass der Eigentümer
einen verantwortlichen Ingenieur benannt hat. Schlieffen-Park Stadtbaurätin
Gundermann gibt
einen Überblick über den derzeitigen Sach- und Verhandlungsstand mit Bund und
Land. Versucht
wird, mit den Tiefbaumaßnahmen zu beginnen und sie so durchzuführen, dass sich
Einnahmen und Ausgaben decken. Beigeordnete
Schellmann fragt nach, warum die Stadt, abweichend von
der sonst üblichen Vorgehensweise, hier selbst Tiefbaumaßnahmen durchführen
will. Oberbürgermeister
Mädge verdeutlicht
die derzeitige Situation. Beide Eigentümer bereiten den Verkauf ihrer Flächen
vor. Bei der angesprochenen Tiefbaumaßnahme handelt es sich um die Planstraße
D. Der Bund als Eigentümer beabsichtigt, seine Flächen europaweit
auszuschreiben. Das Land steht seit 2001 in Verkaufsverhandlungen mit der IDB.
Vorgesehen ist die Planstraße D bei der Kostenabrechnung entsprechend dem Erschließungsbeitragsrecht
zu behandeln. Dadurch wird es im Bauablauf zu keinen zeitlichen Verzögerungen
kommen. Beide Eigentümer haben sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden
erklärt. Mit dem Bau könnte im Frühjahr 2009 begonnen werden. Die sich hieran anschließenden Erschließungen könnten die
jeweiligen Eigentümer dann selber vornehmen. Auf
diese Vorgehensweise hat man sich verständigt. Das Ganze wird mit Verträgen
unterlegt werden. Ratsherr
Kroll interessiert,
warum der Bund seine Flächen europaweit ausschreiben und ob die Stadt diese
Flächen nicht erwerben will. Oberbürgermeister
Mädge stellt klar,
dass der Bund aufgrund der Wertgrenzen gezwungen ist, die Flächen europaweit
auszuschreiben. Die Stadt wird die Flächen nicht erwerben. Die
Bundes- und die Landesflächen werden noch einmal dargestellt. Bauaufsicht,
Denkmalpflege Fachbereichsleiterin
Böhme erläutert den
Ansatz der Stadtarchäologie. Straßen-
und Ingenieurbau Grundsanierung
von Straßen Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein erläutert
die einzelnen Maßnahmen. Ratsherr
Riechey möchte
wissen, wann die „Prioritätenliste Sanierung Straßen“ im Ausschuss
beraten werden. Auch
möchte er wissen, ob der BA für die Sanierung der Friedrich-Ebert-Brücke ein
Jahr geschoben werden kann. Oberbürgermeister
Mädge führt aus, dass
die Vorstellung der Prioritätenliste erst dann Sinn macht, wenn man weiß, ob
der Haushalt 2009 so genehmigt wird. Wenn die Kreditaufnahme wie im Haushalt
vorgesehen nicht zugestimmt wird, wird man auch über die Umsetzung des Ansatzes
von 200.000 € neu nachdenken müssen. Zur
Friedrich-Ebert-Brücke erinnert er daran, dass man eine
Brückenhauptuntersuchung gehabt habe, die in ihrem Ergebnis eine umfassende
Sanierung der Brücke einfordert. Die Verantwortung über die Sicherheit der
Brücke obliegt ihm. Wenn die Mittel gestrichen oder geschoben werden sollen,
wäre er gezwungen, die Brücke aus Sicherheitsgründen zu sperren. Tonnageschränkungen
und gänzliche Sperrungen hat es bei anderen Brücken alles schon einmal gegeben.
Verdeutlicht
wird, dass die Sanierung bereits schon auf 8 BA gestreckt wurde. Wenn die
Sanierung durch Streichung der Mittel sich zeitlich weiter verzögern sollte,
ist er nicht mehr bereit, für die Sicherheit der Brücke und daraus
möglicherweise resultierender Folgen die Verantwortung zu übernehmen. Die
Abwicklung der Sanierung in 8 BA ist das Ergebnis der Abstimmung mit dem Prüfstatiker.
Ein weiteres Hinausschieben der Sanierung ist nicht verantwortbar. Ratsherr
Riechey macht
deutlich, dass seine Frage vorrangig darauf abzielt, ob diese Maßnahme
schiebbar sei, um Investitionsspielraum für andere Maßnahmen zu erlangen. Oberbürgermeister
Mädge macht
deutlich, dass diese Frage hinreichend beantwortet sei. Die Sanierung der
Brücke hätte man auch anders durchführen können. Mit der erforderlichen Bereitstellung
der Mittel hätte man die Brücke auch in einem Zeitraum von 2 Jahren sanieren
können. Allerdings hätte die Brücke dann auch für 2 Jahre komplett gesperrt
werden müssen. Dies war und ist jedoch verkehrlich gar nicht machbar, wenn man
sich die anderen Stadtzufahrten aus dem Osten mit den dort vorgesehenen
Maßnahmen ansieht. In jeder der 3 Zufahrtsstraßen aus dem Osten stehen
Baumaßnahmen an, die direkt in den Straßenverkehr der Stadt eingreifen. Andere geeignete
Möglichkeiten, die Verkehre aus dem Osten auf Umleitungsstrecken in die Stadt
hinein- und hinauszubekommmen, gibt es nicht. Die
Verwaltung hat hinlänglich geprüft, ob die Sanierung zeitlich gestreckt werden
kann oder nicht. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass aus fachlicher Sicht
eine zeitliche Verschiebung nicht für möglich gehalten wird. Deshalb lehnt er
es auch ab, diese fachliche Beurteilung nicht Ernst zu nehmen. Beigeordneter
Körner bringt in
Erinnerung, dass über dieses Thema mehrmals im Ausschuss ausführlich beraten
wurde. Auch aufgrund des Untersuchungsberichtes wurde im Zusammenwirken mit dem
Prüfstatiker ein Konzept zur Sanierung entwickelt, dass man nicht besser hätte
festlegen können. Beigeordnete
Schellmann bestätigt, dass man sehr ausführlich über das
Für und Wider, wie die Brückensanierung unter Berücksichtigung der Sicherheit,
der Finanzierbarkeit und der möglichst geringen Verkehrsbeeinträchtigung
saniert werden kann. Man hat sich damals für die Vorgehensweise, es in mehreren
BA durchzuführen, entschlossen. Zum Verständnis bittet sie einmal darzustellen,
in welchen Bereichen die Brücke noch saniert werden muss und um wieviel BA dies
erfolgen wird. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein zeigt die
bereits sanierten Bereiche und die noch zu sanierenden auf und geht dabei auf
die weitere Vorgehensweise ein. Ratsherr
Kroll interessiert,
nachdem die Straßen als Anlagevermögen bewertet wurden, wie viel Prozent des
Wertes wir für die Sanierung der Straßen aufwenden. Nach einer ihm bekannten
Regel vom Bauministerium geht man davon aus, dass man in den ersten 3 – 5
Jahren keine Aufwendungen tätigen muss. Danach aber müssen als Empfehlung jährlich
3 – 5 % des Wertes als Sanierungsaufwand bereitgestellt werden. Ihn
interessiert, ob das Anlagenvermögen der Brücken wertmäßig benannt werden kann. Bereichsleiter
Rempel weist darauf
hin, dass es eine Festlegung, wie hoch die jährlich zu bemessenden
Unterhaltungskosten im Verhältnis zum Anlagewert prozentual anzusetzen sind,
nicht gibt. Der Anlagenwert
der Brücken wird sich aus der Eröffnungsbilanz ergeben. Oberbürgermeister
Mädge macht
deutlich, dass der bestehende hohe Bedarf an Finanzmitteln für Schulen und Kita
derzeit leider dazu führt, dass andere Bereiche wie die Straßenunterhaltung
dahinter zurückstehen müssen. Für
die Straßensanierung kann bei dem vorgegebenen Kreditrahmen nur das
vorgeschlagen werden, was haushaltsrechtlich machbar ist. Sicherlich könnte
auch ein höherer Betrag für die Straßensanierung vorgesehen werden. Die damit
verbundene zusätzliche Kreditaufnahme wird man jedoch nicht genehmigt bekommen.
Ratsherr
Kroll liegt daran,
dass man sich vor Augen führt, dass eine ein- oder zweimalig durchgeführte Sanierung
von Straßen dazu beitragen würde, dass die Straßen noch weitere 30 – 40
Jahre halten. Wenn man jedoch nichts macht läuft man Gefahr, dass die Straße in
nur 15 Jahren so kaputt ist, dass sie komplett erneuert werden muss. Zwischen
diesen beiden Punkten müsste das eine oder andere Mal in der Einzelbetrachtung
jongliert werden. Oberbürgermeister
Mädge weist
nochmals darauf hin, dass er und die Verwaltung die falschen Ansprechpartner
sind. Sowohl der Finanz- als auch der Ergebnishaushalt sind dermaßen
ausgequetscht, dass es letztlich auf einen Verteilungskampf hinausläuft, was
nichts anderes bedeutet, dass das, was man dem einen zusätzlich geben will,
zwangsläufig dem anderen wegnehmen muss. Vorgeschlagen
werden können nur Maßnahmen, die mit dem Haushalt auch genehmigungsfähig sind. Bei
allem Verständnis wird in Zeiten knapper Gelder diese Diskussion immer wieder
neu zu führen sein. Ratsherr
Meihsies möchte
wissen, wenn für die Straßensanierung 2009 nur 200.000 € eingesetzt
werden können, welcher tatsächlicher Sanierungsaufwand uns im Hintergrund
bedroht. Oberbürgermeister
Mädge erklärt, dass
zurzeit die Straßendatenbank erstellt wird. Wenn die im Laufe des Jahres 2009
fertig erstellt sein wird, wird man dazu aussagefähig sein. Wenn man mit wachem
Auge durch die Stadt geht, erkennt man, dass man leicht auch 2 Mio. €/jährlich
für die Sanierung einsetzen könnte. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein ergänzt,
dass die Brücken sich turnusmäßig einem „Brücken-TÜV“ in Form einer
Brückenhauptuntersuchung unterziehen müssen. Wenn eine Sanierung nicht mehr
aufzuschieben ist, werden vom Fachbereich auch Mittel für eine Sanierung zum
Haushalt angemeldet. Für
die Straßenunterhaltung verhält es sich so, dass man durchaus auch mehr Geld in
die Hand nehmen könnte. Eine genaue Bezifferung dessen, was man insgesamt tatsächlich
aufwenden sollte, gestaltet sich in der Ermittlung jedoch schwierig. Oberbürgermeister
Mädge zeigt auf,
dass die 200.000 € nicht alles an Mitteln ist, was man in die Straßensanierung
steckt. Wenn man in den ausgebauten Kreuzungsbereichen und den gesondert abgerechneten
Maßnahmen sowie die normale Straßenunterhaltung hinzurechnet, beläuft sich der
eingesetzte Betrag eher auf 1 Mio. €/jährlich. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den Haushaltsplanentwurf 2009 für
das Budget 06000 und die Teilhaushalte 60010, 63000, 70010 und 72000 zur
Kenntnis. |
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