Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Auf Herrn
Kochs Frage hin bestätigen alle Stiftungsbeiratsmitglieder, dass sie die
entsprechenden Unterlagen zu den Haushalten vorliegen haben. Herr
Schulze vom Bereich 22, Kämmerei, erläutert, dass die Haushaltsrechnung für das
Haushaltsjahr 2001 noch in DM sei und der Haushaltsplanentwurf 2003
Euro-Beträge enthalte. Im Jahr 2002 habe es geringere Ausgaben und geringere
Einnahmen gegeben. Bei der Jahresrechnung 2001 sei eine Panne passiert. Für den
Bereich 64 sei der Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 13.216,00 € nicht
mit berücksichtigt und damit nicht abgerechnet worden. Herr Koch
knüpft an Nachfragen in der vorigen Beiratssitzung an und merkt an, daß wegen
des Verwaltungskostenbeitrages der Stiftungen an die Stadt mit der
Bezirksregierung Gespräche aufgenommen worden sind. Die Bezirksregierung
tendierte dahin, dass in einem Aushandlungsprozess der Beteiligten der
Verwaltungskostenanteil festgelegt werde. Man bemühe sich noch um weitere
Informationen und werde dazu mit anderen Kommunen sprechen. Von München wisse
Herr Koch, dass dort eine große Anzahl von Stiftungen von der Stadt verwaltet
werde und eine Abrechnung der Kosten durch die Stadt nach differenzierten
Kriterien erfolge und in der Regel nur 50 % der realen Kosten auf die
Stiftungen umgelegt würden. Dies mache man mit der Absicht, die Gründung neuer
Stiftungen zu fördern. Die Stadt München argumentiere mit der kostengünstigen
Verwaltung der Stiftungen. Die Stadt
führe den Gesprächsfaden mit der Bezirksregierung fort und zunächst einmal
müsse mit der bestehenden Regelung fortgefahren werden. Herr
Schulze weist auf die Mischfinanzierung des Verwaltungskostenanteils hin, wobei
die Kämmerei 4 % bekomme und weitere Bereiche, wie 21 – Erbpacht –
und 64 – Gebäudewirtschaft – beteiligt seien. Herr Dr.
Wiesenfeldt hinterfragt kritisch die jetzt entstehenden Personalkosten von
40.000,-- und 72.000,-- €. Ebenso hebt er den Verwaltungskostenanteil von
einmal 10.000,-- € und 30.000,-- € für die Bereiche 21 und 64
hervor. Herr
Schulze antwortet, dass der Verwaltungskostenanteil sich aus einer
komplizierten Berechnung ergebe. Herr Koch
weist darauf hin, dass er eingangs schon ausgeführt habe, dass hierzu Gespräche
mit der Bezirksregierung geführt wurden und werden, um die Angelegenheit zu
klären. Herr
Schulze erklärt, dass die Personalausgaben der Seniorenarbeit von Herrn Twesten
anteilig auf die 3 Hospitäler verteilt wurden und dies 9.500 € pro
Stiftung ausmache; gleichzeitig seien diese Kosten aus dem Stellenplan der
Stadt Lüneburg herausgenommen worden. Herr Koch
erinnerte daran, dass er in der letzten Sitzung bereits erläutert habe, dass
der Personalkostenanteil einer halben Stelle von Herrn Hoferichter mit in den
Haushalt der Hospitäler aufgenommen wurde. Schon immer wurden die Bewohnerinnen
der Hospitäler mit durch die Seniorenarbeit der Stadt Lüneburg betreut. Um
diese Arbeit zukünftig weiter zu aktivieren, andere Wohnformen zu entwickeln,
um die Selbsthilfekräfte zu aktivieren und die Hospitäler für die Stadtteile im
Sinne einer Sozialorientierung zu öffnen, seien Herr Hoferichter und Herr
Twesten da. Herr
Pommerien fragt nach, ob die Seniorenarbeit der Stadt Lüneburg denn von den
Hospitäler finanziert werden müsse und habe dies auch schon im vergangenen Jahr
gefragt. Es könne keine Haushaltskonsolidierung auf dem Rücken der Hospitäler
durchgeführt werden und er fordere deshalb die Transparenz der Entscheidungen
und Auswirkungen bezüglich der Hospitäler. Herr Vick
versteht die Drittelung der Personalkosten für Seniorenarbeit nicht, denn es
gebe ja enorme Unterschiede der betreuten Personen in den Hospitälern. Herr Koch
weist auf die Umorganisation und die Ablaufoptimierung im Fachbereich 5 hin.
