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Auszug - Beratungen zum Haushalt 2009 Teilhaushalte im Baudezernat; Investitionen und Produkte  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 17.11.2008    
Zeit: 15:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/3072/08 Beratungen zum Haushalt 2009
Teilhaushalte im Baudezernat; Investitionen und Produkte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Julia Riegel
Federführend:06 - Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Riegel, Julia
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann weist einleitend darauf hin, dass seitens der Verwaltung die Produkte und Teilergebnispläne des Jahres 2009 noch einmal zusammengefasst der übersandten Beschlussvorlage beigefügt war. Zu den einzelnen Budgets und Teilhaushalten wird von ihr und den Fachbereichsleitungen vorgetragen.

 

Investitionen Budget 06000 Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement

Sanierungsgebiet Kaltenmoor

 

Stadtbaurätin Gundermann geht ein auf die einzelnen Sanierungsgebiete und Projekte und erläutert die Ansätze.

 

Ratsherr Riechey interessiert zum Mittelansatz des Sanierungsgebietes Kaltenmoor, welcher Anteil der Mittel für verkehrliche Maßnahmen und welcher Anteil für soziale Maßnahmen verwendet wird. Nach seiner Vorstellung gibt es einige Maßnahmen, die er gerne stärker fördern würde, andere hingegen würde er geringer oder gar nicht fördern wollen.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass die Grundlage des Vorgehens auf einer Rahmenplanung beruht, die vor Jahren beschlossen wurde. Bei den Ansätzen im Haushalt handelt es sich überwiegend um Einzelmaßnahmen, die jetzt entsprechend der Rahmenplanung abgearbeitet werden sollen. Der Schwerpunkt in den ersten Jahren des laufenden Sanierungsprogramms orientierte sich sehr stark an durchzuführende soziale Maßnahmen. Dazu gehörte neben dem Aktivspielplatz, der Skater-Anlage, einem neuen Spielplatz auch die Renovierung des Jugendzentrums. Das Geld wurde bei diesen Maßnahmen vorrangig für die Jugendlichen ausgegeben.

Umgestaltung von Wegen, Plätzen und Straßenbaumaßnahmen gegenüber sozialen Maßnahmen besteht insofern nicht, wenn man die Maßnahmen über die Jahre hinweg im Dialog sieht. Vom Ansatz 750.000 € entfallen ca. 400.000 € auf den Kreiselbau.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein verdeutlicht, dass die Verkehrsfläche bezogen auf die heutigen Bedürfnisse zu üppig dimensioniert wurden. Die Umgestaltung mit Kreiselbau erklärt den Kostenansatz nicht allein. Die Kosten resultieren tlw. auch aus den Rückbaukosten für die nicht mehr benötigen Verkehrsflächen und Höhenangleichungen gegenüber dem St. Stephanus-Platz.

 

Ratsherr Riechey würde es für sinnvoller erachten, wenn Straßenbauarbeiten nur aus den zur Verfügung stehenden Straßenbautiteln bezahlt werden würden. Für das Sanierungsgebiet Kaltenmoor sollten die Prioritäten anders gesetzt werden. Die Mittel sollten besser in vollem Umfang in soziale Projekte investiert werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann  macht deutlicht, dass wir hier zwar von Sozialer Stadt Kaltenmoor reden, es sich aber tatsächlich um ein klassisches Städtebauförderprogramm handelt. Zusätzlich zu den baulichen Maßnahmen sollen hier begleitend soziale Maßnahmen umgesetzt werden. Aufgelistet werden die Maßnahmen, die für soziale Bereiche förderfähig sind und wofür die eingesetzten Mittel verwendet werden dürfen. Klar abgegrenzt werden auch Aufgaben aufgezeigt, die nach den Förderrichtlinien nicht förderfähig sind.

