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Auszug - Amselbrücke/Sanierung - Sachstandsbericht  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 15.09.2008    
Zeit: 15:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass in einer Power-Point-Präsentation noch einmal dargelegt werden soll, warum man das Material verwendet hat. Auch sollen die Hintergründe aufgezeigt werden, warum man sich in der Materialwahl so entschieden hat.

 

Ergänzend wird zu den Inhalten der Zertifizierung vorgetragen.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein zeigt anhand von Konstruktionszeichnungen und –schnitten auf, worin die Problematik bei der Materialauswahl bestand. Verdeutlicht wird dies beim Fahrbahnquerschnitt und im Bereich der Geländerpfosten. Ebenfalls erläutert werden die Bestandszeichnungen aus dem Jahre 2006, die dem Ausschuss im Zusammenhang mit der anstehenden Sanierung bereits vorgestellt wurden, wenngleich es verabsäumt wurde, bezüglich der Materialauswahl dies deutlich gegenüber dem Ausschuss zu kommunizieren.

 

Erinnert wird an die im Jahre 2000 durchgeführte Ausschreibung. Vom Material war für die Sanierung Eichenholz vorgegeben. Nebenangebote waren, wie auch bei anderen Ausschreibungen in der Regel üblich, zugelassen. In einem Nebenangebot wurde von einer Firma anstelle von Eiche Bongossi-Holz als Material vorgeschlagen. Bongossi-Holz ist zwar vom Grundsatz her teurer als Eiche, jedoch bedarf es bei vergleichbarer Festigkeit geringerer Abmessungen. Dadurch rechnete sich die Verwendung von Bongossi-Holz.

 

Eingegangen wird auf die technischen und statischen Belange der Brücke. Ursächlich für die notwendige jetzige Sanierung ist, dass die Lagesicherungen für die aufliegenden Bohlen zu gering bemessen wurden. Durch die bekannten Begleitumstände der Insolvenz der damals mit der Bauausführung beauftragten Firma ist es jetzt zu einer Baumaßnahme der Bauverwaltung geworden.

 

Dargestellt werden die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen. Aufgrund gutachterlicher Aussagen wurden Koppelbohlen mit Passbolzen verschraubt. Dabei mussten die Querschnittsverstärkungen auch in Bongossi-Holz ausgeführt werden, weil die zum Einbau zur Verfügung stehenden Querschnitte vorgegeben und nicht verändert werden konnten. Wie bereits ausgeführt, hat das Bongossi-Holz aufgrund seiner höheren Festigkeit einen geringeren Querschnitt als heimische Hölzer, die hier so nicht in die Konstruktion hätten ersatzweise eingefügt werden können. Der vorgegebene Qualitätsmaßstab musste jedoch beibehalten werden.

 

Ratsherr Riechey stellt die Sinnhaftigkeit der durchgeführten Maßnahmen nicht in Abrede. Dennoch möchte er wissen, warum neu ausgerechnet Tropenholz und kein anderes Holz verwendet wurde.

 

Stadtbaurätin Gundermann macht deutlich, dass das Bongossi-Holz eine höhere Festigkeit hat. Dadurch bedingt kommt man in der Konstruktion mit geringeren Querschnitten aus. Bei Auswechselung einzelner Elemente kann nicht einfach die Stärke des Holzes verändert werden, weil dies dann quasi nicht mehr ins Baukastensystem passen würde.

 

In Erinnerung gebracht werden noch einmal die Gründe, die nach längerer Diskussion letztendlich seinerzeit zu der Entscheidung geführt haben, Bongossi-Holz zu nehmen.

 

Wenn die bauausführende Firma nicht in Insolvenz gegangen wäre, hätte diese die Sanierungsarbeiten durchführen müssen. Ohne Zweifel wäre dann bei Auswechselung einzelner Bohlen Bongossi-Holz verwendet worden. Durch die Insolvenz ist jedoch die Stadt als Auftraggeber gefordert, die Sanierung selbst zu veranlassen. Wie bereits ausgeführt, musste man bei der Auswechselung einzelner Elemente im System bleiben.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein ergänzt, dass von der Baufirma auch nur eine Nachbesserung hätte verlangt werden können. Keineswegs hätte dies bedeutet, dass die Brücke hätte komplett abgeräumt werden müssen. Unter Aufrechterhaltung der Fuß- und Radwegeverkehre konnte die Brücke kostengünstig saniert werden.

