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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann führt
einleitend aus, dass in einer Power-Point-Präsentation noch einmal dargelegt
werden soll, warum man das Material verwendet hat. Auch sollen die Hintergründe
aufgezeigt werden, warum man sich in der Materialwahl so entschieden hat. Ergänzend
wird zu den Inhalten der Zertifizierung vorgetragen. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein zeigt
anhand von Konstruktionszeichnungen und –schnitten auf, worin die Problematik
bei der Materialauswahl bestand. Verdeutlicht wird dies beim
Fahrbahnquerschnitt und im Bereich der Geländerpfosten. Ebenfalls erläutert
werden die Bestandszeichnungen aus dem Jahre 2006, die dem Ausschuss im
Zusammenhang mit der anstehenden Sanierung bereits vorgestellt wurden,
wenngleich es verabsäumt wurde, bezüglich der Materialauswahl dies deutlich
gegenüber dem Ausschuss zu kommunizieren. Erinnert
wird an die im Jahre 2000 durchgeführte Ausschreibung. Vom Material war für die
Sanierung Eichenholz vorgegeben. Nebenangebote waren, wie auch bei anderen
Ausschreibungen in der Regel üblich, zugelassen. In einem Nebenangebot wurde
von einer Firma anstelle von Eiche Bongossi-Holz als Material vorgeschlagen.
Bongossi-Holz ist zwar vom Grundsatz her teurer als Eiche, jedoch bedarf es bei
vergleichbarer Festigkeit geringerer Abmessungen. Dadurch rechnete sich die
Verwendung von Bongossi-Holz. Eingegangen
wird auf die technischen und statischen Belange der Brücke. Ursächlich für die
notwendige jetzige Sanierung ist, dass die Lagesicherungen für die aufliegenden
Bohlen zu gering bemessen wurden. Durch die bekannten Begleitumstände der
Insolvenz der damals mit der Bauausführung beauftragten Firma ist es jetzt zu
einer Baumaßnahme der Bauverwaltung geworden. Dargestellt
werden die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen. Aufgrund gutachterlicher
Aussagen wurden Koppelbohlen mit Passbolzen verschraubt. Dabei mussten die
Querschnittsverstärkungen auch in Bongossi-Holz ausgeführt werden, weil die zum
Einbau zur Verfügung stehenden Querschnitte vorgegeben und nicht verändert
werden konnten. Wie bereits ausgeführt, hat das Bongossi-Holz aufgrund seiner
höheren Festigkeit einen geringeren Querschnitt als heimische Hölzer, die hier
so nicht in die Konstruktion hätten ersatzweise eingefügt werden können. Der
vorgegebene Qualitätsmaßstab musste jedoch beibehalten werden. Ratsherr
Riechey stellt die
Sinnhaftigkeit der durchgeführten Maßnahmen nicht in Abrede. Dennoch möchte er
wissen, warum neu ausgerechnet Tropenholz und kein anderes Holz verwendet
wurde. Stadtbaurätin
Gundermann macht
deutlich, dass das Bongossi-Holz eine höhere Festigkeit hat. Dadurch bedingt
kommt man in der Konstruktion mit geringeren Querschnitten aus. Bei
Auswechselung einzelner Elemente kann nicht einfach die Stärke des Holzes
verändert werden, weil dies dann quasi nicht mehr ins Baukastensystem passen
würde. In
Erinnerung gebracht werden noch einmal die Gründe, die nach längerer Diskussion
letztendlich seinerzeit zu der Entscheidung geführt haben, Bongossi-Holz zu
nehmen. Wenn
die bauausführende Firma nicht in Insolvenz gegangen wäre, hätte diese die
Sanierungsarbeiten durchführen müssen. Ohne Zweifel wäre dann bei Auswechselung
einzelner Bohlen Bongossi-Holz verwendet worden. Durch die Insolvenz ist jedoch
die Stadt als Auftraggeber gefordert, die Sanierung selbst zu veranlassen. Wie
bereits ausgeführt, musste man bei der Auswechselung einzelner Elemente im
System bleiben. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein ergänzt,
dass von der Baufirma auch nur eine Nachbesserung hätte verlangt werden können.