 

Bereichsleiter Luschnat ergänzt, dass für dererlei Maßnahmen ein gesondertes Programm „Lokales Kapital für Soziale Stadt“ (LOS) mit Zuschussförderung vom Bund und Land aufgelegt wurde. Im Ansatz stehen hier 330.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden für so genannte weiche Kriterien eingesetzt. Unterstützt werden damit Mikroprojekte der Sozialen Stadt.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass dieser Ansatz dem für die „Soziale Stadt“ zur Verfügung stehenden Mitteln hinzurechnen sind. Einzelne Projekte, die hieraus finanziell ausgestattet werden, werden benannt.

 

Ratsherr Hagels erinnert sich an die Anfänge des Projektes „Soziale Stadt Kaltenmoor“. Ausgangslage war, dass eine Schwerpunktlage, was Kriminalität anging, vorlag. Auf der anderen Seite hat man in Kaltenmoor erstmals eine Betreuung vor Ort hinsichtlich Sozialhilfe durchgeführt. Deshalb kann man heute sagen, dass in Bezug auf Soziales in Kaltenmoor sehr viel bereits getan wurde. Dies muss man nicht nur in Bezug auf Bauen sehen, sondern vielmehr auch im Gesamtkontex zu anderen Bereichen.

 

 

Sanierungsgebiet Wasserviertel

 

Stadtbaurätin Gundermann  erläutert die Ansätze und geht auf die vorgesehenen Maßnahmen sowie vorbereitende Untersuchungen ein.

Zu den Maßnahmen gehört auch der Umbau des Alten Kaufhauses sowie der Ausbau der Kaufhausstraße. Der Bauantrag für den Umbau liegt vor. Nach Fertigstellung der Fassade für die Hotelanlage soll die Kaufhausstraße umgebaut werden. Zielsetzung für die Fertigstellung ist der Herbst 2009.

In einer in der letzten Woche durchgeführten Bürgerversammlung wurden die Anlieger informiert.

Viele weitere Vorhaben, die gefördert werden sollen, wurden bereits in einer der letzten Ausschusssitzungen vorgestellt.

 

 

Städtebaulicher Denkmalschutz

 

Stadtbaurätin Gundermann informiert darüber, dass das Programm für die westlichen Bundesländer noch nicht beschlossen wurde. Auch steht noch nicht fest, in welchem finanziellen Rahmen sich das Land Niedersachsen einbringen wird. Ein Antrag auf Aufnahme in das Programm hat die Stadt noch nicht gestellt, weil u. a. auch die Förderrichtlinien noch nicht bekannt sind.

Im Geltungsbereich befinden sollen sich dann der Rathauskomplex, die Wallanlagen, die Egersdorffstraße und das Wasserviertel. Ursprüngliche Absicht hierbei war, die Sanierung des Rathauses voranzubringen.

 

Beigeordnete Schellmann  geht davon aus, dass, wenn keine Fördermittel fließen werden, man diese Maßnahmen dann auch nicht durchführen kann.

 

Oberbürgermeister Mädge macht deutlich, dass, wenn keine Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, man dann mit eigenen Mitteln machen kann und muss. Bei 13 Mio. € würde dieses, selbst wenn man die Maßnahme über 10 Jahre strecken würde, mindestens 1 Mio. € jährlich kosten. Das Land Niedersachsen wird sich deshalb demnächst entscheiden müssen, ob es sich in das Programm mit finanzieller Beteiligung einbringt.

Die Fassade des Rathauses an der Marktseite ist marode und muss gemacht werden. Gleiches gilt auch für die Wallanlage.

 

 

Wasserturm (EFRE)

 

Stadtbaurätin Gundermann erinnert daran, dass das Areal Wittenberger Bahn und der Wasserturm als EFRE-Maßnahmen aus dem EU-Programm übrig geblieben sind. Der Trägerverein plant neben den bereits durchgeführten I. BA (Nutzbarmachung des Turms) jetzt einen II. BA. Im II. BA sollen die notwendigen restlichen Sanierungsarbeiten durchgeführt werden und diese Maßnahmen energetisch gesehen begleitet werden. Zielsetzung ist es, den Turm in einen solchen baulichen Zustand zu versetzen, dass man ihn für lange Zeit baulich nicht mehr anfassen muss. Für die Maßnahmen sind 600.000 € vorgesehen. 75 % davon werden aus dem EFRE-Programm als Zuschuss gezahlt. Der 25 %ige Eigenanteil wird durch den Trägerverein aufzubringen sein. Zurzeit läuft die Phase des Kostenanerkennungsverfahrens.

