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Beratungsinhalt: TOP
4 + 5 werden gemeinsam beraten. Stadtbaurätin
Gundermann führt
einleitend aus, dass die ursprünglichen vorbereitenden Untersuchungen aus dem
Jahre 2001 stammen. Diese dienten als Grundlage für den jährlich neu zu
stellenden Förderantrag. Im letzten Jahr wurde man in das Förderprogramm
aufgenommen. Zu prüfen war jetzt, ob die vorbereitenden Untersuchungen noch
aktuell sind und sie dahingehend zu
überarbeiten sind, dass das aufgenommen wird, was sich in den letzten Jahren
entwickelt hat. Dies sowohl unter dem Aspekt, wo sich was getan hat aber auch
festzustellen, wo sich neuer Handlungsbedarf aufgetan hat. Mit
den neuen vorbereitenden Untersuchungen wurde das Büro beauftragt, das auch
schon die ersten vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt hat. Das war das
Lüneburger Büro Patt, Stöhr & Henschke. Aus den Untersuchungen heraus
resultierten Anregungen zu Gebietserweiterung. Frau
Vorwerk – BauBeCon – erinnert daran, dass die städtebauliche Rahmenplanung zu
den Pflichtaufgaben einer Kommune gehört, wenn sie in das
Städtebauförderungsprogramm aufgenommen werden will. Auch das BauGB schreibt
vor, dass die Sanierungsziele, was man in den nächsten 10 Jahren durchführen
will, in der städtebaulichen Rahmenplanung auch mit Titel und Begrifflichkeiten
aufgelistet sind. Der Rahmenplan hat einen gewissen informellen Charakter. Neue
Erkenntnisse in den Folgejahren ermöglichen es, die Planung den geänderten
Anforderungen und Bedürfnissen anzupassen. Die Vorgehensweise ist ähnlich dem
Rahmenplan für das Sanierungsgebiet Soziale Stadt Kaltenmoor zu sehen. Auch
hier wurde der Rahmenplan den Erfordernissen angepasst. Anhand
einer Power-Point-Präsentation wird insbesondere auf die Inhalte des
Rahmenplanes bezogen auf -
die
Abgrenzung des Sanierungsgebietes -
die
Inhalte der vorbereitenden Untersuchung mit Maßnahmenplan Stand 2001 -
die
Vorschläge zur Gebietserweiterung -
die
Zusammenfassung der Sanierungsziele und Maßnahmen -
die
Kosten- und Finanzierungsübersicht (Programmlaufzeit 2018) -
das
Verkehrskonzept – fließender Verkehr – -
das
Verkehrskonzept – ruhender Verkehr – -
die
Straßengestaltung -
die
Detailvorschläge hinsichtlich Straßenrandgestaltung und Beleuchtungskonzepten sowie -
den
Stand der Förderberatung eingegangen.
Verdeutlicht
wird in diesem Zusammenhang, dass in diesem relativ eng gefassten Viertel in
den nächsten 10 Jahren 40 Mio. € an Investitionen denkbar wären. 20 Mio.
€ könnten davon als Städtebauförderungsanteil, eingeworben werden. Der
10-Jahreszeitraum ist hierbei eine Vorgabe des Landes. Bewusst muss man sich
darüber sein, dass man sich in der Umsetzung in sehr starker Abhängigkeit vom
Land befindet. Entscheidend ist, in welchen Jahresscheiben Fördermittel
abgerufen werden können. In Erinnerung wird gebracht, dass Altstadtsanierungen
bisher in Zeiträumen von 20 – 30 Jahren abgewickelt wurden. Die
in Ansatz gesetzten Einnahmen aus Ausgleichsbeiträgen wurden bisher
überschaubar auf 440.000 € geschätzt. Die tatsächlich festzusetzenden Ausgleichsbeträge
als Wertschöpfung gestiegene Grundstückspreise im Zusammenhang mit der
Sanierung sind abhängig davon, ob die Grundstückswerte aufgrund derzeit
bestehende großer Schwankungen tatsächlich ansteigen. Das Thema wird sich
jedoch erst zum Ende des Sanierungszeitraumes stellen. Stadtbaurätin
Gundermann ergänzt,
dass es hier vorrangig nur darum geht, den Rahmenplan zu überarbeiten, ohne
damit eine Verpflichtung einzugehen, auch tatsächlich Geld auszugeben. Der
Rahmen soll vielmehr so gesteckt werden, dass möglichst viele Fördermittel
eingewoben werden können. Die entstehenden Kosten sind hierbei auch in allen
Eventualpositionen bedacht. Bei der Bemessung der Kosten wurde dabei ein
