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Auszug - Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2001 und Haushaltsplanentwürfe 2003 für die Hospitäler St. Nicolai, Großer Heiliger Geist und Graal  

 
 
öffentliche Sitzung des Stiftungsbeirates der Stiftung St. Nikolaihof
TOP: Ö 5
Gremien: Stiftungsbeirat der Stiftung Hospital St. Nikolaihof, Stiftungsbeirat der Stiftung Hospital zum Graal, Stiftungsbeirat der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.11.2002    
Zeit: 14:30 - 16:55 Anlass: Sitzung
VO/0323/02 Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2001 und Haushaltsplanentwürfe 2003 für die Hospitäler St. Nicolai, Großer Heiliger Geist und Graal
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Burkhard Hoferichter
Federführend:Alter Fachbereich 5 - Jugend und Soziales Beteiligt:Alter Bereich 22 - Kämmerei, Steuern u. Betriebswirtschaft
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Auf Herrn Kochs Frage hin bestätigen alle Stiftungsbeiratsmitglieder, dass sie die entsprechenden Unterlagen zu den Haushalten vorliegen haben.

 

Herr Schulze vom Bereich 22, Kämmerei, erläutert, dass die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2001 noch in DM sei und der Haushaltsplanentwurf 2003 Euro-Beträge enthalte. Im Jahr 2002 habe es geringere Ausgaben und geringere Einnahmen gegeben. Bei der Jahresrechnung 2001 sei eine Panne passiert. Für den Bereich 64 sei der Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 13.216,00 € nicht mit berücksichtigt und damit nicht abgerechnet worden.

 

Herr Koch knüpft an Nachfragen in der vorigen Beiratssitzung an und merkt an, daß wegen des Verwaltungskostenbeitrages der Stiftungen an die Stadt mit der Bezirksregierung Gespräche aufgenommen worden sind. Die Bezirksregierung tendierte dahin, dass in einem Aushandlungsprozess der Beteiligten der Verwaltungskostenanteil festgelegt werde. Man bemühe sich noch um weitere Informationen und werde dazu mit anderen Kommunen sprechen. Von München wisse Herr Koch, dass dort eine große Anzahl von Stiftungen von der Stadt verwaltet werde und eine Abrechnung der Kosten durch die Stadt nach differenzierten Kriterien erfolge und in der Regel nur 50 % der realen Kosten auf die Stiftungen umgelegt würden. Dies mache man mit der Absicht, die Gründung neuer Stiftungen zu fördern. Die Stadt München argumentiere mit der kostengünstigen Verwaltung der Stiftungen.

 

Die Stadt führe den Gesprächsfaden mit der Bezirksregierung fort und zunächst einmal müsse mit der bestehenden Regelung fortgefahren werden.

 

Herr Schulze weist auf die Mischfinanzierung des Verwaltungskostenanteils hin, wobei die Kämmerei 4 % bekomme und weitere Bereiche, wie 21 – Erbpacht – und 64 – Gebäudewirtschaft – beteiligt seien.

 

Herr Dr. Wiesenfeldt hinterfragt kritisch die jetzt entstehenden Personalkosten von 40.000,-- und 72.000,-- €. Ebenso hebt er den Verwaltungskostenanteil von einmal 10.000,-- € und 30.000,-- € für die Bereiche 21 und 64 hervor.

 

Herr Schulze antwortet, dass der Verwaltungskostenanteil sich aus einer komplizierten Berechnung ergebe.

 

Herr Koch weist darauf hin, dass er eingangs schon ausgeführt habe, dass hierzu Gespräche mit der Bezirksregierung geführt wurden und werden, um die Angelegenheit zu klären.

 

Herr Schulze erklärt, dass die Personalausgaben der Seniorenarbeit von Herrn Twesten anteilig auf die 3 Hospitäler verteilt wurden und dies 9.500 € pro Stiftung ausmache; gleichzeitig seien diese Kosten aus dem Stellenplan der Stadt Lüneburg herausgenommen worden.