Heute werde der Abschlussbericht erscheinen und dann könne auch entschieden werden,
wie die Seniorenarbeit sich zukünftig gestalten solle. In wenigen Jahren werde
jede 3. Person über 60 Jahre alt sein und deshalb müsse der Bereich der
Seniorenarbeit auch zukünftig weiter verstärkt werden. Ob dies dann mit Mitteln
der Hospitäler geschehe, müsse regelmäßig überprüft werden. Herr
Pommerien hält die Übernahme der Personalkosten zu 100 % durch die Hospitäler
für nicht vertretbar, da auch Seniorenarbeit für die Stadt Lüneburg geleistet
werde. Herr Vick
sieht hier eine Überschneidung und –lagerung von Interessen, um den
Haushalt der Stadt Lüneburg zu entlasten. Herr
Schulze weist im Zusammenhang mit der Darstellung des Rechungsergebnisses für
die Forsten auf die damalige detaillierte Berichterstattung durch Herrn Eckel hin. Herr Koch
ergänzt, dass das Vermögen der 3 Hospitäler nicht nur in Kapital, sondern
sicher und ertragreich aus Grundbesitz und eben Wäldern bestehe. Um den
Grundbesitz zu verdeutlichen, hat Herr Koch eine Karte mitgebracht, in der die
entsprechenden Flächen eingezeichnet sind. In den Satzungen der Hospitäler
stehe, dass diese das vorhandene Vermögen möglichst ertragreich anzulegen
haben. Sei man z.B. genötigt, ein Grundstück zu verkaufen, müsse man ein neues
Grundstück erwerben. Herr Kuhn weist darauf hin, dass Grundvermögen schwierig
zu bewerten sei, aber als Vermögenswert dargestellt werden müsse. Im
Zusammenhang mit der Haushaltsstelle 91703.86003 – Zuführung zum
Vermögenshaushalt - auf S. 32 wird dem
Protokoll als Anlage beigefügt, wie hcoh noch die Restschuld für das
Anna-Vogeley-Seniorenzentrum ist. Nachtrag
zur Niederschrift (siehe voriger Absatz): Gesamtzuweisung
5.819.734,48 € Erstattungen
bis 2002 881.241,75 € Laufzeit
der Erstattungen voraussichtlich bis 2039 Herr Koch
weist darauf hin, dass sich die Ertragslage der Stiftungen verbessern wird,
wenn die Schuldenlast getilgt ist. Für den
Nikolaihof ist eine Summe im Haushalt für den Abschluss der Modernisierung des
Frauenhauses vorgesehen. Inzwichen wurde von der VGH-Stiftung eine Zuwendung
für das bauliche und gartenpflegerische Gesamtkonzept des Areals in Aussicht
gestellt. Die
Mehreinnahmen durch den Überschuss im Verwaltungshaushalt in Höhe von 75.800
€ können der Sondertilgung dienen. Folgende
weitere Hhst. werden angesprochen und erklärt: Unterkünfte
für Asylanten in Rettmer und am Meisterweg In
Rettmer gibt es keine Asylunterbringungen mehr. Die Häuser am Meisterweg wurden
von den Stiftungen gekauft und der Stadt vermietet, wodurch Einnahmen
entstanden sind. Dies war insgesamt eine lukrative Entscheidung für die
Hospitäler. Der
Ansatz für ABM-Kräfte für 2003 wurde auf 0 gesetzt. Diese
Förderung durch das Arbeitsamt gibt es zukünftig in dieser Form nicht mehr.