Keineswegs hätte dies bedeutet, dass die Brücke hätte komplett abgeräumt werden
müssen. Unter Aufrechterhaltung der Fuß- und Radwegeverkehre konnte die Brücke
kostengünstig saniert werden. Erst
durch die Insolvenz der Baufirma ist die Sanierung zu einer Baustelle der Bauverwaltung
geworden. Aufgezeigt werden die Sanierungsmaßnahmen, die durchgeführt werden
mussten. Eingebaut wurde Holz, das nach OLB zertifiziert ist. Das Zertifikat
bezieht sich auf die Legalität des Holzeinschlages des jeweiligen Landes und
der Handelskette. Das FSC-Zertifikat, das hier nicht gefordert wurde, ist
weitreichender. Es beinhaltet nicht nur die Legalität des Holzeinschlages auf
das Ursprungsland, sondern auch die Nachhaltigkeit. Das mit einem
OLB-Zertifikat versehene Holz stammt entsprechend der Aussagen des Zertifikates
zumindest nicht aus Raubbau im Sinne der Gesetze des jeweiligen Landes. Verbaut wurden bei der Sanierung etwa 2 m³ Konstruktionsholz
und 0,2 m³ für die Deckbohlen. Dargestellt wird, warum kein anderes Holz mit
einer anderen Festigkeit und damit auch anderen Stärke verbaut werden konnte.
Bei zukünftigen Sanierungsmaßnahmen an dieser Brücke wird man sich genau
überlegen müssen, ob man für die Sanierung eine andere Holzart verwenden kann.
Wenn das nicht gehen sollte, wird man bei einer Ausschreibung aber ein FSC-Zertifikat
abfordern. Die Frage wird dann dabei aber auch sein, ob FSC-zertifiziertes Holz
überhaupt auf dem Markt angeboten wird. Nur ca. 8000 Festmeter so
zertifiziertes Bongossi-Holz stehen jedes Jahr weltweit zur Verfügung. Im
Vergleich entspricht das in etwa dem jährlichen Holzeinschlag der Stadtforst.
Insofern wird man bei dem Grad der abzufordernden Zertifizierung möglicherweise
Kompromisse eingehen müssen. Bereits jetzt schon klar ist, dass man nicht auf
einheimische Holzarten wird zurückgreifen können. Derzeit
befindet sich die Brücke in einem baulich guten Zustand. Wenn
auch der Wirbel wegen des verwendeten Tropenholzes verständlich ist, so wurde
durch die Verwaltung eigentlich nur das umgesetzt, was die bauausführende Firma
hätte machen müssen. Vermeidbar wäre die Sanierung möglicherweise gewesen, wenn
man bei der Ausführung im Jahre 2000 der Nachweis über die Haltbarkeit der
Verbindungsmittel korrekt erfolgt wäre. Ratsherr
Riechey
interessiert, ob der aufgezeigte Verschleiß in einem relativ geringen Zeitraum
normal sei. Wenn dem so ist, stellt sich für ihn die Frage, ob es nicht Sinn
machen würde, eine zusätzliche Deckschicht aufzubringen. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein weist
darauf hin, dass das nicht funktionieren werde. Dazu müssten statische
Nachweise über das geänderte Eigengewicht der Brücke geführt werden. Die Idee
ist vom Ansatz her zwar gut, aus genannten Gründen jedoch nicht realisierbar.
Brückenkonstruktionen sind was Eigengewicht und Lastigkeiten betrifft
ausgereizt. So muss z. B. bei der derzeit laufenden Sanierung der
Friedrich-Ebert-Brücke akribisch darauf geachtet werden, dass es nicht zu einer
flächigen Erhöhung des Eigengewichtes kommt. Nochmals dargelegt wird, dass
angesprochene weitere Sanierungsmaßnahmen an der Amselbrücke derzeit nur
Zukunftsmusik seien. Lediglich der Hinweis sollte damit gegeben werden, dass
die Frage, ob Tropenholz aufgrund konstruktiver Vorgaben verwendet werden müsste,
dann erneut gestellt werden muss. Auch zukünftig werden sich bei der Brücke
Verschleißerscheinungen zeigen. Dies schon allein deshalb, weil die
Verbindungskonstruktionen seinerzeit nicht richtig bemessen wurden. Stadtbaurätin
Gundermann macht
deutlich, dass die ganzen Probleme nur deshalb aufgetreten sind, weil die
Brücke nicht so gut gebaut wurde, wie wir das erwartet haben. Festzuhalten ist,
dass diese Baumängel letztendlich zu Schäden geführt haben. Die Verwaltung
badet jetzt die schlechte Leistung der Firma aus. Selbst wenn man dem Vorschlag
von Ratsherrn Riechey folgen würde und eine zusätzliche Deckschicht aufbringen
könnte, hätte dies zur Folge, dass die zulässigen Verkehrslasten geringer
festgesetzt werden müssten, was zu einer eingeschränkteren Nutzung führen
würde. Ratsherr
Meihsies erklärt,
dass er die Bauverwaltung nicht so ganz aus der Verantwortung entlassen kann.