 

Herr Koch erinnerte daran, dass er in der letzten Sitzung bereits erläutert habe, dass der Personalkostenanteil einer halben Stelle von Herrn Hoferichter mit in den Haushalt der Hospitäler aufgenommen wurde. Schon immer wurden die Bewohnerinnen der Hospitäler mit durch die Seniorenarbeit der Stadt Lüneburg betreut. Um diese Arbeit zukünftig weiter zu aktivieren, andere Wohnformen zu entwickeln, um die Selbsthilfekräfte zu aktivieren und die Hospitäler für die Stadtteile im Sinne einer Sozialorientierung zu öffnen, seien Herr Hoferichter und Herr Twesten da.

 

Herr Pommerien fragt nach, ob die Seniorenarbeit der Stadt Lüneburg denn von den Hospitäler finanziert werden müsse und habe dies auch schon im vergangenen Jahr gefragt. Es könne keine Haushaltskonsolidierung auf dem Rücken der Hospitäler durchgeführt werden und er fordere deshalb die Transparenz der Entscheidungen und Auswirkungen bezüglich der Hospitäler.

 

Herr Vick versteht die Drittelung der Personalkosten für Seniorenarbeit nicht, denn es gebe ja enorme Unterschiede der betreuten Personen in den Hospitälern.

 

Herr Koch weist auf die Umorganisation und die Ablaufoptimierung im Fachbereich 5 hin. Heute werde der Abschlussbericht erscheinen und dann könne auch entschieden werden, wie die Seniorenarbeit sich zukünftig gestalten solle. In wenigen Jahren werde jede 3. Person über 60 Jahre alt sein und deshalb müsse der Bereich der Seniorenarbeit auch zukünftig weiter verstärkt werden. Ob dies dann mit Mitteln der Hospitäler geschehe, müsse regelmäßig überprüft werden.

 

Herr Pommerien hält die Übernahme der Personalkosten zu 100 % durch die Hospitäler für nicht vertretbar, da auch Seniorenarbeit für die Stadt Lüneburg geleistet werde.

 

Herr Vick sieht hier eine Überschneidung und –lagerung von Interessen, um den Haushalt der Stadt Lüneburg zu entlasten.

 

Herr Schulze weist im Zusammenhang mit der Darstellung des Rechungsergebnisses für die Forsten auf die damalige detaillierte Berichterstattung durch Herrn Eckel hin.

 

Herr Koch ergänzt, dass das Vermögen der 3 Hospitäler nicht nur in Kapital, sondern sicher und ertragreich aus Grundbesitz und eben Wäldern bestehe. Um den Grundbesitz zu verdeutlichen, hat Herr Koch eine Karte mitgebracht, in der die entsprechenden Flächen eingezeichnet sind. In den Satzungen der Hospitäler stehe, dass diese das vorhandene Vermögen möglichst ertragreich anzulegen haben. Sei man z.B. genötigt, ein Grundstück zu verkaufen, müsse man ein neues Grundstück erwerben. Herr Kuhn weist darauf hin, dass Grundvermögen schwierig zu bewerten sei, aber als Vermögenswert dargestellt werden müsse. Im Zusammenhang mit der Haushaltsstelle 91703.86003 – Zuführung zum Vermögenshaushalt  - auf S. 32 wird dem Protokoll als Anlage beigefügt, wie hcoh noch die Restschuld für das Anna-Vogeley-Seniorenzentrum ist.

 

Nachtrag zur Niederschrift (siehe voriger Absatz):

Gesamtzuweisung          5.819.734,48 €

Erstattungen bis 2002        881.241,75 €

Laufzeit der Erstattungen voraussichtlich bis 2039

 

Herr Koch weist darauf hin, dass sich die Ertragslage der Stiftungen verbessern wird, wenn die Schuldenlast getilgt ist.

 

Für den Nikolaihof ist eine Summe im Haushalt für den Abschluss der Modernisierung des Frauenhauses vorgesehen. Inzwichen wurde von der VGH-Stiftung eine Zuwendung für das bauliche und gartenpflegerische Gesamtkonzept des Areals in Aussicht gestellt.

 

Die Mehreinnahmen durch den Überschuss im Verwaltungshaushalt in Höhe von 75.800 € können der Sondertilgung dienen.

 

Folgende weitere Hhst. werden angesprochen und erklärt:

 

Unterkünfte für Asylanten in Rettmer und am Meisterweg

In Rettmer gibt es keine Asylunterbringungen mehr. Die Häuser am Meisterweg wurden von den Stiftungen gekauft und der Stadt vermietet, wodurch Einnahmen entstanden sind. Dies war insgesamt eine lukrative Entscheidung für die Hospitäler.