Zukünftig wird es Job-Center geben mit einer erhofften schnelleren Vermittlung
von Arbeitsuchenden in den regulären Arbeitsmarkt. Der
Verwaltungskostenbeitrag beim Hospital Heiliger Geist in Höhe von 4.094 €
ist – wie schon eingangs erwähnt – nicht berücksichtigt worden. Für
das Gebäude Munstermannskamp, in dem sich e-novum befindet, ist der
Erbbaurechtsvertrag geändert worden. Die notwendigen Reparaturen und
Renovierungen werden danach nicht mehr regelmäßig durchgeführt, was den
Betreiber in Liquiditätsschwierigkeiten gebracht hätte. Stattdessen werden im
Einvernehmen mit dem Eigentümer und nach fachlicher Beurteilung die jeweils
notwendigen Arbeiten abgestimmt. Sanierungsmaßnahmen
in Höhe von 125.000 € auf S. 23 Diese
Mittel sind nach und nach angespart worden, um größere Modernisierungsmaßnahmen
Zug um Zug durchzuführen. Deshalb sind Schwankungen auf der Ausgabenseite zu
sehen. Es handelt sich um attraktive Wohnungen, die gut vermietbar sind.
Insgesamt betragen die Investitionen für die Modernisierung ca. 500.000
€. Einnahmen
aus der Veräußerung von Grundstücken in Höhe von 100.000 € auf S. 25 Hierbei
handelt es sich um eine Zahllast der Stadt Lüneburg, die für das Baugebiet
Schildsteinkamp aus dem Eigentum des Hospitals Grundstücke erwarb. Der
Kaufpreis von rd. 600.000 € steht noch aus und soll ratenweise beglichen
werden. Tilgung
von Krediten in Höhe von 94.800 € auf S. 26 Hierbei
handelt es sich um die Tilgung der Schulden des Anna-Vogeley-Seniorenzentrums
von einer Gesamtsumme von ca. 10 Mio. DM. Erhöhung
der Personalausgaben von 51.000 auf 70.000 € bei allgemeiner Verwaltung
des Hospitals zum Graal In
der schon vorher erwähnten Containeranlage Meisterweg 120 Asylanten vor Ort
betreut. Hierfür ist sozialpädagogisches Fachpersonal erforderlich, das von der
Stadt Lüneburg bisher über ABM beschäftigt wurde. Nach 2 Jahren wurde die
Bezuschussung eingestellt. Nun wurde eine Dauereinstellung gemacht und die
Personen bei der Stiftung angestellt. Die Stadt Lüneburg erstattet die
Personalkosten in voller Höhe + der 4 %igen Verwaltungskostenpauschale. Sanierungs-
und Umbaumaßnahmen im Hospital zum Graal Die
erforderlichen Geldmittel in Höhe von fast 900.000 € werden zum Teil
durch ein zinsgünstiges Darlehen aus Wohnungsbaufördermitteln des Landes
finanziert und mit Fördermitteln aus dem Nachlass Hellmann. Die dafür
notwendigen Architektenleistungen können nicht mit dem Personal der Stadt
Lüneburg geleistet werden, sodass die Vergabe an einen Architekten erfolgte. Im
Gesamtüberblick sind die Haushalte der Hospitäler ausgeglichen, sodass die
satzungsgemäßen mildtätigen Zwecke verwirklicht werden können. Die
Planungen zum Nikolaihof hängen von der Gesamtkonzeption ab und müssen mit den
Interessen des Fleckens und der Samtgemeinde Bardowick abgestimmt werden. Wie
es scheint, will Bardowick sich zukünftig stärker in der Betreuung der Anlage
engagieren und den Tourismus - auch mit einer attraktiven Bauleitplanung, die
den Nikolaihof einschließt - fördern. Beschluss: Die
Haushaltsrechnung für das Jahr 2001 und der Haushaltsplanentwurf 2003 für die
Hospitäler St. Nikolai, Großer Heiliger Geist und Graal werden zustimmend zur
Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen:0 |
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