Wenn man sich im Vorfeld Gedanken gemacht und die Umweltrichtlinie beachtet
hätte, hätte man von vornherein mehr Verständnis für die Maßnahme gehabt.
Zertifizierungsanforderungen wären dann wahrscheinlich automatisch in den
Ausschreibungstext übernommen worden. Zornig macht ihn schon, dass man eine
Beschaffungsordnung beschließt, die dann nicht angewendet und beachtet wird.
Der weitgehende Verzicht auf die Verwendung auf Tropenholz sollte auch als
Signal für die Öffentlichkeit gelten. Jetzt hat man ein Dauerproblem am Hals.
Er hofft, dass alle aus den Fehlern lernen. Ihn
interessiert, ob es in der Unterhaltung der Bauverwaltung noch andere Brücken
gibt, die unter Verwendung von Tropenholz gebaut wurden. Fachbereichleiter
Dr. Rehbein bringt
in Erinnerung, dass die Entscheidung für die Verwendung von Bongossi-Holz für
die Amselbrücke im Jahre 2000 getroffen wurde, währenddessen die angesprochene
Beschaffungsrichtlinie erst 2001 in Kraft getreten sei. Tropenholzverbau
soll zwar vom Grundsatz her vermieden werden. Das ist auch soweit
nachvollziehbar und in Ordnung. Jedoch bleibt festzustellen, dass dort, wo es
verwendet werden muss und eine FSC-Zertifizierung vorliegt, es auch möglich
sein muss, dies zu verwenden. Wenn damit die gleichen Kriterien im
Herkunftsland gewährleistet werden, wie wir es auch bei uns einfordern, sollte
eine Verwendung von Tropenhölzern im konkreten, begründeten Einzelfall auch
möglich sein. Ratsherr
Meihsies stellt
klar, dass man mit der vorgetragenen Argumentationskette sich der Entscheidung,
Bongossi-Holz für diese Maßnahme zu verwenden, hätte nicht verschließen können. Fachbereichsleiter
Dr Rehbein verweist
darauf, dass noch weitere Brücken in der Stadt Tropenholzanteile enthalten.
Dazu gehört beispielsweise die frühere Holzbrücke am Ochtmisser Kirchsteig über
die Trasse der Buchholzer Bahn, die von der Bahn übernommen wurde. Diese wurde
abgebaut und zerlegt und für mehrere Waldbrücken weiterverwendet. Bei
auftretenden Schäden wird man sich auch dort fragen müssen, wie damit
umgegangen werden soll. Die Thematik wäre ähnlich. Die Entscheidung wäre zu
treffen, ob eine Sanierung mit einer anderen Holzart möglich ist, die Brücke
komplett abgebaut und erneuert werden muss oder ob eine Ausbesserung eben mit
zertifiziertem Tropenholz vorzunehmen ist. Stadtbaurätin
Gundermann schlägt
vor, dass alle Brücken im Stadtgebiet, die in die Zuständigkeit der Stadt
fallen und in einem Brückenverzeichnis aufgelistet sind, auf ihr verwendetes
Material dahingehend überprüft werden, dass man aussagefähig ist, bei wie viel
und bei welchen Brücken Tropenholz verbaut wurde. Völlig
unstrittig ist, dass zukünftig bei anstehenden Reparaturen und Sanierungen
genau darüber nachgedacht wird, ob es konstruktiv erforderlich ist, in dieser
Materialart zu bleiben oder durch eine Konstruktionsänderung auch die
Materialwahl verändert werden kann. Denkbar wäre, was jedoch dann im Einzelfall
zu betrachten sein wird, dass man bei Fußgängerbrücken im Forstbereich Bohlen
auch anders auswechseln kann. Wenn das im Einzelfall geprüft wurde, wird dies
im Ausschuss zur Diskussion gestellt, wie damit umgegangen werden soll. Auch
wenn es bei der Amselbrücke technisch begründet die günstigste Sanierung war,
Bongossi-Holz zu verwenden, so war doch die Ausschreibung fehlerhaft. Seitens
der Verwaltung wurde es bei der Ausschreibung versäumt, für das Bongossi-Holz
eine entsprechende Zertifizierung mit der Angebotsabgabe abzufordern. Dieses
Versäumnis ist ärgerlich. Der Verwaltung tut dieser Fehler leid. Ärgerlich ist,
dass dieser Fehler die bekannten Dimensionen angenommen hat. Dies auch vor dem
Hintergrund, dass damit die Glaubwürdigkeit der Bauverwaltung infrage gestellt
wurde. Sie geht davon aus, dass anerkannt wird, dass das Baudezernat viele
Jahre gute Arbeit geleistet habe. Hinreichend nachgewiesen wurde, dass die
Verwaltung stets gründlich nachdenkt und fundierte Entscheidungen getroffen
werden, die anschließend auch umgesetzt werden. Das