großzügiger Maßstab angelegt. Denkbar ist, dass nicht alles zur Abarbeitung
gelangt. Die Gemeinbedarfseinrichtungen sind dabei noch nicht mit konkreten Maßnahmen
hinterlegt. Wichtig
ist, dass die privaten Maßnahmen in Gang gesetzt werden können. Die große
Wertschöpfung würde durch die Sanierung der privaten Gebäude, die unter
Denkmalschutz stehen, aber auch der nicht unter Denkmalschutz stehenden Gebäude,
erfolgen. Diese Investitionen würden einen stabilisierenden Faktor für das Handwerk
der Region darstellen. Die durchgeführten
Sanierungen von Privathäusern wirken sich wertsteigernd für die Gebäude aus und
stärken damit auch deren Eigentümer. Die Sanierung der Gebäude tragen
wesentlich zum Erhalt und zur Verbesserung des Stadtbildes bei. Schlussendlich
werden durch die Sanierungen die Eigentümer gestärkt, das Eigentum wird
stabilisiert und gesichert. Ebenso wird das regionale Handwerk vorrangig von
den Auftragserteilungen profitieren. Das
Sanierungsgebiet „Wasserviertel“ führt derzeit ein Schattendasein,
dass jedoch riesige Potentiale beinhaltet. Versucht
werden soll, für Beleuchtungskonzepte Fördermittel einzuwerben. Bei diesen
Lichtkonzepten geht es vorrangig nicht um eine gute Ausleuchtung, sondern das damit
Akzente gesetzt werden. Die Wahrnehmung einzelner Räume, Plätze und Gebäude
soll damit verbessert werden. In den abzuschließenden Beleuchtungsvertrag über
die Betreibung der Straßenlaternen ist auch eine Position für das Setzen
solcher Beleuchtungsakzente vorgesehen. Das
Sanierungsgebiet ist sehr gut angelaufen. Es besteht sehr viel positive
Resonanz. Anreize dafür sind dabei auch die sich ergebenden steuerlichen Anreize.
Auch dadurch allein sind schon einige Maßnahmen in Gang gekommen. Ratsherr
Bruns hält es für sehr sinnvoll, den Geltungsbereich
auch auf die Gebäudezeile auf der anderen Seite der Bardowicker Straße auszuweiten. Das Konzept
erscheint ihm insgesamt sehr schlüssig. Beeindruckend sind die Summen, die in
den Sanierungen umgesetzt werden können. Zur Umgestaltung der Grünanlage auf
der Bastion wurden entsprechende Pläne bereits vorgestellt. Ihn interessiert in
diesem Zusammenhang, ob an der Kaimauer der Bastion auch etwas in Gestalt einer
Aufwertung vorgesehen sei. Stadtbaurätin
Gundermann führt
aus, dass probehalber mit der Avacon schon einmal eine entsprechende
Beleuchtung der Kaimauerbereiche ausprobiert wurde. Inwieweit sich das dauerhaft
realisieren lässt, muss man in den Folgejahren sehen. Dies wird auch davon
abhängig sein, in welchen Höhen Förderscheiben abgerufen werden können. Wünschenswert
wäre ein solches Beleuchtungskonzept an dieser Stelle auf jeden Fall. Ratsherr
Bruns würde die Darstellung eines Radweges auf der
Straße Salzstraße am Wasser für eine schöne, saubere und gute Lösung halten. Beigeordnete
Schellmann hält die Planung insgesamt für schlüssig und
logisch. Gut ist, dass die geleistete Arbeit bei den Menschen auch ankommt und
positiv aufgenommen wird. Interessant ist für sie, dass es bereits
Vereinbarungen auch im Bereich Salzstraße am Wasser geben soll. Frau
Bock – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – führt hierzu aus, dass man sich seit
Wochen in Verhandlungen befindet, um verschiedene Klauseln für einen
abzuschließenden Modernisierungsvertrag zu formulieren. Man ist hier in
ständigem Gespräch. Dies wird einer der nächsten Verträge, die abgeschlossen
werden. Stadtbaurätin
Gundermann ergänzt,
dass, soweit die Planung spruchreif ist, diese im Ausschuss vorgestellt werden
wird. Der angesprochene Gebäudekomplex wurde veräußert. Der Investor wird
binnen einer Annahmefrist des Kaufvertrages mit der Bauverwaltung anhand eines Antrages
prüfen, inwieweit die Vorstellungen des Erwerbers baulich zulässig umsetzbar
sind. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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