 

Ratsherr Kroll hält es für angezeigt, dass, bevor Mittel ausgegeben werden, zunächst ein Fachmann im Ausschuss die vorgesehenen energetischen Maßnahmen erklärt. Sonst steht nach seiner Ansicht zu befürchten, dass bei unsachgemäßer Planung und Durchführung der Maßnahmen die Gefahr besteht, dass das Mauerwerk anfängt zu faulen. Bewusst ist ihm, dass, obwohl die Dämmung eigentlich von außen erfolgen sollte, diese nur von innen anzubringen sein wird.

 

Oberbürgermeister Mädge macht deutlich, dass es sich bei diesem Objekt um kein städtisches Objekt handelt. Hier werden lediglich Landesmittel durchgereicht. Er schlägt vor, dass sich der Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen sich vor Ort einen Überblick verschafft und sich vor Ort die Gesamtmaßnahme erläutern lässt. Bekannt ist ihm, dass der Eigentümer einen verantwortlichen Ingenieur benannt hat.

 

 

Schlieffen-Park

 

Stadtbaurätin Gundermann gibt einen Überblick über den derzeitigen Sach- und Verhandlungsstand mit Bund und Land.

Versucht wird, mit den Tiefbaumaßnahmen zu beginnen und sie so durchzuführen, dass sich Einnahmen und Ausgaben decken.

 

Beigeordnete Schellmann  fragt nach, warum die Stadt, abweichend von der sonst üblichen Vorgehensweise, hier selbst Tiefbaumaßnahmen durchführen will.

 

Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht die derzeitige Situation. Beide Eigentümer bereiten den Verkauf ihrer Flächen vor. Bei der angesprochenen Tiefbaumaßnahme handelt es sich um die Planstraße D. Der Bund als Eigentümer beabsichtigt, seine Flächen europaweit auszuschreiben. Das Land steht seit 2001 in Verkaufsverhandlungen mit der IDB. Vorgesehen ist die Planstraße D bei der Kostenabrechnung entsprechend dem Erschließungsbeitragsrecht zu behandeln. Dadurch wird es im Bauablauf zu keinen zeitlichen Verzögerungen kommen. Beide Eigentümer haben sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden erklärt. Mit dem Bau könnte im Frühjahr 2009 begonnen werden. Die sich hieran  anschließenden Erschließungen könnten die jeweiligen Eigentümer dann selber vornehmen.

Auf diese Vorgehensweise hat man sich verständigt. Das Ganze wird mit Verträgen unterlegt werden.

 

Ratsherr Kroll interessiert, warum der Bund seine Flächen europaweit ausschreiben und ob die Stadt diese Flächen nicht erwerben will.

 

Oberbürgermeister Mädge stellt klar, dass der Bund aufgrund der Wertgrenzen gezwungen ist, die Flächen europaweit auszuschreiben. Die Stadt wird die Flächen nicht erwerben.

Die Bundes- und die Landesflächen werden noch einmal dargestellt.

 

 

Bauaufsicht, Denkmalpflege

 

Fachbereichsleiterin Böhme erläutert den Ansatz der Stadtarchäologie.

 

 

Straßen- und Ingenieurbau

Grundsanierung von Straßen

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein erläutert die einzelnen Maßnahmen.

 

Ratsherr Riechey möchte wissen, wann die „Prioritätenliste Sanierung Straßen“ im Ausschuss beraten werden.

Auch möchte er wissen, ob der BA für die Sanierung der Friedrich-Ebert-Brücke ein Jahr geschoben werden kann.

 

Oberbürgermeister Mädge führt aus, dass die Vorstellung der Prioritätenliste erst dann Sinn macht, wenn man weiß, ob der Haushalt 2009 so genehmigt wird. Wenn die Kreditaufnahme wie im Haushalt vorgesehen nicht zugestimmt wird, wird man auch über die Umsetzung des Ansatzes von 200.000 € neu nachdenken müssen.

