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Auszug - Sanierungsgebiet "Wasserviertel" - Rahmenplan  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.10.2008    
Zeit: 15:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Magistratszimmer (Raum 30)
Ort: Rathaus
VO/2981/08 Sanierungsgebiet "Wasserviertel"
- Rahmenplan
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Maja Bock
Federführend:06 - Bauverwaltung Beteiligt:Bereich 61 - Stadtplanung
Bearbeiter/-in: Lucht, Maja  Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege
   Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

TOP 4 + 5 werden gemeinsam beraten.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass die ursprünglichen vorbereitenden Untersuchungen aus dem Jahre 2001 stammen. Diese dienten als Grundlage für den jährlich neu zu stellenden Förderantrag. Im letzten Jahr wurde man in das Förderprogramm aufgenommen. Zu prüfen war jetzt, ob die vorbereitenden Untersuchungen noch aktuell sind und  sie dahingehend zu überarbeiten sind, dass das aufgenommen wird, was sich in den letzten Jahren entwickelt hat. Dies sowohl unter dem Aspekt, wo sich was getan hat aber auch festzustellen, wo sich neuer Handlungsbedarf aufgetan hat.

Mit den neuen vorbereitenden Untersuchungen wurde das Büro beauftragt, das auch schon die ersten vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt hat. Das war das Lüneburger Büro Patt, Stöhr & Henschke. Aus den Untersuchungen heraus resultierten Anregungen zu Gebietserweiterung.

 

Frau Vorwerk – BauBeCon – erinnert daran, dass die städtebauliche Rahmenplanung zu den Pflichtaufgaben einer Kommune gehört, wenn sie in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen werden will. Auch das BauGB schreibt vor, dass die Sanierungsziele, was man in den nächsten 10 Jahren durchführen will, in der städtebaulichen Rahmenplanung auch mit Titel und Begrifflichkeiten aufgelistet sind. Der Rahmenplan hat einen gewissen informellen Charakter. Neue Erkenntnisse in den Folgejahren ermöglichen es, die Planung den geänderten Anforderungen und Bedürfnissen anzupassen. Die Vorgehensweise ist ähnlich dem Rahmenplan für das Sanierungsgebiet Soziale Stadt Kaltenmoor zu sehen. Auch hier wurde der Rahmenplan den Erfordernissen angepasst.

 

Anhand einer Power-Point-Präsentation wird insbesondere auf die Inhalte des Rahmenplanes bezogen auf

 

-          die Abgrenzung des Sanierungsgebietes

-          die Inhalte der vorbereitenden Untersuchung mit Maßnahmenplan Stand 2001

-          die Vorschläge zur Gebietserweiterung

-          die Zusammenfassung der Sanierungsziele und Maßnahmen

-          die Kosten- und Finanzierungsübersicht (Programmlaufzeit 2018)

-          das Verkehrskonzept – fließender Verkehr –

-          das Verkehrskonzept – ruhender Verkehr –

-          die Straßengestaltung

-          die Detailvorschläge hinsichtlich Straßenrandgestaltung und Beleuchtungskonzepten

sowie

-          den Stand der Förderberatung

 

eingegangen.

 

Verdeutlicht wird in diesem Zusammenhang, dass in diesem relativ eng gefassten Viertel in den nächsten 10 Jahren 40 Mio. € an Investitionen denkbar wären. 20 Mio. € könnten davon als Städtebauförderungsanteil, eingeworben werden.

Der 10-Jahreszeitraum ist hierbei eine Vorgabe des Landes. Bewusst muss man sich darüber sein, dass man sich in der Umsetzung in sehr starker Abhängigkeit vom Land befindet. Entscheidend ist, in welchen Jahresscheiben Fördermittel abgerufen werden können. In Erinnerung wird gebracht, dass Altstadtsanierungen bisher in Zeiträumen von 20 – 30 Jahren abgewickelt wurden.

Die in Ansatz gesetzten Einnahmen aus Ausgleichsbeiträgen wurden bisher überschaubar auf 440.000 € geschätzt. Die tatsächlich festzusetzenden Ausgleichsbeträge als Wertschöpfung gestiegene Grundstückspreise im Zusammenhang mit der Sanierung sind abhängig davon, ob die Grundstückswerte aufgrund derzeit bestehende großer Schwankungen tatsächlich ansteigen. Das Thema wird sich jedoch erst zum Ende des Sanierungszeitraumes stellen.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass es hier vorrangig nur darum geht, den Rahmenplan zu überarbeiten, ohne damit eine Verpflichtung einzugehen, auch tatsächlich Geld auszugeben. Der Rahmen soll vielmehr so gesteckt werden, dass möglichst viele Fördermittel eingewoben werden können. Die entstehenden Kosten sind hierbei auch in allen Eventualpositionen bedacht. Bei der Bemessung der Kosten wurde dabei ein großzügiger Maßstab angelegt. Denkbar ist, dass nicht alles zur Abarbeitung gelangt. Die Gemeinbedarfseinrichtungen sind dabei noch nicht mit konkreten Maßnahmen hinterlegt.