der Fehler passiert ist, ist bedauerlich. Die Bauverwaltung wird darauf
aufpassen, dass ein solcher Fehler möglichst nicht noch einmal vorkommt. Beigeordneter
Dörbaum dankt
Stadtbaurätin Gundermann ausdrücklich für die Ausführungen. Für ihn ist es
wichtig, dass man so miteinander umgeht, dass man nicht an Glaubwürdigkeit
verliert. Er erinnert daran, dass den Ausschussmitgliedern anlässlich der
durchgeführten Ortsbesichtigung die Sanierung nur dahingehend erläutert wurde,
dass Passbolzen ausgewechselt und unterhalb der Brücke 2 Balken neu eingezogen
werden müssen. Dies und nichts anderes wurde den Ausschussmitgliedern
vorgetragen und von diesen so zur Kenntnis genommen. Fehler
können aber sollten möglichst nicht passieren. Die Ausschussmitglieder müssen
darauf vertrauen können, dass seitens der Verwaltung fach- und sachgerecht
gearbeitet wird. Wenn
konstruktiv kein anderes Material verwendet werden kann, dann erwartet er, dass
die Verwaltung noch einmal damit in den Ausschuss zurückkommt und dazu
vorträgt. Dabei kann dann geklärt werden, ob der Einsatz von Tropenholz
verzichtbar ist oder nicht. Wenn aber in Ausnahmefällen Tropenholz verwendet
werden muss, dann nur entsprechend nach den FSC-Richtlinien zertifiziertes. An
der grundsätzlichen Aussage, dass bei Baumaßnahmen kein Tropenholz verwendet
werden soll, hat sich nichts geändert. Nur
wenn es, wie dargestellt, unabwendbar ist, Tropenholz im Einzelfall zu
verwenden, dann muss auch die Möglichkeit der Prüfung bestehen, dass man
sachgerecht entscheiden kann. Beigeordnete
Schellmann hätte es
begrüßt, wenn sie ihre Fragen hätte stellen können, bevor die Verwaltung eine
Erklärung zur Sache abgegeben hat. Sie
bringt in Erinnerung, dass in der Ausschreibung ursprünglich Eichenholz als
Material vorgegeben war. Erst durch den Umstand, dass Nebenangebote zugelassen
wurden, wurde in einem Nebenangebot Bongossi-Holz vorgeschlagen. Ohne die
Zulassung von Nebenangeboten hätte sich demzufolge die Frage der Materialwahl
gar nicht gestellt. Die Frage ist deshalb, ob Nebenangebote überhaupt
zugelassen werden müssen. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass Nebenangebote bei jeder Ausschreibung vom Grundsatz her zugelassen sind.
Auch die Nebenangebote werden geprüft. Insbesondere natürlich darauf, ob sie eine
Alternative darstellen oder nicht. Nebenangebote waren auch bei dieser
Ausschreibung zulässig. Mehrere Hauptangebote wurden mit Eichenholz vorgelegt.
1 Nebenangebot beinhaltete die Verwendung von Bongossi-Holz mit der
entsprechenden Zertifizierung. In
der beschlussfassenden VA-Sitzung fand eine sehr offene Diskussion über das Für
und Wider der Verwendung des Tropenholzes statt. Der
VA folgte unter Abwägung der Baukosten, der Konstruktion und dem Wissen, dass
es sich um Tropenholz handelt, seinerzeit dem Beschlussvorschlag der
Verwaltung. Zu
bedenken gibt sie, dass es oftmals so ist, dass man nach Ablauf von Jahren
anders über Entscheidungen denkt. Dies gilt aber nicht nur bei Fragen der
Materialwahl, sondern auch beispielsweise bei der Architektursprache oder bei
einer Platzgestaltung. Zu Entscheidungen muss man aber auch stehen und damit umgehen. Die
Entscheidung damals war rechtens und in der Sache nachvollziehbar und
begründet. Heute hat man es mit den Folgen dieser Entscheidung zu tun, die man
möglicherweise heute anders treffen würde. Verbaut wurden bei der jetzigen
Sanierung 2,2 m³. Der Schaden ist insofern überschaubar. Die
Verwaltung entschuldigt sich nochmals dafür, dass die Information, dass für die
Sanierung Bongossi-Holz verwendet werden soll, so den Ausschussmitgliedern
nicht vorgetragen wurde und es verabsäumt wurde, für das verwendete Tropenholz
mit der Angebotsabgabe eine entsprechende FSC-Zertifizierung einzufordern. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt dem von der Verwaltung
vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis. |
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