 

Erst durch die Insolvenz der Baufirma ist die Sanierung zu einer Baustelle der Bauverwaltung geworden. Aufgezeigt werden die Sanierungsmaßnahmen, die durchgeführt werden mussten. Eingebaut wurde Holz, das nach OLB zertifiziert ist. Das Zertifikat bezieht sich auf die Legalität des Holzeinschlages des jeweiligen Landes und der Handelskette. Das FSC-Zertifikat, das hier nicht gefordert wurde, ist weitreichender. Es beinhaltet nicht nur die Legalität des Holzeinschlages auf das Ursprungsland, sondern auch die Nachhaltigkeit. Das mit einem OLB-Zertifikat versehene Holz stammt entsprechend der Aussagen des Zertifikates zumindest nicht aus Raubbau im Sinne der Gesetze des jeweiligen Landes.  Verbaut wurden bei der Sanierung etwa 2 m³ Konstruktionsholz und 0,2 m³ für die Deckbohlen. Dargestellt wird, warum kein anderes Holz mit einer anderen Festigkeit und damit auch anderen Stärke verbaut werden konnte. Bei zukünftigen Sanierungsmaßnahmen an dieser Brücke wird man sich genau überlegen müssen, ob man für die Sanierung eine andere Holzart verwenden kann. Wenn das nicht gehen sollte, wird man bei einer Ausschreibung aber ein FSC-Zertifikat abfordern. Die Frage wird dann dabei aber auch sein, ob FSC-zertifiziertes Holz überhaupt auf dem Markt angeboten wird. Nur ca. 8000 Festmeter so zertifiziertes Bongossi-Holz stehen jedes Jahr weltweit zur Verfügung. Im Vergleich entspricht das in etwa dem jährlichen Holzeinschlag der Stadtforst. Insofern wird man bei dem Grad der abzufordernden Zertifizierung möglicherweise Kompromisse eingehen müssen. Bereits jetzt schon klar ist, dass man nicht auf einheimische Holzarten wird zurückgreifen können.

 

Derzeit befindet sich die Brücke in einem baulich guten Zustand.

 

Wenn auch der Wirbel wegen des verwendeten Tropenholzes verständlich ist, so wurde durch die Verwaltung eigentlich nur das umgesetzt, was die bauausführende Firma hätte machen müssen. Vermeidbar wäre die Sanierung möglicherweise gewesen, wenn man bei der Ausführung im Jahre 2000 der Nachweis über die Haltbarkeit der Verbindungsmittel korrekt erfolgt wäre.

 

Ratsherr Riechey interessiert, ob der aufgezeigte Verschleiß in einem relativ geringen Zeitraum normal sei. Wenn dem so ist, stellt sich für ihn die Frage, ob es nicht Sinn machen würde, eine zusätzliche Deckschicht aufzubringen.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein weist darauf hin, dass das nicht funktionieren werde. Dazu müssten statische Nachweise über das geänderte Eigengewicht der Brücke geführt werden. Die Idee ist vom Ansatz her zwar gut, aus genannten Gründen jedoch nicht realisierbar. Brückenkonstruktionen sind was Eigengewicht und Lastigkeiten betrifft ausgereizt. So muss z. B. bei der derzeit laufenden Sanierung der Friedrich-Ebert-Brücke akribisch darauf geachtet werden, dass es nicht zu einer flächigen Erhöhung des Eigengewichtes kommt. Nochmals dargelegt wird, dass angesprochene weitere Sanierungsmaßnahmen an der Amselbrücke derzeit nur Zukunftsmusik seien. Lediglich der Hinweis sollte damit gegeben werden, dass die Frage, ob Tropenholz aufgrund konstruktiver Vorgaben verwendet werden müsste, dann erneut gestellt werden muss. Auch zukünftig werden sich bei der Brücke Verschleißerscheinungen zeigen. Dies schon allein deshalb, weil die Verbindungskonstruktionen seinerzeit nicht richtig bemessen wurden.

 

Stadtbaurätin Gundermann macht deutlich, dass die ganzen Probleme nur deshalb aufgetreten sind, weil die Brücke nicht so gut gebaut wurde, wie wir das erwartet haben. Festzuhalten ist, dass diese Baumängel letztendlich zu Schäden geführt haben. Die Verwaltung badet jetzt die schlechte Leistung der Firma aus. Selbst wenn man dem Vorschlag von Ratsherrn Riechey folgen würde und eine zusätzliche Deckschicht aufbringen könnte, hätte dies zur Folge, dass die zulässigen Verkehrslasten geringer festgesetzt werden müssten, was zu einer eingeschränkteren Nutzung führen würde.