 

Der Ansatz für ABM-Kräfte für 2003 wurde auf 0 gesetzt.

Diese Förderung durch das Arbeitsamt gibt es zukünftig in dieser Form nicht mehr. Zukünftig wird es Job-Center geben mit einer erhofften schnelleren Vermittlung von Arbeitsuchenden in den regulären Arbeitsmarkt.

 

Der Verwaltungskostenbeitrag beim Hospital Heiliger Geist in Höhe von 4.094 € ist – wie schon eingangs erwähnt – nicht berücksichtigt worden.

 

Für das Gebäude Munstermannskamp, in dem sich e-novum befindet, ist der Erbbaurechtsvertrag geändert worden. Die notwendigen Reparaturen und Renovierungen werden danach nicht mehr regelmäßig durchgeführt, was den Betreiber in Liquiditätsschwierigkeiten gebracht hätte. Stattdessen werden im Einvernehmen mit dem Eigentümer und nach fachlicher Beurteilung die jeweils notwendigen Arbeiten abgestimmt.

 

Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 125.000 € auf S. 23

Diese Mittel sind nach und nach angespart worden, um größere Modernisierungsmaßnahmen Zug um Zug durchzuführen. Deshalb sind Schwankungen auf der Ausgabenseite zu sehen. Es handelt sich um attraktive Wohnungen, die gut vermietbar sind. Insgesamt betragen die Investitionen für die Modernisierung ca. 500.000 €.

 

Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken in Höhe von 100.000 € auf S. 25

Hierbei handelt es sich um eine Zahllast der Stadt Lüneburg, die für das Baugebiet Schildsteinkamp aus dem Eigentum des Hospitals Grundstücke erwarb. Der Kaufpreis von rd. 600.000 € steht noch aus und soll ratenweise beglichen werden.

 

Tilgung von Krediten in Höhe von 94.800 € auf S. 26

Hierbei handelt es sich um die Tilgung der Schulden des Anna-Vogeley-Seniorenzentrums von einer Gesamtsumme von ca. 10 Mio. DM.

 

Erhöhung der Personalausgaben von 51.000 auf 70.000 € bei allgemeiner Verwaltung des Hospitals zum Graal

In der schon vorher erwähnten Containeranlage Meisterweg 120 Asylanten vor Ort betreut. Hierfür ist sozialpädagogisches Fachpersonal erforderlich, das von der Stadt Lüneburg bisher über ABM beschäftigt wurde. Nach 2 Jahren wurde die Bezuschussung eingestellt. Nun wurde eine Dauereinstellung gemacht und die Personen bei der Stiftung angestellt. Die Stadt Lüneburg erstattet die Personalkosten in voller Höhe + der 4 %igen Verwaltungskostenpauschale.

 

Sanierungs- und Umbaumaßnahmen im Hospital zum Graal

Die erforderlichen Geldmittel in Höhe von fast 900.000 € werden zum Teil durch ein zinsgünstiges Darlehen aus Wohnungsbaufördermitteln des Landes finanziert und mit Fördermitteln aus dem Nachlass Hellmann. Die dafür notwendigen Architektenleistungen können nicht mit dem Personal der Stadt Lüneburg geleistet werden, sodass die Vergabe an einen Architekten erfolgte.

 

Im Gesamtüberblick sind die Haushalte der Hospitäler ausgeglichen, sodass die satzungsgemäßen mildtätigen Zwecke verwirklicht werden können.

 

Die Planungen zum Nikolaihof hängen von der Gesamtkonzeption ab und müssen mit den Interessen des Fleckens und der Samtgemeinde Bardowick abgestimmt werden. Wie es scheint, will Bardowick sich zukünftig stärker in der Betreuung der Anlage engagieren und den Tourismus - auch mit einer attraktiven Bauleitplanung, die den Nikolaihof  einschließt - fördern.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Haushaltsrechnung für das Jahr 2001 und der Haushaltsplanentwurf 2003 für die Hospitäler St. Nikolai, Großer Heiliger Geist und Graal werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

    Ja-Stimmen:           7

Nein-Stimmen:            2

  Enthaltungen:0