Zur Friedrich-Ebert-Brücke erinnert er daran, dass man eine Brückenhauptuntersuchung gehabt habe, die in ihrem Ergebnis eine umfassende Sanierung der Brücke einfordert. Die Verantwortung über die Sicherheit der Brücke obliegt ihm. Wenn die Mittel gestrichen oder geschoben werden sollen, wäre er gezwungen, die Brücke aus Sicherheitsgründen zu sperren. Tonnageschränkungen und gänzliche Sperrungen hat es bei anderen Brücken alles schon einmal gegeben.

Verdeutlicht wird, dass die Sanierung bereits schon auf 8 BA gestreckt wurde. Wenn die Sanierung durch Streichung der Mittel sich zeitlich weiter verzögern sollte, ist er nicht mehr bereit, für die Sicherheit der Brücke und daraus möglicherweise resultierender Folgen die Verantwortung zu übernehmen. Die Abwicklung der Sanierung in 8 BA ist das Ergebnis der Abstimmung mit dem Prüfstatiker. Ein weiteres Hinausschieben der Sanierung ist nicht verantwortbar.

 

Ratsherr Riechey macht deutlich, dass seine Frage vorrangig darauf abzielt, ob diese Maßnahme schiebbar sei, um Investitionsspielraum für andere Maßnahmen zu erlangen.

 

Oberbürgermeister Mädge macht deutlich, dass diese Frage hinreichend beantwortet sei. Die Sanierung der Brücke hätte man auch anders durchführen können. Mit der erforderlichen Bereitstellung der Mittel hätte man die Brücke auch in einem Zeitraum von 2 Jahren sanieren können. Allerdings hätte die Brücke dann auch für 2 Jahre komplett gesperrt werden müssen. Dies war und ist jedoch verkehrlich gar nicht machbar, wenn man sich die anderen Stadtzufahrten aus dem Osten mit den dort vorgesehenen Maßnahmen ansieht. In jeder der 3 Zufahrtsstraßen aus dem Osten stehen Baumaßnahmen an, die direkt in den Straßenverkehr der Stadt eingreifen. Andere geeignete Möglichkeiten, die Verkehre aus dem Osten auf Umleitungsstrecken in die Stadt hinein- und hinauszubekommmen, gibt es nicht.

Die Verwaltung hat hinlänglich geprüft, ob die Sanierung zeitlich gestreckt werden kann oder nicht. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass aus fachlicher Sicht eine zeitliche Verschiebung nicht für möglich gehalten wird. Deshalb lehnt er es auch ab, diese fachliche Beurteilung nicht Ernst zu nehmen.

 

Beigeordneter Körner bringt in Erinnerung, dass über dieses Thema mehrmals im Ausschuss ausführlich beraten wurde. Auch aufgrund des Untersuchungsberichtes wurde im Zusammenwirken mit dem Prüfstatiker ein Konzept zur Sanierung entwickelt, dass man nicht besser hätte festlegen können.

 

Beigeordnete Schellmann  bestätigt, dass man sehr ausführlich über das Für und Wider, wie die Brückensanierung unter Berücksichtigung der Sicherheit, der Finanzierbarkeit und der möglichst geringen Verkehrsbeeinträchtigung saniert werden kann. Man hat sich damals für die Vorgehensweise, es in mehreren BA durchzuführen, entschlossen. Zum Verständnis bittet sie einmal darzustellen, in welchen Bereichen die Brücke noch saniert werden muss und um wieviel BA dies erfolgen wird.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein zeigt die bereits sanierten Bereiche und die noch zu sanierenden auf und geht dabei auf die weitere Vorgehensweise ein.

 

Ratsherr Kroll interessiert, nachdem die Straßen als Anlagevermögen bewertet wurden, wie viel Prozent des Wertes wir für die Sanierung der Straßen aufwenden. Nach einer ihm bekannten Regel vom Bauministerium geht man davon aus, dass man in den ersten 3 – 5 Jahren keine Aufwendungen tätigen muss. Danach aber müssen als Empfehlung jährlich 3 – 5 % des Wertes als Sanierungsaufwand bereitgestellt werden. Ihn interessiert, ob das Anlagenvermögen der Brücken wertmäßig benannt werden kann.