 

Ratsherr Meihsies erklärt, dass er die Bauverwaltung nicht so ganz aus der Verantwortung entlassen kann. Wenn man sich im Vorfeld Gedanken gemacht und die Umweltrichtlinie beachtet hätte, hätte man von vornherein mehr Verständnis für die Maßnahme gehabt. Zertifizierungsanforderungen wären dann wahrscheinlich automatisch in den Ausschreibungstext übernommen worden. Zornig macht ihn schon, dass man eine Beschaffungsordnung beschließt, die dann nicht angewendet und beachtet wird. Der weitgehende Verzicht auf die Verwendung auf Tropenholz sollte auch als Signal für die Öffentlichkeit gelten. Jetzt hat man ein Dauerproblem am Hals. Er hofft, dass alle aus den Fehlern lernen.

Ihn interessiert, ob es in der Unterhaltung der Bauverwaltung noch andere Brücken gibt, die unter Verwendung von Tropenholz gebaut wurden.

 

Fachbereichleiter Dr. Rehbein bringt in Erinnerung, dass die Entscheidung für die Verwendung von Bongossi-Holz für die Amselbrücke im Jahre 2000 getroffen wurde, währenddessen die angesprochene Beschaffungsrichtlinie erst 2001 in Kraft getreten sei.

 

Tropenholzverbau soll zwar vom Grundsatz her vermieden werden. Das ist auch soweit nachvollziehbar und in Ordnung. Jedoch bleibt festzustellen, dass dort, wo es verwendet werden muss und eine FSC-Zertifizierung vorliegt, es auch möglich sein muss, dies zu verwenden. Wenn damit die gleichen Kriterien im Herkunftsland gewährleistet werden, wie wir es auch bei uns einfordern, sollte eine Verwendung von Tropenhölzern im konkreten, begründeten Einzelfall auch möglich sein.

 

Ratsherr Meihsies stellt klar, dass man mit der vorgetragenen Argumentationskette sich der Entscheidung, Bongossi-Holz für diese Maßnahme zu verwenden, hätte nicht verschließen können.

 

Fachbereichsleiter Dr Rehbein verweist darauf, dass noch weitere Brücken in der Stadt Tropenholzanteile enthalten. Dazu gehört beispielsweise die frühere Holzbrücke am Ochtmisser Kirchsteig über die Trasse der Buchholzer Bahn, die von der Bahn übernommen wurde. Diese wurde abgebaut und zerlegt und für mehrere Waldbrücken weiterverwendet. Bei auftretenden Schäden wird man sich auch dort fragen müssen, wie damit umgegangen werden soll. Die Thematik wäre ähnlich. Die Entscheidung wäre zu treffen, ob eine Sanierung mit einer anderen Holzart möglich ist, die Brücke komplett abgebaut und erneuert werden muss oder ob eine Ausbesserung eben mit zertifiziertem Tropenholz vorzunehmen ist.

 

Stadtbaurätin Gundermann schlägt vor, dass alle Brücken im Stadtgebiet, die in die Zuständigkeit der Stadt fallen und in einem Brückenverzeichnis aufgelistet sind, auf ihr verwendetes Material dahingehend überprüft werden, dass man aussagefähig ist, bei wie viel und bei welchen Brücken Tropenholz verbaut wurde.

 

Völlig unstrittig ist, dass zukünftig bei anstehenden Reparaturen und Sanierungen genau darüber nachgedacht wird, ob es konstruktiv erforderlich ist, in dieser Materialart zu bleiben oder durch eine Konstruktionsänderung auch die Materialwahl verändert werden kann. Denkbar wäre, was jedoch dann im Einzelfall zu betrachten sein wird, dass man bei Fußgängerbrücken im Forstbereich Bohlen auch anders auswechseln kann. Wenn das im Einzelfall geprüft wurde, wird dies im Ausschuss zur Diskussion gestellt, wie damit umgegangen werden soll.

 

Auch wenn es bei der Amselbrücke technisch begründet die günstigste Sanierung war, Bongossi-Holz zu verwenden, so war doch die Ausschreibung fehlerhaft. Seitens der Verwaltung wurde es bei der Ausschreibung versäumt, für das Bongossi-Holz eine entsprechende Zertifizierung mit der Angebotsabgabe abzufordern.

 

Dieses Versäumnis ist ärgerlich. Der Verwaltung tut dieser Fehler leid. Ärgerlich ist, dass dieser Fehler die bekannten Dimensionen angenommen hat. Dies auch vor dem Hintergrund, dass damit die Glaubwürdigkeit der Bauverwaltung infrage gestellt wurde. Sie geht davon aus, dass anerkannt wird, dass das Baudezernat viele Jahre gute Arbeit geleistet habe. Hinreichend nachgewiesen wurde, dass die Verwaltung stets gründlich nachdenkt und fundierte Entscheidungen getroffen werden, die anschließend auch umgesetzt werden.