Wichtig ist, dass die privaten Maßnahmen in Gang gesetzt werden können. Die große Wertschöpfung würde durch die Sanierung der privaten Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, aber auch der nicht unter Denkmalschutz stehenden Gebäude, erfolgen. Diese Investitionen würden einen stabilisierenden Faktor für das Handwerk der Region darstellen.

Die durchgeführten Sanierungen von Privathäusern wirken sich wertsteigernd für die Gebäude aus und stärken damit auch deren Eigentümer. Die Sanierung der Gebäude tragen wesentlich zum Erhalt und zur Verbesserung des Stadtbildes bei. Schlussendlich werden durch die Sanierungen die Eigentümer gestärkt, das Eigentum wird stabilisiert und gesichert. Ebenso wird das regionale Handwerk vorrangig von den Auftragserteilungen profitieren.

Das Sanierungsgebiet „Wasserviertel“ führt derzeit ein Schattendasein, dass jedoch riesige Potentiale beinhaltet.

Versucht werden soll, für Beleuchtungskonzepte Fördermittel einzuwerben. Bei diesen Lichtkonzepten geht es vorrangig nicht um eine gute Ausleuchtung, sondern das damit Akzente gesetzt werden. Die Wahrnehmung einzelner Räume, Plätze und Gebäude soll damit verbessert werden. In den abzuschließenden Beleuchtungsvertrag über die Betreibung der Straßenlaternen ist auch eine Position für das Setzen solcher Beleuchtungsakzente vorgesehen.

Das Sanierungsgebiet ist sehr gut angelaufen. Es besteht sehr viel positive Resonanz. Anreize dafür sind dabei auch die sich ergebenden steuerlichen Anreize. Auch dadurch allein sind schon einige Maßnahmen in Gang gekommen.

 

Ratsherr Bruns  hält es für sehr sinnvoll, den Geltungsbereich auch auf die Gebäudezeile auf der anderen Seite der  Bardowicker Straße auszuweiten. Das Konzept erscheint ihm insgesamt sehr schlüssig. Beeindruckend sind die Summen, die in den Sanierungen umgesetzt werden können. Zur Umgestaltung der Grünanlage auf der Bastion wurden entsprechende Pläne bereits vorgestellt. Ihn interessiert in diesem Zusammenhang, ob an der Kaimauer der Bastion auch etwas in Gestalt einer Aufwertung vorgesehen sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass probehalber mit der Avacon schon einmal eine entsprechende Beleuchtung der Kaimauerbereiche ausprobiert wurde. Inwieweit sich das dauerhaft realisieren lässt, muss man in den Folgejahren sehen. Dies wird auch davon abhängig sein, in welchen Höhen Förderscheiben abgerufen werden können.

Wünschenswert wäre ein solches Beleuchtungskonzept an dieser Stelle auf jeden Fall.

 

Ratsherr Bruns  würde die Darstellung eines Radweges auf der Straße Salzstraße am Wasser für eine schöne, saubere und gute Lösung halten.

 

Beigeordnete Schellmann  hält die Planung insgesamt für schlüssig und logisch. Gut ist, dass die geleistete Arbeit bei den Menschen auch ankommt und positiv aufgenommen wird. Interessant ist für sie, dass es bereits Vereinbarungen auch im Bereich Salzstraße am Wasser geben soll.

 

Frau Bock – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – führt hierzu aus, dass man sich seit Wochen in Verhandlungen befindet, um verschiedene Klauseln für einen abzuschließenden Modernisierungsvertrag zu formulieren. Man ist hier in ständigem Gespräch. Dies wird einer der nächsten Verträge, die abgeschlossen werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass, soweit die Planung spruchreif ist, diese im Ausschuss vorgestellt werden wird. Der angesprochene Gebäudekomplex wurde veräußert. Der Investor wird binnen einer Annahmefrist des Kaufvertrages mit der Bauverwaltung anhand eines Antrages prüfen, inwieweit die Vorstellungen des Erwerbers baulich zulässig umsetzbar sind.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.