 

Bereichsleiter Rempel weist darauf hin, dass es eine Festlegung, wie hoch die jährlich zu bemessenden Unterhaltungskosten im Verhältnis zum Anlagewert prozentual anzusetzen sind, nicht gibt.

Der Anlagenwert der Brücken wird sich aus der Eröffnungsbilanz ergeben.

 

Oberbürgermeister Mädge macht deutlich, dass der bestehende hohe Bedarf an Finanzmitteln für Schulen und Kita derzeit leider dazu führt, dass andere Bereiche wie die Straßenunterhaltung dahinter zurückstehen müssen.

Für die Straßensanierung kann bei dem vorgegebenen Kreditrahmen nur das vorgeschlagen werden, was haushaltsrechtlich machbar ist. Sicherlich könnte auch ein höherer Betrag für die Straßensanierung vorgesehen werden. Die damit verbundene zusätzliche Kreditaufnahme wird man jedoch nicht genehmigt bekommen.

 

Ratsherr Kroll liegt daran, dass man sich vor Augen führt, dass eine ein- oder zweimalig durchgeführte Sanierung von Straßen dazu beitragen würde, dass die Straßen noch weitere 30 – 40 Jahre halten. Wenn man jedoch nichts macht läuft man Gefahr, dass die Straße in nur 15 Jahren so kaputt ist, dass sie komplett erneuert werden muss. Zwischen diesen beiden Punkten müsste das eine oder andere Mal in der Einzelbetrachtung jongliert werden.

 

Oberbürgermeister Mädge weist nochmals darauf hin, dass er und die Verwaltung die falschen Ansprechpartner sind. Sowohl der Finanz- als auch der Ergebnishaushalt sind dermaßen ausgequetscht, dass es letztlich auf einen Verteilungskampf hinausläuft, was nichts anderes bedeutet, dass das, was man dem einen zusätzlich geben will, zwangsläufig dem anderen wegnehmen muss.

Vorgeschlagen werden können nur Maßnahmen, die mit dem Haushalt auch genehmigungsfähig sind.

Bei allem Verständnis wird in Zeiten knapper Gelder diese Diskussion immer wieder neu zu führen sein.

 

Ratsherr Meihsies möchte wissen, wenn für die Straßensanierung 2009 nur 200.000 € eingesetzt werden können, welcher tatsächlicher Sanierungsaufwand uns im Hintergrund bedroht.

 

Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass zurzeit die Straßendatenbank erstellt wird. Wenn die im Laufe des Jahres 2009 fertig erstellt sein wird, wird man dazu aussagefähig sein. Wenn man mit wachem Auge durch die Stadt geht, erkennt man, dass man leicht auch 2 Mio. €/jährlich für die Sanierung einsetzen könnte.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein ergänzt, dass die Brücken sich turnusmäßig einem „Brücken-TÜV“ in Form einer Brückenhauptuntersuchung unterziehen müssen. Wenn eine Sanierung nicht mehr aufzuschieben ist, werden vom Fachbereich auch Mittel für eine Sanierung zum Haushalt angemeldet.

Für die Straßenunterhaltung verhält es sich so, dass man durchaus auch mehr Geld in die Hand nehmen könnte. Eine genaue Bezifferung dessen, was man insgesamt tatsächlich aufwenden sollte, gestaltet sich in der Ermittlung jedoch schwierig.

 

Oberbürgermeister Mädge zeigt auf, dass die 200.000 € nicht alles an Mitteln ist, was man in die Straßensanierung steckt. Wenn man in den ausgebauten Kreuzungsbereichen und den gesondert abgerechneten Maßnahmen sowie die normale Straßenunterhaltung hinzurechnet, beläuft sich der eingesetzte Betrag eher auf 1 Mio. €/jährlich.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den Haushaltsplanentwurf 2009 für das Budget 06000 und die Teilhaushalte 60010, 63000, 70010 und 72000 zur Kenntnis.