 

Das der Fehler passiert ist, ist bedauerlich. Die Bauverwaltung wird darauf aufpassen, dass ein solcher Fehler möglichst nicht noch einmal vorkommt.

 

Beigeordneter Dörbaum dankt Stadtbaurätin Gundermann ausdrücklich für die Ausführungen. Für ihn ist es wichtig, dass man so miteinander umgeht, dass man nicht an Glaubwürdigkeit verliert. Er erinnert daran, dass den Ausschussmitgliedern anlässlich der durchgeführten Ortsbesichtigung die Sanierung nur dahingehend erläutert wurde, dass Passbolzen ausgewechselt und unterhalb der Brücke 2 Balken neu eingezogen werden müssen. Dies und nichts anderes wurde den Ausschussmitgliedern vorgetragen und von diesen so zur Kenntnis genommen.

 

Fehler können aber sollten möglichst nicht passieren. Die Ausschussmitglieder müssen darauf vertrauen können, dass seitens der Verwaltung fach- und sachgerecht gearbeitet wird.

 

Wenn konstruktiv kein anderes Material verwendet werden kann, dann erwartet er, dass die Verwaltung noch einmal damit in den Ausschuss zurückkommt und dazu vorträgt. Dabei kann dann geklärt werden, ob der Einsatz von Tropenholz verzichtbar ist oder nicht. Wenn aber in Ausnahmefällen Tropenholz verwendet werden muss, dann nur entsprechend nach den FSC-Richtlinien zertifiziertes.

 

An der grundsätzlichen Aussage, dass bei Baumaßnahmen kein Tropenholz verwendet werden soll, hat sich nichts geändert.

 

Nur wenn es, wie dargestellt, unabwendbar ist, Tropenholz im Einzelfall zu verwenden, dann muss auch die Möglichkeit der Prüfung bestehen, dass man sachgerecht entscheiden kann.

 

Beigeordnete Schellmann hätte es begrüßt, wenn sie ihre Fragen hätte stellen können, bevor die Verwaltung eine Erklärung zur Sache abgegeben hat.

 

Sie bringt in Erinnerung, dass in der Ausschreibung ursprünglich Eichenholz als Material vorgegeben war. Erst durch den Umstand, dass Nebenangebote zugelassen wurden, wurde in einem Nebenangebot Bongossi-Holz vorgeschlagen. Ohne die Zulassung von Nebenangeboten hätte sich demzufolge die Frage der Materialwahl gar nicht gestellt. Die Frage ist deshalb, ob Nebenangebote überhaupt zugelassen werden müssen.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass Nebenangebote bei jeder Ausschreibung vom Grundsatz her zugelassen sind. Auch die Nebenangebote werden geprüft. Insbesondere natürlich darauf, ob sie eine Alternative darstellen oder nicht. Nebenangebote waren auch bei dieser Ausschreibung zulässig. Mehrere Hauptangebote wurden mit Eichenholz vorgelegt. 1 Nebenangebot beinhaltete die Verwendung von Bongossi-Holz mit der entsprechenden Zertifizierung.

 

In der beschlussfassenden VA-Sitzung fand eine sehr offene Diskussion über das Für und Wider der Verwendung des Tropenholzes statt.

 

Der VA folgte unter Abwägung der Baukosten, der Konstruktion und dem Wissen, dass es sich um Tropenholz handelt, seinerzeit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

Zu bedenken gibt sie, dass es oftmals so ist, dass man nach Ablauf von Jahren anders über Entscheidungen denkt. Dies gilt aber nicht nur bei Fragen der Materialwahl, sondern auch beispielsweise bei der Architektursprache oder bei einer Platzgestaltung. Zu Entscheidungen muss man aber auch stehen und damit umgehen.

 

Die Entscheidung damals war rechtens und in der Sache nachvollziehbar und begründet. Heute hat man es mit den Folgen dieser Entscheidung zu tun, die man möglicherweise heute anders treffen würde. Verbaut wurden bei der jetzigen Sanierung 2,2 m³. Der Schaden ist insofern überschaubar.

 

Die Verwaltung entschuldigt sich nochmals dafür, dass die Information, dass für die Sanierung Bongossi-Holz verwendet werden soll, so den Ausschussmitgliedern nicht vorgetragen wurde und es verabsäumt wurde, für das verwendete Tropenholz mit der Angebotsabgabe eine entsprechende FSC-Zertifizierung einzufordern.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt dem von der Verwaltung vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis.